Wohnungsübergabeprotokoll: Muster & Checkliste für die Wohnungsübergabe

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist sowohl für Mieter und Vermieter ein wichtiges Dokument, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Aus diesem Grund sind beide Seiten gut beraten, dieses wichtige Dokument beim Einzug und beim Auszug gemeinsam anzufertigen. Worauf es bei der Schlüsselübergabe, den Zählerständen und der Dokumentation von Schäden an der Wohnung zu achten ist, verraten wir dir in unserem Ratgeber.

Das solltest du wissen

Wir haben ein Wohnungsübergabeprotokoll-Muster als kostenlosen Download im PDF und Word-Format bereitgestellt. Zusätzlich kannst du unsere Checkliste für die Wohnungsübergabe verwenden, damit du alle Details immer im Blick hast.

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein Dokument, mit dem der Vermieter zusammen mit dem Mieter den Zustand der Wohnung dokumentieren. Sowohl beim Einzug als auch Auszug werden sämtliche Schäden, Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel festgehalten.

Bei dem Übergabeprotokoll handelt es sich um ein freiwilliges Dokument. Kein Gesetz verpflichtet den Mieter oder den Vermieter, ein Übergabeprotokoll anzufertigen oder bei der Anfertigung von diesem mitzuwirken. Es gibt keine gesetzliche Pflicht seitens des Vermieters oder Mieters, das Übergabeprotokoll bei Auszug zu unterschreiben.

Wohnungsübergabeprotokoll: Sinnvoll für Mieter und Vermieter

Ein Wohnungsübergabeprotokoll wird bei Einzug und beim Auszug angefertigt. Damit wird der Zustand der Wohnung bei Mietbeginn dokumentiert und kann mit dem Zustand beim Auszug abgeglichen werden. Das spart im Streitfall beiden Seiten viel Zeit und Nerven. Denn übernimmt der Mieter eine beschädigte Wohnung und wurde das nicht ausreichend dokumentiert, dann steht er leicht als Schuldiger dar. Andersherum kann der Vermieter später ohne Übergabeprotokoll beweisen, welche Schäden vom Mieter verursacht worden, wenn der anfängliche Zustand der Wohnung nicht festgehalten wurde.

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist für den Vermieter und Mieter ein sinnvolles Dokument. Beide Seiten sollten sich für das zwar nicht rechtlich verpflichtende, aber dennoch wichtige Dokument genug Zeit lassen.

Vor der Wohnungsübergabe: Termin vereinbaren

Die Wohnungsübergabe ist ein fester Bestandteil bei jedem Umzug. Es ist ratsam, einen Termin möglichst früh für die Wohnungsübergabe zu vereinbaren. Nur dann ist sichergestellt, dass alle Parteien zeitlich verfügbar sind. In der Praxis wird empfohlen, mindestens eine Woche vor dem Ein- bzw. Auszug einen Termin zu vereinbaren.

Wer muss bei der Wohnungsübergabe dabei sein?

Die Wohnungsübergabe ist für den Mieter und Vermieter eine Pflicht. Der Vermieter muss beim Einzug sicherstellen, dass der Mieter die Wohnung pünktlich zu Beginn des Mietvertrages übernehmen kann. Im Gegenzug muss der Mieter bei seinem Auszug dafür Sorge tragen, dass der Vermieter spätestens am letzten Tag der Mietzeit zurückerhält.

Vermieter erscheint beim Einzug nicht zur Wohnungsübergabe

Erscheint der Vermieter ohne Absage nicht zur Wohnungsübergabe, müssen die zusätzlich entstandenen Kosten des Mieters übernommen werden. Das betrifft dann sowohl Anfahrtskosten oder Mehrkosten beim Umzug. Die Wohnungsübergabe bei Einzug ist eine Vermieterpflicht. Das urteilte auch das Amtsgericht Köln (209 C 542/02).

