Wohnsitz anmelden

Hier findest du Informationen rund um die Anmeldung und Ummeldung eines neuen Wohnsitzes. Deine neue Meldeadresse musst du innerhalb von 14 Tagen nach deinem Umzug dem Einwohnermeldeamt mit der unterschriebenen Wohnungsgeberbestätigung mitteilen. Falls du mit einem Hund umziehst, solltest du dich über die geltenden Vorschriften zur Hundesteuer informieren.

Nach dem Umzug: Direkt zum Einwohnermeldeamt und neue Adresse mitteilen

Neuen Wohnsitz der Stadt melden

Seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland ein einheitliches Meldegesetz. Das bedeutet: Sobald du in eine neue Wohnung umziehst, dann musst du deine neue Adresse unverzüglich, dem Einwohnermeldeamt melden.

Die wichtigsten Anlaufstellen für die Anmeldung und Ummeldung der Adresse, des Autos, der Kinder und des Hundes. Wer umzieht, kommt um ein bisschen Papierkram nicht herum. Während man bei einigen Einwohnermeldeämter nach wie vor persönlich erscheinen und Formulare abgeben muss, können andere Anmeldeformulare auch auf dem Postweg oder elektronisch erledigt werden. Die wichtigsten Meldebehörden und Dienstleistungen für dich im Überblick.

  1. Einzugsbestätigung unterschreiben lassen

    Damit du deine neue Adresse bei der Meldebehörde anmelden kannst, benötigst du eine Wohnungsgeberbestätigung. Mieter bekommen die Wohnungsgeberbestätigung von ihrem Vermieter nach dem Umzug. Eigentümer können sich die Wohnungsgeberbestätigung selber unterschreiben.
    Download: Wohnungsgeberbestätigung

  2. Einwohnermeldeamt kontaktieren

    Das Einwohnermeldeamt vergibt telefonisch oder online Vor-Ort-Termine für die Anmeldung. Eine vorherige Terminabsprache wird dringend empfohlen, dadurch kannst du Wartezeiten deutlich verkürzen.
    Kontakt: Einwohnermeldeamt

  3. Unterlagen vorbereiten

    Für die Anmeldung deiner neuen Meldeadresse benötigst du einige Unterlagen. Dazu gehört die Wohnungsgeberbestätigung, ein Personalausweis sowie bei erstmaliger Anmeldung in der Stadt benötigst du deine Geburts- oder Heiratsurkunde. Die Unterlagen sind von allen umziehenden Personen im Haushalt mitzubringen.

  4. Vollmacht ausfüllen

    Kann ein Haushaltsmitglied bei der Anmeldung persönlich nicht anwesend sein, dann ist zwingend eine Vollmacht für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorab auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vollmacht muss von allen nicht anwesenden und volljährigen Haushaltspersonen unterschrieben werden.
    Download: Vollmacht für das Einwohnermeldeamt

  5. Nachsendeauftrag beauftragen

    Wer einen Umzug plant, oder bereits umgezogen ist, sollte die neue Adresse bei der Post hinterlegen. Gegen eine Gebühr werden alle Briefe und Paketzustellungen an die neue Meldeadresse versendet.
    Nachsendeauftrag bei der Post einreichen.

    Bei der Anmeldung gibt es einiges zu beachten :Strom & Internet anmelden, Wohnungsgeberbestätigung.

  6. Nach der Anmeldung

    Mit der Anmeldungsbestätigung kannst du deinen alten Strom und Internetvertrag kündigen. Viele Anbieter gewähren unter Vorlage der Anmeldebestätigung an der neuen Wohnadresse ein Sonderkündigungsrecht. Ein Wechsel des Anbieters lohnt sich durch den attraktiven Neukundenbonus in vielen Fällen.
    Strom anmelden
    Internet anmelden

Einwohnermeldeamt

Die Meldebehörde hat die Aufgabe, wohnhafte Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und ggf. gegenüber anderen nachweisen zu können. Zur Erfüllung dieser Aufgaben führen die Meldebehörden ein Melderegister, aus denen später auch Auskünfte erteilt können.

