Vermieter überzeugen: So klappt es mit der Hundehaltung in der Wohnung

Die Suche nach einer passenden Mietwohnung für dich und deinen Hund kann sich durchaus schwierig gestalten. Hier findest du die wichtigsten Besonderheiten und Tipps, die du bei der Suche nach einer Wohnung und Umzug mit Hund zu berücksichtigen musst. Nur in den wenigsten Mietverträgen in Deutschland wird leider ein generelles Recht auf Hundehaltung vom Vermietern gewährt.

Wohnt man bereits für eine längere Zeit in einer Mietwohnung und hat den Wunsch auf einen vierbeinigen Freund, dann stellt sich für Mieter die Frage: “Was ist bei der Hundehaltung in der Mietwohnung erlaubt?” und “Wie überzeuge ich meinen Vermieter?” Alle Informationen rund um den Hund in der Wohnung findest du im folgenden Artikel.

Es ist nicht sinnvoll einen Hund gegen einen bereits formulierten Willen des Vermieters anzuschaffen, selbst dann, wenn es durchaus möglich ist im Einzelfall ein Hund für die Mietwohnung auch gerichtlich durchzusetzen. Denn dann ist der Streit mit dem Vermieter vorprogrammiert. Mieter können dann oft nicht glücklich und zufrieden mit dem Tier in der Wohnung leben, wenn dies nicht erwünscht ist. Daher ist unser wichtigster Ratschlag mit dem Vermieter zu sprechen und einen schriftlichen Antrag auf Hundehaltung beim Vermieter zu stellen.

Auch wenn die Nachbarn kein Mitspracherecht bei der Entscheidung auf eine Hundehaltung haben, so bietet es sich an, die ein oder andere Meinung aus dem Mietshaus einzuholen. Manchmal ist es sogar möglich, dass die Nachbarn deinen Wunsch sogar unterstützen und bei dem Vermieter ein gutes Wort für dich einlegen können. Dann klappt es auch mit dem Haussegen.

Ist Hundehaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Die Antwort auf diese Frage ist von den Konditionen in deinem Mietvertrag abhängig. Es ist zwar möglich, dass der Vermieter die Hundehaltung explizit erlaubt, in der Praxis ist das allerdings nur selten der Fall.

Meistens ist es aber erforderlich, eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Der entsprechende Antrag muss auch gestellt werden, wenn es keine Regelungen im Mietvertrag zur Hundehaltung. In diesem Fall muss eine Entscheidung getroffen werden, die alle individuellen Besonderheiten und Interessen des Mieters, seiner Nachbarn und des Vermieters abwägt.   

Wichtig ist, dass ein generelles Tierhaltungsverbot in einer Mietwohnung unzulässig ist, denn dieses auch die Haltung von Kleintieren beinhaltet. Auch nicht erlaubt sind die Klauseln mit dem generellen Hundehaltungsverbot, weil dabei individuelle Situationen und besondere Interessen der Mieter nicht betrachtet werden (VIII ZR 340/06). Das bedeutet, dass entsprechende Regelungen im Mietvertrag unwirksam sind. Das heißt allerdings nicht, dass du in deiner Wohnung automatisch einen Hund ohne Abstimmung mit dem Vermieter halten darfst.

Das solltest du wissen

In der Mehrheit der Fälle musst du mit dem Vermieter über die Hundehaltung sprechen und um eine begründete Einzelfallentscheidung bitten.

Es lohnt sich daher, schon bei der Wohnungssuche zu fragen, wie der Vermieter zur Hundehaltung in seiner Wohnung steht, um später Probleme mit deinem Vierbeiner zu vermeiden.

Wichtig: Wenn du als Mieter einen Mietvertrag mit individuell vereinbartem Hundehaltungsverbot unterschrieben hast, gibt es kaum rechtliche Wege, dieses Verbot umzugehen.

Das solltest du wissen

Wer ohne Erlaubnis einen Hund in einer Mietwohnung haltet, riskiert eine Abmahnung oder fristlose Kündigung.

