Mietbürgschaft: Alternative zur Mietkaution

Bei einer Mietbürgschaft hinterlegt der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses keinen Geldbetrag als Kaution, sondern eine Bürgschaftsurkunde. Mieter können dadurch den Betrag für die Mietkaution sparen und anderweitig beim Umzug einsetzen.

Bei einer Mietbürgschaft sichert der Vermieter sich gegen Mietschäden ab und ist eine Alternative für Mieter zur Barkaution. Als Bürge kann eine Bank oder Versicherung einspringen. Die Mietkautionsversicherung ist die bekannteste und sicherste Alternative zur Barkaution. Neben der Mietkautionsversicherung kann auch eine Bankbürgschaft oder ein privater Bürge eingesetzt werden.

Unser Tipp

Bei einer Mietkautionsversicherung bürgt deine Versicherung gegenüber deinem Vermieter. Das Geld für die Barkaution kannst du behalten.

Mit einer Mietkautionsversicherung kannst du die Kaution behalten und du musst diese nicht an deinen Vermieter bezahlen. Für diesen Service der Versicherung fällt eine geringe Versicherungspolice an, welche jährlich zu entrichten ist. Bei einer Kaution von 1.000 Euro kostet eine Mietkautionsversicherung zwischen 30 und 60 Euro jährlich.

Eine kostenlose Bürgschaft kann von privaten Personen übernommen werden. Private Bürgschaften sind häufig aber nicht ratsam, da selbstschuldnerische Bürgschaften im Schadensfall unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen haften! Mehr über das Thema kannst du in unserem Ratgeber zur Elternbürgschaft erfahren.

Was ist eine Mietbürgschaft?

Die Mietkautionsversicherung oder auch Kautionsversicherung genannt, ist eine Mietbürgschaft nach § 551 BGB. Bei der Anmietung einer Immobilie werden Vermieter den Mieter auffordern eine Mietkaution, als Sicherheit für Schäden zu hinterlegen. Als Kaution kann vom Mieter wahlweise Bargeld oder eine Versicherungspolice hinterlegt werden.

Die Mietbürgschaft ist also eine Alternative zur Bargeld-Kaution: Die Bürgschaft ist bei Mietbeginn vom Mieter zu hinterlegen und sichert den Vermieter gegen Mietschäden und Mietausfälle ab. Die bekanntesten Arten einer Mietbürgschaft ist die Elternbürgschaft und die Mietkautionsversicherung.

Die bekanntesten Möglichkeiten für eine Mietbürgschaften sind:

  • Elternbürgschaft oder Privatbürgschaft
  • Bankbürgschaft
  • Mietkautionsversicherung

Privatbürgschaft: Eltern oder Bekannte als Bürge einsetzen

Mit dem Vermieter kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass die Kaution als Privatbürgschaft eingetragen wird. Sind sich der Vermieter und der Mieter darüber einig, dann muss eine Bürgschaftserklärung abgegeben werden. Eine Bürgschaftserklärung kann formlos erfolgen.

Wohnungsgesellschaften haben für die Bürgschaftserklärung vorgefertigte Formulare, mit denen sich Privatpersonen als Bürge gegenüber dem Vermieter verpflichten können.

Bankbürgschaft: Bank als Bürge für die Mietkaution

Eine Bankbürgschaft wird auch Bankaval oder Aval genannt. Der Begriff stammt von dem italienischen Wort „avallo” („Bürgschaft“) ab. Die gesetzlichen Bestimmungen des Avals sind in Paragraf 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG) geregelt. Eine Bank kann in verschiedenen Lebensbereichen als Bürge für Privatpersonen eingesetzt werden. Darunter fällt auch die Mietbürgschaft.

Bei einer Mietkautionsbürgschaft – auch Mietaval genannt – erhält der Mieter eine Bürgschaftsurkunde von seiner Bank. Zu Beginn des Mietverhältnisses muss der Mieter diese Urkunde an den Vermieter aushändigen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vermieter lediglich Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank erheben. Wichtig zu wissen ist dabei, dass es sich bei einer Bankbürgschaft nicht um eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach Paragraf 773 Absatz 1 Nr. 1 BGB handelt. Bedeutet im Klartext für den Vermieter: Berechtigte Ansprüche aus Vertragsverletzungen können sofort gegenüber der Bank geltend gemacht werden, ohne dass eine Zwangsvollstreckung gegen den Mieter eingeleitet werden muss.

