Ein privater Umzug ist kein Sonderurlaub
Die kurze Antwort auf die häufigste Frage lautet: Für einen selbst gewollten Umzug gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung.

Der Grund liegt in § 616 BGB. Er gibt einen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung, wenn man für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in der Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert ist. Entscheidend sind die letzten beiden Wörter: ohne Verschulden.
Ein Umzug, den du selbst planst und terminierst, ist kein unvorhergesehenes Ereignis. Du bestimmst den Tag, und damit fehlt genau das Merkmal, auf dem die Vorschrift aufbaut.
Das heißt nicht, dass du keinen freien Tag bekommst. Es heißt nur, dass er nicht aus dem Gesetz kommt, sondern aus einer anderen Quelle: dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder schlicht einer Absprache.
Wann es doch ein Anspruch ist
Anders liegt der Fall beim betrieblich veranlassten Umzug. Versetzt dich dein Arbeitgeber an einen anderen Standort und ziehst du deshalb um, ist der Umzug nicht mehr deine private Entscheidung.
Hier greift § 616 BGB nach verbreiteter Auffassung, und in vielen Tarifverträgen ist der Fall ausdrücklich geregelt, meist mit einem oder zwei bezahlten Tagen. Frag danach, bevor du Urlaub einreichst.
Ein zweiter Fall sind Umzüge, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis erzwungen werden: eine Eigenbedarfskündigung, ein Wohnungsbrand, eine unbewohnbar gewordene Wohnung. Auch hier fehlt das Verschulden, und eine Freistellung ist begründbar.
In beiden Fällen gilt: Sprich früh mit dem Arbeitgeber und lege den Anlass dar. Ein Anspruch, den niemand kennt, wird nicht erfüllt, und im Nachhinein lässt er sich kaum noch geltend machen.
Was im Tarifvertrag stehen kann
Viele Tarifverträge regeln Freistellungen für persönliche Anlässe ausführlicher als das Gesetz, und der Umzug taucht dort regelmäßig auf.
Im öffentlichen Dienst etwa ist Arbeitsbefreiung für bestimmte Anlässe geregelt; ein dienstlich veranlasster Wohnungswechsel gehört häufig dazu. In Branchentarifverträgen finden sich Regelungen mit einem Tag für den Umzug innerhalb des Wohnorts und zwei Tagen bei größerer Entfernung.
Prüfe die Quellen in dieser Reihenfolge: Arbeitsvertrag, dann Betriebsvereinbarung, dann Tarifvertrag. Was näher an dir steht und günstiger ist, geht in aller Regel vor.
Ein Blick lohnt sich auch dann, wenn du nicht in einer Gewerkschaft bist. Viele Arbeitgeber wenden Tarifregelungen auf alle Beschäftigten an, und manche Arbeitsverträge nehmen ausdrücklich auf einen Tarifvertrag Bezug.
Wenn § 616 BGB abbedungen ist
Ein Punkt, der viele überrascht: § 616 BGB ist nicht zwingend. Er kann im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden, und das geschieht häufig.
Sieh in deinem Arbeitsvertrag nach einer Klausel wie „Die Anwendung des § 616 BGB wird ausgeschlossen“. Ist sie da, entfällt der Anspruch auf Fortzahlung auch in den Fällen, in denen er sonst bestünde, bis hin zur Betreuung eines erkrankten Kindes.
Für den Umzug ändert das praktisch wenig, weil der Anspruch dort ohnehin selten greift. Es lohnt aber, die Klausel zu kennen: Sie wirkt auf alle persönlichen Verhinderungsgründe, nicht nur auf diesen einen.
Der praktische Weg zum freien Tag
Weil der Rechtsanspruch selten trägt, ist der Weg über die Absprache der realistische, und er funktioniert besser, als der Rechtslage nach zu erwarten wäre.
Frag früh. Sobald der Umzugstermin steht, nicht zwei Wochen vorher. Ein Arbeitgeber, der planen kann, sagt deutlich leichter zu.
