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Die Umzugscheckliste

Von acht Wochen vorher bis zwei Wochen danach, in der Reihenfolge, in der die Schritte tatsächlich voneinander abhängen.

Zuletzt geprüft im September 2026 Rechtsgrundlage genannt

Acht Wochen vorher

Der Zeitplan beginnt früher, als die meisten annehmen, nicht weil so viel zu tun wäre, sondern weil einige Schritte auf andere warten.

Möbelwagen bei einem Umzug
Von acht Wochen vorher bis zwei Wochen danach. Foto: N-Lange.de, CC BY-SA 3.0 de, via Wikimedia Commons

Den alten Mietvertrag kündigen. Die gesetzliche Frist für Mieter beträgt drei Monate. Prüfe im Vertrag, ob eine abweichende Regelung gilt, und schicke die Kündigung schriftlich mit Nachweis über den Zugang.

Den Umzugstermin festlegen. Monatsmitte statt Monatsende: Umzugsunternehmen und Mietwagen sind dann günstiger und leichter zu bekommen.

Angebote einholen. Bei einer Spedition drei Angebote vergleichen und darauf achten, was enthalten ist: Möbelmontage, Verpackungsmaterial, Halteverbotszone.

Freie Tage klären. Der Anspruch ist selten gesetzlich; wie du trotzdem zum freien Tag kommst, steht beim Sonderurlaub.

Vier Wochen vorher

Den Internetumzug melden. Der Schritt mit dem längsten Vorlauf und der einzige, bei dem Verzögerung wirklich weh tut. Die Einzelheiten stehen bei Internet und Telefon.

Den Nachsendeauftrag beauftragen, mit Startdatum in der Zukunft. Zwölf Monate sind sinnvoller als sechs, weil Jahresrechnungen nur einmal kommen.

Ausmisten. Jeder Karton, der nicht mitkommt, spart Transportvolumen und Zeit. Sperrmüll anmelden, Verkaufsanzeigen aufgeben, Spenden wegbringen.

Verpackungsmaterial besorgen. Kartons, Klebeband, Luftpolsterfolie, Beschriftungsstifte. Rechne mit mehr Kartons, als du schätzt.

Bei Leistungsbezug: Umzug beim Jobcenter anzeigen. Die neue Wohnung braucht eine Zusicherung, und die muss vor dem Umzug vorliegen.

Zwei Wochen vorher

Strom und Gas anmelden für die neue Adresse, alten Vertrag kündigen. Ohne Anmeldung landest du in der Grundversorgung, der Ablauf steht bei Strom und Gas ummelden.

Versicherungen informieren. Besonders die Hausratversicherung, weil sie die neue Wohnfläche braucht und nur bei rechtzeitiger Meldung beide Wohnungen abdeckt.

Halteverbotszone beantragen, wenn vor der Tür kein Platz sicher ist. Sie muss einige Tage vorher aufgestellt werden.

Helfer verbindlich zusagen lassen und den Transporter reservieren.

Packen beginnen. Alles, was nicht täglich gebraucht wird. Jeden Karton mit Zielraum und Inhalt beschriften, auf der Seite, nicht auf dem Deckel, weil gestapelte Kartons sonst unlesbar sind.

Die letzte Woche

Zu Ende packen und die Erste-Hilfe-Kiste zusammenstellen: Werkzeug, Toilettenpapier, Handtücher, Ladekabel, Kaffee, Bettzeug, Reinigungsmittel, Müllbeutel und die Mietunterlagen. Sie wird zuletzt eingeladen und zuerst ausgepackt.

Kühlschrank und Gefrierfach abtauen. Ein Tag Vorlauf, sonst steht Wasser im Transporter.

Waschmaschine vorbereiten: Wasser ablassen, Transportsicherung einsetzen. Ohne sie nimmt die Trommel beim Transport Schaden.

Übergabetermine bestätigen für beide Wohnungen und prüfen, ob alle Schlüssel vollständig sind.

Pflanzen und Haustiere planen. Beide reisen schlecht zwischen Kartons. Bring sie am besten getrennt und zuletzt, oder gib sie für den Tag in Obhut.

Nachbarn informieren, wenn das Treppenhaus länger blockiert wird. Das kostet nichts und erspart Ärger am Tag selbst.

Der Umzugstag

Zählerstände ablesen, in beiden Wohnungen, mit Datum und Zählernummer, und fotografieren. Diese Zahlen sind die Grundlage beider Schlussabrechnungen.

