Neu: Umzugs-Checkliste in 60 Sekunden erstellen – kostenlos & ohne Anmeldung

Adressänderung nach dem Umzug

Zwanzig kleine Schritte, von denen nur einer eine gesetzliche Frist hat. Die Reihenfolge, der Zeitplan und die vier Fehler, die tatsächlich Geld kosten.

Zuletzt geprüft im September 2026 Rechtsgrundlage genannt

Eine Reihenfolge, kein Stapel

Die Adressänderung ist die Aufgabe, die nach dem Umzug am längsten liegen bleibt, weil sie aus zwanzig kleinen Schritten besteht, von denen keiner dringend wirkt. Zusammen entscheiden sie darüber, ob Rechnungen, Mahnungen und Behördenpost bei dir ankommen oder bei jemand anderem.

Briefkastenanlage in einem Mehrfamilienhaus, vollgestopft mit Werbepost
Nach dem Umzug landet die Post weiter im alten Briefkasten, bis die Adresse überall geändert ist. Foto: Photograph: Frank C. Müller, Baden-Baden, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Es gibt genau eine gesetzliche Frist in dieser Liste: die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, § 17 Abs. 1 BMG. Alles andere ist Vertragssache, unangenehm, wenn es liegen bleibt, aber nicht bußgeldbewehrt.

Trotzdem lohnt eine Reihenfolge, weil einige Schritte auf anderen aufbauen. Ohne Anmeldung keine neue Meldebescheinigung, und ohne die geht bei manchen Stellen nichts. Und der Nachsendeauftrag muss früh laufen, weil er die Fehler abfängt, die dir bei allen anderen Schritten unterlaufen.

Diese Seite ordnet die Aufgaben. Für die Stellen, bei denen es Fallstricke gibt (Bank, Strom, Internet, Versicherungen und Fahrzeug), gibt es eigene Anleitungen, die unten verlinkt sind.

Was zuerst kommt

1. Der Nachsendeauftrag. Beauftrage ihn, bevor du umziehst, er lässt sich mit Startdatum in der Zukunft einrichten. Sechs oder zwölf Monate sind üblich, und er kostet eine überschaubare Gebühr. Er ist die einzige Absicherung dagegen, dass Post an der alten Adresse liegen bleibt, und er zeigt dir nebenbei, wen du vergessen hast: Jeder nachgesendete Brief ist ein Absender, der deine neue Adresse noch nicht kennt.

2. Die Anmeldung. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung. Der Ablauf steht in der Anleitung zur Anmeldung. Lass dir gleich eine Meldebescheinigung ausstellen, mehrere Stellen verlangen sie, und ein zweiter Behördengang lässt sich so sparen.

3. Der Arbeitgeber. Er braucht die neue Adresse für die Lohnabrechnung und meldet sie an die Sozialversicherung weiter. Ein Nebeneffekt: Ändert sich durch den Umzug dein Arbeitsweg, ändert sich auch die Entfernungspauschale in der Steuererklärung.

4. Die Bank. Ohne aktuelle Adresse werden Karten nicht zugestellt, und einige Institute sperren im Zweifel Funktionen. Wie das je nach Bank abläuft, steht bei der Adressänderung bei der Bank.

Die Versorger

Strom und Gas. Der Punkt mit dem größten Geldhebel. Ohne eigene Anmeldung landest du automatisch in der Grundversorgung, sie funktioniert zuverlässig, ist aber meist die teuerste Variante. Melde dich mit dem Zählerstand des Übergabetages an, und kündige den alten Vertrag mit dem Zählerstand der alten Wohnung. Die Einzelheiten stehen bei Strom und Gas ummelden.

Internet und Telefon. Der Schritt mit dem längsten Vorlauf. Prüfe schon vor dem Umzug, welche Anschlussart an der neuen Adresse verfügbar ist, und melde den Umzug beim Anbieter mehrere Wochen vorher an. Was passiert, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann, steht bei Internet und Telefon.

Der Rundfunkbeitrag. Er wird je Wohnung erhoben, nicht je Person. Wer allein einzieht, meldet sich an. Wer in eine Wohnung zieht, in der bereits jemand zahlt, meldet sich nicht doppelt an, sondern gibt dessen Beitragsnummer an. Wer aus einer Wohnung auszieht, in der er allein gezahlt hat, meldet sie ab, sonst laufen zwei Beiträge parallel.

