Elternbürgschaft: Alternative zur Mietkaution

Bei einer Elternbürgschaft hinterlegt der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses keinen Geldbetrag als Kaution, sondern eine Bürgschaftsurkunde der Eltern bei dem Vermieter. Junge Mieter können sich dadurch den Betrag für die Mietkaution sparen.

Mit einer Elternbürgschaft sichert der Vermieter sich gegen Mietschäden ab und kann die Eltern bei offenen Forderungen haftbar machen. Der große Nachteil einer Elternbürgschaft: Für Eltern ist das Haftungsrisiko bei einer selbstschuldnerischen uneingeschränkt. Die Eltern haften unbegrenzt mit ihrem vollen Vermögen für alle Mietschäden und Forderungen.

Das solltest du wissen

Anders als bei einer Bargeldkaution oder Mietkautionsversicherung gilt bei einer selbstschuldnerischen Elternbürgschaft der maximale Haftungsbetrag von 3 Monatsnettokaltmieten nicht! Möchten junge Mieter die Bargeldkaution sparen, dann ist mit Blick auf das Haftungsrisiko eine kommerzielle Mietkautionsversicherung häufig die bessere und sichere Wahl.

Mit einer Mietkautionsversicherung und Elternbürgschaft kannst du die Kaution behalten und du musst diese nicht an deinen Vermieter überweisen. Für eine Mietkautionsversicherung wird eine jährliche Gebühr fällig. Bei 1.000 Euro werden zwischen 40 und 60 Euro pro Jahr fällig – dafür ist das Haftungsrisiko auf die Höhe der Kaution beschränkt.

Schnell ist die Idee geboren, eine kostenlose Bürgschaft von den Eltern abzugeben. Private Bürgschaften sind häufig nicht ratsam, da selbstschuldnerische Bürgen im Schadensfall unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen haften! Damit ist das Haftungsrisiko für private Bürgen unkalkulierbar.

Mehr über das Thema und alternative Möglichkeiten zur Kautionszahlung kannst du in unserem Ratgeber zur Mietbürgschaft nachlesen.

Was ist eine Elternbürgschaft?

Eine Elternbürgschaft ist eine private Bürgschaft nach § 551 BGB. Eine Elternbürgschaft wird häufig bei Mietwohnungen als Sicherheit für Schäden und Mietausfällen hinterlegt. Hinterlegt der Mieter eine Bürgschaft der Eltern, dann ist keine Bargeldzahlung bzw. Überweisung der Mietkaution notwendig. Der Vermieter erhält die unterschriebene Bürgschaftsurkunde und kann offene Forderungen direkt an die Eltern stellen.

Neben der Elternbürgschaft gibt es weitere alternative Bürgschaften für eine Wohnung. Die bekannteste Alternative für eine Mietbürgschaft ist die Mietkautionsversicherung.

Elternbürgschaft: Das sind die Vorteile und diese Risiken solltest du kennen.

Die Wohnungssuche für Studenten und junge Menschen ist vielerorts nicht gerade leicht. Häufig können nur wenige junge Menschen über die letzten Jahre ein geregeltes Einkommen und gesicherte finanzielle Lebensverhältnisse nachweisen. Aus diesem Grund fordern viele Vermieter von jungen Erwachsenen den Abschluss des Mietvertrages eine Mietbürgschaft. Die erste Anlaufstelle, um einen Bürgen im privaten Umfeld zu finden, sind oft die eigenen Eltern. Bei einer Elternbürgschaft springen die Eltern ein, wenn ihr Kind mit der Miete im Rückstand ist.

Vorteile einer Elternbürgschaft

Für junge Menschen mit wenig Geld ist die Elternbürgschaft eine gute Alternative zur Barkaution. Andernfalls sind die hohen Kosten für die Erstausstattung der Wohnung und die Umzugskosten ohne einen zusätzlichen Kredit kaum zu bezahlen. Da hilft es bereits, wenn die finanzielle Belastung durch die Mietkaution nicht noch zusätzlich gestemmt werden muss. Bei einer Elternbürgschaft muss keine Barkaution an den Vermieter überwiesen werden. Das Geld kannst du behalten.

Die Vorteile einer Elternbürgschaft sind:

  • Mehr Geld zur freien Verfügung: Mit einer Elternbürgschaft müssen junge Menschen keine Barkaution an den Vermieter leisten. Das Geld für die Mietkaution muss nicht überwiesen werden.
  • Kein Kredit notwendig: Gerade bei der ersten Wohnung müssen viele Menschen einen Kredit aufnehmen, um die Erstausstattung und die Kosten für den Umzug aufzubringen. Mit einer Elternbürgschaft kannst du dir den Kredit für die Mietkaution sparen.
  • Kein Verwahrkonto für die Kaution nötig: Bei einer Elternbürgschaft wird kein Geld dem Vermieter überwiesen. Dadurch besteht zu keiner Zeit ein Risiko, dass du wegen Veruntreuung oder im Insolvenzfall des Vermieters deine gezahlte Mietkaution verlierst.
  • Über dein Geld bestimmen: Bei einer Elternbürgschaft verbleibt die Mietkaution in deinen Händen und du kannst selber den Verwendungszweck bestimmen.

