Sonderurlaub bei Umzug: Wann habe ich Anspruch auf einen freien Tag?

Für einen Umzug steht dir Sonderurlaub zu. Dieser Meinung sind sehr viele Menschen. Doch stimmt diese Behauptung überhaupt? Ein Tag Sonderurlaub wäre bei einem Umzug hilfreich. Um den Umzugstag stressfrei zu erledigen, kann ein freier Tag wie gerufen kommen.

Entgegen der verbreiteten Meinung gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub bei Umzug laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Bei einem Umzug kann deshalb nicht pauschal von einem Sonderurlaub ausgegangen werden. Hoffnungslos ist die Aussicht auf einen freien Tag während des Umzugs aber nicht. Viele Betriebe haben Regelungen zum Sonderurlaub in der Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag für ihre Arbeitnehmer festgelegt.

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Sonderurlaub bei Umzug beantragen

So gut wie jeder Arbeitnehmer hat schon von dem Sonderurlaub bei Umzug gehört. Für den Umzug gibt es Sonderurlaub! Doch das stimmt nur bedingt. Nicht immer steht jedem Arbeitnehmer ein Sonderurlaub für den Umzug zu. Deswegen solltest du dich vorher genauer informieren. Grundlegend kannst du sagen, dass ein gesetzlicher Anspruch auf einen Urlaubstag bei Umzug nur besteht, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Betrieblich bedingter Umzug
  • Der Umzug muss zwingend während der Arbeitszeit stattfinden
  • Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung 

Trifft keine der oben genannten Voraussetzungen auf dich zu, dann kann es sein, dass du keinen Urlaubstag bekommst. Wende dich an deine Personalabteilung und erfrage, ob eine Sonderregelung für einen Umzugstag in deinem Betrieb getroffen wurde.

Hinweis: Ist der Umzug aus betrieblichen Gründen vorgesehen, dann muss dir der Arbeitgeber einen Tag Urlaub genehmigen. Ein betriebsbedingter Umzug ist dann gegeben, wenn du an einen anderen Standort versetzt wirst und deshalb umziehen musst.

Planung nach dem Umzug: Was musst du nach dem Umzug beachten

Wer prüfen möchte, ob ihm ein freier Umzugstag zusteht, findet die Regelungen zum Sonderurlaub in den folgenden Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • gesonderte Betriebsvereinbarungen

Bei dem Start deiner Umzugsplanung solltest du dich bereits frühzeitig über die Regelungen in deinem Betrieb informieren und bei Unklarheiten bei deiner Personalabteilung nachfragen.

Wann steht dir ein Umzugstag zu?

Wer kann einen Sonderurlaub beantragen und wann steht er dir zu? Es gibt verschiedene Aussagen dazu. Grundlegend kann ein Sonderurlaub während eines Umzugs jedem Angestellten gewährt werden. Dazu gehören auch Auszubildende und Teilzeitkräfte. Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf einen  Umzugstag steht dir bei einem nicht betriebsbedingten Umzug in der Regel nicht zu. Trotzdem ist ein freier Tag in vielen Betrieben und Tarifverträgen gängig, sodass du durchaus eine Chance auf einen Tag Sonderurlaub hast.

Einen rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug hast du in jedem Fall, wenn der Umzug betriebsbedingt ist. Das ist immer der Fall, wenn dich dein Arbeitgeber an einen neuen Standort versetzt, der nur durch einen Umzug zu erreichen ist. In diesen Fällen steht dir ein Sonderurlaubstag auch gesetzlich zu. Es gibt außerdem die Ausnahme, wenn du in Schichten arbeitest und am Wochenende wegen des Umzugs einen Tag Urlaub benötigst. Einen Tag Sonderurlaub kannst du mit Gewissheit jedoch nicht bekommen.

Das solltest du wissen

Sonderurlaub steht jedem Arbeitnehmer zu, wenn er unverschuldet nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann. Erkrankungen sind in diesem Fall nicht berücksichtigt. Unverschuldet bedeutet, wenn insbesondere ein Angehöriger verstorben ist oder wenn man heiraten möchte. Wie viele Tage Sonderurlaub dem Arbeitnehmer zustehen, ist gesetzlich im § 616 BGB festgehalten.