Wasser und Abwasser laufen in aller Regel über den Vermieter und die Nebenkosten. Nur bei einem eigenen Vertrag musst du selbst tätig werden.

Versicherungen und Verträge

Bei Versicherungen ist die Adressänderung selten nur eine Adressänderung. Die Hausratversicherung berechnet ihren Beitrag nach Wohnfläche und Postleitzahl, die Kfz-Versicherung nach der Regionalklasse deines Zulassungsbezirks, beide Beiträge können sich durch den Umzug spürbar ändern, in beide Richtungen.

Wichtig ist der Zeitpunkt der Meldung. In der Umzugsphase sind deine Sachen in aller Regel über beide Wohnungen versichert, aber nur für einen begrenzten Zeitraum. Wer die Meldung schleifen lässt, riskiert eine Lücke genau in der Zeit, in der die Sachen am gefährdetsten sind. Die Einzelheiten stehen bei den Versicherungen.

Die Krankenkasse braucht die neue Adresse, auch wenn sich am Versicherungsschutz nichts ändert. Abonnements (Zeitungen, Streaming, Fitnessstudio, Vereine) sind der Bereich, in dem am meisten vergessen wird; der Nachsendeauftrag deckt sie auf.

Fahrzeug und Führerschein

Beim Fahrzeug ist die Adressänderung ein eigener Vorgang mit eigener Behörde. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss geändert werden, und je nachdem, ob du innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehst oder in einen anderen, bleibt das Kennzeichen oder es steht dir eine Entscheidung offen.

Der Führerschein dagegen ist unproblematisch: Die Adresse steht dort gar nicht drauf, er muss also nicht geändert werden. Bei einem alten Papierführerschein gilt das genauso. Alles Weitere steht bei der Fahrzeugummeldung.

Behörden, die du selbst informieren musst

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass die Anmeldung beim Meldeamt alle Behörden informiert. Ein Teil wird tatsächlich automatisch übermittelt, das Finanzamt und die Rundfunkanstalt etwa erfahren es über den Melderegisterabgleich.

Selbst tätig werden musst du aber unter anderem bei der Kfz-Zulassungsstelle, beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, wenn du Leistungen beziehst, bei der Familienkasse wegen des Kindergelds, bei der Rentenversicherung, wenn du Rente beziehst, und beim BAföG-Amt, wenn du gefördert wirst.

Bei Leistungsbezug ist die Meldung nicht nur Formsache: Ein Umzug kann die Höhe der Leistung verändern, weil die Kosten der Unterkunft neu bewertet werden. Melde ihn deshalb frühzeitig, bei Bürgergeld sogar vor dem Umzug, weil die neue Wohnung vorab zugestimmt werden muss.

Ein Zeitplan, der aufgeht

Vier Wochen vorher: Internetumzug beim Anbieter melden, das ist der Schritt mit dem längsten Vorlauf und der einzige, bei dem Verzögerung wirklich weh tut. Nachsendeauftrag beauftragen. Bei Leistungsbezug den Umzug beim Jobcenter anzeigen.

Zwei Wochen vorher: Strom- und Gasanbieter für die neue Adresse auswählen und anmelden. Alten Vertrag kündigen. Versicherungen informieren.

Am Umzugstag: Zählerstände beider Wohnungen notieren und im Übergabeprotokoll festhalten lassen. Diese Zahlen brauchst du für beide Schlussabrechnungen.

In den ersten zwei Wochen: Anmeldung beim Meldeamt, mit Meldebescheinigung. Danach Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse, Fahrzeug.

Im ersten Monat: Abonnements, Vereine, Online-Konten, Familienkasse, Rentenversicherung. Alles, was der Nachsendeauftrag inzwischen aufgedeckt hat.

Fehler, die Geld kosten

Den alten Stromvertrag nicht kündigen. Er läuft weiter, und du zahlst für eine Wohnung, in der jemand anders wohnt. Der Zählerstand am Auszugstag ist dabei dein Beleg, ohne ihn schätzt der Versorger.

Den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen. Wer die alte Wohnung nicht abmeldet und sich für die neue anmeldet, zahlt zweimal. Der Beitragsservice erstattet rückwirkend, aber erst auf Antrag.

Die Nachsendung zu kurz ansetzen. Sechs Monate klingen lang und decken den Jahreszyklus nicht ab: Steuerbescheid, Versicherungsrechnung und Nebenkostenabrechnung kommen einmal jährlich.

