Was die Selbstauskunft ist
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, mit dem sich Wohnungsbewerber vorstellen: Personendaten, Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, und niemand muss sie ausfüllen.

Praktisch führt an ihr trotzdem kein Weg vorbei. Auf einem angespannten Markt vergibt kein Vermieter eine Wohnung an jemanden, über den er nichts weiß: Wer die Auskunft verweigert, bewirbt sich faktisch nicht.
Interessant ist deshalb nicht die Frage, ob du sie ausfüllst, sondern welche Fragen du beantworten musst. Und da ist die Rechtslage klarer, als die Formulare vermuten lassen: Ein erheblicher Teil dessen, was abgefragt wird, ist unzulässig.
Die Trennlinie verläuft am berechtigten Interesse des Vermieters. Zulässig ist, was für das Mietverhältnis von Bedeutung ist, allen voran die Frage, ob du die Miete zahlen kannst.
Was gefragt werden darf
Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Identifikation.
Beruf und Arbeitgeber, ob befristet oder unbefristet beschäftigt, ob in der Probezeit.
Das Nettoeinkommen und ein Nachweis darüber. Das ist die zentrale zulässige Frage, weil daran die Zahlungsfähigkeit hängt.
Die Zahl der einziehenden Personen. Sie ist für Belegung und Betriebskosten von Bedeutung.
Haustiere. Die Frage ist zulässig, und eine falsche Antwort kann das Mietverhältnis gefährden, anders als bei den unzulässigen Fragen. Was danach gilt, steht bei der Hundehaltung in der Mietwohnung.
Laufende Insolvenz- oder Räumungsverfahren und Mietschulden beim bisherigen Vermieter.
Ob eine gewerbliche Nutzung beabsichtigt ist.
Was nicht gefragt werden darf
Auf eine unzulässige Frage darfst du falsch antworten, ohne dass daraus ein Kündigungsgrund entsteht. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Schutzmechanismus, der die Grenze überhaupt wirksam macht.
Kinderwunsch und Schwangerschaft. Beides geht den Vermieter nichts an.
Familienstand und Beziehungsverhältnisse. Auch nicht, ob künftig ein Partner einziehen soll.
Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit und ethnische Herkunft.
Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis.
Krankheiten und Behinderungen, soweit sie die Nutzung der Wohnung nicht berühren.
Die Höhe des Vermögens und die konkrete Zusammensetzung, das Einkommen genügt für die Prüfung der Zahlungsfähigkeit.
Musikinstrumente, ein häufiger Klassiker in Formularen und gleichwohl unzulässig.
Was du nicht mitschickst
Neben den Fragen lohnt der Blick darauf, welche Unterlagen du beilegst. Auch hier gilt: nur, was für die Entscheidung nötig ist.
Die Ausweiskopie darfst du schwärzen. Ausweisnummer, Zugangsnummer und Seriennummer sind für eine Identitätsprüfung nicht erforderlich: Name, Geburtsdatum und Foto genügen.
Gehaltsabrechnungen können geschwärzt werden bis auf das, was zählt: den Nettobetrag und den Arbeitgeber. Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Kontoverbindung und Konfession gehören nicht dorthin.
Kontoauszüge gehören gar nicht in eine Bewerbung. Eine Bonitätsauskunft leistet dasselbe, ohne deine Ausgaben offenzulegen.
Und beachte: Der Vermieter darf die Unterlagen der abgelehnten Bewerber nicht dauerhaft behalten. Nach Abschluss der Vermietung sind sie zu löschen, du kannst das ausdrücklich verlangen.
So füllst du sie aus
Fülle sie vollständig und wahrheitsgemäß aus, soweit die Fragen zulässig sind. Eine Lücke bei Einkommen oder Personenzahl fällt auf und wirkt schlechter als eine unbequeme Antwort.
Bei unzulässigen Fragen hast du drei Möglichkeiten: das Feld leer lassen, einen Strich setzen oder falsch antworten. Rechtlich bist du in allen drei Fällen sicher; praktisch fällt ein leeres Feld weniger auf als ein Strich mit Kommentar.
Bereite sie vor der Suche vor, nicht nach der Besichtigung. Wer die vollständige Mappe direkt am Termin abgeben kann, liegt in der Auswahl vorn: Was sonst hineingehört, steht bei der ersten eigenen Wohnung.
Nutzt der Vermieter ein eigenes Formular, fülle dieses aus statt eines mitgebrachten. Ein abweichendes Formular erzeugt Rückfragen, und Rückfragen kosten Zeit, die andere Bewerber nutzen.
Die Bonitätsauskunft
Neben der Selbstauskunft verlangen die meisten Vermieter einen Bonitätsnachweis. Er ist der Punkt, an dem Bewerbungen am häufigsten unvollständig bleiben, weil er Vorlauf braucht.
Üblich ist eine Auskunft mit einem Score und dem Hinweis, ob negative Einträge vorliegen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der kostenlosen Datenkopie nach Datenschutzrecht, auf die du einen Anspruch hast, und einer kostenpflichtigen Bescheinigung, die für die Vorlage bei Dritten gedacht ist.
Die kostenlose Datenkopie enthält alles, was gespeichert ist, auch Angaben, die den Vermieter nichts angehen. Wer sie ungeprüft weitergibt, gibt mehr preis als nötig.
Beantrage sie deshalb früh, prüfe sie auf Fehler und lass Veraltetes berichtigen. Eine falsche oder überholte Eintragung fällt sonst genau dann auf, wenn du sie nicht mehr korrigieren kannst.
Nach einem Umzug lohnt der erneute Blick: Widersprüchliche Adressen in der Auskunft führen bei der nächsten Bewerbung zu Rückfragen.
Wenn das Einkommen nicht reicht
Viele Vermieter rechnen mit einer Faustregel: Die Kaltmiete soll etwa ein Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Wer darunter liegt, hat es schwerer, aber nicht aussichtslos.
Der übliche Ausgleich ist eine Bürgschaft, meist der Eltern. Sie ersetzt fehlendes Einkommen oder fehlende Mietvergangenheit durch eine Sicherheit; was sie für die Bürgen bedeutet, steht bei der Elternbürgschaft.
Möglich sind auch ein Mitmieter mit eigenem Einkommen, der in den Vertrag aufgenommen wird, oder der Nachweis von Vermögen, das die Miete für einen längeren Zeitraum deckt.
Nenne den Ausgleich aktiv in der Bewerbung, statt zu warten, bis die Frage kommt. Ein Bewerber, der die Lücke selbst benennt und schließt, wirkt souveräner als einer, der sie übergeht.
Häufige Fragen
Muss ich eine Selbstauskunft ausfüllen?
Rechtlich nicht. Praktisch bewirbt sich nicht, wer sie verweigert.
Welche Fragen sind zulässig?
Name, Beruf, Einkommen mit Nachweis, Personenzahl, Haustiere, laufende Insolvenz- oder Räumungsverfahren und Mietschulden.
Was darf nicht gefragt werden?
Kinderwunsch, Schwangerschaft, Familienstand, Religion, Partei, Herkunft, Vorstrafen ohne Bezug und Krankheiten.
Darf ich auf unzulässige Fragen falsch antworten?
Ja. Daraus entsteht kein Kündigungsgrund.
Und bei zulässigen Fragen?
Dort nicht. Eine falsche Angabe zu Einkommen oder Haustieren kann das Mietverhältnis gefährden.
Darf ich meine Ausweiskopie schwärzen?
Ja. Ausweis-, Zugangs- und Seriennummer sind für die Identitätsprüfung nicht nötig.