Was passiert, wenn du gar nichts tust
Strom fließt auch dann, wenn du keinen Vertrag abgeschlossen hast. Wer ohne Anmeldung in eine Wohnung einzieht und das Licht anschaltet, bekommt trotzdem Strom, und einige Wochen später eine Rechnung vom örtlichen Grundversorger.

Das ist kein Versehen, sondern gesetzlich so vorgesehen. Wer Energie entnimmt, ohne einen Vertrag geschlossen zu haben, steht in der Grundversorgung. Sie garantiert, dass niemand ohne Strom dasteht.
Ihr Nachteil ist der Preis. Die Grundversorgung gehört fast überall zu den teuersten verfügbaren Tarifen, weil sie die Versorgungspflicht und das Ausfallrisiko einpreist. Über ein Jahr summiert sich der Unterschied zu einem regulären Tarif für einen Zweipersonenhaushalt regelmäßig auf einen dreistelligen Betrag.
Die gute Nachricht: Du bist darin nicht gefangen. Der Grundversorgungsvertrag ist mit kurzer Frist kündbar, in der Regel zwei Wochen. Wer nach dem Einzug feststellt, dass er darin gelandet ist, kommt zeitnah wieder heraus.
Der Zählerstand ist der wichtigste Wert
Alles beim Wechsel hängt an zwei Zahlen: dem Zählerstand in der alten Wohnung am Auszugstag und dem in der neuen am Einzugstag. Sie trennen, was du zahlst, von dem, was andere zahlen.
Notiere beide mit Datum und Zählernummer und fotografiere den Zähler so, dass Nummer und Stand auf einem Bild zu sehen sind. Die Zählernummer steht auf dem Gerät und ist die einzige eindeutige Zuordnung, die Wohnungsadresse reicht nicht, weil in einem Haus mehrere Zähler hängen.
Lass beide Stände im Übergabeprotokoll festhalten und gegenzeichnen. Das ist der Beleg, mit dem du später gegen eine falsche Abrechnung argumentierst.
Fehlt der Stand, schätzt der Versorger, auf Basis des Vorjahresverbrauchs oder eines Standardprofils. Solche Schätzungen fallen erfahrungsgemäß nicht zu deinen Gunsten aus, und sie zu korrigieren ist aufwendig.
Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge
Zwei bis vier Wochen vor dem Umzug: Prüfe, ob dein bisheriger Vertrag eine Umzugsklausel hat. Viele Anbieter erlauben, den Vertrag an die neue Adresse mitzunehmen, das erspart die Kündigung, ist aber nicht immer die günstigste Lösung.
Zur gleichen Zeit: Vergleiche die Tarife für die neue Adresse. Preise sind regional unterschiedlich, weil die Netzentgelte je Netzgebiet abweichen. Ein Tarif, der an der alten Adresse gut war, ist am neuen Ort nicht automatisch gut.
Spätestens zwei Wochen vorher: Melde dich beim gewünschten Anbieter für die neue Adresse an. Ein Anbieterwechsel dauert; wer zu spät anmeldet, überbrückt die Zeit in der Grundversorgung.
Am Auszugstag: Zählerstand der alten Wohnung ablesen und dem bisherigen Anbieter mit dem Kündigungsdatum übermitteln.
Am Einzugstag: Zählerstand der neuen Wohnung ablesen und dem neuen Anbieter melden. Damit beginnt deine Abrechnung.
Den alten Vertrag richtig beenden
Ein Umzug ist ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei einer laufenden Mindestvertragslaufzeit kannst du kündigen, wenn der Anbieter dich an der neuen Adresse nicht zu denselben Bedingungen beliefern kann.
Die Kündigung gehört schriftlich verschickt, mit Kundennummer, Zählernummer, Auszugsdatum, Zählerstand und der neuen Adresse für die Schlussrechnung. Ohne die neue Adresse geht die Rechnung an die alte Wohnung, und landet bei den Nachmietern.
Prüfe die Schlussrechnung genau. Zwei Punkte gehen dabei am häufigsten schief: ein Zählerstand, der von deinem abweicht, und ein Abrechnungszeitraum, der über deinen Auszugstag hinausreicht.
