Die erste eigene Wohnung: Kosten & Spartipps

Der Auszug bei den Eltern und den Einzug in die erste eigene Wohnung ist für viele junge Menschen ein großer Schritt. Die neue Freiheit ist verlockend. Schnell wird aber klar – umsonst wird es nicht gehen. Wir sagen dir, welche Kosten für die erste eigene Wohnung eingeplant werden sollten und wie du dabei Geld sparen kannst.

Unser Tipp

Die Suche nach der ersten eigenen Wohnung ist nicht einfach. Vermieter sind häufig gegenüber jungen Menschen eher skeptisch. Wir haben für dich ein paar einfache Tipps zusammengestellt, mit denen du Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung überzeugen kannst.

Regelmäßige Kosten für die eigene Wohnung

Auf den eigenen zwei Beinen stehen und endlich raus aus Hotel Mama ist das Ziel von vielen jungen Menschen. Klar ist, dass das Leben dann auch selber bezahlt werden muss. Junge Menschen haben meist nur wenig Erfahrung, welche Ausgaben auf sie zukommen. Neben offensichtlichen Kosten, wie der Miete, gibt es auch weniger prominente Kosten, die du vor dem Auszug bei den Eltern kennen solltest.

Miete

Zur Kaltmiete werden monatlich noch Nebenkosten als Vorauszahlung fällig. Die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten musst du monatlich deinem Vermieter überwiesen. Die Nebenkosten, welche auch gerne als „zweite Miete“ bezeichnet wird, sollten Erstmieter keinesfalls unterschätzen.

Kaltmiete

Die Kaltmiete oder auch Nettomiete, Nettokaltmiete oder Grundmiete bezieht auf den Teil der Miete, die für die Nutzung der Wohnfläche anfällt. Die sogenannten Heizkosten und kalte Betriebskosten werden bei der Kaltmiete nicht berücksichtigt.

Warmmiete

Die Warmmiete ist die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten. Die Warmmiete setzt sich aus den Kosten für Wasser, Heizung und verschiedenen Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie zusammen. Zu letzteren zählen die Kosten für Wasser und Heizung sowie verschiedene Betriebskosten. Die Warmmiete wird auch als Bruttomiete oder Bruttowarmmiete bezeichnet.

Folgende Nebenkosten sind in der Warmmiete für die erste eigene Wohnung enthalten:

  • Grundsteuer
  • Müllabfuhr
  • Gehweg- und Straßenreinigung (z. B. Winterdienst)
  • Gartenpflege
  • Treppenhausreinigung
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Beleuchtung in Gemeinschaftsräumen
  • Kosten für den Schornsteinfeger
  • Versicherungen für die Immobilie
  • Betriebskosten für gemeinsame Waschmaschinen und Trockner
  • Unterhaltskosten für einen gemeinsamen Kabelanschluss oder eine Antenne
  • Hauswart
  • Fahrstuhl (Wartung und Betriebsstrom)
Das solltest du wissen

Die Nebenkosten werden monatlich zusätzlich zur Kaltmiete als Vorauszahlung an den Vermieter gezahlt. Am Jahresende erhältst du von deinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung. Zu viel gezahlte Nebenkosten bekommst du mit der Nebenkostenabrechnung zurück überwiesen, zu wenig gezahlte Nebenkosten musst du nachzahlen. Der Vermieter ist angehalten, eine Nachzahlung durch die Höhe der Vorauszahlungen zu vermeiden.

Die Nebenkosten in der Warmmiete werden nach einem festen Verteilerschlüssel auf alle Mieter in der Immobilie umgelegt. Wahlweise nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche. Wurde im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel festgelegt, dann gilt die Wohnfläche als Verteilerschlüssel. Die Kosten für die Wassernutzung werden entweder verbrauchsabhängig, mit geeichten Wasserzählern, pro Wohnfläche oder wahlweise pro Kopf auf die Bewohner des Hauses verteilt.

Sind die Vorauszahlungen realistisch?

Vermieter sind angehalten, die monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten realistisch anzusetzen. Einige Vermieter setzen den Anteil der Nebenkosten in der Warmmiete zu niedrig an, damit die Wohnung möglichst günstig auf den Wohnungsbörsen erscheint. Dadurch versprechen sich Vermieter mehr Anfragen von potenziellen Interessenten. Aus diesem Grund solltest du immer prüfen, ob die ausgerufenen Vorauszahlungen realistisch sind.

