Vollmacht zur An- und Ummeldung

Nach deinem Umzug muss eine neue Meldeadresse innerhalb von 14 Tagen dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden. Dafür müssen alle einziehende Personen persönlich erscheinen. Ist eine Person verhindert, dann ist eine Vollmacht zur Ummeldung bzw. zur Anmeldung der neuen Meldeadresse von der abwesenden Person bei einigen Einwohnermeldeämtern vorzulegen.

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Am besten sofort nach dem Umzug: Wohnsitz anmelden

Seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland ein einheitliches Meldegesetz. Das bedeutet: Sobald du in eine neue Wohnung umziehst, dann musst du deine neue Adresse unverzüglich, dem Einwohnermeldeamt melden. Für Anmeldung deines Wohnsitzes solltest du dir nicht zu viel Zeit lassen. Die meisten Gemeinden und Städte gewähren bis zu zwei Wochen Zeit für die Anmeldung bzw. Ummeldung. Wird diese Frist überschritten, dann droht ein Bußgeld.

Verständlicherweise ist besonders nach dem Umzug der Terminkalender mit Kartons auspacken und Möbel aufstellen bereits mehr als voll. Das geht vielen so. Eine Lösung den vollen Terminkalender etwas zu entlasten ist eine Vollmacht zur Ummeldung auszustellen und einen Freund oder Bekannten um diesen Behördengang zu bitten.

Unser Tipp

Nach deinem Umzug muss eine neue Meldeadresse innerhalb von 14 Tagen dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden – aber auch andere Vertragspartner sollten über deinen Umzug informiert werden. Mit der Checkliste zur Adressänderung vergisst du keinen wichtigen Vertragspartner.

Beglaubigte Vollmacht notwendig?

Viele Bürgerämter bzw. Einwohnermeldeämter akzeptieren eine formlose Vollmacht, wenn ein Vertreter die Ummeldung durchführt. Ausgenommen von dieser Regelung sind einige Bundesländer, wie z. B. Bayern oder Hessen. Bei einer Anmeldung in Bayern oder Hessen ist eine beglaubigte Vollmacht notwendig. Eine beglaubigte Vollmacht kann ein Notar oder in manchen Orten auch ein Mitarbeiter der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ausstellen. Die Kosten für eine beglaubigte Vollmacht betragen ungefähr 5 Euro pro ausgestellter Beglaubigung.

Kann mich ein Freund beim Einwohnermeldeamt anmelden?

Bei unverheirateten Partnern oder dritten Personen, wie z. B. Freunden oder Bekannten müssen alle einziehende Personen bei der Behörde anwesend sein. Ist eine Person verhindert, dann ist zwingend eine unterschriebene Vollmacht zur Anmeldung sowie der Personalausweis im Original von der abwesenden Person beim Einwohnermeldeamt vorzulegen.

Welche Unterlagen braucht man für eine Anmeldung?

Für die Anmeldung deines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt benötigst du folgende Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (falls ein Auto vorhanden ist)

Häufig gestellte Fragen zur Ummeldung eines Wohnsitzes

Wie schreibe ich eine Vollmacht für eine Ummeldung?

Eine Vollmacht für eine Ummeldung bzw. Anmeldung einer Wohnung kann formlos erfolgen. Die Vollmacht sollte jeweils den Namen, das Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift vom Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigen enthalten.
Muster: Vollmacht zur Ummeldung herunterladen.

Kann mich mein Mann mit anmelden?

Bei der An- bzw. Ummeldung einer Meldeadresse müssen nicht alle Familienangehörige persönlich beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden. Es reicht, wenn ein Familienmitglied die Personalausweise der abwesenden Familienangehörigen im Original vorzeigt. Eine Vollmacht ist dennoch auch für Familienangehörige ratsam, um etwaige Rückfragen zu vermeiden
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Kann man eine andere Person ummelden?

Dritte Personen ohne Verwandtschaftsverhältnis (z. B. der/ die Partner oder Partnerin) können mit einer Vollmacht stellvertretend eine weitere Person beim Einwohnermeldeamt anmelden. Ein Personalausweis von der abwesenden Person ist im Original vor Ort vorzulegen.
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