Das solltest du wissen

Für die Bereitstellung einer Bankbürgschaft verlangen Finanzinstitute eine sogenannte Avalprovision. Die Höhe der jährlichen Provisionen richtet sich bei einer Mietkaution nach der Höhe des verbürgten Betrages. Aktuelle Konditionen zur Mietbürgschaft findest du in unserem Vergleichsrechner.

Mietkautionsversicherung

Bei einer Mietkautionsversicherung handelt es sich um eine Kautionsart, bei der nicht etwa eine Bank oder Privatperson für den Mieter bürgt, sondern eine Versicherungsgesellschaft. Ähnlich zur Bankbürgschaft handelt es sich bei der Mietkautionsversicherung um eine bargeldlose Mietkaution: Der Mieter spart sich die Bargeldzahlung der Mietkaution für die Wohnung und der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde von der Bank, die etwaige Kautionsforderungen absichert. Eine Win-win-Situation für den Mieter und Vermieter.

Mietbürgschaft statt Barkaution: Das sind die Vorteile.

Auf eine Mietbürgschaft statt auf eine Barkaution zu setzen, gehört vielerorts in Deutschland bereits zum Alltag auf dem Immobilienmarkt. Besonders junge Menschen, Studenten und Auszubildende bevorzugen bei der ersten eigenen Wohnung immer häufiger die bargeldlose Kaution – die Mietbürgschaft. Die praktische Alternative zur Barkaution bietet den vollen Schutz für Vermieter und der Mieter spart sich das Geld für die Zahlung der Mietkaution zu Mietbeginn.

Mit einer Bürgschaft kannst du das Geld für die Mietkaution behalten und es für andere wichtige Dinge beim Umzug ausgeben. Weitere Gründe, warum sich Mieter für eine Mietbürgschaft statt einer Barkaution entscheiden sind:

  • Mehr Geld zur freien Verfügung: Wer keine Kaution an den Vermieter bezahlen muss, der hat mehr Geld für andere Dinge. Besonders bei einem teuren Umzug kann eine Mietbürgschaft finanzielle Entlastung bringen.
  • Kein Kredit notwendig: Eine Mietbürgschaft erspart die Aufnahme eines Kredites.
  • Kein Mietkautionskonto erforderlich: Bei einer Mietbürgschaft wird kein Geld dem Vermieter überwiesen. Dadurch hast du kein Risiko wegen Veruntreuung oder im Insolvenzfall des Vermieters.
  • Selbstbestimmt über dein Geld: Bei einer Bargeldzahlung an den Vermieter verbleibt das Geld in den Händen von deinem Vermieter. Mit einer Mietbürgschaft bestimmst du, wofür du das Geld verwendest und wie du das Geld für dich gewinnbringend anlegst.

Mietbürgschaft kündigen: So kannst du austreten.

Die Mietbürgschaft endet automatisch mit dem Ende des Mietverhältnisses. Wurde die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter zurückgegeben und es bestehen somit keine offenen Forderungen mehr, dann wird die Mietbürgschaft aufgelöst.

Bei einer Mietkautionsversicherung oder einer Bankbürgschaft händigt der Vermieter ihnen, nachdem keine offenen Forderungen mehr bestehen, die unterschriebene Bürgschaftsurkunde aus. Die Urkunde schickst du dann an die Bank oder die Versicherung zurück – damit endet dann automatisch deine Mietbürgschaft.

Das solltest du wissen

Stellt der Vermieter ungerechtfertigte Forderungen beim Auszug, dann muss er die Forderungen gegenüber dem Bürgen stellen – also deiner Bank oder deiner Versicherung. Bei überzogenen oder sogar unrechtmäßigen Forderungen wird dein Bürge diese rechtskonform abweisen! Für den Mieter ist dieser Vorgang stressfrei.

Diese Fehler bei einer Mietbürgschaft vermeiden!

