Was der Hund in Bremen kostet
Bremen erhebt 150 Euro Hundesteuer pro Hund und Jahr, und zwar für jeden Hund gleichermaßen. Einen Aufschlag für den zweiten Hund gibt es nicht, zwei Hunde kosten 300 Euro. Damit liegt Bremen zwischen Hamburg mit 90 Euro und Köln mit 174 Euro, und deutlich unter Hannover, wo der zweite Hund allein 276 Euro kostet.

Für Hunde, die nach dem Bremischen Recht als gefährlich gelten, steigt der Satz erheblich. Die Einstufung erfolgt über eine Rasseliste und über die individuelle Feststellung nach einem Vorfall.
Gerechnet wird ab dem Monat der Anmeldung. Wer unterjährig zuzieht oder den Hund später anschafft, zahlt anteilig; nach einer Abmeldung wird ebenso anteilig erstattet.
Ein Bundesland, zwei Städte, zwei Satzungen
Bremen ist ein Zwei-Städte-Staat, und das hat für die Hundesteuer praktische Folgen. Das Bundesland besteht aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, beide haben eine eigene kommunale Satzung und damit eigene Sätze und eigene Fristen.
Wer von Bremen nach Bremerhaven zieht, wechselt zwar nicht das Bundesland, aber sehr wohl die Gemeinde. Der Hund muss deshalb in der einen Stadt abgemeldet und in der anderen neu angemeldet werden, als läge dazwischen eine Landesgrenze.
Landesrecht gilt dagegen für beide gleich: Die Versicherungspflicht und der Sachkundenachweis stammen aus dem Bremischen Hundegesetz und ändern sich beim Wechsel zwischen den beiden Städten nicht.
Haftpflicht: für jeden Hund vorgeschrieben
Bremen gehört zu den sieben Bundesländern mit einer allgemeinen Hundehaftpflichtpflicht, neben Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sie gilt für jeden Hund, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht.
Wer aus einem Land ohne diese Pflicht zuzieht, etwa aus Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Bayern, besitzt sie oft nicht. Sie sollte deshalb vor dem Umzug abgeschlossen werden, denn der Nachweis wird bei der Anmeldung verlangt.
Hintergrund ist die verschuldensunabhängige Halterhaftung: Für Schäden, die dein Hund verursacht, haftest du auch dann, wenn dich kein Vorwurf trifft. Ohne Versicherung trägst du dieses Risiko persönlich und der Höhe nach unbegrenzt.
Neu: der verpflichtende Sachkundenachweis
Seit Juli 2026 verlangt Bremen zusätzlich zur Versicherungspflicht einen Sachkundenachweis für Halterinnen und Halter. Das ist die jüngste Änderung im Bremischen Hundegesetz und der Punkt, an dem viele Ratgeber im Netz noch veraltet sind.
Nachgewiesen wird Wissen zu Haltung, Verhalten, Erziehung und den rechtlichen Pflichten. Abgenommen wird die Prüfung von anerkannten Stellen; je nach Anlass kommt ein praktischer Teil mit dem eigenen Hund hinzu.
Bremen folgt damit dem Weg, den Niedersachsen bereits gegangen ist. Für Zuziehende aus Niedersachsen ist das eine gute Nachricht: Ein dort erworbener Nachweis erspart in der Regel die erneute Prüfung, die Anerkennung klärt die zuständige Behörde.
Wer die Einstufung anzweifelt, kann eine Verhaltensprüfung (den sogenannten Wesenstest) ablegen lassen. Fällt sie positiv aus, entfallen in vielen Fällen die zusätzlichen Auflagen und der erhöhte Steuersatz. Der Test wird von anerkannten Sachverständigen abgenommen und kostet einmalig einen dreistelligen Betrag, rechnet sich bei einem dauerhaft erhöhten Satz aber schnell.
Anmeldung und Zuständigkeit
Angemeldet wird der Hund bei der Stadtgemeinde, in der du wohnst. Erforderlich sind Name und Anschrift des Halters, Rasse, Geburtsdatum und Geschlecht des Hundes, das Datum des Einzugs, die Chipnummer sowie der Nachweis der Haftpflichtversicherung.