Regelungen zum Umzugstag: Sonderurlaub im Arbeitsvertrag

Vergewissere dich, ob in deinem Arbeitsvertrag eine Regelung enthalten ist, die dir einen Sonderurlaubstag bei einem Privatumzug gewährt. Hat dein Arbeitgeber keine genauen Auskünfte in dem Arbeitsvertrag gegeben, dann steht dir nach dem Gesetz kein Sonderurlaub nach § 616 BGB zu. Findest du eine Angabe im Arbeitsvertrag, dann kannst du den Sonderurlaub außerhalb des Erholungsurlaubes nutzen.

Unser Tipp

Bist du dir nicht sicher, ob dir ein Urlaubstag zu steht, gehe zum Betriebsrat oder zur Personalabteilung. Dort kannst du dich über die unterschiedlichen Konditionen deines Vertrages informieren.

Was ist der gesetzliche Sonderurlaub?

Der gesetzliche Sonderurlaub ist eine bezahlte Freistellung. Du bekommst einen Urlaubstag gewährt, der nicht von deinem Erholungsurlaub abgezogen wird. Demnach kannst du der Arbeitsstätte fernbleiben und du bekommst trotzdem dein Gehalt. Der Sonderurlaub besitzt diese Merkmale:

  • Wird nicht dem Erholungsurlaub angerechnet
  • Freistellung mit Bezahlung
  • Freistellung ist nur möglich, wenn du unverschuldet den Sonderurlaub benötigst
  • Sonderurlaub ist im Arbeitsvertrag festgehalten

Andere Regelungen für den Sonderurlaub im öffentlichen Dienst

Gehst du einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach, dann steht dir ein Umzugstag zu. In einem Tarifvertrag ist unter dem § 616 BGB im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) der Sonderurlaub bei Umzug deutlich geregelt. Jedoch ist die gesetzliche Grundlage nicht automatisch eine Zustimmung des Sonderurlaubs, sondern ein Hinweis auf den gesetzlichen Anspruch. Der Sonderurlaub ist weiterhin als solcher bei der Personalabteilung zu beantragen und genehmigungspflichtig.

Unterschiede bei der Regelung des Sonderurlaubs bei Umzug gibt es jedoch auch im Öffentlichen Dienst. Richter oder Beamte können sich auf die Sonderurlaubsverordnung berufen. Abhängig von den Bundesländern kannst du dich auch auf die Freistellungsverordnung beziehen.

Kein Urlaubstag vom Arbeitgeber: Das sind die Alternativen

Bekommst du keinen Urlaub für den Umzugstag, dann kannst du verschiedene Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Du musst nicht gänzlich auf den Urlaub verzichten. Jedoch kann es dazu kommen, dass dieser Urlaub eben von deinem Urlaubskonto abgehen. Welche Möglichkeiten bestehen, dass du für deinen Umzug einen Tag frei erhältst?

Regulärer Urlaub

Steht dir kein Umzugstag zur Verfügung, dann kannst du ganz einfach frühzeitig einen Urlaubstag einreichen. Voraussetzung ist, dass du ausreichend ungeplante Urlaubstage besitzt.

Überstunden nehmen

Zahlreiche Firmen führen für ihre Arbeitnehmer ein Überstundenkonto. Dieses kannst du nach Absprache nutzen, wenn du einen Tag frei benötigst. Das heißt, dass du diese Maßnahme vorab mit deinem Unternehmen besprechen musst. Du kannst nicht einfach zu Hause bleiben. Bedenke bitte, dass ausreichend Überstunden auf deinem Überstundenkonto vorhanden sein müssen.

Unbezahlte Freistellung

Ein weiterer Schritt, den man gehen kann. Denke daran, dass du für diesen Tag keine Bezahlung bekommst. Auch ein solcher Schritt muss mit dem Arbeitgeber besprochen sein.