Eine Mietbürgschaft hat Risiken und Nachteile für beide Seiten. Besonders groß sind die Risiken, wenn private Bürgen, wie z. B. die Eltern oder Bekannte eingesetzt werden. Häufig wird dann zusätzlich zu finanziellen Risiken auch persönliche Beziehungen leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Auf der anderen Seite haben Vermieter einen Nachteil, wenn eine Bürgschaft von einem Versicherer oder einer Bank eingereicht wird. Für Vermieter sind die Hürden für die Schadensregulierung hoch und Mieter können sich dann auch noch häufig erfolgreich wehren.

Mietbürgschaft von Privatpersonen

Ein häufiger und schwerwiegender Fehler von privaten Bürgen ist es davon auszugehen, dass das Haftungsrisiko auf die Höhe der festgesetzten Mietkaution begrenzt ist. Im Gesetz wird die Haftung des Bürgers zwar auf maximal drei Nettokaltmieten gedeckelt, aber es gibt Ausnahme. Wird eine Bürgschaft ohne Aufforderung des Vermieters als Sicherheit angeboten, haften Bürgen mit ihrem vollständigen Vermögen in unbegrenzter Höhe! Unbegrenzt ist das Haftungsrisiko für Bürgen, die für einen Mieter als Bürge einspringen, denen andernfalls eine Kündigung drohen würde.

Eine Privatbürgschaft hat enorme finanzielle und persönliche Risiken. Wir haben die größten Risiken für Privatpersonen, die als Bürge einspringen wollen, zusammengestellt:

  1. Bei einer freiwillig (ohne Aufforderung, selbstschuldnerisch) vorgelegten Bürgschaft haftet der Bürge uneingeschränkt in der Höhe seines gesamten Vermögens. Der gesetzliche Maximalbetrag von drei Monatsnettokaltmieten greift dann nicht mehr.
  2. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft mit Verzicht auf Einrede der Vorausklage kann der Vermieter seine Forderungen direkt an den Bürgen richten.
  3. Schaltet der Vermieter einen Rechtsanwalt ein und kommt es sogar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dann haftet der Bürge auch für die Kosten der Rechtsverfolgung.
  4. Nicht zu unterschätzen. Familiäre oder freundschaftliche Beziehungen können durch eine Bürgschaft belastet werden, wenn der Bürge dauerhaft für die Mietschulden aufkommen muss.
  5. Ein Bürge haftet für den Schaden vom Mieter, das ist auch dann der Fall, wenn er sie für ungerechtfertigt hält. Er kann ohne Rechtsmittel der Zahlung dann nicht mehr widersprechen.

Unaufgefordert eine private Bürgschaft anbieten

Der wohl häufigste Fehler bei der Wohnungssuche von Studenten und jungen Menschen ist, dass voreilig einem Vermieter bei der Wohnungsbewerbung eine Elternbürgschaft angeboten wird. Das kann mitunter ein großes Risiko für den Bürgen, also in diesem Fall die Eltern bedeuten. Bei einer freiwilligen Mietbürgschaft ist das finanzielle Haftungsrisiko nicht auf die drei Nettokaltmieten beschränkt, sondern im Schadensfall stehen die Bürgen mit ihrem kompletten Vermögen zur Schadensregulierung ein.

Bei einer unaufgeforderten Elternbürgschaft ist die Chance zwar hoch, dass der Vermieter den Zuschlag gibt, dennoch sind die Risiken enorm. Häufig ist es besser für Wohnungssuchende, mit Sympathie und guten Unterlagen bei Vermietern zu punkten.

Als Bürge bei einer drohenden Kündigung einspringen

Uneingeschränkt haftet der Bürge auch, wenn er während eines laufenden Mietverhältnisses als Sicherheit einspringt. Dies passiert nämlich meist nur dann, wenn es darum geht, eine Kündigung des Mieters abzuwenden. Besteht bei dem Mieter bereits Zahlungsverzug, dann kann mithilfe eines Bürgen häufig eine Wohnungskündigung abgewendet werden. Was nach einer schnellen Hilfe aussieht, kann für den Bürgen aber durchaus teuer werden. Bei einer solchen Rettungsbürgschaft haftet der Bürge für alle bestehenden Mietschulden sowie zukünftige Mietschulden und Schadensersatzforderungen mit seinem gesamten Vermögen.