Risiken einer Elternbürgschaft

Eltern, die eine Bürgschaft eingehen, für ihre Kinder eingehen, sollten sich darüber bewusst sein, dass damit auch Haftungsrisiken verbunden sind. Sobald es zu Problemen mit dem Vermieter kommt, wenden sich diese direkt an die Eltern. Das kommt häufiger vor als man vielleicht denkt. Schäden an der Mietsache oder zu spät gezahlte Mieten gehören zu den häufigsten Problemen.

Das solltest du wissen

Eine private Bürgschaft, wie die Elternbürgschaft, sollte man sich sehr gut überlegen. Bürgen können nicht einfach von einem Bürgschaftsvertrag zurücktreten. Bei selbstschuldnerischen Bürgschaftsverträgen sind die Haftungsrisiken unbegrenzt und nicht auf drei Monatsnettokaltmieten beschränkt.

Die Risiken einer Elternbürgschaft sind:

  • Hohes Haftungsrisiko: Bei einer selbstschuldnerischen Elternbürgschaft ist das Haftungsrisiko uneingeschränkt. Das bedeutet, dass der Bürge mit seinem kompletten Vermögen für die volle Höhe der Mietschäden bzw. Forderungen vom Vermieter einsteht.
  • Rücktrittsrecht ist eingeschränkt: Eine Kündigung der Elternbürgschaft ist nur dann möglich, wenn mit dem Vermieter eine entsprechende Vereinbarung in der Bürgschaftserklärung getroffen wurde. Ohne ein ausformuliertes Kündigungsrecht ist eine auf unbestimmte Zeit erteilte Elternbürgschaft nur aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB zulässig.
  • Auf erstes Anfordern: Viele Elternbürgschaften beinhalten den Zusatz „Auf erstes Anfordern“. In diesem Fall kann der Vermieter sich direkt bei offenen Forderungen an die Eltern wenden, ohne eine Zwangsvollstreckung gegen das Kind durchzuführen.
  • Verzicht auf Einrede: Mit einem Zusatz „Verzicht auf Einrede“ verzichten die Eltern darauf, gegen die Forderungen vom Vermieter einen Widerspruch einlegen zu dürfen. In diesem Fall können Eltern lediglich in einem Rückforderungsprozess aktiv gegen unrechtmäßige Forderungen vorgehen.
Unser Tipp

Eltern sollten darauf achten, dass keine selbstschuldnerische Elternbürgschaft angeboten wird. Die Haftungsrisiken sowie der Verzicht auf einen Widerspruch und das eingeschränkte Rücktrittsrecht sind häufig schwerwiegende Risiken für den Bürgen. Im Zweifel sollte lieber auf eine kommerzielle Mietkautionsversicherung zurückgegriffen werden.

Selbstschuldnerische Elternbürgschaft

Die selbstschuldnerischen Elternbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft. Für den Gläubiger, häufig der Vermieter, bietet diese Form der Bürgschaft eine hohe finanzielle Sicherheit. Der Bürge geht jedoch ein hohes Haftungsrisiko ein. Bei einer selbstschuldnerische Bürgschaft wird der Bürge im Falle des Zahlungsverzugs oder anderen Forderungen gegen das Kind, die Eltern so behandelt, als wären die Forderungen direkt an die Eltern gestellt worden.

Im Regelfall wird bei einem Mietvertrag das Risiko auf die hinterlegte Mietkaution begrenzt – in vielen Fällen drei Nettomonatskaltmieten. Das ist die gesetzlich festgelegte Obergrenze, die ein Vermieter als Sicherheit nehmen kann. Handelt es sich aber um eine selbstschuldnerische Elternbürgschaft, dann greift die Haftungsbeschränkung nicht und der Bürge haftet für alle offenen Forderungen unbegrenzt und mit seinem gesamten Vermögen.

Unser Tipp

Bietet der Bürge seine Haftung unaufgefordert an, um den Vermieter zu einem Vertragsschluss mit dem Mieter zu bewegen, besteht keine Haftungsbeschränkung auf drei Monatsnettokaltmieten.

Eine selbstschuldnerische Elternbürgschaft kommt häufig zum Einsatz, wenn der Vermieter mithilfe einer höheren Sicherungsleistung durch die Bürgschaft zu einem Vertragsabschluss bewegt werden soll. Vermieter sind andernfalls häufig nicht bereit, einen Mietvertrag mit einem Studenten oder Auszubildenden ohne geregelte Einkommensverhältnisse abzuschließen.

