Was der Hund in Hamburg kostet
Hamburg erhebt 90 Euro Hundesteuer pro Hund und Jahr, und das für jeden Hund gleichermaßen. Einen Aufschlag für den zweiten oder dritten Hund gibt es nicht. Damit liegt Hamburg unter den großen deutschen Städten am unteren Ende; Köln verlangt fast das Doppelte, Hannover und Bremen jeweils 150 Euro.

Eine Ausnahme gibt es allerdings, und sie fällt drastisch aus: Für Hunde, die unter das Hamburgische Hundegesetz als gefährlich fallen, steigt die Steuer auf 600 Euro im Jahr. Das ist mehr als das Sechsfache des Normalsatzes und der auffälligste Aufschlag unter den hier verglichenen Städten. Hamburg wählt damit den umgekehrten Weg zu Köln, das gefährliche Hunde nicht höher besteuert, sondern eine Erlaubnis verlangt.
Gerechnet wird ab dem Monat der Anmeldung. Wer unterjährig zuzieht oder den Hund später anschafft, zahlt entsprechend anteilig; dasselbe gilt umgekehrt nach einer Abmeldung.
Haftpflicht: in Hamburg für jeden Hund Pflicht
Das ist der Punkt, an dem sich Hamburg am deutlichsten von Nordrhein-Westfalen oder Bayern unterscheidet. In Hamburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht. Ein Dackel braucht sie genauso wie ein Schäferhund.
Hamburg gehört damit zu den sieben Bundesländern mit einer allgemeinen Versicherungspflicht: neben Hamburg sind das Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In acht weiteren Ländern gilt die Pflicht nur für gefährliche Hunde, in Mecklenburg-Vorpommern bleibt sie freiwillig.
Der Nachweis wird bei der Anmeldung abgefragt und sollte griffbereit sein. Wer aus einem Land ohne allgemeine Pflicht zuzieht (etwa aus Bayern, Hessen oder Nordrhein-Westfalen) hat sie häufig gar nicht und muss sie vor dem Umzug abschließen.
Was das Hamburgische Hundegesetz sonst verlangt
Neben Steuer und Versicherung kennt Hamburg weitere Pflichten, die den Alltag betreffen. Jeder Hund muss gechipt und registriert sein; die Kennzeichnung wird bei der Anmeldung erfasst. Für Hunde ab einer bestimmten Größe und für gefährliche Hunde kommt ein Sachkundenachweis hinzu, im Volksmund Hundeführerschein genannt.
Er besteht aus einem theoretischen Teil zu Haltung, Verhalten und Recht und einem praktischen Teil mit dem eigenen Hund. Abgenommen wird er von anerkannten Stellen; wer ihn hat, ist damit auch für andere Bundesländer gerüstet, die Ähnliches verlangen.
Im öffentlichen Raum gilt Leinenpflicht in Fußgängerzonen, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten und in Grünanlagen, wobei Hamburg ein vergleichsweise dichtes Netz ausgewiesener Hundeauslaufflächen unterhält. Für gefährliche Hunde kommen dauerhafte Leinen- und Maulkorbpflicht hinzu.
Anmeldung und Zuständigkeit
Angemeldet wird der Hund bei der Steuerverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg. Als Stadtstaat kennt Hamburg keine Gemeindeebene darunter, es gibt eine Satzung für das gesamte Stadtgebiet, und die Bezirke spielen für die Steuer keine Rolle.
Erforderlich sind die üblichen Angaben: Name und Anschrift des Halters, Rasse, Geburtsdatum und Geschlecht des Hundes, das Datum des Einzugs sowie die Chipnummer. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung gehört in Hamburg zwingend dazu.
Nach der Anmeldung kommen Steuerbescheid und Hundesteuermarke per Post. Die Marke gehört ans Halsband und ist der Nachweis, dass der Hund gemeldet ist.
Ermäßigung und Befreiung
Wie andere Städte kennt Hamburg Ausnahmen. Assistenzhunde für Menschen mit Behinderung sind von der Steuer befreit, ebenso geprüfte Rettungshunde, die in einer anerkannten Staffel eingesetzt werden. Für Hunde aus dem Tierheim gibt es eine befristete Befreiung.