Das Übergabeprotokoll führen. Für die alte Wohnung beim Auszug, für die neue beim Einzug. Es ist das einzige Papier, das deine Kaution schützt: Was dort nicht steht, gilt beim Auszug als von dir verursacht. Die Einzelheiten stehen beim Wohnungsübergabeprotokoll.

Schlüssel zählen und die Zahl protokollieren, für beide Wohnungen.

Namensschild anbringen an Briefkasten und Klingel. Post ohne passendes Schild geht zurück, auch wenn die Adresse stimmt.

Erst die Kartons in die Zielräume, dann auspacken. Wer beides mischt, verstellt sich die Wege.

Die ersten zwei Wochen

Anmelden beim Bürgeramt. Der einzige Punkt der Liste mit gesetzlicher Frist: zwei Wochen nach dem Einzug, § 17 Abs. 1 BMG. Du brauchst Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung; wie es abläuft, steht in der Anleitung zur Anmeldung. Lass dir gleich eine Meldebescheinigung mitgeben.

Rundfunkbeitrag klären. Er gilt je Wohnung, nicht je Person. Alte Wohnung abmelden, neue anmelden, oder die Beitragsnummer der Person angeben, die dort bereits zahlt.

Fahrzeug ummelden bei der Zulassungsstelle. Sie erfährt vom Umzug nicht automatisch; die Einzelheiten stehen bei der Fahrzeugummeldung.

Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse informieren. Die vollständige Reihenfolge steht bei der Adressänderung.

Alles Übrige abarbeiten: Abonnements, Vereine, Online-Konten, Familienkasse. Der Nachsendeauftrag deckt nach und nach auf, was noch fehlt.

Woran die Rechnung am Ende hängt

Drei Entscheidungen bestimmen, was ein Umzug kostet, und alle drei triffst du in den ersten Wochen.

Der Termin. Monatsende, Monatsanfang und Ferienzeiten sind bei Speditionen wie bei Mietwagen am teuersten und am schnellsten ausgebucht. Ein Termin in der Monatsmitte spart spürbar, ohne dass du etwas dafür tun musst.

Spedition oder Eigenregie. Ein Transporter für einen Tag plus Verpflegung für Helfer kostet ein Vielfaches weniger als eine Spedition, dafür trägst du das Bruchrisiko selbst. Bei einem Umzug ohne schwere Möbel gewinnt fast immer die eigene Organisation; bei Klavier, Kühlschrank und drittem Stock nicht.

Die Menge. Jeder Karton, der nicht mitkommt, spart Volumen, Zeit und bei einer Spedition bares Geld. Das Ausmisten vier Wochen vorher ist deshalb kein Aufräumen, sondern der wirksamste Einzelposten der Kostenplanung.

Ist der Umzug beruflich veranlasst, hol dir einen Teil über die Steuer zurück. Sammle die Belege von Anfang an: Was in der Umzugswoche verloren geht, lässt sich später nicht rekonstruieren.

Häufige Fragen

Wann fange ich an?

Acht Wochen vorher mit der Kündigung des alten Vertrags, die Mieterfrist beträgt drei Monate.

Welcher Schritt hat den längsten Vorlauf?

Der Internetanschluss. Melde ihn vier bis sechs Wochen vorher.

Welche Frist ist wirklich verbindlich?

Nur die Anmeldung beim Bürgeramt: zwei Wochen nach dem Einzug, § 17 Abs. 1 BMG.

Wie beschrifte ich Kartons?

Mit Zielraum und Inhalt, auf der Seite statt auf dem Deckel, gestapelte Kartons sind sonst unlesbar.

Was gehört in die Erste-Hilfe-Kiste?

Werkzeug, Toilettenpapier, Handtücher, Ladekabel, Kaffee, Bettzeug, Reinigungsmittel und die Mietunterlagen.

Warum die Zählerstände fotografieren?

Weil ohne Beleg der Versorger schätzt, meist nicht zu deinen Gunsten.

Auf einen Blick
8 Wochen vorheralten Mietvertrag kündigen (3 Monate Frist)
4 WochenInternetumzug melden, Nachsendeauftrag, ausmisten
2 WochenStrom und Gas, Versicherungen, Halteverbotszone
UmzugstagZählerstände, Übergabeprotokoll, Namensschild
DanachAnmeldung, Rundfunkbeitrag, Fahrzeug, Bank