Was Mieter am häufigsten brauchen
Ein Mietverhältnis besteht aus wenigen Momenten, in denen es auf Papier ankommt: die Bewerbung um die Wohnung, die Übergabe, ein Mangel, der auftaucht, und irgendwann das Ende. Dazwischen läuft es meist von allein.

Genau diese Momente sind hier gesammelt, jeweils mit der Rechtsgrundlage, der Frist und, wo es eine gibt, der passenden Vorlage zum Ausfüllen.
Die Wohnung bekommen
In gefragten Lagen entscheidet die Vollständigkeit der Unterlagen häufiger als das Einkommen. Wer Anschreiben, Selbstauskunft, Einkommensnachweise, SCHUFA-Bonitätsauskunft und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beisammen hat, ist im kleineren Stapel.
Vier fertige Musteranschreiben decken die üblichen Konstellationen ab: Singles, Paare, Familien und Studierende. Dazu gehören die Mieterselbstauskunft (mit der Frage, was der Vermieter überhaupt fragen darf) und die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters.
Reicht das Einkommen nicht, ist die Mietbürgschaft der übliche Ausgleich. Bei Studierenden übernimmt das meist die Elternbürgschaft.
Wenn etwas nicht in Ordnung ist
Bei einem Mangel ist die Miete nach § 536 BGB von selbst gemindert, ohne Antrag und ohne Zustimmung des Vermieters. Verloren geht dieses Recht allerdings, wenn der Mangel nicht unverzüglich angezeigt wird; das regelt § 536c.
Was als Mangel zählt, wie hoch gemindert werden darf und in welcher Reihenfolge vorzugehen ist, steht unter Mietminderung. Den fertigen Musterbrief gibt es als PDF und Word-Datei.
Erste eigene Wohnung
Beim ersten Umzug in die eigenen vier Wände kommt vieles gleichzeitig: Kaution, Erstausstattung, laufende Nebenkosten und die Frage, was das Ganze eigentlich kostet. Eine Übersicht dazu steht unter erste eigene Wohnung, die Zahlen im Einzelnen unter Kosten.
Haustiere in der Mietwohnung
Ein pauschales Verbot von Hunden im Mietvertrag ist unwirksam, die Entscheidung verlangt eine Abwägung im Einzelfall. Was der Vertrag regeln darf und wie du die Zustimmung einholst, steht unter Hundehaltung in der Mietwohnung, samt Musterantrag an den Vermieter.
Die Fristen, die im Mietverhältnis zählen
Wenige Zahlen tauchen immer wieder auf, und wer sie kennt, muss selten nachschlagen. Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate, unabhängig von der Wohndauer. Für Vermieter verlängert sie sich mit den Jahren auf bis zu neun Monate.
Ein Mangel ist unverzüglich anzuzeigen, also ohne schuldhaftes Zögern. Die Betriebskostenabrechnung muss dich spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erreichen, danach kann der Vermieter nichts mehr nachfordern.
Die Kaution ist nach Ende des Mietverhältnisses zurückzuzahlen, wobei der Vermieter einen angemessenen Zeitraum zur Prüfung behält; für offene Betriebskosten darf er einen Teil länger einbehalten.
Ein- und Auszug
Der wichtigste halbe Stunde des ganzen Mietverhältnisses ist die Übergabe. Was nicht ins Übergabeprotokoll eingetragen wird, gilt später als in Ordnung übernommen, und beim Auszug als von dir verursacht.
Notiert werden Zählerstände, Zahl der Schlüssel, der Zustand jedes Raums und alle vorhandenen Schäden, auch kleine. Fotos gehören dazu und kosten zwei Minuten.
Direkt nach dem Einzug beginnt die Zwei-Wochen-Frist für die Anmeldung des Wohnsitzes. Die dafür nötige Wohnungsgeberbestätigung lässt sich am einfachsten gleich bei der Schlüsselübergabe unterschreiben.
Alle Vorlagen auf einen Blick
Die Musterbriefe und Formulare für das Mietverhältnis sind unter Vorlagen für Mieter gesammelt, jeweils als PDF zum Ausdrucken und als Word-Datei zum Bearbeiten.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen braucht eine Wohnungsbewerbung?
Anschreiben, Selbstauskunft, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, SCHUFA-Bonitätsauskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Ausweiskopie.
Muss der Vermieter einer Mietminderung zustimmen?
Nein. Sie tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein. Der Mangel muss aber unverzüglich angezeigt werden.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten, und sie darf in drei Raten gezahlt werden.
Darf der Vermieter Hunde generell verbieten?
Ein pauschales Verbot im Mietvertrag ist unwirksam. Es braucht eine Abwägung im Einzelfall.
Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Eine Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen. Sie gehört in fast jede Bewerbungsmappe.