Im vorliegenden Fall war die Wohnung zum Einzugstermin nicht bezugsfertig. Die Wände der Wohnräume waren nicht abtapeziert, der Laminatboden wurde nicht entfernt und es befanden sich noch Möbelstücke von dem Vormieter in der Wohnung. Der neue Mieter forderte die Hausverwaltung auf, die Wohnung in den vertraglich vereinbarten Zustand zu versetzen und die zusätzlichen Umzugskosten (Transporter und Umzugshelfer) zu übernehmen. Das Amtsgericht entschied zugunsten des Mieters und argumentierte, dass es eine Vermieterpflicht ist, eine pünktliche Wohnungsübergabe beim Einzug sicherzustellen. Dazu gehört ebenfalls die Herstellung der Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand. Nicht zu den Pflichten des Vermieters gehört das Anfertigen eines Übergabeprotokolls. Im Nachhinein wird der Vermieter es aber schwer haben, entstanden Schäden an der Wohnung dem zukünftigen Mieter anzulasten.

Wohnungsübergabe bei Auszug ist Mieterpflicht

Zum Auszug sind Mieter in der Pflicht, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand dem Vermieter zu übergeben. Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, einen Termin zur Wohnungsübergabe vorzuschlagen. Bietet der Vermieter einen Ausweichtermin an, der ebenso gut passt, spricht natürlich nichts dagegen, auch diesen anzunehmen.

Seitens des Vermieters besteht eine Mitwirkungspflicht zur Übergabe der Wohnung. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung spätestens zum Auszugstermin zurückzunehmen. Verhindert der Vermieter eine Wohnungsübergabe oder nimmt keinen vom Mieter angebotenen Termin wahr und bietet selbst keinen Ausweichtermin an, dann gerät der Vermieter in einen sogenannten Annahmeverzug nach § 293 BGB. In diesem Fall dürfen alle Mehrkosten, die dem Mieter wegen der nicht rechtzeitigen Wohnungsübergabe entstehen, dem Vermieter in Rechnung gestellt werden. Eine Ausnahme gilt jedoch für begründete Abwesenheit durch Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe.

Wohnungsübergabe durch Dritte

Falls der Mieter oder der Vermieter über einen längeren Zeitraum verhindert sind, dann ist es möglich, dass die Wohnungsübergabe durch einen Dritten durchgeführt wird. Mieter können einen bevollmächtigten Dritten benennen. Es ist ratsam, dass der Mieter hierfür eine schriftliche Vollmacht ausstellt.

Der Vermieter hat die Möglichkeit einen Dritten mit der Übergabe und dem Aufsetzen eines Wohnungsübergabeprotokolls zu betrauen. Das kann zum Beispiel der Hausverwalter oder Makler sein. Wichtig ist dabei ein gutes Vertrauensverhältnis. Werden beim Auszug Schäden nicht ins Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen, dann muss der Vermieter für dieses Versäumnis haften. Der Vertragspartner für den Mietvertrag ist in diesem Fall nämlich der Vermieter und nicht der Hausverwalter oder Makler.

Ganz aus der Verantwortung können sich Hausverwalter für die ordnungsgemäße Wohnungsübergabe nicht ziehen. Der Vermieter kann für grobe Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht den Verwalter in Regress nehmen.

Unter Umständen kann es hilfreich sein, wenn eine neutrale Person zur Wohnungsübergabe gebeten wird. Im Zweifel kann dieser die Wohnung auf Schäden überprüfen und als Zeuge das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben.

Während der Wohnungsübergabe

Am Tag der Wohnungsübergabe sollten der Mieter und Vermieter gemeinsam die Räumlichkeiten besichtigen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Wohnungsübergabe für einen Einzug oder beim Auszug handelt. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die Schlüsselübergabe, eine gemeinsame Begehung der Immobilie zwar nicht, aber dennoch ratsam, um spätere Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung zu vermeiden. Für die Begehung der Immobilie gilt: am besten bei Tageslicht. Im Tageslicht werden weniger Schäden übersehen als bei schlechten Lichtverhältnissen.