Alle Dienstleistungen vom Einwohnermeldeamt können nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Für einige Services werden Gebühren vor Ort fällig. Vorabtermine können telefonisch oder online gebucht werden. Die Aufgaben des Einwohnermeldeamts sind: 

  • Anmeldung
  • Ummeldung
  • Abmeldung
  • Änderung Haupt-/Nebenwohnung
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Auskunft aus dem Melderegister
  • Informationen zur Meldepflicht

Hund anmelden

Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Stadt anzumelden. Erst mit der offiziellen Hundeanmeldung bekommt der Hund die verpflichtende Hundesteuermarke vom Finanzamt.

Die Hundemarke kann persönlich beim Finanzamt abgeholt werden. Die Anmeldung kann sowohl per Post, per Fax oder per E-Mail durchgeführt werden. Verzichtest du auf eine persönliche Abholung der Hundesteuermarke, wird diese dir dann zusammen mit dem Hundesteuerbescheid an deine Meldeadresse übermittelt.

Die Anmeldung eines Hundes muss innerhalb eines Monats erfolgen. Das betrifft alle Hunde:

  • nach dem Kauf oder der Geburt
  • nach Umzug in eine andere Stadt

Eine Anmeldung ist auch dann vorgeschrieben, wenn ein Antrag auf Hundesteuerbefreiung gestellt wurde. Die Hundesteuerbefreiung trifft vor allem auf folgende Hunde zu:

  • bei gewerblich gehaltene Hunde. Zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund oder
  • wenn der Hund als Blindenhund oder Therapiehund gehalten wird.

Empfänger von Sozialleistungen, wie Hartz 4 können abhängig vom Wohnort auch einen Antrag auf Hundesteuerbefreiung für Hartz 4 Empfänger stellen.

Strom anmelden

Am einfachsten kannst du den Strom über die Webseite des Stromanbieters oder ein Vergleichsrechner anmelden. Der Vorteil eines Vergleichsrechner ist, dass du aus einer Vielzahl von Anbietern das für dich beste Angebot wählen kannst.

Wenn du dich für einen Stromtarif über den Vergleichsrechner von Budenheld.de entscheidest, dann erhältst du nach wenigen Minuten eine Auftragsbestätigung für die Anmeldung deines Stromanschlusses.

Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du deinen Stromvertrag möglichst schnell vor oder nach deinem Umzug abschließen. Wir empfehlen bereits 4 Wochen vor dem Einzugsdatum den Strom bei einem Energieversorger anzumelden und direkt mit einem günstigen Tarif zu starten.

Eine spätere Anmeldung ist jedoch auch möglich. Für die Zeit ohne eine Anmeldung des Stroms greift die teure Grundversorgung. Mit einer schnellen Anmeldung vermeidest du also unnötige Kosten.

Bei einem Umzug besteht bei einigen Altverträgen ein Sonderkündigungsrecht. Falls du den Strom bisher über den Grundversorger bezogen hast, dann kannst du deinen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen beenden.

Unsere Faustregel für den Stromvertrag: Hast du deinen Stromvertrag die letzten 24 Monate nicht gewechselt, dann lohnt es sich in der Regel sich nach einem neuen Tarif zu erkundigen. Verbraucher können so schnell über 250 Euro im Jahr sparen.

Bei einem Stromvertrag, welchen du bei einem überregionalen Energieversorger mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten abgeschlossen hast, kannst du dein Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Umzugs im Einzelfall in den AGBs prüfen. Wichtig zu wissen: Es gelten die AGBs zum Datum des Vertragsabschlusses. Die AGBs wurden dir beim Vertragsabschluss postalisch oder per E-Mail zugesendet. Viele Energieversorger zeigen sich nach wie vor kulant bei einem Wechsel des Stromanbieters bei einem Wohnortwechsel.

