Hundesteuer & Hundehaftpflicht in Hamburg

Beim Umzug mit Hund oder Anschaffung eines Hundes in Hamburg hast du 2 Wochen Zeit, um die Anschaffung oder Umzug bei der Stadt zu registrieren. Mit der Anmeldung wird dein Hund in Hunderegister eingetragen und auch steuerlich angemeldet.

Die Hundesteuer in Hamburg beträgt in der Regel 90 Euro im Jahr. Für gefährliche Hunde beträgt die Hundesteuer von 600 Euro im Jahr. Die Abbuchung erfolgt über ein SEPA-Lastschriftmandat und wird immer halbjährig (in der Regel zum 15. Februar und 15. August) vom Konto abgebucht.

Das solltest du wissen

In Hamburg ist Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass du keinen Hund ohne einen entsprechenden Versicherungsnachweis halten und anmelden kannst.

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Die Anmeldung eines Hundes ist in Hamburg verpflichtend, unabhängig von der Nutzungs- oder Haltungsart. Du musst deinen Hund anmelden, auch wenn der Hund gewerblich genutzt wird oder wenn keine oder ermäßigte Hundesteuer gezahlt werden muss.

Diese Kosten fallen bei der Anmeldung eines Hundes in Hamburg an:

  • Anmeldung persönlich 30 Euro, online 15 Euro
  • Hundehaftpflichtversicherung (ab 49 Euro jährlich)
  • Hundesteuer 90 Euro (jährlich)
  • Hundesteuer gefährlicher Hund 600 Euro (jährlich)
  • Erlaubnis gefährlicher Hund circa 450 Euro
  • Freistellung gefährlicher Hund 165 Euro (unbefristet) oder 130 Euro (befristet)
  • Freistellung gefährlicher Hund 130 Euro (befristet)
  • Befreiung von der Leinenpflicht 14–28 Euro pro Person und Hund
Hundehaftpflicht abschließen: In Hamburg Pflicht

Hund anmelden in Hamburg: Das Wichtigste zusammengefasst.

Hier haben wir für dich die wichtigsten Informationen über die Anmeldung und Haltung von Hunden in Hamburg zusammengefasst:

Anmeldung

In Hamburg musst du deinen Hund innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme oder Umzug nach Hamburg in Hunderegister aufnehmen und steuerlich anmelden lassen. Für Welpen muss die Anmeldung zur Beendigung des 3. Lebensmonats durchgeführt sein. Du kannst deinen Hund beim Kundenzentrum oder Verbraucherschutzamt deines Bezirksamtes persönlich und auch Online anmelden.

Hundesteuer

Für deinen Hund musst du in der Regel 90 Euro pro Jahr Hundesteuer bezahlen, für einen gefährlichen Hund – 600 Euro. Befreiungen und Ermäßigungen sind in Ausnahmefällen möglich.

Hundehaftpflicht

In Hamburg bist du als Hundehalter verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung für deinen Hund abzuschließen.

Leinenpflicht

In Hamburg müssen Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden. Du als Halter kannst du eine spezielle Befreiung von der Anleinpflicht erhalten. Dafür musst du mit deinem Hund eine Gehorsamsprüfung oder eine vergleichbare Prüfung bestehen.

Mikrochip

Jeder Hund, der älter als 3 Monate ist, muss in Hamburg ein elektronisch lesbares Kennzeichen (Mikrochip) haben. In der Öffentlichkeit muss der Hund auch eine Hundesteuermarke sichtbar tragen.

Hundeverbotszonen

In Hamburg darfst du deinen Hund nicht auf Kinderspielplätze, Rasen- oder Wiesenflächen und auch Blumengärten mitnehmen. Verbot gilt auch für Veranstaltungen mit vielen Besuchern, speziell gekennzeichnete Flächen und auch Räumlichkeiten der Stadtverwaltung.

Listenhunde (gefährliche Hunde)

Die Haltung von gefährlichen Hunden (auch als Listenhunde oder Kampfhunde bekannt) ist in Hamburg grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du ein Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes bei der zuständigen Behörde der Stadt Hamburg erhalten. Für gefährliche Hunde gilt in Hamburg eine uneingeschränkte Anlein- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.

Hund anmelden in Hamburg: Darauf solltest du achten

Alles was du über Hundehaltung in Hamburg wissen musst
Mit der Hundehaftpflichtversicherung kannst du einen Hund in Hamburg anmelden. Alles was du über die Anmeldung wissen musst.