Ein Guthaben aus zu hohen Abschlägen wird mit der Schlussrechnung ausgezahlt. Gib deine Bankverbindung an, wenn die Abbuchung per Lastschrift lief, eine Rückzahlung braucht eine Zielverbindung.
Den richtigen Tarif für die neue Wohnung finden
Bevor du vergleichst, brauchst du eine belastbare Verbrauchsschätzung. Aus dem alten Haushalt lässt sie sich übernehmen, wenn Wohnungsgröße und Personenzahl gleich bleiben, sonst nicht.
Grobe Anhaltspunkte für den Jahresverbrauch: ein Einpersonenhaushalt liegt je nach Ausstattung etwa zwischen 1 300 und 2 000 Kilowattstunden, zwei Personen zwischen 2 000 und 3 000, vier Personen zwischen 3 500 und 4 500. Elektrische Warmwasserbereitung hebt diese Werte deutlich an, sie kann den Verbrauch nahezu verdoppeln.
Kläre deshalb vor der Anmeldung, wie das Warmwasser erzeugt wird. Ein Durchlauferhitzer im Bad ist der größte einzelne Stromverbraucher, den eine Wohnung haben kann, und er verändert die Tarifwahl grundlegend.
Achte beim Vergleich weniger auf den Bonus im ersten Jahr als auf den Preis danach. Ein Tarif mit hohem Neukundenbonus und teurem Folgejahr rechnet sich nur, wenn du zuverlässig wieder wechselst, und genau das geht im Alltag unter.
Prüfe außerdem Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie. Eine kurze Laufzeit ist nach einem Umzug wertvoller als ein paar Euro Ersparnis, weil sich in der neuen Wohnung erst zeigen muss, wie hoch der Verbrauch tatsächlich ausfällt.
Was der Anbieter von dir braucht
Für die Anmeldung an der neuen Adresse brauchst du fünf Angaben: die vollständige Anschrift mit Lage im Haus, das Einzugsdatum, die Zählernummer, den Zählerstand am Einzugstag und deine Bankverbindung für die Abschläge.
Praktisch ist zusätzlich die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID. Sie steht auf der letzten Rechnung des Vormieters oder lässt sich beim Netzbetreiber erfragen und identifiziert den Anschlusspunkt eindeutig, mit ihr laufen Anmeldungen deutlich reibungsloser.
Kennst du die Zählernummer beim Anmelden noch nicht, weil du die Wohnung noch nicht übernommen hast, melde dich trotzdem an und reiche sie nach. Die Anmeldung mit ungefährem Datum ist besser als gar keine.
Was beim Gas anders ist
Der Ablauf ist derselbe, aber drei Punkte weichen ab.
Nicht jede Wohnung hat einen eigenen Gasvertrag. Bei Zentralheizung läuft das Gas über den Vermieter und erscheint in den Nebenkosten. Nur bei einer Gasetagenheizung schließt du selbst ab. Kläre das vor dem Einzug, sonst meldest du dich für etwas an, was es gar nicht gibt, oder umgekehrt.
Der Verbrauch ist saisonal. Ein Einzug im Sommer und ein Auszug im Winter verzerren jede Hochrechnung. Achte darauf, dass der Abschlag zu deinem tatsächlichen Jahresverbrauch passt, nicht zu den ersten Monaten.
Die Zählereinheit ist eine andere. Der Gaszähler misst Kubikmeter, abgerechnet wird in Kilowattstunden, umgerechnet über Brennwert und Zustandszahl. Diese Werte stehen auf der Rechnung; wenn du nachrechnest, brauchst du sie.
Wenn der Zähler noch auf den Vormieter läuft
Es kommt regelmäßig vor, dass der Zähler beim Einzug noch auf den Vormieter angemeldet ist, weil er vergessen hat zu kündigen oder weil die Abmeldung noch nicht durch ist.
Für dich ist das lösbar, aber es braucht einen sauberen Nachweis. Melde dich mit deinem Einzugsdatum und dem Zählerstand an diesem Tag an. Der Netzbetreiber trennt daran die Zeiträume: alles davor gehört zum Vormieter, alles danach zu dir.