Aber bedenke: Solltest du dich telefonisch bei der Telefon-Hotline deines aktuellen Stromanbieters melden, dann wird dieser in der Regel versuchen dich von einer Kündigung abzubringen. Häufig ist das eine gute Gelegenheit für dich einen günstigeren Tarif auszuhandeln.

Internet anmelden

Die Anmeldung des Internets darf auf keiner Umzugscheckliste fehlen. Das Internet in der Wohnung ist für viele Haushalte unverzichtbar. Damit bei einem Umzug die Anmeldung des Internets in der neuen Wohnung auch klappt, solltest du dich möglichst früh vor deinem Umzug um deinen Internetzugang kümmern. Bei dieser Gelegenheit solltest du prüfen, ob du mit einem Anbieterwechsel nicht nur ein schnelles Internet, sondern auch in einen günstigeren Tarif wechseln kannst.

„Altverträge“, welche vor mehr als 24 Monate abgeschlossen wurden, sind häufig nicht mehr aktuell. Die Technik und die Tarife haben sich weiterentwickelt. Haushalte sind gut beraten, sich über die aktuellsten Tarife in der neuen Immobilie zu informieren.

Bei einem Umzug lohnt es sich alternative Internet-Tarife zu vergleichen. Internetanbieter locken mit attraktiven Rabatten für Neukunden. Bei laufenden Verträgen werden vom neuem Internetanbieter auch häufig die Kosten für deinen aktuellen Vertrag übernommen.

Die Vorgehensweise bei der Anmeldung des Internets kann je nach Anbieter unterschiedlich ablaufen. Die grundlegenden Schritte sind jedoch für Verbraucher gleich und lassen sich bequem von zu Hause erledigen:

  1. Anbieter suchen und Neukundenbonus wählen oder mit bisherigen Vertragspartner umziehen
  2. Vertrag abschließen
  3. Freischaltung des Anschlusses abwarten
  4. Router anschließen
  5. Router über den Computer einrichten
  6. Fertig

Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist notwendig für die Anmeldung deiner neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt. Die Wohnungsgeberbestätigung wird auch Vermieterbescheinigung genannt, weil diese Bescheinigung vom Vermieter nach dem Einzug unterschrieben wird. Haushalte sind in Deutschland verpflichtet die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von 14 Tage der Meldebehörde zu übermitteln.

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Die Wohnungsgeberbestätigung muss nach § 19 Bundesmeldegesetz folgende Informationen enthalten: Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter), das Datum vom Einzug oder AuszugAnschrift der neuen Wohnung und den Namen des Hauptmieters. Eine vollständige Wohnungsgeberbescheinigung kannst du elektronisch oder per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt versenden.

Vermieter haben eine Mitwirkungspflicht und sind verpflichtet, nach dem Einzug eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder. Mieter sollten nicht auf untätige Vermieter warten und notfalls auch ohne die Wohnungsgeberbestätigung sich beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Jobs

Die Jobsuche ist für viele Bewerber mit Aufwand verbunden. Das gilt sowohl für Aushilfsjob, Praktika, Quereinsteiger oder in der IT-Branche. Einen passenden Job kannst du auf unterschiedlichen Jobbörsen finden. Den Überblick über alle Jobbörsen zu haben, fällt vielen schwer. Auf der Jobbörse JobMESH kannst du Jobs von vielen Jobbörsen im Überblick finden.

Mit einem Klick kannst du dir schnell einen Überblick über alle freien Stellenangebote in der Stadt machen. Übersichtlich und alle Jobs auf einen Blick.

Auf JobMESH.de findest du von einer Vielzahl von Stellenangebote aus verschiedenen Jobbörsen. Was viele nicht wissen: Viele der Jobs werden zusätzlich speziell für Arbeitssuchende mit Grundsicherung (Hartz 4) vom Jobcenter geschaltet.