Online-Konten vergessen. Bei Versandhändlern, Zahlungsdienstleistern und Lieferdiensten bleibt die alte Adresse als Standard hinterlegt, und die nächste Bestellung geht dorthin.

Ein Schreiben für viele Stellen

Für die meisten Empfänger reicht ein kurzes, immer gleiches Schreiben mit Name, alter Adresse, neuer Adresse, Datum des Umzugs und Kunden- oder Vertragsnummer. Eine fertige Formulierung steht bei der Vorlage zur Adressänderung.

Lege dir eine Liste aller Stellen an und hake sie ab. Der Aufwand für die Liste ist ein Abend; die Post nachzuverfolgen, die woanders ankommt, kostet Wochen und im schlimmsten Fall eine Mahngebühr. Wer schriftlich meldet, notiert sich das Datum, bei einer strittigen Mahnung ist es der einzige Beleg, den du hast.

Sortiere die Liste nach Dringlichkeit statt alphabetisch. Alles, was Geld bewegt oder Fristen auslöst (Bank, Versorger, Versicherungen, Behörden mit Leistungsbezug) gehört nach oben; Abonnements und Vereine vertragen ein paar Wochen.

Und behalte den Nachsendeauftrag im Blick. Jeder Brief, der über ihn kommt, ist ein Eintrag, der auf deiner Liste fehlt, er arbeitet die Liste für dich nach.

Drei Situationen mit eigenen Regeln

Der Zweitwohnsitz. Wer eine zweite Wohnung behält, meldet sie als Nebenwohnung an. Welche der beiden die Hauptwohnung ist, bestimmt nicht deine Wahl, sondern der Schwerpunkt deiner Lebensbeziehungen, bei Berufstätigen in der Regel die Wohnung, von der aus gearbeitet wird. Viele Kommunen erheben auf Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer.

Der Umzug ins Ausland. Hier wird nicht umgemeldet, sondern abgemeldet. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und beendet unter anderem die Rundfunkbeitragspflicht. Ohne sie läuft der Beitrag weiter, obwohl niemand mehr in der Wohnung wohnt.

Der Umzug mit Kindern. Kinder werden über die Anmeldung der Eltern miterfasst, aber Kita, Schule, Kinderarzt und Familienkasse musst du selbst informieren. Bei getrennt lebenden Eltern kommt hinzu, dass ein Umzug mit dem Kind der Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten bedarf, wenn er den Lebensmittelpunkt verändert.

Häufige Fragen

Welche Frist muss ich wirklich einhalten?

Nur die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: zwei Wochen nach dem Einzug, § 17 Abs. 1 BMG.

Informiert das Meldeamt alle Behörden?

Nur einen Teil. Finanzamt und Rundfunkanstalt erfahren es über den Melderegisterabgleich; Zulassungsstelle, Familienkasse, Jobcenter und BAföG-Amt musst du selbst informieren.

Wann beauftrage ich die Nachsendung?

Vor dem Umzug, mit Startdatum in der Zukunft. Sie fängt genau die Stellen ab, die du vergessen hast.

Muss ich mich beim Rundfunkbeitrag neu anmelden?

Nur, wenn in der neuen Wohnung noch niemand zahlt. Der Beitrag gilt je Wohnung, nicht je Person.

Was passiert, wenn ich mich beim Strom nicht melde?

Du landest in der Grundversorgung. Sie funktioniert, ist aber meist die teuerste Variante.

Ändert sich mein Versicherungsbeitrag?

Möglicherweise. Hausrat richtet sich nach Fläche und Postleitzahl, Kfz nach der Regionalklasse.

Muss ich den Führerschein ändern lassen?

Nein. Die Adresse steht nicht darauf.

Was gilt bei Bürgergeld?

Melde den Umzug vor dem Umzug. Die neue Wohnung muss vorab zugestimmt werden, und die Kosten der Unterkunft werden neu bewertet.

Auf einen Blick
Automatisch informiertFinanzamt und Rundfunkanstalt über den Melderegisterabgleich
Selbst meldenZulassungsstelle, Familienkasse, Jobcenter, BAföG-Amt, Rentenversicherung
Längster VorlaufInternetanschluss, rund vier Wochen
Rundfunkbeitragje Wohnung, nicht je Person
Nachsendeauftragbesser 12 als 6 Monate: Jahresrechnungen kommen nur einmal