Was die Wohnungsgeberbestätigung ist
Die Wohnungsgeberbestätigung ist die schriftliche Bestätigung deines Vermieters, dass du in seine Wohnung eingezogen bist. Ohne sie nimmt dich die Meldebehörde nicht ins Melderegister auf, sie ist damit das eine Papier, das über den ganzen Anmeldetermin entscheidet.

Verpflichtend ist sie seit 2015. Davor genügte deine eigene Angabe, dass du irgendwo wohnst; seither muss der Wohnungsgeber den Einzug gegenzeichnen. Der Gesetzgeber wollte damit Scheinanmeldungen an Adressen erschweren, an denen niemand tatsächlich wohnt.
Je nach Stadt begegnen dir verschiedene Namen für dasselbe Dokument: Wohnungsgeberbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbescheinigung oder schlicht Einzugsbestätigung. Gemeint ist immer der gleiche Vordruck mit den gleichen Pflichtangaben.
Die Pflicht selbst ist bundesweit einheitlich geregelt. Was sich von Land zu Land unterscheidet, ist allein der Vordruck und die Behörde, bei der du ihn abgibst, beides findest du weiter unten nach Bundesland sortiert.
Wer sie ausstellt
Wohnungsgeber ist, wer dir die Wohnung tatsächlich überlässt. In den meisten Fällen ist das dein Vermieter. Bei einer Untermiete ist es der Hauptmieter, bei einer Eigentumswohnung der Eigentümer selbst, und bei einer verwalteten Immobilie oft die Hausverwaltung im Auftrag des Eigentümers.
Wer die Wohnung überlässt, kreuzt auf dem Vordruck an, ob er zugleich Eigentümer ist. Ist er es nicht, trägt er zusätzlich Namen und Anschrift des Eigentümers ein. Diese Angabe wird gebraucht, damit die Behörde die Kette vom Eigentümer bis zum tatsächlichen Bewohner nachvollziehen kann.
Ziehst du bei Familie oder Freunden ein, stellt die Bestätigung diejenige Person aus, die dort Mieterin oder Eigentümerin ist. Das gilt auch, wenn kein Geld fließt und kein schriftlicher Vertrag existiert: Entscheidend ist, wer über die Wohnung verfügt, nicht ob eine Miete vereinbart wurde.
Was drinstehen muss
Der Vordruck ist kurz, aber jede einzelne Angabe wird gebraucht. Fehlt eine, nimmt das Bürgeramt die Bestätigung in der Regel nicht an, und der Termin, auf den du vielleicht Wochen gewartet hast, war umsonst.
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Einzugsdatum, das tatsächliche, nicht das Datum des Mietvertrags
- Vollständige Anschrift der Wohnung, bei mehreren Parteien mit Lage im Haus
- Namen aller Personen, die mit einziehen
- Angabe, ob der Wohnungsgeber zugleich Eigentümer ist
- Bei abweichendem Eigentümer: dessen Name und Anschrift
- Unterschrift des Wohnungsgebers
Das häufigste Versehen betrifft das Einzugsdatum. Viele Vermieter tragen aus Gewohnheit das Datum des Mietvertrags oder den Beginn des Mietverhältnisses ein. Maßgeblich ist aber der Tag, an dem du tatsächlich eingezogen bist, von diesem Tag an läuft deine Anmeldefrist.
Nutzt dein Vermieter ein eigenes Formular oder ein Schreiben der Hausverwaltung, ist das zulässig, solange alle Pflichtangaben enthalten sind und eine Unterschrift daruntersteht. Behörden prüfen den Inhalt, nicht das Layout. Unsicher wird es nur, wenn Angaben zusammengefasst oder weggelassen werden, etwa wenn statt der Namen aller Einziehenden nur „Familie“ steht.
Ein kurzer Blick auf diese sieben Punkte, bevor du losgehst, spart dir den zweiten Weg zum Amt. Wenn du die Bestätigung per Post oder als Scan bekommst, prüfe sie am besten sofort und nicht erst am Morgen des Termins.
