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Anmeldung: Wohnsitz, Meldeamt und Hundesteuer

Was nach dem Einzug ansteht: die Zwei-Wochen-Frist, die Unterlagen für den Termin und die Stelle, die in deinem Bundesland dafür zuständig ist.

Zuletzt geprüft im September 2026 Rechtsgrundlage genannt

Was nach dem Einzug ansteht

Nach einem Umzug laufen zwei Fristen parallel: Du meldest deinen neuen Wohnsitz an, und du bringst die Dinge in Ordnung, die an der Adresse hängen, den Hund, die Post, die Verträge. Die Anmeldung ist dabei der Schritt, der alle anderen freischaltet, weil die Meldebestätigung an vielen Stellen verlangt wird.

Eingang eines Rathauses
Zwei Wochen nach dem Einzug, die einzige gesetzliche Frist beim Umzug. Foto: Windharp, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die Frist steht in § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes: zwei Wochen ab dem Einzug. Nicht ab der Schlüsselübergabe, wenn du erst später einziehst, und nicht ab der Unterschrift unter dem Mietvertrag. Wer die Frist ohne Grund deutlich überzieht, riskiert ein Bußgeld.

Was du mitbringst

  • Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
  • Die Wohnungsgeberbestätigung, unterschrieben vom Wohnungsgeber
  • Das Anmeldeformular deiner Gemeinde, meist vorab zum Herunterladen
  • Bei Kindern die Geburtsurkunde, bei Ehepaaren gelegentlich die Heiratsurkunde

Meldest du eine Familie an, genügt in der Regel eine Person für alle, sofern alle unter derselben Anschrift einziehen und die Bestätigung sie namentlich aufführt. Kannst du selbst nicht kommen, geht das mit einer Vollmacht.

Kinder werden bei der Anmeldung der Eltern mit erfasst und brauchen keinen eigenen Termin. Mitzubringen sind ihre Geburtsurkunden und, falls vorhanden, ihre Kinderausweise oder Pässe. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet oder leben getrennt, verlangen viele Meldebehörden die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten, ein kurzes, von beiden unterschriebenes Schreiben genügt in der Regel. Ein Anruf beim Bürgeramt klärt vorab, welche Form die Stadt dafür erwartet.

Wohin du gehst – das ist nicht überall gleich

Die Meldepflicht ist Bundesrecht, die Zuständigkeit ist Landesrecht. Deshalb heißt die Stelle je nach Bundesland Bürgeramt, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt oder Kundenzentrum, und in einigen Ländern sitzt sie gar nicht am Wohnort.

In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein übernehmen Ämter die Aufgabe für ihre Mitgliedsgemeinden. In Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sind es Verbandsgemeinden, in Niedersachsen Samtgemeinden, in Bayern, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg Verwaltungsgemeinschaften oder erfüllende Gemeinden. Wer dort wohnt, fährt zur Anmeldung unter Umständen in den Nachbarort.

Welche Stelle für dich zuständig ist und welchen Vordruck dein Land verwendet, steht auf der Seite deines Bundeslandes: Wohnungsgeberbestätigung nach Bundesland.

Online statt Termin

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist inzwischen in allen Bundesländern verfügbar. Über 2500 Meldebehörden bieten sie an; rechnerisch erreicht sie rund drei Viertel der Bevölkerung. Entwickelt wurde der Dienst in Hamburg und anschließend an die übrigen Länder weitergegeben.

Voraussetzung sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, die zugehörige PIN und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Die Wohnungsgeberbestätigung lädst du als Datei hoch. Wo der Dienst noch nicht angeboten wird, bleibt der Termin vor Ort der Weg, ein Blick auf die Seite deiner Gemeinde klärt das in einer Minute.

Was direkt danach kommt

Mit der Meldebestätigung in der Hand lohnt es sich, die restlichen Adressänderungen in einem Zug zu erledigen. Der Nachsendeauftrag gehört an den Anfang, weil er einige Tage Vorlauf hat. Danach folgen Bank, Versicherung und Arbeitgeber über die Adressänderung.

Wer einen Hund hat, meldet ihn am neuen Wohnort neu an, die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer und ändert sich mit dem Umzug oft spürbar.

Ein Punkt wird oft übersehen: Die Rundfunkbeitragsstelle erfährt von deiner Anmeldung automatisch, weil die Meldebehörden die Daten übermitteln. Wohnst du künftig mit jemandem zusammen, der bereits zahlt, meldest du dich dort ab statt neu an, sonst zahlt der Haushalt doppelt.

Ein eigener Fall ist die Zweitwohnung: Wer neben dem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung nutzt, meldet sie ebenfalls an und gibt dabei an, welche der beiden die Hauptwohnung ist. Maßgeblich ist, wo du überwiegend wohnst, bei Familien die Wohnung der Familie. Diese Angabe verdient einen Moment Aufmerksamkeit: Viele Städte erheben auf Nebenwohnungen eine eigene Steuer, und der Hauptwohnsitz entscheidet zugleich darüber, welches Bürgeramt für Ausweis, Führerschein und Kfz-Zulassung zuständig ist.

Für den Umzug innerhalb derselben Gemeinde gilt derselbe Weg: Die Ummeldung läuft über dieselbe Stelle, mit denselben Unterlagen und derselben Zwei-Wochen-Frist. Eine Abmeldung brauchst du nur, wenn du ins Ausland ziehst oder eine Wohnung aufgibst, ohne eine neue zu beziehen, beim normalen Umzug erledigt die Anmeldung am neuen Wohnort beides in einem Schritt.

Häufige Fragen

Muss ich mich auch bei einer Zweitwohnung anmelden?

Ja. Auch eine Nebenwohnung wird angemeldet, und auch dafür braucht es eine Wohnungsgeberbestätigung. In vielen Städten kommt dann die Zweitwohnungsteuer hinzu.

Muss ich mich beim Auszug abmelden?

Nur wenn du ins Ausland ziehst oder eine Wohnung ersatzlos aufgibst. Innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung an der neuen Adresse; die alte wird dabei automatisch abgemeldet.

Was kostet die Anmeldung?

Nichts. Die Anmeldung und die Meldebestätigung sind kostenfrei. Gebühren fallen nur für Zusatzleistungen an, etwa eine erweiterte Meldebescheinigung.

Ich habe keinen Termin innerhalb der zwei Wochen bekommen.

Buche den nächsten freien Termin und hebe die Terminbestätigung auf. Sie belegt, dass die Verzögerung nicht bei dir lag: Ämter berücksichtigen das.

Gilt die Anmeldung auch für ein WG-Zimmer?

Ja. Entscheidend ist, wo du tatsächlich wohnst, nicht wie groß der Wohnraum ist. Die Bestätigung stellt in der WG der Hauptmieter aus.

Auf einen Blick
Frist14 Tage ab Einzug
ZuständigMeldebehörde am neuen Wohnort
Kostenkeine
Online möglichin allen Bundesländern