Unser Tipp

Lass dir von deinem zukünftigen Vermieter vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag die letzten Nebenkostenabrechnungen zusenden. Im Zweifel vermeidest du teure Überraschungen bei der Jahresendabrechnung.

In Deutschland müssen Mieter durchschnittlich zwischen 2 und 3 Euro pro Quadratmeter für die Nebenkosten einplanen. Die Formulierung „zweite Miete“ für die Nebenkosten stimmt deswegen auch nur bedingt. Deutschlandweit machen die Mietnebenkosten ungefähr ein Drittel der monatlichen Belastung für Mieter aus.

Nebenkostenabrechnung prüfen

Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter Kosten, auf die in der Nebenkostenabrechnung umlegen, welche eigentlich vom Vermieter selbst hätten bezahlt werden müssen. Nicht umlegbaren Kosten, die häufig fälschlicherweise in Nebenkostenabrechnungen vorkommen, sind Reparaturkosten, welche nicht von der Kleinreparaturpauschale abgedeckt werden, Instandhaltungskosten und Kosten für die Verwaltung der Immobilie. Bei diesen Kostenpositionen kannst du am Jahresende den vollen Rechnungsbetrag als Guthaben einfordern von deinem Vermieter einfordern.

Strom & Gas

Dein Vermieter ist dafür verantwortlich, dass Wasser aus dem Hahn kommt. Strom und eventuell Gas musst du eigenverantwortlich anmelden. Aber keine Panik, du bist in keinem Fall ohne Strom oder Gas. Hast du weder Strom noch Gas bei deinem Einzug angemeldet, kommst du automatisch in die Grundversorgung. Die Grundversorgung ist gesetzlich vorgeschrieben – aber auch teuer! Häufig zahlen Haushalte in der Grundversorgung zwischen 20 und 30 Prozent mehr als bei einem selbst gewählten Tarif.

Unser Tipp

Ein Wechsel aus der teuren Grundversorgung ist einfach. Einfach vor dem Umzug einen günstigen Strom oder Gas-Tarif abschließen. Der Energieversorger kümmert sich dann um alles Weitere.

Internet & Fernsehen

In der heutigen Zeit ist eine Wohnung ohne Internet nicht mehr denkbar. Besonders für junge Menschen gehört ein schneller Internetanschluss zu den Grundbedürfnissen. Bei der ersten eigenen Wohnung müssen Erstmieter sich selbständig um einen Internetvertrag kümmern. Von der Anmeldung bis zur Freischaltung können je nach Anbieter bis zu 12 Wochen vergehen.

Unser Tipp

Internet sofort anmelden nach dem Mietvertrag anmelden. Erstmieter sollten für die Anmeldung ihres Telefonanschlusses keine Zeit verlieren. Die Vorlaufzeiten sind lang. Vergleiche Internetanbieter und teile dem Anbieter direkt deinen Wunschtermin für die Freischaltung mit.

Netflix, Spotify & weitere Abos

Falls du bei deinen Eltern gewohnt hast und der Abovertrag für einen Streaming-Dienst auf den Namen deiner Eltern läuft, dann darfst du diese Accounts an deiner neuen Meldeadresse nicht mehr kostenfrei nutzen.

Unser Tipp

Neukundenbonus sichern. Du solltest dich als Neukunde bei deinen Streaming-Diensten neu anmelden. Dadurch sicherst du dir auch direkt den Neukundenbonus.

Eine Weiternutzung eines laufenden Vertrages auf deinen Namen ist möglich. In diesem Fall musst du deine Anschrift im Kundenprofil ändern. Das sollte möglichst in den ersten 14 Tagen nach deinem Umzug passieren. Weitere wichtige To-dos für deine neue Wohnung findest du in einer vorgefertigten Umzugscheckliste.

GEZ bei der ersten eigenen Wohnung

Junge Menschen, die sich für eine Ausbildung oder ein Studium eine eigene Wohnung gesucht haben, erhalten oft Post vom Beitragsservice. In diesem Schreiben wird abgefragt, ob für die Mietwohnung bereits GEZ gezahlt wird, oder nicht.