Frag konkret. Ein Tag oder zwei, mit Datum. Eine offene Bitte um „ein paar Tage“ ist schwerer zu bewilligen als ein klarer Vorschlag.
Biete eine Lösung an. Urlaubstag, Gleitzeitabbau, Überstundenabbau oder unbezahlte Freistellung: Wer selbst einen gangbaren Weg vorschlägt, bekommt seltener ein Nein.
Leg den Termin geschickt. Ein Umzug am Freitag mit dem Wochenende danach kostet einen Urlaubstag statt zwei. Und Termine in der Monatsmitte sind bei Umzugsunternehmen und Mietwagen günstiger als zum Monatsende.
Denk daran, dass der Umzug nicht mit dem Tragen endet. Die Anmeldung beim Bürgeramt hat ihre eigene Zwei-Wochen-Frist und braucht oft einen Termin zu Bürozeiten, plane sie mit ein, statt sie später als Extrabitte nachzuschieben.
Wie viele Tage du realistisch brauchst
Wer nur den Umzugstag freinimmt, unterschätzt den Aufwand regelmäßig, und steht dann vor der Wahl, den Rest in Feierabende zu quetschen oder kurzfristig nachzufragen.
Der Umzugstag selbst ist der offensichtliche. Rechne ihn voll, nicht halb: Übergabe der alten Wohnung, Transport, Schlüsselübergabe der neuen und die Zählerstände auf beiden Seiten füllen ihn aus.
Der Tag davor lohnt sich bei größeren Umzügen. Kisten fertig packen, den Transporter abholen, die Halteverbotszone prüfen: Was am Morgen des Umzugstags noch offen ist, kostet den ganzen Tagesablauf.
Ein halber Tag danach für die Behördenwege. Die Anmeldung beim Bürgeramt, gegebenenfalls die Zulassungsstelle, beide nur zu Bürozeiten und beide mit Termin.
Bei einem Fernumzug über mehrere hundert Kilometer kommt die Fahrzeit hinzu. Hier sind zwei Tage die realistische Untergrenze, und ein Tarifvertrag, der bei größerer Entfernung zwei Tage vorsieht, bildet genau das ab.
Was der Arbeitgeber davon hat
Die Absprache gelingt leichter, wenn du sie nicht nur als Bitte formulierst. Ein Umzug betrifft den Arbeitgeber durchaus, und das lässt sich sachlich benennen.
Er braucht deine neue Adresse für die Lohnabrechnung und meldet sie an die Sozialversicherung weiter. Ändert sich dein Arbeitsweg, ändert sich möglicherweise ein Fahrtkostenzuschuss oder ein Jobticket. Und ein Beschäftigter, der den Umzug geordnet hinter sich bringt, ist danach schneller wieder voll da als einer, der ihn über drei Wochenenden verteilt.
Nenne bei der Gelegenheit gleich die neue Adresse und das Datum, ab dem sie gilt. Damit erledigst du einen Punkt von der Liste der Adressänderungen und lieferst zugleich den sachlichen Anlass für das Gespräch.
Und kläre, ob es im Betrieb eine Unterstützung gibt, von der du nichts weißt. Manche Arbeitgeber zahlen bei einem Wechsel des Arbeitsorts einen Umzugskostenzuschuss oder übernehmen Maklerkosten, gefragt wird danach selten, geregelt ist es häufiger als vermutet.
Krankmeldung ist kein Ersatz
Der naheliegende Gedanke ist zugleich der schlechteste. Wer sich für einen Umzug krankmeldet, täuscht eine Arbeitsunfähigkeit vor, die nicht besteht.
Das ist ein Grund für eine Abmahnung und im Wiederholungsfall für eine Kündigung, und es fällt häufiger auf, als man denkt. Ein Umzugswagen vor der Tür ist sichtbar, und Kolleginnen und Kollegen wissen in aller Regel, dass umgezogen wird.