Genau deshalb ist das Foto vom Zähler am Einzugstag so wertvoll. Ohne diesen Beleg wird geschätzt, und die Trennlinie liegt dann nicht dort, wo sie liegen sollte.
Bekommst du eine Rechnung für einen Zeitraum vor deinem Einzug, widersprich schriftlich und lege den Nachweis bei. Zahle nicht vorsorglich, eine bezahlte Rechnung zurückzuholen ist deutlich mühsamer, als einen Widerspruch zu begründen.
Wenn Strom oder Gas gesperrt sind
Steht die Wohnung länger leer oder gab es beim Vormieter Zahlungsrückstände, kann die Lieferung gesperrt sein. Beim Einzug merkst du das daran, dass trotz eingeschalteter Sicherungen nichts funktioniert.
Die Entsperrung läuft über den Netzbetreiber, nicht über den Lieferanten, und sie ist kostenpflichtig. Du zahlst dabei nicht die Schulden des Vormieters, die Sperre hängt am Anschluss, die Forderung an der Person.
Wende dich in diesem Fall zuerst an den Vermieter. Er kennt den Netzbetreiber und hat ein eigenes Interesse an einer schnellen Klärung; über ihn geht es meist zügiger als über die Kundenhotline.
Die vier teuren Fehler
Den alten Vertrag nicht kündigen. Er läuft weiter, und du zahlst für eine Wohnung, in der jemand anders wohnt. Das fällt oft erst mit der Jahresabrechnung auf.
Zu spät anmelden. Jeder Tag ohne eigenen Vertrag ist ein Tag in der Grundversorgung.
Den Abschlag ungeprüft übernehmen. Ein zu niedriger Abschlag führt zu einer hohen Nachzahlung, ein zu hoher bindet dein Geld ein Jahr lang zinslos. Rechne ihn selbst nach: Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis, geteilt durch zwölf.
Den Zählerstand nicht dokumentieren. Ohne Beleg steht deine Angabe gegen die Schätzung des Versorgers.
Digitale Zähler und die Ablesung
In vielen Wohnungen hängen inzwischen moderne Messeinrichtungen statt der alten Drehscheibenzähler. Sie zeigen den Stand digital an und wechseln oft zwischen mehreren Anzeigewerten.
Für die Anmeldung brauchst du den Gesamtverbrauchswert, meist mit „1.8.0″ gekennzeichnet. Wer stattdessen einen Tages- oder Momentanwert notiert, meldet eine Zahl, die für die Abrechnung unbrauchbar ist.
Manche Geräte zeigen den vollständigen Wert erst nach Eingabe einer PIN, die du beim Netzbetreiber anforderst. Ohne sie bleibt die Anzeige auf einem reduzierten Umfang, für den Zählerstand zum Einzug genügt sie in der Regel trotzdem.
Fotografiere auch hier das Display zusammen mit der Zählernummer. Digitale Anzeigen wechseln im Sekundentakt, und ein Foto hält genau den Wert fest, den du gemeldet hast.
Häufige Fragen
Was passiert ohne Anmeldung?
Du landest in der Grundversorgung. Sie funktioniert zuverlässig, ist aber fast überall der teuerste Tarif.
Komme ich da wieder heraus?
Ja. Der Grundversorgungsvertrag ist mit kurzer Frist kündbar, in der Regel zwei Wochen.
Warum brauche ich die Zählernummer?
Weil in einem Haus mehrere Zähler hängen. Nur sie ordnet den Stand eindeutig zu.
Kann ich meinen Vertrag mitnehmen?
Oft ja. Prüfe aber, ob er am neuen Ort noch günstig ist: Netzentgelte unterscheiden sich regional.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, wenn der Anbieter dich an der neuen Adresse nicht zu denselben Bedingungen beliefern kann.
Was gehört in die Kündigung?
Kundennummer, Zählernummer, Auszugsdatum, Zählerstand und die neue Adresse für die Schlussrechnung.
Brauche ich einen eigenen Gasvertrag?
Nur bei einer Gasetagenheizung. Bei Zentralheizung läuft das Gas über die Nebenkosten.
Wie prüfe ich den Abschlag?
Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis, geteilt durch zwölf. Ein zu niedriger Abschlag bringt eine Nachzahlung.