Viele Erstmieter sind erstaunt, woher die Rundfunkanstalt weiß, dass man umgezogen ist. Die Antwort ist: Bei der Anmeldung deines Wohnsitzes im Einwohnermeldeamt ist die Behörde laut Bundesmeldegesetz verpflichtet, die zustände Landesrundfunkanstalt zu informieren.

Die Meldebehörde übermittelt folgende Informationen an die Landesrundfunkanstalt:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • derzeitige und frühere Anschrift
  • alleinige Wohnung oder Hauptwohnung und Nebenwohnungen
  • bei Zuzug aus dem Ausland, die letzte frühere Anschrift im Inland
  • Einzugsdatum
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob die Person verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat
Das solltest du wissen

GEZ-Gebühren sparen: Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Du bist verpflichtet, auf das Schreiben zu antworten. Ausgenommen von der GEZ-Pflicht sind Studenten und Auszubildende mit BAföG. Befreiung oder Ermäßigung beantragen.

Wichtig zu wissen: Die GEZ-Gebühr wird auch dann fällig, wenn du kein Kabel-TV, Satelliten-Anschluss oder Radio in deiner Wohnung hast. Der Beitrag wird geräteunabhängig pro Wohnung fällig. In einer Wohngemeinschaft wird die GEZ-Gebühr einmalig pro Haushalt fällig. Die Bewohner können die Kosten dann unter sich aufteilen.

Versicherungen

Bei der ersten eigenen Wohnung fragen sich junge Menschen, welche Versicherungen man wirklich braucht. Anbieter werden natürlich versuchen, möglichst viele Versicherungen zu verkaufen. Das ist aber oft nicht notwendig. Gängige Versicherungen, die von Versicherungsunternehmen angeboten werden, sind die private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Glasversicherung.

Unser Tipp

Wir empfehlen die Haftpflichtversicherung für unter 50 Euro im Jahr: Studenten und Auszubildende sind in der Erstausbildung auch nach dem Auszug weiterhin bei den Eltern mit versichert. Bei einer Zweitausbildung oder im ersten Beruf sollte unbedingt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Private Haftpflichtversicherung: Die Soll-Versicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist für jedermann wichtig und wirklich sinnvoll. Die Versicherung schützt dich davor, dass du mit deinem privaten Vermögen für einen unachtsam verursachten Schaden bis zu deinem Lebensende zahlen musst.

Die private Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, wenn

  • eine Person verletzt oder getötet wurde (Personenschaden),
  • das Eigentum eines anderen beschädigt oder zerstört wurde (Sachschaden),
  • ein Schaden an dem Vermögen von Dritten verursacht wurde (Vermögensschaden).

Mehr als 90 % der erwerbstätigen Menschen in Deutschland haben eine private Haftpflichtversicherung. Damit gehört die Versicherung zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Die Stiftung Warentest empfiehlt den Basisschutz und fordert Unversicherte zum Handeln auf.

Unser Tipp

Die private Haftpflichtversicherung ist bereits für unter 50 Euro zu erhalten. Für die erste eigene Wohnung ist unsere klare Empfehlung: Sofort eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Hier kannst du Anbieter vergleichen.

Unter Umständen bist du in der ersten eigenen Wohnung noch in der Familienversicherung von deinen Eltern. In der Regel bist du nach deinem Auszug bei deinen Eltern in der privaten Familienhaftpflichtversicherung mit versichert, wenn du:

  • nicht älter als 25 Jahre alt bist,
  • deine erste Ausbildung oder Studium begonnen hast,
  • maximal bis zu der Minijob-Regelung verdienst,
  • unverheiratet bist.

Die private Haftpflichtversicherung der Eltern erlischt bei der ersten eigenen Wohnung häufig, falls eine zweite Ausbildung begonnen wird oder man in das Berufsleben einsteigt. In diesem Fällen wird dringend empfohlen, eine eigene Versicherungspolice abzuschließen.