In dieser Konstellation wollen Eltern die Bedenken des Vermieters ausräumen und bieten unaufgefordert eine Elternbürgschaft an. Dadurch soll die nicht ausreichende Bonität des Kindes entgegengewirkt werden. Bei dieser Fallgestaltung sind die Haftungsrisiken für die Eltern uneingeschränkt.

Eine Elternbürgschaft während eines Mietverhältnisses eingehen

Selbstschuldnerisch und damit unbegrenzt in der Haftung ist eine Elternbürgschaft auch, wenn die Bürgschaft während eines laufenden Mietverhältnisses ausgesprochen wird. Dies dient in den meisten Fällen nämlich dazu, eine drohende Kündigung durch den Vermieter abzuwenden. Sind die Höhe der offenen Forderungen bekannt, dann haftet der Bürge für alle vergangenen und zukünftigen Forderungen des Vermieters in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen.

Vermieter fordert eine Elternbürgschaft: Darauf solltest du achten!

Wer als junger Mensch auf Wohnungssuche ist, der hat einige Hürden zu bewältigen. In vielen Städten können Vermieter sich nahezu den idealen Mieter aussuchen und verlangen dementsprechend hohe finanzielle Sicherheiten. Dazu zählen die Mietkaution oder eine Elternbürgschaft.

Mietkaution und Elternbürgschaft

Mit der Mietkaution sichert sich der Vermieter bei Zahlungsverzug und Mietschäden ab. Wenn es im Mietvertrag nicht ausdrücklich steht, muss der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Kaution zahlen oder Bürgschaft vorlegen. Die Mietkaution darf auch höchstens den Wert von drei Monatskaltmieten betragen. Dabei ist es unerheblich, ob die Sicherheit von drei Monatskaltmieten als Elternbürgschaft, Barkaution oder als Kombination von diesen vorgelegt wird. Die Obergrenze greift, solange die Bürgschaft auf dem ausdrücklichen Verlangen des Vermieters erfolgt ist. Andernfalls handelt es sich um eine selbstschuldnerische Elternbürgschaft und das Haftungsrisiko ist unbegrenzt.

Unser Tipp

Fordert der Vermieter eine Elternbürgschaft, dann sollte die Aufforderung schriftlich dokumentiert werden. Andernfalls gilt die Elternbürgschaft als selbstschuldnerisch und das Haftungsrisiko ist in unbegrenzter Höhe.

Denkbar wäre auch eine Kombination aus Elternbürgschaft und Barkaution. In diesem Fall darf die Kombination aus beiden Kautionsformen die Obergrenze von drei Monatskaltmieten ebenfalls nicht übersteigen. Werden zum Beispiel zwei Monatskaltmieten als Bargeldkaution an den Vermieter überwiesen, dann ist die maximal zulässige Höhe der Elternbürgschaft eine Monatskaltmiete.

Verzicht auf Einrede der Vorausklage

Falls ein Vermieter eine Ehrenbürgschaft anfordert, dann solltest du, wie bereits beschrieben, diese Aufforderung dokumentieren. Es kommt aber auch auf einzelne Formulierungen an. In einigen Vorlagen wird ein „Verzicht auf Einrede der Vorausklage“ dem Vermieter als Recht eingeräumt. Eltern sollten, wenn möglich, auf einen solchen Zusatz verzichten. Enthält die Elternbürgschaft eine solche Formulierung, dann kann der Vermieter offene Forderungen direkt an die Eltern stellen, ohne eine vorherige Zwangsvollstreckung beim Kind durchzusetzen. Besonders kritisch ist diese Formulierung, wenn ein Verzicht auf Einrede der Vorausklage, zusammen mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft und „aufs erste Anfordern“ unterschrieben wurde.

Elternbürgschaft auf erstes Anfordern

Eltern, die eine Mietbürgschaft mit dem Zusatz „auf erstes Anfordern“ unterschrieben, verpflichten sich auf das Widerspruchsrecht zu verzichten. Das bedeutet in der Mietpraxis, dass bei Mietrückständen oder Schäden an der Mietwohnungen der Vermieter alle Forderungen den Eltern unmittelbar in Rechnung stellen kann. Ungerechtfertigte Forderungen können dann lediglich in einem Rückforderungsprozess bestritten werden.

Worauf es sonst noch als Bürge ankommt und welche Fehler du besser vermeidest, kannst du in unserem Ratgeber zur Mietbürgschaft nachlesen.

Inhalt einer Elternbürgschaft

Elternbürgschaft: PDF & DOC als Muster
Junge Menschen sind für die erste Wohnung häufig auf eine Elternbürgschaft angewiesen.