Verzicht auf Einrede der Vorausklage

Im Internet kursieren einige Vorlagen zur Mietbürgschaft, bei denen eine Formulierung zum „Verzicht auf Einrede der Vorausklage“ enthalten sind. Private Bürgen sollten auf einen solchen Zusatz unbedingt verzichten. Unterschreibt ein Bürge eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne den Verzicht auf Einrede, dann kann der Vermieter unmittelbar gegen den Bürge-Schadensersatz fordern. Eine Einrede der Vorausklage bedeutet die Zwangsvollstreckung beim Mieter. Normalerweise muss ein Bürge den Forderungen des Vermieters erst nachkommen, wenn dieser ohne Erfolg rechtliche Schritte bis hin zur Zwangsvollstreckung beim Mieter ausgeschöpft hat. Verzichtet der Bürge darauf, ist er zur sofortigen Zahlung der offenen Forderungen verpflichtet. In dieser Konstellation kann der Vermieter sich im Schadensfall also direkt an den Bürgen wenden.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Bei privaten und bei kommerziellen Mietbürgschaften taucht immer häufiger die Formulierung “Bürgschaft auf erstes Anfordern” auf. Unterschreibt ein Bürge eine Bürgschaftsurkunde mit dieser Formulierung, dann ist ein Widerspruch gegenüber Schadensansprüchen des Vermieters nicht mehr möglich. Der Vermieter kann sofort eine Rechnung stellen. Möchte der Bürge dennoch Widerspruch einlegen, dann ist lediglich ein Rückforderungsprozess der bereits beglichenen Zahlungen möglich.

Erfahrene Vermieter kennen diesen Prozess und werden unter Umständen versuchen, den Mieter zu einer Kautionsversicherung auf erstes Anfordern zu überreden. Mieter sollten auch bei einer kommerziellen Bürgschaft durch eine Versicherung oder Bank auf diesen Zusatz verzichten.

Gesetzesgrundlage: Das sagt das BGB zur Mietbürgschaft.

Eine privatrechtliche Mietbürgschaft hat Risiken: Das steht im BGB
Wer eine private Bürgschaft eingeht, der sollte seine Rechte und Pflichten kennen.

Die gesetzliche Grundlage für eine Bürgschaft im privaten wie auch geschäftlichen Verkehr wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 765 bis 778 geregelt. Demzufolge haben Bürgen folgende Pflichten:

  • Mit einer Mietbürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Vermieter, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Mieters, welche sich aus dem Mietvertrag ergeben, einzustehen.
  • Eine Bürgschaft kann je nach Ausformulierung für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.

Bei einer Mietbürgschaft übernimmt ein Dritter für den Mieter die grundsätzlichen Pflichten zur Erfüllung von künftigen Verbindlichkeiten aus einem Mietvertrag. Damit eine Bürgschaft rechtlich wirksam ist, sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Die Bürgschaftserklärung muss unbedingt schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen sowie eine elektronische Erteilung der Bürgschaftserklärung, z.b. per E-Mail ist nicht zulässig.
  • Der Gegenstand der Bürgschaft sowie die Höhe der ausstehenden und potenziellen Verbindlichkeiten muss bei Vertragsunterschrift dem Bürgen bekannt sein oder bekannt gemacht werden.
  • Falls Forderungen gegen den Bürgen gestellt werden, dann kann der Bürge gegen diese Forderungen mit einem Widerspruch vorgehen. Das ist auch dann möglich, wenn der eigentliche Schuldner (Hauptschuldner) von diesem Recht nicht Gebrauch gemacht hat.
  • Soweit mehrere Personen gemeinsam die Bürgschaft erklären, dann haften die Bürgen gemeinsam und gesamtschuldnerisch.
  • Der Gläubiger darf nicht unmittelbar die Forderung gegenüber den Bürgen stellen. Der Gläubiger hat die Pflicht, zuerst eine erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner zu vollziehen. Erst nach diesem Schritt dürfen Forderungen an den Bürgen gestellt werden.
  • Eine vorherige Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ist nur dann nicht notwendig, wenn Mietbürgschaft selbstschuldnerisch (auf erstes Anfordern) vereinbart wurde oder sich die Rechtsverfolgung des Hauptschuldners aufgrund unbekannten Aufenthaltsortes schwierig gestaltet.
  • Der Bürge kann während eines laufenden Mietverhältnisses eine Mietbürgschaft kündigen. Das ist möglich, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners sich erheblich verschlechtert haben. Im Gegenzug darf der Gläubiger (Vermieter) die Hinterlegung von einer vergleichbaren Sicherheit vom Hauptschuldner fordern.
  • Eine zeitlich begrenzte Mietbürgschaft befreit den Bürger nach Ablauf von allen Zahlungsverpflichtungen, sofern der Gläubiger nicht unverzüglich die ausstehenden Leistungen vor dem Ablauf der Frist einfordert wurden.