Beim Umzug mit Hund oder Anschaffung eines Hundes in Hamburg hast du 2 Wochen Zeit, um die Anschaffung oder Umzug bei der Stadt zu registrieren.

Die Anmeldung eines Hundes ist in Hamburg verpflichtend unabhängig von der Nutzungs- oder Haltungsart. Du musst deinen Hund anmelden, auch wenn der Hund gewerblich genutzt wird oder wenn keine oder nur ermäßigte Hundesteuer gezahlt werden muss. Das gilt auch für gefundene oder zugelaufene Tiere, wenn sie innerhalb einer Woche nicht an den Eigentümer oder ein Tierheim zurückgegeben werden.

Du kannst die Anmeldung persönlich beim Verbraucherschutzamt oder Kundenzentrum deines Bezirkes erledigen. Anmeldung kann auch bei einem Sachverständigen zum Beispiel in Kombination mit einem Wesenstest erfolgen. Für eine persönliche Anmeldung wird eine Gebühr von ungefähr 30 Euro erhoben.

Wenn du ein Service Konto der Stadt Hamburg hast, kannst du deinen Hund auch Online (hier Link , ggf. sinnvoll?https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/HREG) anmelden. Online Anmeldung deines Hundes kostet circa 15 Euro.

Diese Unterlagen und Daten musst du für die Anmeldung deines Hundes mitbringen:

  • Ausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Nachweis über ausreichende Hundehaftpflichtversicherung
  • Mikrochip-Nummer
  • Informationen über die Rasse, Größe, Geschlecht und Geburtsdatum deines Hundes
  • Ggf. Vollmacht, wenn der Hund nicht vom Halter angemeldet werden soll

Mit dieser Anmeldung wird dein Hund in Hunderegister der Stadt Hamburg aufgenommen und auch automatisch steuerlich angemeldet. Eine zusätzliche Anmeldung beim Finanzamt ist möglich aber nicht unbedingt erforderlich. Du musst dich an dein Finanzamt nur dann wenden, wenn eine Ermäßigung oder Befreiung vom Hundesteuer beantragen willst.

Nach der Bearbeitung bekommst du eine Hundesteuermarke zugeschickt. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach der Anmeldung. Diese Marke muss an deinem Hund beim Verlassen der Wohnung / des Grundstücks sichtbar befestigt sein. Ansonsten kann es auch zum Bußgeld kommen.

Hundehaftpflicht in Hamburg: Verpflichtend bei der Anmeldung

Als Hundehalter bist du in Hamburg verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund zu haben. Die Versicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB und die vom Hund verursachten Sach- und sonstige Schaden von mind. 1 Million Euro pro Versicherungsfall abdecken. Die Selbstbeteiligung darf nicht mehr als 500 Euro pro Jahr betragen.

Einen passenden Versicherungsnachweis musst du zur Anmeldung des Hundes mitbringen. Es muss eindeutig sein, welcher Hund konkret versichert ist. Am besten lässt du die Chip-Nummer deines Hundes in die Versicherungsunterlagen aufnehmen.

Wenn du nach der Anmeldung dich für eine andere Versicherung entscheidest, musst du diese Änderung der Stadt Hamburg mitteilen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn du im Laufe der Zeit eine günstigere Hundehaftpflichtversicherung gefunden hast.

Unser Tipp

Hundesteuer in Hamburg: Höhe & Ausnahmen

Jeder Hundehalter in Hamburg ist verpflichtet, mit Aufnahme des Hundes in sein Haushalt Hundesteuer zu zahlen. Die Zahlung von Hundesteuer wird in Hamburg durch das Hundesteuergesetz vom 24. Januar 1995 geregelt. Hier findest du die wichtigsten Informationen zu Hundesteuer in Hamburg:

Wer muss die Hundesteuer in Hamburg bezahlen?

Jeder, der einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat, ist verpflichtet, diese Steuer zu bezahlen. Eine Befreiung von der Hundesteuer oder eine Ermäßigung muss gesondert bei deinem Finanzamt beantragt werden.

Download: Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer

Wie hoch ist die Hundesteuer in Hamburg?

Hundesteuer in Hamburg beträgt in der Regel 90 Euro pro Jahr, für einen gefährlichen Hund – 600 Euro.