Antrag auf Hundehaltung in einer Mietwohnung stellen

Um Erlaubnis des Vermieters zu bekommen, einen Hund in einer Mietwohnung halten zu dürfen, musst du einen schriftlichen Antrag an den Vermieter stellen. In deinem Schreiben solltest du dem Vermieter erklären und belegen, warum in deinem Fall Hundehaltung dem bestimmungsgemäßen Gebrauch deiner Mietwohnung zugerechnet werden kann.

Download: Antrag auf Zustimmung zur Hundehaltung

So überzeugst du deinen Vermieter: erfolgreiche Zustimmung der Hundehaltung

Hundehaltung: Das können Mieter tun um ihren Vermieter zu überzeugen
Der Hund: Viele Mieter wollen auch in einer Wohnung nicht auf den besten Freund des Menschens verzichten. So überzeugst du deinen Vermieter.

Es ist durchaus verständlich, dass der Vermieter sich Sorgen um seine Wohnung und friedliches Zusammenleben in seinem Haus macht.

Um dem Vermieter diese Sorgen zu nehmen, lohnt es sich zum Beispiel dem Vermieter zu erklären, dass du in der Lage bist, für die eventuellen Schäden, die der Hund verursachen kann, aufzukommen. Das kannst du z. B. durch eine passende Hundehaftpflichtversicherung, die auch Schäden an einer Mietsache abdeckt, nachweisen.

Auch hilfreich kann ein „Empfehlungsschreiben“ deines vorherigen Vermieters sein, in dem beschrieben wird, dass dein Haustier keinerlei Probleme verursacht hat.

Falls möglich, solltest du mit deinen Nachbarn sprechen und ein Einverständnis deiner Nachbarn dem Vermieter vorlegen.

Du kannst deinen Hund auch zur Besichtigung mitnehmen, um den Vermieter persönlich zu überzeugen, dass es sich bei deinem Liebling um ein ruhiges Tier handelt.

Antrag auf Hundehaltung abgelehnt: Was du tun kannst.

Es kann durchaus sein, dass der Vermieter Hundehaltung in der Mietwohnung verbietet. Du solltest dich in diesem Fall mit der Begründung des Vermieters genauer auseinandersetzen. Der Vermieter darf die Hundehaltung in einer Mietwohnung nur mit konkreter sachlicher Begründung verbieten (z.B. bestehende Allergien bei anderen Mietern). Eine Vermutung oder pauschale Befürchtung, dass der Hund bellen wird oder etwas im Haus beschädigen könnte, reicht in der Regel nicht aus. Auch die Befürchtung, dass die Mietwohnung durch die Hundehaltung übermäßig abgenutzt werden kann, muss konkret begründet sein (BGH, Az.: VIII ZR 329/11). Andernfalls kannst du einen Widerspruch gegen das Hundehaltungsverbot vom Vermieter einlegen.

Es kann sich durchaus lohnen, dem Verbot schriftlich zu widersprechen oder auch ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Um deine Chancen dabei zu erhöhen, solltest du Rechtsbeistand beim lokalen Mieterschutzverein oder einem Rechtsanwalt suchen. Falls vorhanden, wird deine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt und auch für das Gerichtsverfahren übernehmen.  

Kann der Vermieter die Zustimmung zur Hundehaltung nachträglich widerrufen?

Auch wenn der Vermieter Hundehaltung in der Mietwohnung erlaubt hat, kann er seine Zustimmung nachträglich widerrufen, denn der Vermieter hat das Recht auf Entfernung und entsprechende Unterlassung der Tierhaltung, wenn diese über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht (Az.: 413 C 12648/04). In bestimmten Fällen ist der Vermieter sogar verpflichtet, aktiv zu werden, um die Ausübung der Rechte der anderen Mieter des Hauses zu gewährleisten.

Das kann nur beim Vorliegen eines triftigen Grunds durchgeführt werden, wenn zum Beispiel durch die Haltung des Hundes die Nachbarn gestört und anders beeinträchtigt werden. Dazu gehören z. B.:

  • Dauerbellen oder eine andere Lärmbelästigung, vor allem nachts
  • Ständige unzumutbare Belästigung durch Verschmutzung oder Gerüche, wie z.B. Kot, Urin oder Haare
  • Gefährdung anderer Mieter und Nachbarn
  • Gesundheitliche Gründen (wie z. B. Allergien)

Der Widerruf ist allerdings nur dann wirksam, wenn die dargestellten Gründe neu sind und bei der Erteilung der Zustimmung nicht berücksichtigt werden konnten.  Zum Beispiel, der Vermieter kann seine Zustimmung nicht widerrufen mit der Begründung, dass eine artgerechte Haltung in der Wohnung nicht möglich sei, nachdem er bereits einer generellen Hundehaltung zugestimmt hat.