Frist, Termin und Bußgeld
Du hast zwei Wochen ab dem Einzug, um dich anzumelden, so steht es in § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes. Die Pflicht des Wohnungsgebers, den Einzug zu bestätigen, steht daneben in § 19. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit der Schlüsselübergabe, wenn du erst später einziehst, und nicht mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag.
In größeren Städten ist der Termin beim Bürgeramt der eigentliche Engpass. Wer keinen Termin innerhalb der zwei Wochen bekommt, bucht den nächsten freien und bewahrt die Terminbestätigung auf: Sie belegt, dass die Verzögerung nicht bei dir lag. Viele Ämter bieten zusätzlich Restplätze am frühen Morgen an, die kurzfristig frei werden.
Kommt die Bestätigung selbst zu spät bei dir an, vereinbare den Termin trotzdem und reiche sie nach, die meisten Ämter lassen das zu. Wer die Frist deutlich und ohne Grund überzieht, riskiert ein Bußgeld nach dem Bundesmeldegesetz; in der Praxis bleibt es bei kurzen Verzögerungen meist bei einem Hinweis.
Gleich im Anschluss an die Anmeldung lohnt sich der Nachsendeauftrag, damit keine Post an der alten Adresse liegen bleibt. Die Adressänderung bei Bank, Versicherung und Arbeitgeber steht ohnehin an und geht am schnellsten von der Hand, solange die Unterlagen noch auf dem Tisch liegen.
Wer die Bestätigung frühzeitig anfordert, spart sich Druck am Ende. Am einfachsten geht das direkt bei der Schlüsselübergabe: Der Vermieter ist ohnehin vor Ort, das Einzugsdatum steht fest, und die Unterschrift ist eine Sache von Sekunden. Wird die Wohnung über eine Verwaltung übergeben, lohnt sich eine kurze Mail ein bis zwei Wochen vorher, dort laufen viele Vorgänge parallel und ein Vorlauf hilft.
So läuft die Anmeldung ab
Der Termin selbst dauert selten länger als zehn Minuten, wenn die Unterlagen vollständig sind. Mitzubringen sind der Personalausweis oder Reisepass, die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung und das Anmeldeformular der Gemeinde, das du meist vorab herunterladen und ausfüllen kannst.
Meldest du eine Familie an, genügt in der Regel eine Person für alle, sofern alle unter derselben Anschrift einziehen und die Bestätigung sie namentlich aufführt. Für Kinder wird zusätzlich die Geburtsurkunde verlangt, bei Ehepaaren gelegentlich die Heiratsurkunde.
Einige Bundesländer bieten die Anmeldung inzwischen auch digital an. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion samt PIN und ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC. Die Wohnungsgeberbestätigung wird dabei als Datei hochgeladen. Wo das Verfahren noch nicht angeboten wird, bleibt der Termin vor Ort der einzige Weg, ein Blick auf die Seite deiner Gemeinde klärt, was dort möglich ist.
Nach der Anmeldung bekommst du eine Meldebestätigung. Sie ist kostenlos und wird an vielen Stellen verlangt: beim Abschluss eines Handyvertrags, beim Ummelden des Fahrzeugs oder bei der Anmeldung des Hundes. Hebe sie deshalb auf, statt sie mit den Umzugsunterlagen zu entsorgen.
Vorlage, Vordruck und Amt nach Bundesland
Die Pflicht ist überall dieselbe. Unterschiedlich sind der Landesvordruck und die Stelle, bei der du ihn vorlegst. Viele Gemeinden akzeptieren auch ein formloses Schreiben, solange alle Pflichtangaben enthalten sind, der amtliche Vordruck ist trotzdem der sicherere Weg.
| Bundesland | Zuständige Stelle | Vordruck |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Bürgeramt der Kommune | Landesvordruck |
| Bayern | Landratsamt oder kreisfreie Stadt | Landesvordruck |
| Berlin | Bürgeramt des Bezirks | Berliner Formular |
| Hamburg | Kundenzentrum des Bezirks | Landesvordruck |
| Hessen | Bürgerbüro der Gemeinde | Landesvordruck |
| Baden-Württemberg | Bürgerbüro der Gemeinde | Landesvordruck |
Alle 16 Bundesländer im Überblick, jeweils mit dem Vordruck des Landes und der zuständigen Behörde.