Wenn du den Hund mitten im Kalenderjahr angeschafft hast, wird die Steuer für dieses Jahr anteilig berechnet. Ein Beispiel: Bei der Anmeldung eines Hundes zum 1. Juli eines Kalenderjahres sind für dieses Jahr 45 Euro fällig.

Welche Hunde sind von der Hundesteuer befreit?

In einigen Fällen kannst du als Hundehalter in Hamburg auf Antrag keine oder nur ermäßigte Hundesteuer bezahlen. Einen entsprechenden Antrag auf Hundesteuerbefreiung oder Ermäßigung mit entsprechenden Nachweisen musst du separat an die Hundesteuerstelle der Stadt Hamburg schicken.

Diese Hunde sind in Hamburg von der Hundesteuer komplett befreit:

  • Hunde im öffentlichen Dienst
  • Anerkannte Führ-, Wach- und Begleithunde für Blinde, Schwerhörige, Schwerbehinderte und hilflose Personen
  • Rettungshunde
  • Hunde, die für die Berufsarbeit erforderlich sind
  • Hunde in Ausbildung als Führ-, Wach- oder Begleithund
  • 3. und alle weiteren Hunde eines Züchters oder Hundehändlers
  • Im Einzelfall und nur für einen Hund, deren Halter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz 4), Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen

Für gefährliche Hunde kann keine Befreiung genehmigt werden.

Für diese Hunde muss in Hamburg ermäßigte Hundesteuer bezahlt werden:

  • Hunde aus Hamburger Tierheim für das erste Jahr nach der Aufnahme,
  • Im Einzelfall und nur für einen Hund des Halters, deren Haushaltseinkommen die geltenden Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich Mehrbedarf um nicht mehr als 25 vom Hundert übersteigt

Für gefährliche Hunde kann keine Ermäßigung genehmigt werden.

Wie muss ich die Hundesteuer bezahlen?

Die Hundesteuer wird vom Finanzamt der Stadt Hamburg eingefordert. Hundesteuer ist in Hamburg halbjährig fällig, in der Regel zum 15. Februar und 15. August. Details kannst du in deinem Steuerbescheid finden.

Du kannst bei der Anmeldung selbst entscheiden, wie du die Steuer zahlen willst. Wenn du dich für ein Lastschriftverfahren entscheidest und ein SEPA-Lastschriftmandat unterschreibst, wird die Steuer automatisch von deinem Konto abgebucht. Du musst dich dann um nichts Weiteres kümmern. Du darfst dann aber nicht vergessen, dass du die neue Kontoverbindung an dein Finanzamt mitteilen musst, wenn du dein Konto wechselst. Wenn es für dich zu kompliziert ist, kannst du deinen Hund auch ohne Lastschriftmandat anmelden und deine Steuer per Überweisung zahlen, nachdem du Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten hast.

Was passiert, wenn man die Hundesteuer nicht bezahlt?

Wenn du als Hundehalter in Hamburg deinen Hund nicht anmeldest und somit die Hundesteuer nicht zahlst, begehst zwar keine Steuerstraftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Wenn du vom Ordnungsamt bei einer Kontrolle oder durch Anzeige eines Nachbars erwischt wirst, wirst du aufgefordert, die Hundesteuer nachzuzahlen. Es kann auch zu Bußgeld von bis zu 2.000 Euro kommen.

Hund anmelden in Hamburg mit Hartz 4

Hartz 4 Empfänger haben Recht auf Ermäßigung oder Hundesteuerbefreiung in Hamburg
Auch Hartz 4 Empfänger müssen den Hund in Hamburg anmelden. Alles was du zur Hundesteuer und Hundehaftpflicht mit Hartz 4 wissen musst.

Hunde sind nicht nur Haustiere, sondern auch treue Begleiter in allen Lebenssituationen. Durch die tägliche Bewegung an der frischen Luft leben Hundebesitzer gesünder und sind deutlich kommunikativer. Hunde bringen sozusagen Bewegung in das Leben. Leider sind die treuen Haustiere auch teuer. Die Anschaffung, das tägliche Futter und Pflege bei Krankheit kann einiges kosten. Zusätzlich fällt auch noch die Hundesteuer und die Beträge für Hundehaftpflichtversicherung noch an. Nicht zu Unrecht fragen sich deswegen Hilfsbedürftige, ob die Hundesteuer bei Hartz 4 ermäßigt oder ganz erlassen wird. Gleiches gilt für die Hundehaftpflicht, die auch für Hartz 4 Empfänger in einigen Bundesländern Pflicht ist.