Wer Sozialleistungen bezieht, kann eine Ermäßigung beantragen. In allen Fällen gilt: Der Antrag wirkt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend. Er gehört deshalb gleich zur Anmeldung und nicht erst zum ersten Bescheid.
Umzug nach oder aus Hamburg
Der Hund wird am alten Wohnort abgemeldet und in Hamburg neu angemeldet. Die Wohnsitzanmeldung erledigt das nicht mit, es sind zwei getrennte Vorgänge. Zu viel gezahlte Steuer erstattet die alte Gemeinde anteilig ab dem Monat nach der Abmeldung.
Wer nach Hamburg zieht, prüft am besten vor dem Umzug zwei Dinge: ob eine Haftpflichtversicherung besteht, und ob der Hund unter die Regeln für gefährliche Hunde fällt. Beides kann in Hamburg zu Anforderungen führen, die es am alten Wohnort nicht gab.
Umgekehrt gilt: Wer Hamburg verlässt, meldet den Hund ab und bekommt den Rest des Jahres anteilig zurück. Die Hamburger Steuermarke verliert dabei ihre Gültigkeit.
Bescheid, Fälligkeit und Zahlung
Nach der Anmeldung setzt die Steuerverwaltung den Betrag mit einem Bescheid fest. Er gilt fort, bis sich etwas ändert, ein neuer Bescheid ergeht erst, wenn ein Hund dazukommt, wegfällt oder sich der Satz ändert. Ein jährliches Schreiben gibt es also nicht.
Gezahlt wird üblicherweise in Teilbeträgen über das Jahr verteilt. Am wenigsten Aufwand macht ein SEPA-Lastschriftmandat: Dann läuft die Zahlung automatisch, und verpasste Termine samt Mahngebühren entfallen. Wer lieber selbst überweist, notiert sich die Fälligkeiten aus dem Bescheid.
Was der Hund in Hamburg sonst noch kostet
Die Steuer ist der kleinere Posten. Dazu kommt die Haftpflichtversicherung, die in Hamburg nicht optional ist und je nach Anbieter im mittleren zweistelligen Bereich pro Jahr liegt. Für größere und für gefährliche Hunde kommt der Sachkundenachweis hinzu, der einmalig mit einem dreistelligen Betrag zu Buche schlägt.
Rechnet man das zusammen, liegt ein durchschnittlicher Hamburger Hund im ersten Jahr bei einem niedrigen dreistelligen Betrag an Pflichtkosten, bevor Futter und Tierarzt überhaupt berücksichtigt sind. Die 90 Euro Steuer sind davon der sichtbarste, aber nicht der größte Teil.
Was der Stadtstaat praktisch bedeutet
In Flächenländern hängt die Höhe der Hundesteuer davon ab, in welcher Gemeinde man wohnt, zwischen zwei Nachbarorten können hundert Euro Unterschied liegen. Hamburg kennt das nicht: Es gibt eine Satzung für das gesamte Stadtgebiet, von Bergedorf bis Blankenese denselben Satz.
Für Zuziehende ist das eine Erleichterung, weil die Frage nach dem Bezirk für die Steuer keine Rolle spielt. Für Pendler an der Landesgrenze kann es umgekehrt bedeuten, dass ein Umzug wenige Kilometer weiter nach Schleswig-Holstein oder Niedersachsen den Betrag spürbar verändert, dort gilt wieder das Recht der jeweiligen Gemeinde.
Hamburg im Vergleich
Ein Blick über die Stadtgrenze zeigt, wie unterschiedlich Kommunen dieselbe Steuer ausgestalten. Entscheidend ist dabei nicht nur der Grundsatz, sondern die Frage, ob es einen Zweithundaufschlag gibt und wie mit gelisteten Hunden verfahren wird.
| Stadt | Erster Hund | Zweiter Hund | Listenhund |
|---|---|---|---|
| Hamburg | 90 € | 90 € | 600 € |
| Köln | 174 € | 174 € | kein Aufschlag, aber Erlaubnispflicht |
| Hannover | 150 € | 276 € | erhöhter Satz |
| Bremen | 150 € | 150 € | erhöhter Satz |
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ist Hamburg mit 180 Euro im Jahr die günstigste der vier Städte: Hannover liegt bei 426 Euro. Für einen einzelnen gelisteten Hund dreht sich das Verhältnis vollständig um: Dann zahlst du in Hamburg 600 Euro und in Köln 174.
