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Hundesteuer anmelden

Die Hundesteuer legt jede Gemeinde selbst fest, die Haftpflichtpflicht dagegen das Bundesland. Was das für Anmeldung, Kosten und Umzug bedeutet.

Zuletzt geprüft im September 2026

Eine Steuer, die jede Gemeinde selbst festlegt

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das erklärt, warum derselbe Hund in der einen Stadt 90 Euro im Jahr kostet und in der nächsten fast das Doppelte, es gibt keinen bundesweiten Satz, sondern eine Satzung pro Kommune. Ein Umzug ändert den Betrag deshalb oft spürbar, auch innerhalb desselben Bundeslandes.

Hund mit Halsband und Marke, liegend auf einem Gehweg
Die Hundesteuer ist Sache der Gemeinde, angemeldet wird der Hund trotzdem überall. Foto: Usien, CC0, via Wikimedia Commons

Angemeldet wird der Hund bei der Stadt oder Gemeinde, in der du wohnst, meist beim Steueramt oder der Stadtkasse. Die Frist steht ebenfalls in der örtlichen Satzung und liegt je nach Kommune zwischen zwei und vier Wochen nach der Anschaffung.

Die Höhe der Hundesteuer in einzelnen Städten

Stadt Erster Hund Zweiter Hund Besonderheit
Köln 174 € 174 € kein Aufschlag für Listenhunde
Hamburg 90 € 90 € 600 € für Listenhunde
Hannover 150 € 276 € deutlicher Zweithundaufschlag
Bremen 150 € 150 € Sachkundenachweis verpflichtend

Die Sätze stammen aus den kommunalen Satzungen und ändern sich mit jeder Haushaltsentscheidung. Der Stand dieser Seite steht oben unter dem Titel.

Wie die Höhe zustande kommt, steht in derselben Satzung: Fast alle Gemeinden rechnen pro Hund und Jahr, staffeln nach der Zahl der Tiere im Haushalt und setzen für Listenhunde einen eigenen Satz an. Eine Faustregel für das Bundesgebiet gibt es nicht: Köln liegt beim ersten Hund fast doppelt so hoch wie Hamburg, während Hannover erst beim zweiten Hund deutlich zulegt. Vor einem Umzug lohnt der Blick auf die Höhe am neuen Wohnort deshalb genauso wie der auf die Miete.

Ein verbreiteter Gedanke ist, die Hundesteuer finanziere Hundewiesen und Beutelspender. Rechtlich ist sie eine allgemeine Gemeindesteuer und fließt in den Haushalt, ohne für einen bestimmten Zweck gebunden zu sein. Viele Städte richten solche Angebote trotzdem ein, weil sie nachgefragt werden, nur eben aus dem allgemeinen Haushalt und nicht aus einem eigenen Topf. Für die Höhe des Betrags spielt das keine Rolle, für die Erwartung an die Gegenleistung schon.

Die Haftpflicht ist Landesrecht, nicht Gemeinderecht

Hier liegt der häufigste Irrtum: Die Steuer regelt die Gemeinde, die Haftpflichtversicherung dagegen das Bundesland. In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hund vorgeschrieben, unabhängig von Rasse und Größe.

In acht weiteren Ländern gilt die Pflicht nur für gefährliche Hunde; Nordrhein-Westfalen nimmt zusätzlich große Hunde ab 40 Zentimetern Schulterhöhe oder 20 Kilogramm hinzu. Allein in Mecklenburg-Vorpommern bleibt sie freiwillig.

So läuft die Anmeldung

Der Weg ist überall ähnlich: ein kurzes Formular der Gemeinde mit Namen und Anschrift des Halters, Rasse, Geburtsdatum und Geschlecht des Hundes sowie dem Datum, an dem er eingezogen ist. Viele Städte nehmen das inzwischen online entgegen, andere per Post oder am Schalter.

Nach der Anmeldung kommt der Steuerbescheid und mit ihm die Steuermarke. Sie gehört ans Halsband, weil sie im Zweifel belegt, dass der Hund gemeldet ist. Geht sie verloren, stellt die Gemeinde für eine kleine Gebühr eine neue aus.

Große und gefährliche Hunde brauchen in einigen Ländern eine zweite Anmeldung beim Ordnungsamt, die nichts mit der Steuer zu tun hat. In Nordrhein-Westfalen betrifft das jeden Hund ab 40 Zentimetern Schulterhöhe oder 20 Kilogramm.

Weniger zahlen oder gar nichts

Fast jede Satzung kennt Ermäßigungen und Befreiungen. Verbreitet sind drei Fälle: Assistenzhunde sind in der Regel vollständig befreit, geprüfte Rettungshunde ebenso, und Hunde aus dem Tierheim bleiben oft für ein bis zwei Jahre steuerfrei. Wer laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bezieht, zahlt vielerorts einen reduzierten Satz.

Beantragt wird beides beim Steueramt, meist formlos mit einem Nachweis. Rückwirkend geht das selten, der Antrag lohnt sich also gleich bei der Anmeldung.

Was beim Umzug passiert

Der Hund wird am alten Wohnort abgemeldet und am neuen angemeldet. Beides läuft nicht automatisch über die Wohnsitzanmeldung mit, sondern ist ein eigener Vorgang. Zu viel gezahlte Steuer erstattet die alte Gemeinde anteilig, sobald die Abmeldung vorliegt.

Die Steuermarke der alten Stadt verliert mit dem Umzug ihre Gültigkeit; die neue Gemeinde schickt eine eigene zu.

Zwei Dinge werden dabei gern vergessen: Die Frist für die neue Anmeldung ist kommunal geregelt und liegt je nach Satzung zwischen zwei Wochen und einem Monat ab Zuzug, ein Blick in die Satzung der neuen Gemeinde lohnt sich am Umzugstag. Und wer eine Ermäßigung oder Befreiung hatte, nimmt sie nicht mit: Sie gilt nur in der Gemeinde, die sie bewilligt hat, und muss am neuen Wohnort neu beantragt werden.

Häufige Fragen

Ab wann muss ein Welpe angemeldet werden?

In den meisten Satzungen erst nach dem dritten oder sechsten Lebensmonat. Stammt der Welpe aus dem eigenen Wurf, läuft die Frist ab diesem Stichtag statt ab der Geburt.

Gilt die Steuer auch für einen Pflegehund?

Wer einen Hund länger als zwei bis drei Monate aufnimmt, gilt in der Regel als Halter und meldet ihn an. Kurze Urlaubsbetreuung bleibt steuerfrei.

Was passiert, wenn ich den Hund nicht anmelde?

Die Steuer wird nachgefordert, und es kommt ein Bußgeld hinzu. Gemeinden gleichen ihre Daten inzwischen häufig mit Tierarztpraxen und Registern ab.

Muss ich den Hund nach seinem Tod abmelden?

Ja, sonst läuft die Steuer weiter. Die Abmeldung ist formlos möglich; zu viel gezahlte Beträge werden anteilig erstattet.

Zählt ein Zweithund immer doppelt?

Nein. Hamburg, Bremen und Köln erheben einen Einheitssatz, Hannover dagegen einen deutlichen Aufschlag. Das steht in der jeweiligen Satzung.

Auf einen Blick
ArtGemeindesteuer
AnmeldungSteueramt der Gemeinde
Fristje nach Satzung 2–4 Wochen
HaftpflichtLandesrecht, in 7 Ländern für alle Hunde