Hundehaftpflicht mit Hartz 4

In Hamburg musst du auch als Hartz 4 Empfänger eine Hundehaftpflichtversicherung für deinen Hund abschließen. Im Sozialgesetzbuch sind keine zusätzlichen Ausgaben für Haustiere vorgesehen. Das bedeutet, wenn du mit Hartz 4 einen Hund in Hamburg anschaffen möchtest, musst das notwendige Geld aus dem Hartz-4-Regelsatz ansparen. Wir empfehlen deswegen für Hartz 4 Empfänger eine besonders günstige Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Vergleich: Günstige Hundehaftptlichtversicherung finden.

Hundesteuer mit Hartz 4

In Hamburg kannst du als Empfänger von Sozialhilfe eine Ermäßigung oder sogar Befreiung von Hundesteuer für einen Hund pro Haushalt beantragen. Das wird von deinem Finanzamt für deinen Einzelfall geprüft und entschieden.

Komplette Befreiung von Hundesteuer in Hamburg kannst du beantragen, wenn du als Halter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz 4), Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehst.

Du kannst auch eine Ermäßigung von Hundesteuer auf bis 24 Euro pro Jahr bekommen, wenn dein Haushaltseinkommen die geltenden Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich Mehrbedarf um nicht mehr als 25 vom Hundert übersteigt.

Einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer für Hartz 4 Empfänger musst du gesondert an dein Finanzamt mit entsprechenden Nachweisen schicken.

Download: Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer mit Hartz 4

Listenhunde in Hamburg: Besonderheiten bei der Haltung eines gefährlichen Hundes

Einen Hund zu haben ist für den Besitzer nicht nur die Möglichkeit, Zeit mit dem Vierbeiner zu genießen, sondern auch große Verantwortung. Denn einige Hunde können für die Menschen und Tiere in der Umgebung besonders gefährlich sein.

Deswegen ist es in Hamburg grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde zu halten. Ein Erlaubnis kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten werden, die im Hamburgischen Hundegesetz geregelt sind.

Diese Rassen, auch als Listehunde oder Rassenliste bekannt, gelten in Hamburg in jedem Fall als gefährlich:

  • Bullterrier
  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • und deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Rassen

Diese Rassen gelten in Hamburg auch als gefährlich, können aber beim erfolgreichen Bestehen eines Wesenstests auch “freigestellt” werden. Das bedeutet, dass dein Hund in diesem Fall nicht als gefährlich gesehen wird:

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • und deren Kreuzungen untereinander

Auch ein Hund einer anderen Rasse kann durch die Behörden als gefährlich eingestuft werden, wenn dieser Hund sich aggressiv verhält oder Menschen oder andere Tiere gefährdet (z.B. durch Beißen, Anspringen).

Erlaubnis für die Haltung eines Listenhundes in Hamburg

In Hamburg ist die Haltung von gefährlichen Hunden grundsätzlich verboten. Das bedeutet: Wenn du einen als gefährlich geltenden Hund anschaffen möchtest oder mit solchem Hund nach Hamburg umziehen willst, musst du frühzeitig, also vor dem Umzug oder Anschaffung, ein Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Erlaubnis kann nur unter bestimmten Voraussetzung erteilt werden

Diese Unterlagen und Voraussetzungen müssen bei der Beantragung der Haltung eines gefährlichen Hundes vorhanden sein:

Personalausweis

Beachte, dass nur der Eigentümer / dauerhafter Halter einen gefährlichen Hund anmelden kann.

Berechtigtes Interesse

Als Halter eines gefährlichen Hundes in Hamburg musst du nachweisen, dass bei dir ein berechtigtes Interesse besteht und dass die Untersagung dich unverhältnismäßig benachteiligen würde. Als öffentliches Interesse kann zum Beispiel gelten, dass der Hund sich aktuell im Tierheim befindet und ansonsten kaum Vermittlungschancen hat. Als privates Interesse kannst du versuchen, besonderen Bedarf an Bewachung deiner sehr wertvollen persönlichen Gegenstände anzugeben. Dieses Argument wird allerdings eher selten von den zuständigen Behörden akzeptiert.