In welchem Zustand sollte die Wohnung beim Einzug sein?

Die kurze Antwort ist: „Im vertragsgemäßen Zustand“. Hat der Vermieter im Mietvertrag zugesagt, dass die Wohnung renoviert, mit einer Einbauküche übergeben wird, dann ist dieser Zustand spätestens zu Mietbeginn herzustellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, dann können Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wird eine unrenovierte Mietwohnung übernommen, dann muss der Vermieter lediglich sicherstellen, dass die Wohnung geräumt und besenrein übergeben wird. In diesem Fall darf der zukünftige Mieter eine Wohnung ohne Einrichtungsgegenstände und freie Bodenflächen erwarten. Eine Renovierung liegt dann in den Händen der zukünftigen Mieter.

Bei Auszug die Wohnung besenrein übergeben

Der Mieter muss die Wohnung besenrein übergeben – und das gilt nicht nur für den Fall, dass dies im Mietvertrag ausformuliert wurde. Diese Pflicht ergibt sich aus dem BGB, welches eine Rückgabe des Wohneigentums in einem ordnungsgemäßen Zustand vorsieht.

Was genau besenrein bedeutet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil deutlich gemacht: „Die Verpflichtung zur ‚besenreinen‘ Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen“ (Az.: VIII ZR 124/05). Demzufolge ist der Mieter lediglich dazu verpflichtet grobe Verschmutzungen, wie Müll oder Spinnweben zu entfernen. Aus dem Urteil geht auch hervor, dass nicht einmal die Fenster geputzt werden müssen – dagegen gehört das Entfernen von Aufklebern oder Kleberesten zu einer besenreinen Wohnungsübergabe.

Zu einer besenreinen Wohnungsübergabe gehört laut Rechtsprechung:

  • Entfernung von Spinnweben in allen Mieträumen (inklusive Keller)
  • Ausfegen von Räumen mit Bodenfliesen, Parkett oder Laminat
  • Grobes Staubsaugen von Teppichböden
  • Grobe Beseitigung von Kalkrückständen im Badezimmer
  • Beseitigung von Essensresten und Müllrückständen
  • Vollständig entrümpelte Mietflächen

Achtung bei abweichenden Formulierungen im Mietvertrag. Steht im Mietvertrag, dass die Wohnung sorgfältig oder in einem sauberen Zustand zu übergeben ist, dann gilt die erweiterte Reinigung und der Mieter ist angehalten dies zu beachten.

Muss der Mieter eine Renovierung durchführen, dann müssen alle Schäden beseitigt werden und ein vergleichbarer Zustand der Wohnung, wie beim Einzug hergestellt werden. Häufig sind diese Klauseln aber unwirksam. Das gilt besonders für die Fälle, in denen der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen hat oder einen finanziellen Ausgleich für den Zustand der Wohnung erhalten hat.

Checkliste: Darauf bei der Wohnungsübergabe achten!

Mieter sollten sich beim Einzug genug Zeit lassen, alle Schäden zu entdecken und zu protokollieren. Nicht protokollierte Schäden, die bei Einzug hätten bekannt sein können, können unter Umständen beim Auszug vom Vermieter vor der Herausgabe der Kaution angemahnt werden. Mieter sollten bei der Anfertigung eines Wohnungsübergabeprotokolls beim Einzug besonders gründlich sein.