Hausratversicherung: Die Kann-Versicherung

Die Hausratversicherung sichert deine Einrichtungsgegenstände gegen versehentliche entstandene Schäden oder äußere Einflüsse ab. Zu den häufigsten Schäden, die von einer Hausratversicherung reguliert werden, gehören:

  • Einbruch und Diebstahl
  • Vandalismus
  • Feuer- und Wasserschäden
  • Hagel und Sturm
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Leitungswasser
Das solltest du wissen

Einige Vermieter bestehen im Mietvertrag auf den Nachweis einer Hausratversicherung. Eine Pflicht zur Hausratversicherung kann nicht vertraglich vom Vermieter durchgesetzt werden. Mietverträge mit einer entsprechenden Klausel sind unwirksam und können bedenkenlos nach Auffassung des Mieterbundes unterschrieben werden.

Eine Hausratversicherung macht für die erste eigene Wohnung eigentlich nur dann Sinn, wenn eine teure Erstausstattung für die Wohnung neu gekauft wurde. Falls die Einrichtung eher aus dem Jugendzimmer stammt, dann sollten junge Mieter in der ersten eigenen Wohnung eine Kosten-Nutzen-Analyse vornehmen. Die Kosten für eine Hausratversicherung sind dennoch überschaulich und beginnen bereits ab 30 Euro im Monat.

Erleidet der eigene Hausrat durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser, aber auch Hagel und Sturm sowie Vandalismus Schäden, dann zahlt eine Hausratversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert oder Reparaturkosten. Versichert in der Hausratversicherung sind in der Regel folgende Wertgegenstände:

  • Möbel
  • Teppiche
  • Geschirr
  • Kleidung
  • Werkzeug
  • Lebensmittel
  • Wertsachen
  • Bargeld

Glasversicherung: Die Extra-Versicherung

Eine Glasbruchversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zu einer Hausratversicherung sein. Standardmäßig ist der Glasschutz, jedoch nicht von dem Hausrat abgedeckt. Sinnvoll ist die Glasversicherung bei der ersten eigenen Wohnung nur unter ganz besonderen Umständen. Das trifft für Erstmieter zu, die in Wohnräume einziehen, die besonders viele Wohnräume mit Glas haben oder sogar einen verglasten Wintergarten anmieten. Für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist eine Glasversicherung in den meisten Fällen nicht notwendig.

Die Glasversicherung reguliert Schäden an folgenden Gegenständen:

  • Fensterglasscheiben
  • Glasplatten
  • Spiegeln
  • Glasmöbeln
  • Duschkabinen
  • Wintergärten
  • Glasfronten
  • Glastüren
  • Glasskulpturen

Einmalige Kosten für die erste eigene Wohnung

Für die erste eigene Wohnung fallen auch einmalige Kosten an. Damit ist der größte Kostenposten bereits vor dem Einzug fällig. Wir sagen dir, wie du Geld sparen kannst und hohe Anfangskosten vermeiden kannst. Folgende einmalige Kosten werden in der Regel für die erste eigene Wohnung fällig:

• Mietkaution (meist 3 Monatskaltmieten)
• Renovierung und Reparaturen
• Abstand für Möbelübernahme
• Erstausstattung mit Möbeln
• Umzugswagen oder Transporter
• Pauschale für Umzugshelfer, Kartons usw.

Mietkaution

Die Mietkaution gehört zu den größten Kostenpositionen vor dem Einzug in die neue Mietwohnung. Sobald das Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben wurde, fordern Vermieter auch die Zahlung der Mietkaution. Die Mietkaution wird häufig als Barkaution in Höhe von maximale 3 Monatskaltmieten beim Vermieter als Sicherheit für Mietschäden und Zahlungsausfällen hinterlegt. Bei der ersten Wohnung sind oft zwischen 1.000 und 2.000 Euro, die dann bei der Erstausstattung mit Möbeln, dem Umzug oder der Renovierung fehlen. Was viele Erstmieter häufig nicht wissen. Es gibt Alternativen zur klassischen Bargeldkaution, bei dem du kein Geld dem Vermieter überweisen musst.

Alternativen zur Bargeldkaution:

Das solltest du wissen

Die bekannteste Alternativen zur Bargeldkaution ist eine private Mietbürgschaft (Elternbürgschaft) oder eine kommerzielle Mietkautionsversicherung. Bei einer privaten Bürgschaft ist jedoch Vorsicht geboten. Unter Umständen sind die Haftungsrisiken bei privaten Bürgschaften unbegrenzt. Sicherer ist dagegen eine kommerzielle Versicherung.