Nachweis der Zuverlässigkeit

Wenn du einen gefährlichen Hund in Hamburg halten willst, musst du nachweisen, dass du körperlich und geistig in der Lage bist, deinen Hund zuverlässig und verantwortungsvoll zu führen und zu halten. Dafür musst du unter anderem volljährig und straffrei sein, keine schweren psychischen Erkrankungen haben und auch nicht alkohol-, arzneimittel- oder drogenabhängig sein. Um dies nachzuweisen, musst du ein Führungszeugnis vorlegen. Im Zweifelsfall kann die Behörde zusätzliche Unterlage oder Untersuchungen anfordern.

Fälschungssicherer Mikrochip

Auch gefährliche Hunde müssen ein fälschungssicherer Mikrochip mit einer eindeutigen und elektronisch lesbaren Nummer tragen.

Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung

In Hamburg bist du als Hundehalter verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung mit Deckung von mind. 1 Million Euro pro Versicherungsfall und Eigenanteil von nicht mehr als 500 Euro pro Jahr zu haben.

Nachweis über Sterilisation oder Kastration

Ein gefährlicher Hund muss kastriert oder sterilisiert sein

Schriftlicher Antrag

Das Formular bekommst du von der zuständigen Behörde.

Gebühren

Für die Anmeldung eines gefährlichen Hundes musst du ungefähr 450 Euro bezahlen. Ggf. kommen noch weitere Gebühren z.B. für Tierarzt hinzu.

Wichtig: Der Hund darf nicht aus einem illegalen Zucht stammen oder illegal nach Deutschland importiert sein. Ein gefährlicher Hund muss in Hamburg immer an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

Freistellung für gefährliche Hunde

Grundsätzlich gelten die Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu in Hamburg als gefährlich. Das bedeutet, dass für diese Hunde im Standardfall Erlaubnispflicht, erhöhte Gebühren, Steuersätze und besondere Sicherheitsmaßnahmen gelten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Hunde “freigestellt” werden. Dann darfst du solchen Hund als einen “normalen” Hund halten.

Wesenstest

Um die Freistellung zu erhalten, muss du nachweisen, dass von deinem Hund keine Gefahr für die Mitmenschen und Tiere ausgeht. Dafür muss dein Hund ein Wesenstest bei einem in Hamburg anerkannten Prüfer bestehen.

Freistellung beantragen

Sobald du einen Nachweis über den bestandenen Wesenstest hast, kannst du die Freistellung bei dem zuständigen Verbraucherschutzamt beantragen. Diese Unterlagen musst du mitbringen:

  • Schriftlicher Antrag
  • Nachweis über Wesenstest
  • Nachweis über Sterilisation oder Kastration deines Hundes
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über die fälschungssichere Kennzeichnung mit einem Mikrochip
  • Gebühren von ungefähr 165 Euro für eine unbefristete oder 130 Euro für eine befristete Freistellung

Checkliste: So meldest du deinen Hund in Hamburg an

Checkliste: Einen Hund in Hamburg anmelden.

  1. Anmeldung vorbereiten.

    Die Anmeldung zur Hundesteuer ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes oder Umzug ist Pflicht. Gegebenenfalls musst du noch ein Mikrochip bei deinem Hund einsetzen lassen.

  2. Haftpflichtversicherung abschließen

    Keine Hundeanmeldung in Hamburg ohne Haftpflichtversicherung. Den Versicherungsnachweis musst du bei der Hundeanmeldung vorzeigen.

  3. Bezirksamt kontaktieren

    Ansprechpartner ist das zuständige Bezirksamt (Kundenzentrum oder Verbraucherschutzamt). Online Anmeldung ist auch möglich. Eine zusätzliche Anmeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich.

  4. Hundesteuermarke erhalten

    Einige Wochen nach der Anmeldung bekommst du die Hundesteuermarke per Post. Sie muss in der Öffentlichkeit sichtbar am Hund befestigt sein

  5. Anmeldung: verspätet oder vergessen

    Wenn du deinen Hund nicht rechtzeitig anmeldest, drohen dir Bußgelder und auch die Nachzahlung über alle versäumten Beträge.

  6. Hundesteuer: Höhe

    Die Hundesteuer wird nach der Hundesteuersatzung deiner Stadt vom Finanzamt berechnet und eingezogen.

  7. Hundesteuerbefreiung beantragen

    In bestimmten Fällen kannst du auf Antrag eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beim Finanzamt beantragen.

  8. Abmeldung

    Wenn der Hund gestorben ist, du als Halter umgezogen bist oder den Hund weg gegeben hast, musst du den Hund abmelden. Erst dann musst du keine Hundesteuer mehr zahlen.