Checkliste für die Wohnungsübergabe als Download:

  • Alle Zählerstände ablesen: Wasserzähler, Heizkostenverteiler, Gas- und Stromzählern
  • Sind alle Wohnungs-, Haustür und Kellerschlüssel vorhanden?
  • Sind feuchte Stellen, Wasserflecken oder Schimmel zu erkennen?
  • Gibt es Fehlstellen oder Ausbrüche bei Wand- oder Bodenfliesen?
  • Sind die Tapeten frisch gestrichen?
  • Gibt es viele Bohrlöcher?
  • Sind Kratzer im Parkett, oder Flecken auf dem Teppich? Wirft der Fußboden Dellen? Wie ist der Zustand der Fußbodenleisten?
  • Sind Fenster und Türen leichtgängig? Sind die Fenster dicht?
  • Läuft das Wasser? Funktioniert die Klospülung? Läuft das Abwasser einwandfrei ab?
  • Funktionieren alle vermieteten Elektrogeräte, wie zum Beispiel der Herd in der Einbauküche oder die Gegensprechanlage?
  • Sind die Sanitäranlagen (Waschbecken, Kloschüssel, Badewanne, Spüle) fest verbaut? Sind Stücke abgeschlagen oder Risse zu sehen?
  • Wird die Heizung warm? Funktioniert die Wärmeregulierung?
  • Gibt es sichtbare Schäden im Treppenhaus?
  • Gibt es Wasserflecken oder undichte Stellen auf dem Dachboden bzw. im Keller?

Nach der Wohnungsübergabe: Bei Schäden zügig handeln

Stellt der Vermieter beim Auszug fest, dass die Wohnung beschädigt ist oder nicht der vertragsmäßige Zustand erreicht wurde, dann muss er zügig eine Nachbesserung von seinem Ex-Mieter fordern. Mit der Rückgabe der Wohnung beginnt die Verjährungsfrist von 6 Monaten für Ersatzansprüche (§ 548 BGB).

Ersatzansprüche stellen: So sollten Vermieter vorgehen

Hier findest du eine komplette Anleitung für Vermieter, wie man bei der Wohnungsübergabe handelt, damit man die Schäden reguliert bekommt.

Schritt 1: Zur Nachbesserung auffordern

Zuerst sollte dem Vermieter eine Aufforderung zur Beseitigung des Schadens zugesendet werden. Diese sollte schriftlich zusammen mit einer gesetzten Frist erfolgen. Ebenso in der Aufforderung enthalten sollte eine genaue Beschreibung des Schadens (bestenfalls mit einem Foto) sowie eine Androhung nach der gesetzten Frist den Schaden auf Kosten des Mieters zu beseitigen.

Schritt 2: Frist abwarten und weitere Schritte unternehmen

Nach dem Ablaufen der Frist sollte man kontrollieren, ob der Mieter den Schaden beseitigt hat. Falls das Ergebnis unzureichend ist oder der Mieter nicht nachgebessert hat, sollten Vermieter reagieren. Bei einer unzureichenden Nachbesserung sollte eine zweite Aufforderung mit einer kürzeren Frist versendet werden. Bei Nichterfüllung sollten Vermieter direkt ein Unternehmen zur Beseitigung des Schadens beauftragen. Die Kosten kann man dem Mieter direkt in Rechnung stellen oder zusammen mit der Mietkaution verrechnen.

Schritt 3: Verjährungsfristen beachten

Für den Fall, dass der Mieter Anspruch auf Schadensbeseitigung ablehnt, sollte eine Klage eingereicht werden oder Mahnverfahren eröffnet werden.

Vermieter sollten unbedingt die Verjährungsfrist im Auge behalten. Solange der Mieter die Schadensersatzansprüche nicht ablehnt, ist die Verjährungsfrist auf Eis gelegt. Sobald der Mieter die Ansprüche des Vermieters ablehnt, beginnt die Frist für Vermieter (§ 203 BGB). Vermieter sollten dann sofort handeln. Der Anspruch des Vermieters kann bereits nach drei Monate verjähren.

Möchte der Vermieter vermeiden, dass sein Anspruch gegenüber dem Mieter verjährt, muss der Vermieter ein Mahnverfahren einleiten oder eine Klage einreichen. Für die Dauer des Klage- oder Mahnverfahrens ist die Verjährungsfrist dann ausgesetzt.