Eine Elternbürgschaft muss schriftlich abgegeben werden. Eine Erklärung über eine Bürgschaft über E-Mail ist nicht ausreichend. Die Bürgschaftsurkunde muss ausgedruckt dem Vermieter zugänglich gemacht werden. Folgende Angaben sollten in einer Elternbürgschaft gemacht werden:

  • Name des Bürgschaftsgebers (Eltern)
  • Name des Bürgschaftsnehmers (Kind)
  • Name des Gläubigers (Vermieter)
  • Höhe der Bürgschaft (maximal drei Nettokaltmieten)
  • Art der Bürgschaft
  • optional: Zeitliche Begrenzung
  • optional: Verzicht auf Einrede der Vorausklage
  • optional: Verzicht auf Widerspruchsrecht
  • optional: Sonderkündigungsrecht der Elternbürgschaft
Das solltest du wissen

Bei Privatbürgschaften, wie der Elternbürgschaft muss die Person, die bürgt, oftmals eine Bonitätsauskunft, eine Kopie des Personalausweises und die letzten drei Gehaltsnachweise einreichen.

Elternbürgschaft: Muster & Vorlage

Die Vorlagen eignen sich als privatrechtliche Elternbürgschaft als Word und PDF Muster. Eine offizielle Bürgschaftsurkunde von einer Bank oder Versicherung erhältst du nach dem Abschluss einer Mietkautionsversicherung.

Mieterfreundliches Muster für die Elternbürgschaft:

Vermieterfreundliches Muster für die Elternbürgschaft:

Textvorlage für eine Elternbürgschaft

An: [Name + Adresse vom Vermieter]

Ab: [Name + Adresse vom Mieter]

[Ort, Datum]

Erklärung zu einer Elternbürgschaft

für den geschlossenen Mietvertrag vom [Datum des Mietvertrags]

für die Wohnung: [Straße, PLZ, Ort]

für den Mieter: [Name des Mieters, Geburtsdaten, Personalausweis-Nr.]

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Vermieters],

hiermit übernehme ich, [Name des Bürgen eintragen], eine Bürgschaft zum oben genannten Mietvertrag für den Mieter [Name des Mieters eintragen]. Ich wohne in [Adresse des Bürgen eintragen] und bin am geboren (Geburtsdatum des Bürgen eintragen]. Meine Personalausweis-Nr. lautet [Personalausweis-Nr.].

Ich versichere, dass ich den oben genannten Mieter bei Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten, die sich aus dem Mietvertrag ergeben und/oder bei verursachten Schäden an der Wohnung bis zu einer Höhe von maximal drei Monatsnettokaltmieten vertreten werden.

Bei der Auflösung des Mietvertrages und Ausgleich aller offenen Forderungen erlischt diese Bürgschaft, ohne dass dies eine gesonderte Kündigung bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

[Ort + Datum + Unterschrift]

Häufig gestellte Fragen zum Thema Elternbürgschaft:

Was ist eine Elternbürgschaft?

Bei einer Elternbürgschaft hinterlegen die Eltern zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bürgschaftsurkunde beim Vermieter und nicht wie oft üblich einen Geldbetrag. Bei einer solchen privaten Mietbürgschaft sich die Eltern privatrechtlich bereit für die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag für ihr Kind zu bürgen. In der Regel ersetzt die Elternbürgschaft die Zahlung einer Bargeldkaution.
Elternbürgschaft: Alles was du wissen musst – Anbieter, Vorlagen und Fakten.

Wie sieht eine Elternbürgschaft für eine Wohnung aus?

Eine Elternbürgschaft muss schriftlich erfolgen, wobei eine E-Mail nicht zulässig. In der Bürgschaftsurkunde müssen der Bürge und der Gläubiger (Vermieter) benannt werden. Außerdem müssen der Mieter (Kind) und der Bürgschaftsgegenstand (Wohnung, Mietkaution) aufgeführt werden. Auf eine Einrede der Vorausklage wird bei vielen Elternbürgschaften auf Wunsch des Vermieters ausdrücklich verzichtet. Erfahrene Vermieter werden ebenso darauf bestehen, dass auf Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit verzichtet wird. Der Höchstbetrag für die Bürgschaft sollte festgelegt werden, um eine uneingeschränkte Haftung zu vermeiden.
Die Eltern als Bürge einsetzen: Darauf kommt es an.

Wie bekomme ich eine Elternbürgschaft?

Eine Elternbürgschaft ist eine formlose Bürgschaftsurkunde, die Eltern für ihre Kinder unterschreiben. Häufig wird die Elternbürgschaft für die Wohnungssuche ausgestellt. Mit der Bürgschaftsurkunde können sich Vermieter mit Forderungen bei offenen Mietschulden oder Sachschäden direkt an die Eltern wenden und einen Ausgleich verlangen.
Elternbürgschaft: Alle Infos und kostenloses Muster.