Abmelden: bei Wegzug, Abgabe oder Tod
Die Steuer läuft, bis der Hund abgemeldet ist. Das geschieht nicht von selbst und auch nicht durch die Abmeldung des Wohnsitzes. Abzumelden ist der Hund, wenn du Hamburg verlässt, wenn du ihn abgibst oder wenn er stirbt.
Die Abmeldung ist formlos möglich und braucht einen Nachweis: die neue Anschrift, eine Übergabebestätigung des neuen Halters oder eine Bescheinigung der Tierarztpraxis. Ab dem Folgemonat entfällt die Steuer, zu viel Gezahltes wird erstattet.
Die Steuermarke geht zurück oder verliert schlicht ihre Gültigkeit. Wer sie behält und weiterverwendet, riskiert bei einer Kontrolle unnötige Rückfragen.
Was bei Verstößen passiert
Wer einen Hund nicht anmeldet, bekommt die Steuer nachträglich in Rechnung gestellt, und es kommt ein Bußgeld hinzu. Städte gleichen ihre Daten inzwischen mit Tierarztpraxen, Registern und Meldedaten ab, sodass unangemeldete Hunde häufiger auffallen als früher.
Schwerer wiegt die fehlende Haftpflichtversicherung. Sie ist in Hamburg keine Empfehlung, sondern eine Pflicht, und im Schadensfall haftest du persönlich und unbegrenzt, weil die Halterhaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verschuldensunabhängig ist. Es genügt, dass der Hund den Schaden verursacht hat; ob dich ein Vorwurf trifft, spielt keine Rolle.
Bei gefährlichen Hunden ohne Erlaubnis reicht die Bandbreite bis zur Untersagung der Haltung. Das ist der Grund, warum die Frage nach der Einstufung vor einem Umzug nach Hamburg geklärt sein sollte und nicht danach.
Eine Anmerkung zur Aktualität: Steuersätze und Hundegesetze werden von der Bürgerschaft geändert, meist im Zuge von Haushaltsberatungen. Der Stand dieser Seite steht oben unter dem Titel; vor einem Umzug oder einer Anschaffung lohnt der kurze Blick auf die Seite der Steuerverwaltung, weil sich vor allem die Einstufung gefährlicher Rassen gelegentlich verschiebt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hamburg?
90 Euro pro Hund und Jahr. Für gefährliche Hunde nach dem Hamburgischen Hundegesetz steigt der Satz auf 600 Euro.
Kostet der zweite Hund mehr?
Nein. Hamburg erhebt einen Einheitssatz ohne Zweithundaufschlag, zwei Hunde kosten 180 Euro im Jahr.
Brauche ich in Hamburg eine Hundehaftpflicht?
Ja, für jeden Hund und unabhängig von Rasse oder Größe. Hamburg ist eines von sieben Ländern mit allgemeiner Versicherungspflicht.
Was ist der Sachkundenachweis?
Ein Nachweis über Wissen zu Haltung, Verhalten und Recht, teils mit praktischem Teil. Er wird für größere und für gefährliche Hunde verlangt.
Muss der Hund gechipt sein?
Ja. Kennzeichnung und Registrierung sind vorgeschrieben; die Chipnummer wird bei der Anmeldung erfasst.
Welche Hunde gelten in Hamburg als gefährlich?
Das regelt das Hamburgische Hundegesetz über eine Rasseliste und über individuelle Feststellung nach einem Vorfall. Für diese Hunde gelten Erlaubnis-, Leinen- und Maulkorbpflicht.
Gibt es eine Befreiung für Tierheimhunde?
Ja, befristet. Assistenz- und geprüfte Rettungshunde sind dauerhaft befreit.
Wird der Hund beim Umzug automatisch ummeldet?
Nein. Abmeldung am alten Wohnort und Anmeldung in Hamburg sind zwei eigene Vorgänge, unabhängig von der Wohnsitzanmeldung.