Was die Bescheinigung belegt
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung deines bisherigen Vermieters, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Mietrückstände offen sind. Mehr sagt sie nicht, und mehr soll sie auch nicht sagen.

Sie gehört heute in fast jede Bewerbungsmappe. Für den neuen Vermieter ist sie das einzige Dokument, das etwas über dein tatsächliches Zahlungsverhalten in einem Mietverhältnis aussagt; die SCHUFA-Auskunft zeigt nur, ob es zu einem Eintrag gekommen ist.
Verwechselt wird sie gelegentlich mit der Mietzahlungsbestätigung, die zusätzlich die Höhe der bisherigen Miete nennt. Die brauchst du nicht herauszugeben, und viele Vermieter fragen auch nicht danach.
So forderst du sie an
Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an den bisherigen Vermieter genügt. Nenne darin die Anschrift der Wohnung, den Zeitraum des Mietverhältnisses und eine kurze Frist, zwei Wochen sind angemessen.
Fordere sie früh an, nicht erst, wenn eine konkrete Wohnung in Aussicht steht. Private Vermieter brauchen manchmal ein paar Tage, Hausverwaltungen bearbeiten solche Anfragen oft im Wochenrhythmus, und in der Bewerbungsphase fehlt genau diese Zeit.
Ist das Mietverhältnis bereits beendet, gilt dasselbe. Der ehemalige Vermieter bleibt Ansprechpartner, auch wenn die Wohnung längst neu vermietet ist.
Gibt es einen Anspruch darauf?
Einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf die Bescheinigung gibt es nicht. Aus der nachwirkenden Rücksichtnahmepflicht des Mietverhältnisses lässt sich allerdings ableiten, dass ein Vermieter sie ausstellen sollte, wenn tatsächlich keine Rückstände bestehen.
In der Praxis stellen die meisten sie ohne Weiteres aus, es kostet sie nichts und schadet ihnen nicht. Weigert sich jemand grundlos, hilft der Hinweis, dass die Bescheinigung nur den tatsächlichen Zustand wiedergibt.
Bleibt es bei der Weigerung, ist das kein Beinbruch. Ersatzweise legst du der Bewerbung Kontoauszüge der letzten Monate bei, aus denen die pünktlichen Mietzahlungen hervorgehen, das erfüllt denselben Zweck.
Warum Vermieter sie überhaupt sehen wollen
Für den neuen Vermieter beantwortet die Bescheinigung eine Frage, die keine andere Unterlage beantwortet: Hat diese Person ihre Miete tatsächlich gezahlt? Die Gehaltsabrechnung zeigt, was jemand verdient, die SCHUFA-Auskunft zeigt, ob es zum Eintrag kam, beides sagt wenig darüber, wie zuverlässig jemand im laufenden Mietverhältnis war.
Deshalb hat sich die Bescheinigung in angespannten Märkten als Standard durchgesetzt. In Regionen mit entspanntem Wohnungsmarkt wird sie dagegen oft gar nicht verlangt, es lohnt sich also, sie parat zu haben, ohne sie ungefragt beizulegen.
Ein zweiter Grund kommt hinzu: Sie ist eines der wenigen Dokumente, die ein Vermieter nicht selbst prüfen kann. Er muss dem Kollegen glauben, und genau deshalb wiegt eine schlichte, sauber ausgestellte Bescheinigung mehr als eine ausführliche Selbstdarstellung.
Zwei Fallstricke
Der ungeklärte Streit. Läuft mit dem bisherigen Vermieter eine Auseinandersetzung über Nebenkosten oder eine Minderung, wird er die Bescheinigung womöglich verweigern, mit dem Argument, es bestünden Rückstände. Ob das stimmt, hängt davon ab, ob die Minderung berechtigt war.
In diesem Fall hilft es, die Sache zu trennen: Die Bescheinigung bezieht sich auf unstreitige Rückstände. Eine strittige Forderung ist kein Rückstand im Sinne der Bescheinigung, solange sie nicht tituliert ist.
Die Kaution. Eine noch nicht abgerechnete Kaution ist kein Mietrückstand und gehört nicht in die Bescheinigung. Auch das wird gelegentlich vermischt, wenn ein Vermieter Ansprüche gegen die Kaution geltend machen will.
Was darin stehen sollte
- Name und Anschrift des Vermieters
- Name des Mieters
- Anschrift der Wohnung
- Zeitraum des Mietverhältnisses
- Die Aussage, dass keine Mietrückstände bestehen
- Ort, Datum und Unterschrift
Nicht hineingehören muss die Höhe der Miete, der Grund des Auszugs oder eine Bewertung deines Verhaltens als Mieter. Wer eine Bescheinigung mit solchen Zusätzen erhält, kann um eine schlichtere Fassung bitten.
Wenn du sie selbst ausstellen musst
Untervermieter geraten in eine ungewohnte Rolle: Wer selbst untervermietet und der Untermieter zieht aus, ist der Vermieter, der die Bescheinigung ausstellt. Das gilt auch in der Wohngemeinschaft, wenn eine Person Hauptmieterin ist und die Zimmer weitergibt.
Die Vorlage funktioniert dafür genauso, nur mit vertauschten Rollen. Verweigern solltest du sie nur, wenn tatsächlich Rückstände offen sind, eine grundlose Weigerung schadet dem anderen erheblich und nützt dir nichts.
Wie aktuell sie sein muss
Eine feste Frist gibt es nicht, aber neue Vermieter erwarten in der Regel ein Dokument, das nicht älter als drei bis sechs Monate ist. Bei einer längeren Wohnungssuche lohnt es sich deshalb, nach einigen Monaten eine aktualisierte Fassung anzufordern.
Läuft das bisherige Mietverhältnis noch, kannst du sie ohnehin jederzeit neu ausstellen lassen. Das ist der Normalfall: Die meisten suchen, während sie noch in der alten Wohnung wohnen.
Ein praktischer Rat zum Schluss: Frage die Bescheinigung im selben Zug an, in dem du dein bisheriges Mietverhältnis kündigst. Der Vermieter hat den Vorgang dann ohnehin auf dem Tisch, die Beziehung ist noch unbelastet, und du sparst dir die zweite Kontaktaufnahme Wochen später, die erfahrungsgemäß deutlich zäher verläuft, wenn zwischenzeitlich über die Kaution gesprochen wurde.
Häufige Fragen
Muss mein Vermieter sie ausstellen?
Einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, wohl aber eine Rücksichtnahmepflicht. In der Praxis stellen die meisten Vermieter sie ohne Weiteres aus.
Was tue ich, wenn er sich weigert?
Kontoauszüge der letzten Monate mit den pünktlichen Mietzahlungen erfüllen denselben Zweck und werden von den meisten Vermietern akzeptiert.
Wie alt darf sie sein?
Üblich sind drei bis sechs Monate. Bei längerer Suche lohnt eine aktualisierte Fassung.
Muss die Höhe der bisherigen Miete darin stehen?
Nein. Die Bescheinigung belegt nur, dass keine Rückstände bestehen, nicht, was du gezahlt hast.
Bekomme ich sie auch nach dem Auszug?
Ja. Der ehemalige Vermieter bleibt Ansprechpartner, auch wenn die Wohnung neu vermietet ist.
Ersetzt sie die SCHUFA-Auskunft?
Nein, beide werden nebeneinander verlangt. Die SCHUFA zeigt Einträge, die Bescheinigung das Zahlungsverhalten im Mietverhältnis.