Wohnungsgeberbestätigung: Alle Infos & Vorlagen

Seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland ein vereinheitlichtes Meldegesetz. Das bedeutet: Wenn du in eine neue Wohnung umziehst, dann musst deine neue Adresse unverzüglich, dem Einwohnermeldeamt melden. Vermieter sind verpflichtet, dir mit dem Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung kostenlos auszustellen. Die Wohnungsgeberbestätigung wird auch Vermieterbescheinigung genannt. Mit der ausgefüllten und vom Vermieter unterschriebenen Wohnungsgeberbestätigung kannst du dich beim Einwohnermeldeamt an deinem neuen Wohnsitz ummelden. Deine neue Wohnadresse musst du spätestens 14 Tage nach deinem Umzug gemeldet haben.

Die kostenlosen Vorlagen zur Wohnungsgeberbestätigung kannst du hier herunterladen.

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Die Wohnungsgeberbestätigung muss nach § 19 Bundesmeldegesetz folgende Informationen enthalten: Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter), das Datum vom Einzug oder Auszug, Anschrift der neuen Wohnung und den Namen des Hauptmieters. Eine vollständige Wohnungsgeberbescheinigung kannst du elektronisch oder per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt versenden.

Die Wohnungsgeberbestätigung brauchst du immer, wenn du in eine neue Wohnung ein- oder ausziehst. Innerhalb der ersten zwei Wochen sind Mieter, aber auch Eigentümer in Deutschland nach dem Gesetz dazu verpflichtet, die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung beim Meldeamt abzugeben. Aus diesem Grund ist die Wohnungsgeberbestätigung ein festes To-do in jeder kompletten Umzugscheckliste.

Wohnungsgeberbestätigung: Pflichten von Vermietern

Viele Mieter fragen sich „Ist der Vermieter verpflichtet, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen?“ und die kurze Antwort ist: Ja. Das steht sogar schwarz auf weiß im Bundesmeldegesetz. Dort sieht der Gesetzgeber für Vermieter eine Mitwirkungspflicht bei der Wohnungsgeberbestätigung vor. Ganz konkret bedeutet für das für Mieter: Mieter sind verpflichtet, ihren neuen Wohnsitz zu melden und dürfen von ihrem Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung erwarten. Weigert der Vermieter sich, drohen hohe Bußgelder. Der Gesetzgeber ist in seiner Formulierung sehr klar und sieht nach § 54 Abs. 3 BMG Strafen bis zu 1.000 Euro für Vermieter vor.

Fristen für die Ummeldung

Spätestens zwei Wochen bist du nach § 17 Abs. 1 BMG dazu verpflichtet, deine neue Anschrift an die Meldebehörde mitzuteilen. Die zweiwöchige Frist beginnt ab dem Tag deines Umzuges in die neue Wohnung.

Was du aber wissen solltest: Die Meldeämter sind besonders in beliebten Städten meist hoffnungslos überlastet, sodass auch eine Terminvereinbarung oft schwierig ist. Deswegen zeigen sich die Behörden sehr oft kulant. Du solltest innerhalb von zwei Wochen einen online Termin vereinbart haben, dann gilt die Frist als eingehalten.

Dennoch solltest du eine Ummeldung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Lässt du die Frist verstreichen, können empfindliche Strafen drohen. Der Gesetzgeber sieht hier Strafen für Fristüberschreitungen bis zu 1.000 € zu. Richtig teuer wird es, wenn du die Falschangaben zu der Nutzung der Wohnung wissentlich getätigt hast. Dann sind Strafen bis zu 50.000 € vorgesehen.

Bundesmeldegesetz: Vermieter sind auch in der Pflicht

Verweigert der Vermieter die Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung, dann sollten sich Mieter trotzdem umgehend an das Meldeamt wenden. Das Bundesmeldegesetz sieht für Vermieter eine Mitwirkungspflicht vor. Weigert oder versäumt der Mieter die Bestätigung auszuhändigen, drohen ihm Strafen. Damit vermeidest du, selbst Bußgelder zahlen zu müssen, solltest du in jedem Fall dich bei dem Meldeamt auch ohne Wohnungsgeberbestätigung anmelden.