Schaden bei der Wohnungsübergabe übersehen: Das kann man tun

Ist die Unterschrift unter dem Wohnungsübergabeprotokoll gesetzt, dann ist eine nachträgliche Beanstandung von leicht erkennbaren Schäden durchaus schwierig. Das bedeutet konkret, dass Mieter bei offensichtlichen Mängeln keine Mietminderung aussprechen können und Vermieter auf den Kosten für die Beseitigung des Schadens nach dem Auszug ihres Ex-Mieters sitzen bleiben. Ausnahmen von dieser Regel ist lediglich bei schwer erkennbaren oder schwerwiegenden Mängeln möglich.

Schwer erkennbare Mängel: So können Mieter und Vermieter vorgehen

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nicht alle Mängel gleich gut erkannt werden können. Das betrifft vor allem Mängel, die sich erst später herausstellen und somit nicht Bestandteil des Übergabeprotokolls sein können. Solche versteckte Mängel können dazu führen, dass das Wohnungsübergabeprotokoll angefechtet werden kann.

Schwer erkennbare Mängel sind zum Beispiel:

  • defekte Steckdosen
  • Internet- oder Kabelanschluss defekt
  • defekte Gegensprechanlage
  • verstopfter Abfluss

Schwerwiegende Mängel nach der Wohnungsübergabe festgestellt

Werden nach der erfolgter Wohnungsübergabe Mängel entdeckt, welche als schwerwiegend eingestuft werden, so müssen Vermieter die Kosten dafür übernehmen. Schwerwiegende Mängel sind solche, die eine nicht Bewohnbarkeit bzw. nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit der Wohnung zur Folge haben.

Zu schwerwiegenden Mängeln gehören:

  • defekte Heizungen
  • defekte Leitungen
  • Schimmel
  • Ungeziefer
  • Unfallgefahren (z. B. durch Vertiefungen)

Bei schwerwiegenden Mängeln sind Vermieter immer in der Pflicht zur Mangelbeseitigung, ganz egal, ob dem Mieter ein solcher Mangel bei der Wohnungsübergabe bekannt war oder nicht. Entdeckt ein Mieter einen schwerwiegenden Mangel, sollte dieser umgehend an den Vermieter gemeldet werden. Die Meldung eines schwerwiegenden Mangels sollte immer schriftlich und bestenfalls per Einschreiben erfolgen. In dem Schreiben sollte dem Vermieter eine Frist gesetzt werden zur Mängelbeseitigung. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter eine Mietminderung ankündigen.

Bei bekannten Schäden: Wohnungsübergabe unter Vorbehalt erklären

Eine Wohnungsübergabe unter Vorbehaltet bedeutet nach § 536b S.3 BGB, dass der Mieter seine Unterschrift unter ein Übergabeprotokoll trotz eines bekannten Mietmangels setzt. Erklärt der Mieter den erforderlichen Vorbehalt bei der Übergabe, verliert er nicht seine Rechte wegen bereits bekannter Mietmängel.

Vermieter können ebenfalls ein Wohnungsübergabeprotokoll unter Vorbehalt unterschreiben. In diesem Fall hat der Vermieter bis zu sechs Monate Zeit, die Mietwohnung auf Mängel beim Auszug des Mieters zu prüfen.

Ist der Zustand der Wohnung bei Wohnungsübergabe fraglich, sollten Mieter als auch Vermieter unter Vorbehalt das Übergabeprotokoll unterschreiben. Dadurch verliert keiner seinen Rechtsanspruch.

Geringfügige Schäden nach Übergabe

Wurde eine Wohnungsübergabe mithilfe eines Wohnungsübergabeprotokolls durchgeführt und von beiden Seiten unterschrieben, dann ist es bei sogenannte marginale Schäden – wie defekte Fliesen, Kratzer im Parkett oder Ähnliches, den Vermieter zur Behebung dieser nach Einzug aufzufordern. Gleiches gilt für den Mieter nach dem Auszug. Ein Regressanspruch seitens des Vermieters an den Mieter für solche marginalen Schäden sind nach einer protokollierten Wohnungsübergabe nicht mehr möglich.