Nach der Anmeldung kommen Bescheid und Steuermarke per Post. Die Marke gehört ans Halsband; sie ist der Nachweis bei einer Kontrolle und muss nach einem Umzug in eine andere Gemeinde gegen eine neue getauscht werden.
Die Steuermarke bleibt beim Wechsel zwischen den beiden Stadtgemeinden nicht gültig, weil sie von der jeweiligen Gemeinde ausgegeben wird. Das überrascht regelmäßig, wenn jemand innerhalb desselben Bundeslandes umzieht und davon ausgeht, damit sei alles beim Alten geblieben.
Ermäßigung und Befreiung
Assistenzhunde für Menschen mit Behinderung sind von der Steuer befreit, ebenso geprüfte Rettungshunde einer anerkannten Staffel. Für Hunde aus dem Tierheim gibt es eine befristete Befreiung, die die Übernahme aus dem Tierheim gegenüber dem Kauf begünstigen soll.
Wer Sozialleistungen bezieht, kann eine Ermäßigung beantragen. Der Antrag wirkt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und nicht rückwirkend, er gehört deshalb gleich zur Anmeldung.
Wer zahlt, wenn mehrere den Hund halten
Steuerpflichtig ist, wer den Hund in seinem Haushalt hält, nicht, wer zufällig unter derselben Adresse wohnt. In einer Wohngemeinschaft wird der Hund eines Mitbewohners deshalb nicht dir zugerechnet; jede Halterin und jeder Halter wird für die eigenen Tiere veranlagt.
Gehört der Hund einem Paar gemeinsam, wird er einmal angemeldet, und die Stadt hält sich an die eingetragene Person. Wie die Kosten intern geteilt werden, ist Sache der Beteiligten. Bei getrennt lebenden Paaren mit Wechselmodell zählt der Ort, an dem der Hund überwiegend lebt, zweimal Steuer fällt nicht an, solange die Halterschaft eindeutig ist.
Bremen im Vergleich
| Stadt | Erster Hund | Zweiter Hund | Zwei Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bremen | 150 € | 150 € | 300 € |
| Hamburg | 90 € | 90 € | 180 € |
| Köln | 174 € | 174 € | 348 € |
| Hannover | 150 € | 276 € | 426 € |
Beim ersten Hund liegt Bremen gleichauf mit Hannover. Sobald ein zweiter dazukommt, macht sich der fehlende Aufschlag bemerkbar: Bremen bleibt bei 300 Euro, während Hannover auf 426 Euro steigt.
Bescheid, Fälligkeit und Zahlung
Nach der Anmeldung setzt die Stadtkasse den Betrag mit einem Bescheid fest, der fortgilt, bis sich etwas ändert. Ein jährliches Schreiben gibt es nicht, ein neuer Bescheid kommt erst, wenn ein Hund hinzukommt, wegfällt oder der Satz geändert wird.
Gezahlt wird in Teilbeträgen über das Jahr verteilt. Ein SEPA-Lastschriftmandat nimmt die Terminverwaltung ab und verhindert Mahngebühren durch versehentlich verpasste Fälligkeiten.
Was das erste Jahr in Bremen kostet
Die Steuer ist der kleinere Posten, und Bremen verlangt seit der Novelle mehr als die meisten Länder. Zur Steuer kommen die verpflichtende Haftpflichtversicherung, die je nach Anbieter im mittleren zweistelligen Bereich pro Jahr liegt, die Kennzeichnung des Hundes und der neue Sachkundenachweis.
Der Sachkundenachweis ist der größte einmalige Betrag und bewegt sich je nach Anbieter im dreistelligen Bereich. Er gilt anschließend dauerhaft und für alle weiteren Hunde: Wer also später einen zweiten aufnimmt, zahlt ihn nicht erneut.
Zusammengerechnet ist das erste Jahr spürbar teurer als die folgenden. Die 150 Euro Steuer sind davon der sichtbarste Teil, weil sie per Bescheid ins Haus kommen, aber nicht der größte.
Wenn du mit Hund nach Bremen ziehst
Drei Dinge lohnt es sich vor dem Umzug zu klären, statt danach. Erstens die Haftpflichtversicherung, die in Bremen für jeden Hund Pflicht ist und in vielen Herkunftsländern nicht. Zweitens der Sachkundenachweis, der erst seit Kurzem verlangt wird und deshalb selbst innerhalb Deutschlands oft unbekannt ist. Drittens die Frage, ob der Hund unter die Regeln für gefährliche Hunde fällt.