Immobilien

Immobilien kaufen oder mieten geht ganz einfach mit der Wohnungsbörse vom Budenheld. Wir suchen tagesaktuelle nach freien Häusern und Wohnungen zum Kauf oder zur Miete auf dem regionalen Immobilienmarkt. Dabei ist der Budenheld nicht an einzelne Anbieter gebunden, sodass Wohnungssuchende aus einer großen Auswahl die passende Immobilie finden können.

Wohnungen

Mietwohnungen und Eigentumswohnungen können sofort auf Budenheld online abgerufen werden. Über die Kontaktfunktion kannst du sofort einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Wir empfehlen dir bei den Inseraten, wenn möglich eine persönliche Nachricht hinzuzufügen. Interessenten auf eine begehrte Mietwohnung oder Eigentumswohnung sollten sich etwas Zeit nehmen und einen kurzen Text der Kontaktanfrage hinzufügen. Das erhöht die Chance, bei besonders beliebten Immobilien einen der ersten Vor-Ort-Termine zu bekommen. Weitere Tipps zur Wohnungsbewerbung findest du in unserem Ratgeber.

Häuser

Häuser mit viel Platz zum Kauf oder doch lieber zur Miete? In jedem Fall familienfreundlich, mit Garten und Terrasse. Angebote für jeden Geldbeutel. Aber was lohnt sich eigentlich? Familien, auf der Suche nach einem Eigenheim, sollten sich frühzeitig über einen Immobilienkredit informieren. Auf dieser Grundlage kann das Budget für den Hauskauf festgelegt werden. Unentschlossene mit dem Wunsch nach einem Haus sollten ein Mietshaus in Betracht ziehen.

Ein Eigenheim ist für viele Familien eine der größten finanziellen Entscheidungen in ihrem Leben. Wurde bereits die Finanzierung geprüft, sollten sich Kaufinteressierte auch über die Entwicklung der Immobilienpreise und des Mietspiegels informieren. Was passiert, wenn durch einen Jobwechsel ein Umzug in eine andere Stadt notwendig ist? Rechnet sich ein Verkauf oder Vermietung der Immobilie dann mit der laufenden Finanzierung? Zukünftige Immobilienbesitzer sind gut beraten, sich auch über ein potenzielles Ausstiegsszenario Gedanken zu machen. Sind die standortbezogenen Risiken zu hoch, sollte ein Haus zur Miete bevorzugt werden.

Was braucht man, um den Wohnsitz anzumelden?

Für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigst du das Meldeformular der Gemeindeverwaltung zur Wohnsitz-Ummeldung, gültige Identitätspapiere von allen anzumeldenden Personen im Haushalt (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis). Ebenso wird eine Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) benötigt. Eine persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Personen ist vorgeschrieben. Kann ein Haushaltsmitglied nicht persönlich bei der Meldebehörde erscheinen, muss eine Vollmacht zur Anmeldung ausgefüllt werden.
Wohnsitz anmelden: Das ist zu tun.

Was passiert, wenn man den Wohnsitz nicht anmeldet?

Nach dem Umzug hast du bis zu 2 Wochen Zeit, um bei dem ortsansässigen Meldeamt deine Anmeldung einzureichen. Eine versäumte oder verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei einer geringfügigen Verspätung sind Bußgelder jedoch unwahrscheinlich. In extremen Fällen können Bußgelder bis zu 500 Euro betragen.
Das brauchst du für deine Anmeldung. Jetzt informieren.

Kann man sich mit dem Mietvertrag ummelden?

Nein. Für die Anmeldung benötigen Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung). Vermieter sind verpflichtet, diese Bescheinigung auszustellen. Andernfalls droht dem Vermieter ein hohes Bußgeld.
Alles, was du über die Wohnungsgeberbestätigung wissen musst.

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