Wohnungsübergabe: Tipps für Mieter

Beim Einzug sollten Mieter darauf achten, dass alle vorhandenen Schäden an der Wohnung aufgenommen werden. Im Protokoll kann beim Einzug dann festgehalten werden, welche Schäden vom Vermieter noch zu beseitigen sind, oder welche für die Dauer des Mietverhältnisses beidseitig akzeptiert werden.

Folgende Tipps sollten Mieter beim Einzug für die Wohnungsübergabe beachten:

  1. Wohnungsübergabe bei Tageslicht durchführen
  2. Zeugen mitnehmen
  3. Fotos vom Zustand der Wohnung anfertigen
  4. Mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll anfertigen
  5. Auf geringfügige Mängel (defekte Fliesen, Kratzer im Parkett usw.) achten und diese im Protokoll aufnehmen
  6. Fristen zur Behebung von Schäden festlegen
  7. Mündliche Absprache vermeiden
  8. Kopie vom Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben lassen
  9. Bei vorhandenen Mängeln vorbehaltlich unterschreiben

Folgende Tipps sollten Mieter beim Auszug für die Wohnungsübergabe beachten:

  1. Offensichtliche Mietschäden vorab beseitigen
  2. Schönheitsreparaturen vorm Auszug durchführen
  3. Vollständige Räumung zum Übergabetermin
  4. Mündliche Absprachen vermeiden
  5. Alle Zählerstände notieren (Wasserzähler, Stromzähler usw.)
  6. Genug Zeit für das Wohnungsübergabeprotokoll lassen
  7. Zeugen mitnehmen
  8. Fotos vom Zustand der Wohnung anfertigen
  9. Neue Meldeadresse mitteilen

Wohnungsübergabeprotokoll: Tipps für Vermieter

Beim Auszug eines Mieters muss die Wohnung zurückgegeben werden. Vermieter sollten sich für die Wohnungsübergabe ausreichend Zeit nehmen, auch wenn der ehemalige Mieter den Eindruck macht, mitten im Umzugsstress zu sein. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte zur Schlüsselübergabe für Sie zusammengestellt.

Folgende Tipps sollten Vermieter beim Einzug eines Mieter bei der Wohnungsübergabe beachten:

  1. Wohnungsübergabe bei Tageslicht planen
  2. Schlüssel auf Vollständigkeit prüfen
  3. Vollständige Räumung zum Übergabetermin
  4. Mündliche Absprachen vermeiden
  5. Alle Zählerstände notieren (Wasserzähler, Stromzähler usw.)
  6. Genug Zeit für das Wohnungsübergabeprotokoll lassen
  7. Auf vorhandene Mängel hinweisen und ins Protokoll aufnehmen
  8. Zeugen mitnehmen
  9. Fotos vom Zustand der Wohnung anfertigen
  10. Barkaution oder Mietbürgschaft vor dem Einzug einfordern

Folgende Tipps sollten Vermieter beim Auszug eines Mieter bei der Wohnungsübergabe beachten:

  1. Auf vereinbarte Schönheitsreparaturen vorm Auszug bestehen
  2. Kleinreparaturen vorm Auszug verlangen
  3. Einbauten vom Mieter übernehmen oder auf Entfernung bestehen
  4. Vollständige Räumung zum Übergabetermin
  5. Mündliche Absprachen vermeiden
  6. Alle Zählerstände notieren (Wasserzähler, Stromzähler usw.)
  7. Genug Zeit für das Wohnungsübergabeprotokoll lassen
  8. Zeugen mitnehmen
  9. Fotos vom Zustand der Wohnung anfertigen
  10. Neue Meldeadresse vom Ex-Mieter notieren

Inhalt vom Wohnungsübergabeprotokoll

Inhalt und Muster: Wohnungsübergabeprotokoll
Diese Punkte sollten im Protokoll zur Wohnungsübergabe enthalten sein.