Mieterbürgschaft: Muster & Vorlage

Die Vorlagen eignen sich als privatrechtliche Mietbürgschaft. Eine offizielle Bürgschaftsurkunde von einer Bank oder Versicherung erhältst du nach dem Abschluss einer Mietkautionsversicherung.

Textvorlage für eine Mietbürgschaft

An: [Name + Adresse vom Vermieter]

Ab: [Name + Adresse vom Mieter]

[Ort, Datum]

Erklärung zu einer Mietbürgschaft

für den geschlossenen Mietvertrag vom [Datum des Mietvertrags]

für die Wohnung: [Straße, PLZ, Ort]

für den Mieter: [Name des Mieters, Geburtsdaten, Personalausweis-Nr.]

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Vermieters],

hiermit übernehme ich, [Name des Bürgen eintragen], eine Bürgschaft zum oben genannten Mietvertrag für den Mieter [Name des Mieters eintragen]. Ich wohne in [Adresse des Bürgen eintragen] und bin am geboren (Geburtsdatum des Bürgen eintragen]. Meine Personalausweis-Nr. lautet [Personalausweis-Nr.].

Ich versichere, dass ich den oben genannten Mieter bei Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten und/oder Schäden an der Wohnung bis zu einer Höhe von maximal drei Monatsnettokaltmieten vertreten werden.

Bei Beendigung des Mietvertrages und dem Ausgleich aller Forderungen erlischt diese Mietbürgschaft, ohne dass diese eine gesonderte Kündigung bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

[Ort + Datum + Unterschrift]

Häufig gestellte Fragen zum Thema Mietbürgschaft:

Was ist eine Mietbürgschaft?

Bei einer Mietbürgschaft hinterlegt der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bürgschaftsurkunde von einer Bank oder Versicherung beim Vermieter und nicht wie oft üblich einen Geldbetrag. Bei einer privaten Mietbürgschaft erklären sich Dritte privatrechtlich bereit, für die Verbindlichkeiten von einem Mieter zu bürgen. Mit einer Mietbürgschaft kann der Mieter das Geld für die Mietkaution behalten und anderweitig einsetzen – eine Barkaution ist dann nicht mehr notwendig.
Mietbürgschaft: Alles was du wissen musst – Anbieter, Vorlagen und Fakten.

Wie sieht eine Mietbürgschaft für eine Wohnung aus?

Die Mietbürgschaft muss schriftlich erfolgen. Der Bürge und der Gläubiger (Vermieter) müssen benannt werden.
Die Wohnung der Bürgschaft (Mietkaution) muss benannt werden. Auf eine Einrede der Vorausklage wird bei vielen Bürgschaften auf Wunsch des Vermieters ausdrücklich verzichtet. Ebenso werden Vermieter darauf bestehen, dass auf Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit verzichtet wird. Der Höchstbetrag für die Bürgschaft sollte festgelegt werden.
Alle Informationen und Vorlagen zur Mietbürgschaft auf einem Blick.

Wo bekomme ich eine Bürgschaft her?

Familie, Freunde, aber auch Banken und Versicherer können für die Mietkaution bürgen. Du kannst günstige Bürgschaften von Versicherern und Banken vergleichen oder von Familien, Freunden oder Bekannten eine private Bürgschaft unterschreiben lassen.
Mietbürgschaft: Günstige kommerzielle Tarife und Vorlagen für private Bürgschaften.