Umzug planen ohne Urlaub

Steht dir kein Sonderurlaub zu, dann muss die Planung von dir ohne diesen freien Tag erfolgen. Alternativ kannst du Überstunden abbauen oder einen normalen Urlaubstag nutzen. Um Gewissheit bei der Planung zu haben, solltest du den Anspruch auf einen Umzugstag vorab prüfen. Viele Arbeitgeber sind flexibel, wenn es um einen Tag Freistellung für den Umzug geht. Besprich das mit der Personalabteilung und plane dann deinen Umzug.

Umzug mit einem Umzugsunternehmen

Bei der Umzugsplanung ohne Sonderurlaub kannst du beispielsweise auf ein Umzugsunternehmen vertrauen. Das hat den Vorteil, dass du ohne anwesend sein zu müssen, umziehen kannst. Selbstverständlich ist eine Portion großes Vertrauen wichtig, um ein Umzugsunternehmen den gesamten Umzug in deiner Abwesenheit erledigen zu lassen.

Unser Tipp

Einige Umzugsunternehmen bieten komplette Leistungspakete an, die das Einpacken, Demontieren von Möbel und das Montieren vor Ort beinhalten.

Unverbindliches Angebot von einem Umzugsunternehmen einholen.

Wir empfehlen dir, vorab mit einem Umzugsunternehmen zu sprechen und diese Option genauer durchzuplanen. Hast du dich für einen Umzug mit professionellem Umzugsservice entschieden, dann solltest du dennoch persönlichen und wichtige Dinge eigenhändig verpacken. Dazu gehören Dokumente, private Unterlagen, Bilder und Erinnerungsstücke. Das übrige Umzugsgut solltest du dann von einem Unternehmen verpacken lassen. Bitte in der Familie oder im Bekanntenkreis um Hilfe, damit jemand den Umzug am Umzugstag überwacht, während du arbeiten bist.

Umzug ohne Umzugsunternehmen

Ist das Budget nicht ausreichend, um ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Dann erfolgt der Umzug ohne einen Tag Sonderurlaub. In diesem Fall kannst du den Umzugstag auf ein Wochenende legen. Verpacke vorher alles in Umzugskisten und plane den Transport dieser und der Möbel an einem Samstag. Mit dieser Option kannst du ohne Sonderurlaub umziehen.

Umzugschecklisten können bei der Umzugsplanung helfen

Eine Checkliste für deinen Umzug anzufertigen kann dir helfen, wirklich alle Aufgaben noch vor dem Umzugstag zu erledigen. Was kann auf einer Umzugscheckliste stehen? Auflisten solltest du die Adressänderungen, das Packen der Umzugskisten und das Bestellen eines Umzugsunternehmens. Möchtest du den Umzug privat organisieren, dann sollte ein Transporter besorgt werden, eine Halteverbotszone beantragt werden und weitere Umzugshelfer angefragt werden.

Unser Tipp

Du kannst eine fertige Umzug-Checkliste herunterladen. Dadurch vergisst du keine wichtigen Aufgaben vor dem Umzugstag. Das vermindert den Umzugsstress enorm.

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Weitere Umzugschecklisten im Überblick

Nützliche Ratgeber rund um den Umzug

Häufig gestellte Fragen zum Sonderurlaub bei einem Umzug:

Wann bekommt man einen Umzugstag?

In Deutschland gibt es dazu keine allgemeingültige gesetzliche Regelung. Für die meisten Arbeitnehmer ist der Anspruch auf Sonderurlaub in der Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt. Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Umzugstag. Alle anderen Arbeitnehmer sollten in den Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag schauen, ob es gesonderte Bestimmungen gibt.
Sonderurlaub für den Umzug: Wer hat Anspruch darauf?

Welcher Sonderurlaub ist gesetzlich?

Nach § 616 BGB steht jedem Arbeitnehmer Sonderurlaub zu, wenn dieser aus einem anderen Grund als einer Erkrankung unverschuldet vorübergehend nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Sonderurlaub bei einem Umzug besteht, wenn der Umzug betriebsbedingt veranlasst wurde.
Sonderurlaub beim Umzug: Das solltest du wissen.

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