Wichtig ist auch, dass, bevor die Tierhaltung komplett untersagt wird, du als Mieter die Möglichkeit bekommst, die entstandenen Beeinträchtigungen zu beseitigen, z.B. durch Erziehungsmaßnahmen in einer Hundeschule oder durch häufigeres Putzen des Treppenhauses.  Wenn du diese Gelegenheit (in der Regel als Abmahnung durch den Vermieter) nicht bekommen hast, kannst du dem nachträglichen Verbot widersprechen.  Auch hier gibt es Ausnahmen: wenn du als Mieter die Störungen durch den Hund nicht beeinflussen kannst (wie z.B. Allergie bei einem der Nachbarn), kann der Vermieter auch ohne Abmahnung das Verbot aussprechen.

Hund zu Besuch trotz Haustierverbot: Geht das?

Ein generelles Verbot darf der Vermieter nur für die Hundehaltung in der Mietwohnung aussprechen. Ein Besuchsverbot von Gasthunden ist dagegen so gut wie ausgeschlossen und du benötigst keine gesonderte Genehmigung von deinem Vermieter. Ebenso darf der Vermieter auch nicht mit Sanktionen oder der Kündigung drohen.

Dabei gilt ein Pflegehund über mehrere Tage nicht als Gasthund. In dieser Konstellation kann der Vermieter auch den Gasthund verbieten. Gleiches gilt, wenn der Hund eine potenzielle Gefahr für die Nachbarn ist. Du solltest auch darauf achten, dass der Hund nicht allzu regelmäßig zu Besuch kommt.

Hund anmelden

In Deutschland bist du als Hundehalter verpflichtet, deinen Hund bei deiner Stadt oder Kommune anzumelden und für deinen Hund Hundesteuer zu bezahlen. Nach der Anmeldung bekommst du eine Hundesteuermarke, die du an deinem Hund sichtbar befestigen musst.

Die gesetzliche Regelung, welche Unterlagen und die Höhe der Hundesteuer wird im jeweiligen Landeshundegesetz geregelt.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Wir empfehlen dir bei einem Umzug mit Hund deine Adressänderung mit der Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde zusammen mit der Hundeanmeldung zu legen.

Häufig gestellte Fragen zur Hundehaltung in der Wohnung:

Kann eine Hausverwaltung einen Hund verbieten?

Ja und nein. Ein pauschales Verbot für die Hundehaltung in einer Mietwohnung darf von deinem Vermieter nicht ausgesprochen werden. Es muss im Einzelfall das Interesse vom Mieter, Vermieter und den Nachbarn abgewogen werden.
Hundehaltung in der Mietwohnung: So überzeugst du deinen Vermieter.

Was tun, wenn der Vermieter keine Hunde erlaubt?

Will ein Vermieter keinen Hund in seiner Mietwohnung und droht mit einer Abmahnung und Kündigung, dann ist diese meist nicht rechtens. Der Vermieter aber gerichtlich prüfen lassen, ob ein Recht auf Tierhaltung bzw. Hundehaltung besteht oder nicht.
Kein Stress mit dem Vermieter: So überzeugst du deinen Vermieter von einem Hund in der Wohnung.

Kann der Vermieter einen kleinen Hund verbieten?

Für die Erlaubnis ist es erst einmal unerheblich, ob es sich um einen großen oder kleinen Hund handelt. Bei einem großen Hund würde vielleicht bei einer besonders kleinen Wohnung der Tierschutz sich einschalten. Solange eine artgerechte Haltung möglich ist, ist die Größe vom Hund egal. In jedem Fall solltest du mit dem Vermieter sprechen und die Erlaubnis einholen. Das tust du am besten schriftlich.
Erlaubnis vom Vermieter für einen kleinen Hund einholen: Tipps & Tricks.

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