Bei einer Mietkautionsversicherung oder Mietbürgschaft wird anstelle einer Bargeldzahlung an den Vermieter eine Bürgschaftsurkunde hinterlegt. Diese dient dem Vermieter als gleichwertige Sicherheit. Eine Mietkautionsversicherung kann bereits ab 50 Euro im Jahr abgeschlossen werden. Im Gegenzug sparst du dir die Zahlung von mehr als 1.000 Euro für die Mietkaution.

Renovierung & Reparaturen

In Deutschland werden die meisten Mietwohnungen unrenoviert übernommen. Das ist eine gute Chance, deine erste eigene Wohnung ganz nach deinen Wünschen zu gestalten. Das Geld für einen Maler oder Handwerker fehlt meistens bei jungen Mietern. Deswegen heißt es oft mit Freunden und Familien selber machen. Das ist aber auch nicht ganz umsonst. Für die Renovierung solltest du je nach Aufwand mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin starten.

Unser Tipp

Eine Umzugscheckliste solltest du möglichst früh anlegen, damit du kein wichtiges To-do oder Anmeldefrist vergisst.

Malerzubehör für die Renovierung

Falls du deine Wohnung streichen musst, dann reichen für eine 60 m² Wohnung in der Regel ein 20 Liter-Eimer. Kommen die Decken zusätzlich dazu, dann solltest du mit 25 bis 30 Liter Wandfarbe kalkulieren. Die Kosten für Wandfarbe liegen für 10 Liter ungefähr bei 30 Euro.

Weitere Maler-Utensilien, wie Pinsel, Farbrollen, Malerkrepp, Malervlies, Teleskopstange und Putzeimer solltest du dir bestmöglich von Freunden oder Familienangehörigen ausleihen. Andernfalls fallen Kosten zwischen 100 und 200 Euro zusätzlich für das Malerzubehör an.

Reparaturen

Reparaturen in einer Mietwohnung müssen vom Vermieter gezahlt werden. Die Ausnahme sind Kleinreparaturen unter 100 Euro. Häufig enthalten Mietverträge eine Kleinreparaturklausel, die den Mieter verpflichten, diese Arbeiten auf eigene Kosten selber zu tragen.

Reparaturen in einem laufendem Mietverhältnis werden vom Vermieter getragen, soweit diese nicht unter die Kleinreparaturklausel fallen. Vor Mietbeginn hast du die Möglichkeit, auch Kleinreparaturen noch von deinem Vermieter auf seine Kosten beseitigen zu lassen.

Unser Tipp

Vor dem Einzug solltest du alle Mängel in einem Wohnungsübergabeprotokoll zusammen mit deinem Vermieter aufnehmen. Im Protokoll kann direkt abgeklärt werden, ob der Vermieter auf eigene Kosten die Reparatur veranlasst oder die Reparatur von dir übernommen wird und die Kosten für das Material vom Vermieter übernommen werden.

Ganz ohne Reparaturen wirst du dann aber doch nicht auskommen. Mieter müssen hin und wieder auch selber Hand in einem laufendem Mietverhältnis anlegen. Einen 100-teiligen Werkzeugkoffer gibt es schon ab 40 Euro im Großhandel zu kaufen.

Abstandszahlung und Ablöse für Möbel

Bei Mietwohnungen werden nicht selten Abstands- und Ablöseforderungen vom Vermieter oder dem Vormieter verlangt. Wir sagen wir, was du beachten solltest und wie du richtig vorgehst.

Abstandszahlung für früheren Einzug

Abstandszahlungen werden häufig von dem Vormieter vorgeschlagen, falls du die Wohnung vor dem eigentlichen Mietbeginn für Renovierung, Umzug oder andere Reparaturen überlassen bekommst.

Was viele Mieter aber nicht wissen: Diese Auszugsprämie für den Vormieter ist nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz nicht zulässig ist. Eine derartige Vereinbarung ist folglich nicht rechtssicher und aus gesetzlicher Sicht ungültig. Erstmieter sollten vermeiden, eine derart ungültige Vereinbarung entgeltlich zu unterschreiben.

Ablösezahlung für Möbel

Ablösezahlung für Möbel und andere Einrichtungsgegenstände sind entgegen von Abstandszahlungen zulässig. Ein gängiges Beispiel für Ablösezahlungen zwischen Vormieter und Nachmieter sind Möbelstücke und eine Einbauküche.