Mieter und Vermieter sollten bei Einzug und Auszug gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen. In diesem wird der genaue Zustand der Wohnung festgehalten. Das Protokoll kann im Streitfall als wichtiger Nachweis für den Zustand der Wohnung dienen. Auch Forderungen seitens des Mieters oder Vermieter lassen sich mithilfe eines Übergabeprotokolls festhalten und durchsetzen.

Folgende Punkte sind üblicherweise in einem Wohnungsübergabeprotokoll enthalten:

  • Name und Adresse des Mieters
  • Name und Adresse des Vermieters
  • ggf. Name und Adresse von Zeugen
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Zählerstände von Gas, Öl, Wasser und Strom
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
  • Auflistung aller Mängel und Schäden pro Raum
  • Auflistung vom Zustand der Mietsache pro Raum (renoviert, unrenoviert, besenrein usw.)
  • Vereinbarungen über anstehende Reparaturen
  • Übernahme und Zustand von Einbauten (Küche, Schränke, usw.)
  • Unterschrift

Schäden, die im Wohnungsübergabeprotokoll nicht angeführt werden, gelten als rechtlich nicht existent. Eine Ausnahme besteht bei arglistig verschwiegenen oder schwer erkennbaren Mängeln.

Wohnungsübergabeprotokoll: Muster & Vorlage

Nach dem Einzug sind Vermieter verpflichtet, eine Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) auszustellen. Mieter müssen sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend kann ein Nachsendeauftrag bei der Post hinterlegt werden.

Wohnungsübergabeprotokoll als Download:

Sonstige wichtige Dokumente:

Häufig gestellte Fragen zum Wohnungsübergabeprotokoll:

Was muss in einem Übergabeprotokoll stehen?

Ein Übergabeprotokoll (auch Abnahmeprotokoll genannt) dokumentiert den Zustand einer Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Vermieter, Mieter oder einen neuen Eigentümer. Darin enthalten ist der Zustand der Immobilie beim Einzug bzw. Auszug. Mit einem Übergabeprotokoll haben Mieter und Vermieter eine gewisse Rechtssicherheit, um gegenseitige Ansprüche (Reparaturen, Nachbesserungen usw.) geltend zu machen.
Wohnungsübergabeprotokoll: Alles was du wissen musst inkl. Muster zum Download

Ist ein Wohnungsübergabeprotokoll Pflicht?

Bei dem Wohnungsübergabeprotokoll handelt es sich um ein freiwilliges Dokument. Kein Gesetz verpflichtet den Mieter oder den Vermieter, ein Übergabeprotokoll anzufertigen oder bei der Anfertigung von diesem mitzuwirken. Es gibt keine gesetzliche Pflicht seitens des Vermieters oder Mieters, das Übergabeprotokoll bei Auszug zu unterschreiben. Dennoch ist es in vielen Fällen ratsam, für beide Seiten ein Protokoll zur Wohnungsübergabe anzufertigen.
Wohnungsübergabeprotokoll: Empfohlen für Vermieter und Mieter

Wer bringt das Übergabeprotokoll mit?

Eine gesetzliche Regelung für das Wohnungsübergabeprotokoll gibt es nicht. Das Protokoll dient lediglich beiden Vertragspartnern als Beweismittel im Streifall. Unerheblich ist, ob der Mieter oder Vermieter dieses erstellt, solange beide Vertragspartner dieses unterzeichnen. Mieter und Vermieter sind gut beraten, im Zweifel ein Muster zur Wohnungsübergabe mitzubringen.
Wohnungsübergabeprotokoll: Alle Infos und kostenloses Muster.