Als Vermieter erfahren, ob der Mieter sich angemeldet hat

Nach dem Umzug müssen Mieter sich ummelden.
Vermieter haben auch ein Interesse daran, dass Mieter die Wohnungsgeberbestätigung fristgerecht einreichen.

Vermieter haben ein berechtigtes Interesse zu wissen, ob der neue Mieter sich bei der Meldebehörde auch ordnungsgemäß angemeldet bzw. abgemeldet hat. Wohnungsgeber können ihre Anfrage direkt an die Behörde richten. Dort bekommst du eine offizielle Rückmeldung vom Meldeamt meist innerhalb weniger Tage.

Vermieterbescheinigung: Wer muss als Bewohner eingetragen werden?

Nicht alle Bewohner brauchen eine eigene Wohnungsgeberbestätigung. Vermieter können in ein Formular auch gleich mehrere Bewohner eintragen. Das ist oft auch sinnvoll. Besonders bei Familien reicht in der Regel ein Formular. Aber auch bei Wohngemeinschaften (WGs) reicht ein Formular mit allen Namen aus.

Mit dem Partner bzw. Partnerin in die gleiche Wohnung einziehen. Ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig?

Ja, auch in diesem Fall sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass dein Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin die neue Adresse dem Meldeamt mitteilt. Die Wohnungsgeberbestätigung ist erneut auszufüllen und vom Vermieter zu unterschreiben.

Umzug zurück ins Elternhaus. Wer ist der Wohnungsgeber?

Der Eigentümer der Immobilie ist verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Wenn deine Eltern also die Eigentümer der Immobilie sind, dann müssen deine Eltern dir auch eine Bescheinigung für die Ummeldung ausstellen. Wohnen deine Eltern aber selbst zur Miete, dann müsst ihr den Vermieter kontaktieren, sodass dieser euch die Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben kann.

Umzug ins Ausland: Abmelden nicht vergessen.

Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland musst du dich bei der Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung kannst du formlos der Behörde melden. Dafür reicht nicht selten einfach eine E-Mail an das Bürgerbüro.

Auslandsaufenthalt auf Zeit. Abmeldung notwendig?

Bei einem zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt, wie z. B. ein Praktikum im Ausland oder Erasmus musst du dich nicht zwangsläufig abmelden. Besonders nicht, wenn du noch einen Wohnsitz in Deutschland bei deinen Eltern oder in einer WG hast. Hast du aber deine Wohnung oder WG gekündigt, dann musst du dich auch abmelden.

Als Tipp: Du kannst dich auch einfach bei deinen Eltern anmelden und so die Zeit für das Praktikum überbrücken und so weiter in Deutschland gemeldet bleiben.

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Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung:

Was steht in der Wohnungsgeberbestätigung?

Bei der in § 19 BMG geregelten Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um eine verpflichtende Bescheinigung seitens des Vermieters, dass der im Mietvertrag angegebene Mieter auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. Mieter benötigen die Bestätigung, um sich an ihrem neuen Wohnsitz anzumelden. Andernfalls drohen Bußgelder.
Alle Infos zur Wohnungsgeberbestätigung sowie kostenlose Muster & Vorlagen zum Download.

Dürfen Vermieter Gebühren für die Wohnungsgeberbestätigung nehmen?

Nein, Vermieter sind nach deutschem Recht dazu verpflichtet dir eine Wohnungsgeberbestätigung kostenlos auszustellen. Der Vermieter muss nach dem Gesetz seine „Mitwirkungspflicht“ erfüllen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Mehr Infos und kostenlose Vorlagen zur Wohnungsgeberbestätigung herunterladen.

Wo bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung her?

Die Wohnungsgeberbestätigung muss dir dein Vermieter unmittelbar nach dem Einzug ausfüllen. Dafür kannst du kostenlose Vorlagen und Muster im Internet finden und ausfüllen. Anschließend kannst du deinem Vermieter die Bescheinigung zur Unterschrift vorlegen. Der Vermieter ist laut Bundesmeldegesetz verpflichtet, das Formular auf Richtigkeit zu prüfen und dann zu unterschreiben.
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