Nicht selten kaufen Mieter die Einbauküche von Vormietern ab. Die Übernahme der Küche ist für die erste eigene Wohnung eine gute Möglichkeit Geld zu sparen. Die Höhe der Ablösevereinbarung für Möbelstücke oder die Einbauküche darf dabei nicht mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert des Kaufgegenstandes liegen. Beträge über diesen Zeitwert dürfen im Nachhinein vom Nachmieter zurückgefordert werden.

Das solltest du wissen

Besonders in beliebten Metropolregionen, wie Berlin oder München lassen sich einige Vormieter ihre Einrichtung „vergolden“. Zu viel gezahlte Ablöse kannst du laut Empfehlung des Mieterschutzbundes zurückfordern.

Du solltest dir die Originalrechnung der Einbauküche zeigen lassen. Daraus kannst du bereits abschätzen, wie alt die gebrauchte Küche ist und wie viel diese im Neuzustand gekostet hat. Eine übliche Berechnung zur Ermittlung eine faire Ablösezahlung für eine Gebrauchtküche mit dem beispielhaften Wert von 10.000 wäre:

JahrWertminderung in ProzentBeispielwert
Neuware0%10.000 €
nach dem 1. Jahr24%7.600
nach dem 2. Jahr28%7.200
nach dem 3. Jahr32%6.800
nach dem 10. Jahr60%4.000
nach dem 15. Jahr80%2.000
Ablöse für eine Küche: Soviel kostet eine gebrauchte Küche.

Die Berechnung dient als grobes Beispiel für die Wertminderung einer Einbauküche und kann als Verhandlungsgrundlage herangezogen werden. Gebrauchsspuren, Funktionalität der Elektrogeräte sollten in die Ablösesumme zusätzlich einfließen.

Umzug

Ein Umzug ist stressig. Erstmieter ohne einen eigenen Hausstand haben es da meistens etwas einfacher. Viele der Möbel und Erstausstattung werden mit dem Paketdienst geliefert. Trotzdem solltest du deinen Hausrat nicht unterschätzen.

Transporter mieten

Zuerst solltest du dich um einen Transporter kümmern. Wir empfehlen dir einen Transporter von einer namhaften Mietwagen-Kette. Lokale Angebote sind zwar günstiger, leider gibt es dort auch unseriöse Angebote mit Transporter in einem katastrophalen Zustand. Gehe lieber auch Nummer sicher und bezahle im Zweifel etwas mehr bei einem seriösen Unternehmen. Das spart dir unter Umständen viel Ärger am Umzugstag und bei der Rückgabe des Transporters. Für die erste eigene Wohnung empfehlen wir dir einen Transporter bis zu 3,5 Tonnen. Diesen darfst du mit einem Führerschein ohne Zusatzqualifikation fahren. Ein Transporter kostet zwischen 60 und 100 Euro am Tag (exklusive Benzinkosten).

Umzugshelfer & Kartons

Vor dem Umzug sollte die Organisation von Umzugshelfer und Kartons nicht fehlen. Vielleicht finden sich Freunde und Familienangehörige, die dich am Umzugstag unterstützen können. Dann sind die Kosten für Umzugshelfer überschaubar. Eine Pizza oder Snack auf deine Kosten solltest du aber unbedingt einplanen.

Bei der Wahl der Umzugskartons solltest du auf Stabilität achten. Wobei du keinen Karton über 20 kg beladen solltest. In diesem Fall solltest du auch an deine Umzugshelfer denken, die den Karton noch tragen müssen. Außerdem solltest du ausschließlich Kartons mit einem Tragegriff kaufen.

Unser Tipp

Bevor du Umzugskartons kaufst, sollte man das Volumen des eigenen Hausstands prüfen. Mit der richtigen Kalkulation vermeidest du überschüssiges Verpackungsmaterial und sparst somit unnötige Anschaffungskosten. Als Faustformel gilt: pro Quadratmeter Wohnfläche brauchst du zwischen ½ bis 1 Umzugskarton.