Gassi gehen in Hamburg: Leinenpflicht und die besten Orte

Es ist für dich als Hundebesitzer sehr schön, mit deinem Hund an der Elbe, Alster oder in einem Park spazieren zu gehen. Wichtig dabei ist, dass auch die anderen Einwohner deiner Stadt dabei nicht gestört oder sogar gefährdet werden.

Allgemeine Leinenpflicht in Hamburg: Wichtige Informationen für die Hundebesitzer

Damit friedliches Miteinander von Menschen und Tieren in der Stadt sichergestellt werden kann, hat Hamburg im Jahr 2006 allgemeine Anleinpflicht für Hunde eingeführt . Das bedeutet, dass du deinen Hund beim Verlassen deiner Wohnung / deines eigenen Grundstücks an der Leine führen musst, außer wenn du in einer der Hundeauslaufzonen unterwegs bist.

Unter einer diesen Voraussetzungen kannst du eine Befreiung von der Leinepflicht bekommen:

  • Wenn du als Halter mit deinem Hund eine Gehorsamkeitsprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bei einem in Hamburg anerkannten Sachverständigen abgelegt hast. Hier musst du beachten, dass die Prüfung für jeden einzelnen Hund und jede Person, die den Hund führen möchte, abgelegt werden muss. Für Familien gibt es hierfür die Möglichkeit, die Prüfung gemeinsam durchzuführen.
  • Hund kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Leine geführt werden. Dies musst du durch ein Attest von einem Tierarzt nachweisen können.

Befreiung von Anleinpflicht beantragen

Wenn du eine der Anforderungen für die Befreiung von der Leinepflicht nachweislich erfüllst, kannst du die Befreiung bei einem anerkannten Sachverständigen oder bei deinem Verbraucherschutzamt beantragen. Die Befreiung muss pro Hund und Person beantragt werden. Für Familien, deren Mitglieder einen Hund abwechselnd führen möchten, gelten besondere vergünstigte Konditionen.

Anleinpflicht gilt auch für die Besucher von Hansestadt. Wenn du mit deinem Hund in Hamburg ohne Leine spazieren möchtest, musst du die Befreiung bei der Stadt Hamburg beantragen.

Achtung: Die Befreiung gilt nicht an den Orten mit “besonderer Anleinpflicht”. Für gefährliche Hunde ist eine Befreiung nicht möglich.

Wann muss ich meinen Hund kurz anleinen?

In ausgewählten Situationen gilt in Hamburg “besondere” Leinepflicht. Das bedeutet, dass du deinen Hund kurz anleinen musst. Das gilt auch für die Hunde, die eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt und somit eine Befreiung von der Leinpflicht erhalten haben.

In diesen Fällen musst du den Hund kurz anleinen:

  • Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen
  • Andere Veranstaltungen und Örtlichkeiten, an denen viele Menschen zusammenkommen
  • Wälder und Naturschutzgebiete
  • In unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen
  • Wenn Hündin läufig ist
  • Wenn dein Hund bereits mehrmals Menschen oder Tiere verfolgt, belästigt oder gefährdet hat oder nicht zuverlässig gehorcht

Wenn du gegen Anleinpflicht in Hamburg verstoßt, kann ein Bußgeld von bis zu 500 Euro verhängt werden.

Gassi gehen in Hamburg: Das sind die beliebtesten Orte für Hundebesitzer und Besucher

Grundsätzlich kannst fast überall in Hamburg mit deinem Hund in Hamburg spazieren gehen. Dabei musst du selbstverständlich auf die Regelungen wie Leinenpflicht, Chippflicht, Versicherungspflicht sowie Mitnahmeverbote achten.

Es gibt eine Menge zu sehen und zu entdecken für dich und deinen Hund in Hamburg. Zu den beliebtesten Orten zum Gassi gehen gehören z.B.:

  • Binnenalster
  • Außenalster
  • Kanal in Eilbek
  • Michel Wiese
  • Elbstrand

Hier darf dein Hund in Hamburg ohne Leine laufen

In den ausgewählten Hundeauslaufgebieten kann dein Hund auch ohne Leine laufen. Zu den beliebtesten Orten ohne Leinenzwang gehören unter anderem:

  • Elbpark Entenwerder (Rothenburgsort)
  • Horner Rennbahn Süden (Horn)
  • Öjendorfer Park, südöstlich des Sees (Billstedt)
  • Steinfurths Diek (Billstedt)
  • Baurstraße (Altona)
  • Böverstpark/ Stückweg (Altona)
  • Goßlers Park (Altona)
  • Jenischpark (Altona)
  • Övelgönner Hohlweg/Ringelnatztreppe (Altona)
  • Strandflächen Falkensteiner Ufer (Altona)
  • Volkspark/ Vorhornweg (Altona)
  • Westerpark (Altona)
  • Alstervorland (Havestehude)
  • Niendorfer Gehege (Niendorf)
  • Rahweg (Niendorf)
  • Reinhold-Meyer-Straße (Niendorf)
  • Alte Wöhr – Barmbeker Stichkanal (Hamburg-Nord)
  • Djakartaweg (Hamburg-Nord)
  • Honkongkehre (Hamburg-Nord)
  • Jahnring – Überseebrücke (Hamburg-Nord)
  • Überseering – Limaweg (Hamburg-Nord)
  • ehem. Campingplatz Kupferteich (Wandsbek)
  • Elsa-Brändström-Straße (Wandsbek)
  • Höltigbaum / Sackgasse Eichberg (Wandsbek)
  • Eichbaumpark/An der Dove Elbe mit Badestelle (Bergedorf)
  • Gersonweg (Bergedorf)
  • Koppel (östlich Bethesda-Krankenhaus) – Forstfläche (Bergedorf)
  • Forstfläche Sander Tannen (Bergedorf)
  • Forst Heimfelder Holz (Harburg)
  • Forst Neugraben (Harburg)

Außerdem gibt es besondere Regeln für “gehorsamsgeprüfte” Hunde. Sie dürfen auch auf gekennzeichneten Wegen in Grün- und Erholungsanlagen ohne Leine laufen. Die Liste der freigegeben Wege ist von der Stadt Hamburg vorgegeben.

Für diese Orte gilt in Hamburg ein Hundemitnahmeverbot

Es gibt bestimmte Orte in Hamburg, wo du deinen Hund nicht mitnehmen darfst. Dazu gehören:

  • Spielplätze
  • Rasenflächen
  • Wiesenflächen
  • Blumengärten
  • alle Hamburger Wochenmärkte
  • Volksfeste (z.B. den DOM)
  • Hafengeburtstag
  • weitere besonders gekennzeichnete Gebiete

Tierheime in Hamburg & Umgebung

Auch in Hamburg gibt es leider sehr viele Tiere unterschiedlichster Arten, die besonderen Schutz und ein Zuhause benötigen. Dafür sorgen in Hamburg und Umgebung einige Tierheime. Hier haben wir die wichtigsten Informationen über Tierheime in Hamburg und Umgebung gesammelt.

Hamburger Tierschutzverein

In Hamburg Bergedorf auf der Süderstraße befindet sich das Hamburger Tierschutzverein. Hier werden jährlich mehr als 10.000 Tiere versorgt. Ein Zuhause wird hier angeboten für Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel und auch Exoten. Auch für Wildtiere gibt es hier eine spezielle Station.

Ziel des Vereins ist es, für möglichst viele Tiere durch sorgfältige Vermittlung ein Zuhause zu finden sowie Tierleid durch Aufklärung und Beratung zum Thema Tierschutz zu minimieren.

Wenn du nicht in der Lage bist, ein Tier aufzunehmen, kannst du die notleidenden Tiere durch ein Geld-, Sach- oder als Ehrenamtlicher unterstützen.

Zum Spendenaufruf: Hamburger Tierschutzverein

Der Verein bietet auch spezielle Services wie das Ablegen einer Gehorsamkeitsprüfung, Sachkundennachweis für gefährliche Hunde und auch eine Hundeschule mit einem Grundlagenkurs und Einzelunterricht an. Eine Führung durch das Tierheim für Kinder und Erwachsene ist ebenfalls möglich.

Wenn du beim Tierschutzverein persönlich vorbeischauen möchtest, haben wir für dich Informationen über die Anfahrt gesammelt:

Mit dem Auto: Adresse für Navi Süderstraße 388, 20537 Hamburg. Am schnellsten kommst du zum Tierheim über die Borgfelder Straße / Eiferstraße (B5).

