Nach dem Umzug direkt zum Einwohnermeldeamt

Nach deinem Umzug muss eine neue Meldeadresse innerhalb von 14 Tagen dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden. Dafür benötigst du eine unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung. Falls du mit einem Hund umziehst, solltest du dich über die geltenden Vorschriften zur Hundesteuer informieren.

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Warum überhaupt zum Einwohnermeldeamt gehen?

Seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland ein einheitliches Meldegesetz. Das bedeutet: Sobald du in eine neue Wohnung umziehst, dann musst du deine neue Adresse unverzüglich, dem Einwohnermeldeamt melden.

Für Anmeldung deines Wohnsitzes solltest du dir nicht zu viel Zeit lassen. Die meisten Gemeinden und Städte gewähren ihren Neubürgern bis zu zwei Wochen Zeit für die Anmeldung. Wird diese Frist überschritten, dann droht ein Bußgeld.

In Großstädten, wie z.B. Hamburg, Berlin oder München sind die Einwohnermeldeämter häufig hoffnungslos überbucht. Deshalb solltest du aber nicht ins Schwitzen kommt. Für die zweiwöchige Meldefrist beim Einwohnermeldeamt zählt das Datum der Terminbuchung und nicht die tatsächliche Anmeldung vor Ort. Falls der Termin pünktlich eingetragen wurde, kannst du dich entspannt zurücklehnen.

Wer muss zum Einwohnermeldeamt?

Zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Eine unterschriebene Vollmacht zur Anmeldung ist empfehlenswert. Besteht kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den einziehenden Personen, dann ist eine persönliche Vorsprache zwingend oder alternativ ebenfalls eine Vollmacht für die nicht anwesenden Personen mitzubringen.

Kann mich ein Freund beim Einwohnermeldeamt anmelden?

Bei unverheirateten Partnern oder dritten Personen, wie z.B. Freunden oder Bekannten müssen alle einziehende Personen bei der Behörde anwesend sein. Ist eine Person verhindert, dann ist zwingend eine unterschriebene Vollmacht zur Anmeldung von der abwesenden Person beim Einwohnermeldeamt vorzulegen.

Welche Unterlagen braucht man für eine Anmeldung?

Für die Anmeldung deines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt benötigst du folgende Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (falls ein Auto vorhanden ist)

Wer füllt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Der Wohnungsgeber, also der Vermieter ist verpflichtet eine Wohnungsgeberbestätigung den einziehenden Personen unaufgefordert auszustellen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend notwendig für die Anmeldung deiner neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt. Die Wohnungsgeberbestätigung wird auch Vermieterbescheinigung genannt, weil diese Bescheinigung vom Vermieter nach dem Einzug unterschrieben wird. Haushalte sind in Deutschland verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von 14 Tage der Meldebehörde zu übermitteln.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss nach § 19 Bundesmeldegesetz folgende Informationen enthalten: Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter), das Datum vom Einzug oder AuszugAnschrift der neuen Wohnung und den Namen des Hauptmieters. Eine vollständige Wohnungsgeberbescheinigung kann elektronisch oder per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt versendet werden.

Aufgaben vom Einwohnermeldeamt

Die Meldebehörde hat die Aufgabe wohnhafte Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und ggf. gegenüber anderen nachweisen zu können. Zur Erfüllung dieser Aufgaben führen die Meldebehörden ein Melderegister, aus denen später auch Auskünfte erteilt können.

  • Anmeldung
  • Ummeldung
  • Abmeldung
  • Änderung Haupt-/Nebenwohnung
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Auskunft aus dem Melderegister
  • Informationen zur Meldepflicht
Das solltest du wissen

Neben dem Einwohnermeldeamt sollten auch weitere Stellen über die Adressänderung informiert werden. Mit der Checkliste zur Adressänderung behältst du auch während eines stressigen Umzugs den Überblick.

Häufig gestellte Fragen zum Einwohnermeldeamt:

Wie melden man sich beim Einwohnermeldeamt an?

Für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigst du das Meldeformular der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, gültige Identitätspapiere von allen anzumeldenden Personen im Haushalt (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis) und eine unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung). Eine persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Personen ist vorgeschrieben. Kann ein Haushaltsmitglied nicht persönlich beim Einwohnermeldeamt erscheinen, muss eine Vollmacht zur Anmeldung ausgefüllt werden.
Einwohnermeldeamt: Das ist bei der Anmeldung zu tun!

Wo man sich melden nach dem Umzug?

Nach dem Umzug hat man bis zu 2 Wochen Zeit, um sich bei dem ortsansässigen Meldeamt eine Wohnsitzanmeldung einzureichen. Eine versäumte oder verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei einer geringfügigen Verspätung sind Bußgelder jedoch unwahrscheinlich. In extremen Fällen können Bußgelder bis zu 500 Euro betragen.
Stress vermeiden: Einwohnermeldeamt die neue Meldeadresse mitteilen.

Wo melde ich meinen neuen Wohnsitz an?

Für Wohnsitzangelegenheiten ist das Einwohnermeldeamt in deiner Stadt bzw. Gemeinde zuständig. In einigen Regionen kann auch das Bürgerbüro für die Anmeldung zuständig sein.
Einwohnermeldeamt: Fristen, Kontakt & Unterlagen.