Erstausstattung für die erste Wohnung

Die erste eigene Wohnung muss nicht von Anfang an perfekt sein. Der Umzugsstress ist meist dafür schon zu groß. Wir empfehlen dir neue Möbel und Einrichtungsgegenstände zu planen und dann direkt an die neue Meldeadresse zu schicken. So sparst du dir Zeit und zusätzliches Gewicht beim Umzug.

Unser Tipp

Nicht alles sofort neu anschaffen. Überprüfe mit einer Checkliste für die Erstausstattung, welche Dinge du wirklich benötigst und du dir eventuell ausleihen oder als Gebrauchtware kaufen kannst.

Mit einer Checkliste für die Erstausstattung hast du alle Anschaffungen für deine erste eigene Wohnung im Blick. Dabei solltest du nicht nur an Möbel, wie z. B. eine Couch, einen Arbeitstisch und ähnliches denken. Auch Elektrogeräte und Haushaltshilfen zum Putzen und Reinigen gehören genauso wie Grundnahrungsmittel zu einer notwendigen Erstausstattung.

Die Erstausstattung gehört zu den größten Einmalzahlungen für die erste eigene Wohnung. Besonders hoch sind die Kosten, wenn alles direkt neu sein muss. Wir empfehlen dir viele Gegenstände aus deinem Elternhaus bzw. Jugendzimmer mitzunehmen und erst einmal zu benutzen. Stück für Stück kannst du dir dann mit Neuanschaffungen deinen eigenen Hausstand aufbauen. Das spart Kosten beim Einzug, wenn das Geld sowieso knapp ist. Die Kosten für eine komplette Erstausstattung einer Single-Wohnung belaufen sich zwischen 2.000 und 5.000 Euro.

Übersicht: Kosten für die erste eigene Wohnung

Das kostet die erste eigene Wohnung wirklich: Rechner & Budget im Überblick

Die erste eigene Wohnung muss nicht von Anfang an perfekt sein. Dafür ist der Umzugsstress meist schon zu groß. Ein minimaler Komfort sollte dennoch möglich sein. Nutze die Excel-Vorlage und erfahre, was die erste eigene Wohnung inklusive Möbel, Elektrogeräte, Haushaltshilfen, Umzug und Grundnahrungsmittel wirklich kostet.

Budget: Das kostet die erste eigene Wohnung wirklich.

Unser Tipp

Passe die Kosten für deine erste eigene Wohnung deinem Budget an und erfahre, welche Mietwohnung du dir wirklich leisten kannst.

Häufig gestellte Fragen zu den Kosten für die erste eigene Wohnung:

Wie viel Geld braucht man für die erste eigene Wohnung?

Für die Miete solltest du maximal ein Drittel deines monatlichen Einkommens aufwenden. Bei einer Kaltmiete von 400 Euro, solltest du demnach mindestens 1.200 Euro netto verdienen. Für die Erstausstattung, Kaution und dem Umzug sollte als einmalige Kosten mindestens 3 Monatsgehältern gerechnet werden. Bei 1.200 Euro netto solltest du demnach mindestens 3.600 Euro gespart haben.
Das kostet die erste eigene Wohnung: alle Kosten in der Übersicht.

Wie teuer ist ein Auszug bei den Eltern?

Das kommt ganz auf deine Komfortvorstellungen an. Für einen günstigen Start kannst du in eine Wohngemeinschaft ziehen. Viele Dinge des täglichen Lebens sind dann bereits vorhanden. Teurer wird die erste eigene Wohnung. Dann müssen Möbel, Hausmittel, Nahrungsmittel und Elektrogeräte selbst angeschafft werden. Für die Miete sollte mindestens 1/3 deines Nettoeinkommens eingeplant werden. Für eine komplette Erstausstattung, Kaution und den Umzug fallen je nach Bedarf zwischen 2 und 3 Nettogehälter an.
Bei den Eltern ausziehen: Das sind die Kosten einer ersten eigenen Wohnung.

Was für Kosten fallen bei einer Mietwohnung an?

Für eine Mietwohnung fallen regelmäßige Kosten für die Kaltmiete, Nebenkosten, Strom, Internet, GEZ und andere Abos an. Zu den einmaligen Kosten gehören Kosten für die Erstausstattung, Mietkaution und Umzug.
Soviel kostet die erste eigene Mietwohnung. Alle Kosten im Überblick.