Mit Bus und Bahn:

  • Mit der S-Bahn 21 bis zum Rothenburgsort und anschließend mit dem Bus 130 in Richtung Burgstraße bis zur Haltestelle „Braune Brücke“.
  • Von Hamburg Hbf mit Bus 112 Richtung Osterbrookplatz bis Endstation, danach circa 700 Meter zu Fuß
  • Mit U2 oder U4 bis Station “Rauhes Haus”, danach ca. 1,5 km zu Fuß

Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Do, Fr 10 – 16 Uhr,

Sa, So, Feiertage – 9 – 12 Uhr.

Franziskus Tierheim

Franziskus Tierheim in Hamburg Lokstedt bieten ebenfalls Schutz, medizinische Versorgung und ein liebevolles zu Hause für gleichzeitig mehr als 100 Zwei- und Vierbeiner, wie Hunde, Katzen, Kleintiere oder Vögel. Das sind insgesamt mehr als 1000 Tiere pro Jahr.

Das Tierheim vermittelt regelmäßig mehrere Tiere und bietet Hilfe und Beratung für die Halter und Besitzer.

Wenn du kein Tier bei dir aufnehmen kannst, kannst du das Tierheim mit einer Geld- oder Sachspende unterstützen. Auch deine Zeit ist sehr wertvoll: Als ehrenamtlicher Gassi Geher kannst du die Hunde mit notwendiger Bewegung versorgen und selbst dabei die Gesellschaft der Tiere genießen. Nach dem Spaziergang mit dem Hund kannst du auch einen schönen Resttag im nahegelegenen Hagenbecks Tierpark verbringen.

Anfahrt Franziskus Tierheim:

Bei der Anfahrt mit dem Auto „Lokstedter Grenzstraße 7, 22527 Hamburg“ im Navi eingeben. Am schnellsten erreichst du das Tierheim über die B4 oder B 447.

Falls du mit Bus und Bahn unterwegs bist, kannst du die U2 oder auch Bus 22, 39 181, 281 oder 381 bis Haltestelle “Hagenbecks Tierpark” nehmen. Bis zum Tierheim sind es nur noch wenige Gehminuten.

Tierschutz Henstedt-Ulzburg e.V.

Circa 13 km nördlich von Hamburg Norderstedt findest du den Tierschutzverein Henstedt-Ulzburg. Hier finden ein Zuhause und liebevolle Betreuung mehr als 50 Tiere, vor allem Hunde, Katzen und Kleintiere. Die Mitarbeiter und Ehrenamtliche versuchen, für möglichst viele Tiere einen neuen Besitzer zu vermitteln.

Für Wildtiere gibt es eine spezielle Wildtierstation. Der Verein kümmert sich auch um die verletzten und Fundtiere.

Auch dieser Verein benötigt regelmäßig Hilfe für die Versorgung der Tiere. Alle Formen und Arten, egal on Geld-, Sach- oder Zeitspende sind willkommen.

Mit vorheriger Abstimmung mit dem Tierheim kannst du in der Umgebung mit einem Hund auch Gassi gehen.

Mit dem Auto erreichst du das Tierheim am besten über die A7, Adresse für das Navi ist Kirchweg 124e, 24558 Henstedt-Ulzburg.

Mit Bus und Bahn nimmst du S21 oder S3 bis zum Bahnhof Eidelstedt, dann Bus A1 bis Henstedt-Ulzburg und anschließend Bus 196 bis Haltestelle “Ulzburg, Brahmkoppel”. Das Tierheim ist nur wenige Gehminuten entfernt.

Lesenswertes

Häufig gestellte Fragen zur Hundesteuer & Hundehaftpflicht in Hamburg:

Wie hoch sind die Hundesteuern in Hamburg?

In Hamburg musst du 90 Euro pro Jahr bezahlen, für einen gefährlichen Hund – 600 Euro.
Hundesteuer in Hamburg: Antrag, Kosten & alle Informationen

Welche Versicherung braucht man für einen Hund?

In Hamburg ist eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben. Bei der Anmeldung eines Hundes in Hamburg ist die Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen. Eine Hundehaftpflicht kostet ab 5 Euro im Monat.
Hundehaftpflichtversicherung: Alle Informationen & Versicherungen vergleichen.

Was passiert, wenn man die Hundesteuer nicht bezahlt?

Hundehalter, die einen Hund nicht anmelden, begehen keine Steuerstraftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Nachzahlungen von bis zu vier Jahre und Geldbußen in Höhe von bis zu 1.500 Euro.
Hundesteuer & Hundehaftpflicht: Alle Informationen zur Anmeldung in Hamburg.

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