Der Schaden steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ein unbezahlter freier Tag kostet einen Tagesverdienst; eine Abmahnung wegen vorgetäuschter Krankheit begleitet dich durch das gesamte Arbeitsverhältnis.
Anders liegt es, wenn du beim Umzug tatsächlich krank wirst oder dich verletzt. Dann meldest du dich regulär krank, dass es beim Tragen passiert ist, ändert daran nichts.
Was du steuerlich zurückholst
Wenn der freie Tag schon Urlaub kostet, lohnt der Blick auf die Steuer. Bei einem beruflich veranlassten Umzug sind die Kosten Werbungskosten und mindern dein zu versteuerndes Einkommen.
Beruflich veranlasst ist ein Umzug nicht nur bei einer Versetzung. Auch eine erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs wird anerkannt, als Richtwert gilt eine Ersparnis von täglich mindestens einer Stunde für den Hin- und Rückweg zusammen.
Absetzbar sind unter anderem Transportkosten, Maklergebühren für die neue Wohnung, doppelte Mietzahlungen im Übergang und Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen. Daneben gibt es eine Umzugskostenpauschale für sonstige Auslagen, für die keine Belege nötig sind.
Sammle die Belege von Anfang an. Was in der Umzugswoche verloren geht, lässt sich im Folgejahr nicht rekonstruieren, und die Pauschale allein schöpft die Möglichkeiten selten aus.
Wenn du nicht angestellt bist
Auszubildende stehen rechtlich wie Beschäftigte da. Für die Berufsschule gilt zusätzlich, dass eine Abwesenheit dort entschuldigt werden muss, sprich sowohl mit dem Betrieb als auch mit der Schule, und zwar getrennt.
Studierende haben keinen Arbeitgeber, aber Prüfungstermine. Ein Umzug in der Prüfungsphase ist der vermeidbarste Stress überhaupt; wo die Wahl besteht, lohnt die Verschiebung um zwei Wochen mehr als jede Organisation.
Selbstständige haben niemanden zu fragen und tragen den Ausfall selbst. Hier zählt vor allem die Steuerseite: Ein beruflich veranlasster Umzug ist als Betriebsausgabe absetzbar, und die Belege sind dieselben wie bei Werbungskosten.
Wer Bürgergeld bezieht, klärt den Umzug vorab mit dem Jobcenter, die neue Wohnung braucht eine Zusicherung, und unter bestimmten Voraussetzungen werden Umzugskosten und die Mietkaution übernommen. Diese Zusage muss vor dem Umzug vorliegen; nachträglich gestellte Anträge werden regelmäßig abgelehnt.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf einen freien Tag für den Umzug?
Bei einem privaten Umzug in aller Regel nicht. § 616 BGB setzt ein unverschuldetes Ereignis voraus, den Termin bestimmst du selbst.
Und bei einem Umzug wegen einer Versetzung?
Dann ist er betrieblich veranlasst. Hier greift § 616 BGB nach verbreiteter Auffassung, und viele Tarifverträge regeln den Fall ausdrücklich.
Wo steht, ob mir ein Tag zusteht?
Prüfe in dieser Reihenfolge: Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag.
Was heißt „§ 616 BGB ausgeschlossen“?
Die Vorschrift ist abdingbar. Steht die Klausel im Vertrag, entfällt die Fortzahlung bei allen persönlichen Verhinderungsgründen.
Was gilt bei einer Eigenbedarfskündigung?
Dann ist der Umzug nicht selbst verschuldet, und eine Freistellung ist begründbar. Sprich früh mit dem Arbeitgeber.
Wie frage ich am besten?
Früh, konkret mit Datum, und mit einem eigenen Lösungsvorschlag: Urlaub, Gleitzeit oder unbezahlte Freistellung.
Kann ich mich krankmelden?
Nein. Das ist eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit und ein Grund für Abmahnung oder Kündigung.
Kann ich die Umzugskosten absetzen?
Bei beruflicher Veranlassung ja, als Werbungskosten. Auch eine Wegersparnis von täglich rund einer Stunde wird anerkannt.