Kommst du aus Niedersachsen, bist du bei den ersten beiden Punkten meist schon versorgt, beide Länder verlangen Ähnliches, und ein dort erworbener Nachweis wird in der Regel anerkannt. Kommst du aus Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Bayern, ist der Unterschied dagegen erheblich.
Die Anmeldung selbst ist danach schnell erledigt: ein Formular, die Nachweise, und Bescheid samt Steuermarke kommen per Post.
Was bei Verstößen passiert
Ein nicht angemeldeter Hund führt zur Nachforderung der Steuer und zu einem Bußgeld. Kommunen gleichen ihre Daten zunehmend mit Registern, Tierarztpraxen und Meldedaten ab, sodass unangemeldete Hunde häufiger auffallen als noch vor einigen Jahren.
Die fehlende Pflichtversicherung ist eine eigene Ordnungswidrigkeit, und im Schadensfall haftest du persönlich und unbegrenzt. Fehlt der Sachkundenachweis, kann die Behörde Auflagen erteilen; bei gefährlichen Hunden ohne Erlaubnis reicht der Rahmen bis zur Untersagung der Haltung.
Leinenpflicht und Alltag
Leinenpflicht gilt in Fußgängerzonen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten und bei Veranstaltungen; Kinderspielplätze sind für Hunde tabu. In den Grünanlagen und am Wall gelten eigene Regelungen mit ausgewiesenen Freilaufflächen.
Für gefährliche Hunde kommen dauerhafte Leinen- und in der Regel Maulkorbpflicht hinzu, dazu eine Erlaubnis, die an Zuverlässigkeit, Sachkunde und Versicherung geknüpft ist. Hundekot ist aufzunehmen; Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Abmelden und umziehen
Die Steuer läuft, bis der Hund abgemeldet ist, bei Wegzug, bei Abgabe oder bei seinem Tod. Die Abmeldung ist formlos möglich und braucht einen Nachweis; ab dem Folgemonat entfällt die Steuer und zu viel Gezahltes wird erstattet.
Die Wohnsitzanmeldung erledigt das nicht mit. Wohnsitz und Hund sind zwei getrennte Vorgänge, und im Fall Bremen/Bremerhaven auch dann, wenn das Bundesland gleich bleibt.
Zur Aktualität: Sätze und Landesrecht ändern sich, und in Bremen ist gerade erst eine Novelle in Kraft getreten. Der Stand dieser Seite steht oben unter dem Titel.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bremen?
150 Euro pro Hund und Jahr. Einen Aufschlag für den zweiten Hund gibt es nicht.
Gilt in Bremerhaven dasselbe?
Nicht zwingend. Bremen und Bremerhaven sind zwei Stadtgemeinden mit eigenen Satzungen. Das Landesrecht zu Versicherung und Sachkunde gilt dagegen für beide.
Brauche ich eine Hundehaftpflicht?
Ja, für jeden Hund. Bremen ist eines von sieben Bundesländern mit allgemeiner Versicherungspflicht.
Was ist beim Sachkundenachweis neu?
Seit Juli 2026 ist er für Halterinnen und Halter verpflichtend. Viele ältere Ratgeber im Netz kennen diese Änderung noch nicht.
Wird ein niedersächsischer Hundeführerschein anerkannt?
In der Regel ja. Die Anerkennung klärt die zuständige Behörde, was die erneute Prüfung meist erspart.
Sind Tierheimhunde befreit?
Befristet ja. Assistenzhunde und geprüfte Rettungshunde sind dauerhaft von der Steuer befreit.
Was passiert, wenn ich den Hund nicht anmelde?
Die Steuer wird nachgefordert und es kommt ein Bußgeld hinzu. Fehlt zusätzlich die Pflichtversicherung, ist das eine eigene Ordnungswidrigkeit.
Bekomme ich Geld zurück, wenn der Hund stirbt?
Ja, anteilig ab dem Monat nach der Abmeldung. Eine Bescheinigung der Tierarztpraxis genügt als Nachweis.