Sonderfälle, die häufig vorkommen
Zweitwohnung. Auch eine Nebenwohnung wird angemeldet, und auch dafür braucht es eine Wohnungsgeberbestätigung. In vielen Städten kommt dann die Zweitwohnungsteuer hinzu, die sich nach der Jahreskaltmiete richtet.
Wohngemeinschaft. Bei einer WG stellt der Hauptmieter die Bestätigung für die einziehende Person aus. Sind alle Bewohner gleichberechtigte Hauptmieter, übernimmt das derjenige, der den Mietvertrag mitunterzeichnet hat.
Umzug ins eigene Haus. Ziehst du in eine Immobilie ein, die dir selbst gehört, bist du zugleich Wohnungsgeber und Bewohner. Du stellst die Bestätigung für dich selbst aus und kreuzt an, dass du der Eigentümer bist.
Erstbezug im Neubau. Bei einem Neubau existiert die Anschrift manchmal noch nicht im Melderegister, weil die Straße oder die Hausnummer erst vergeben wurde. Die Bestätigung stellt trotzdem der Bauträger oder der Vermieter aus; die Behörde legt die Adresse dann im Register neu an. Das dauert gelegentlich ein paar Tage länger, ändert aber nichts an deiner Frist.
Auszug ohne neue Adresse. Wer Deutschland verlässt, meldet sich ab; wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich nur an der neuen Adresse an. Eine gesonderte Auszugsbestätigung verlangt das Amt nur in Sonderfällen, etwa wenn die Wohnung ersatzlos aufgegeben wird.
Häufige Fragen
Was ist, wenn der Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt?
Er ist nach § 19 des Bundesmeldegesetzes dazu verpflichtet. Eine kurze schriftliche Erinnerung mit einer Frist von einer Woche löst die Sache fast immer. Bleibt sie aus, kannst du das der Meldebehörde mitteilen, dort ist der Fall bekannt und es gibt ein geregeltes Vorgehen.
Zählt ein Untermietvertrag auch?
Ja. Wohnungsgeber ist, wer dir die Wohnung überlässt, bei Untermiete also der Hauptmieter. Er kreuzt dann an, dass er nicht der Eigentümer ist, und trägt dessen Daten zusätzlich ein.
Brauche ich sie auch beim Umzug innerhalb derselben Stadt?
Ja. Jede Ummeldung braucht eine neue Bestätigung für die neue Wohnung, selbst wenn du nur eine Straße weiter ziehst und derselbe Vermieter zuständig ist.
Reicht eine Kopie oder ein Foto?
Viele Ämter akzeptieren inzwischen einen Scan oder ein Foto, manche bestehen auf dem Original mit Unterschrift. Ein kurzer Blick auf die Seite des zuständigen Bürgeramts klärt das vorab und erspart eine zweite Anreise.
Wer trägt die Kosten?
Niemand. Die Bestätigung ist kostenlos, und der Wohnungsgeber darf dafür kein Entgelt verlangen. Auch die Anmeldung selbst und die Meldebestätigung kosten nichts.
Kann jemand anderes den Termin für mich wahrnehmen?
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht, deinem Ausweisdokument und der Wohnungsgeberbestätigung. Die passende Vollmacht zur Ummeldung gibt es als Vorlage zum Ausfüllen.
Was passiert, wenn ich mich gar nicht anmelde?
Ohne Anmeldung fehlt dir die Meldebestätigung, die viele Verträge und Behördengänge voraussetzen. Dazu kommt, dass die Meldepflicht durchsetzbar ist und ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Gilt die Frist auch in den Ferien oder über Feiertage?
Die Zwei-Wochen-Frist läuft in Kalendertagen. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag, der Termin muss also nicht am Feiertag stattfinden.