Mehr Erfolg bei der Wohnungssuche mit der Selbstauskunft für Mieter.

Vermieter fordern immer öfters eine Selbstauskunft von Mietern. Gefällt einem Mieter eine Wohnung ist Schnelligkeit und Überzeugungsarbeit gefragt.

Werde der Liebling von deinem neuen Vermieter und bringe bereits bei der Wohnungsbesichtigung eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft & SCHUFA mit! Mit gut organisierten Unterlagen kannst du Vermieter überzeugen.

Unsere Empfehlung für die Wohnungssuche: Jetzt direkt noch eine offizielle SCHUFA-Selbstauskunft einholen.

Die Wohnungssuche gestaltet sich vielerorts als schwierig. Wohnungsbesichtigungen ähneln oft einem Bewerbungsgespräch, bei dem sich Mieter im besten Licht gegenüber potenziellen Vermietern zeigen. Meist gibt es nämlich viele Mietinteressenten für eine Wohnung. Realistische Chancen auf einen Mietvertrag haben dann oft nur Wohnungssuchende mit vollständigen Unterlagen für die Wohnungsbewerbung.

Selbstauskunft: Was ist das?

Eine Mieterselbstauskunft wird von Vermieter vor dem Abschluss eines Mietvertrages eingeholt. Auf diese Weise wollen Vermieter mehr über die persönliche und finanzielle Situation ihres zukünftigen Mieters erfahren.

Die Mieterselbstauskunft wird häufig bei begehrten Mietwohnungen unter den Interessenten bei der Wohnungsbesichtigung verteilt. Die Bestandteile einer Mieterselbstauskunft sind Angaben zur Person, verfügbares Nettohaushaltseinkommen, Beruf, Arbeitgeber und Kontaktdaten.

Zusätzlich werden Vermieter interessiert sein, ob offene Mietrückstände oder sogar eine eidesstattliche Erklärung in den letzten 3 Jahren abgegeben wurde. Zusammen mit der SCHUFA-Selbstauskunft können sich so Vermieter ein umfassendes Bild vom Mietinteressenten machen.

Manche Vermieter interessieren sich aber auch für persönliche Dinge. Deswegen stellt sich bei der Mieterselbstauskunft auch immer die Frage, welche Angaben überhaupt zulässig sind. Und dürfen Mieter im Zweifel sogar bei einigen Angaben lügen?

Fragen in der Mieterselbstauskunft

Mit der Mieterselbstauskunft gehst du gut vorbereitet in das Gespräch mit deinem neuen Vermieter: Nutze die kostenlose Vorlage
Gut vorbereitet auf Wohnungssuche: Das sind die zulässigen und unzulässigen Fragen von Vermietern in der Mieterselbstauskunft.

Angaben in der Mieterselbstauskunft sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das dient bereits dem Zweck, das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht mit Falschangaben in vorne herein zu belasten. Bei folgenden zulässigen Fragen in der Mieterselbstauskunft besteht bei Falschangaben sogar ein Kündigungsrisiko.

Zulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft

  • Vor- und Nachname
  • Familienstand
  • Aktuelle Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Monatliches Haushaltseinkommen
  • Bestand einer eidesstattlichen Versicherung
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Pfändung des Einkommens
  • Dazugehörige Personen im Haushalt
  • Vorhandene Haustiere

Angaben zum aktuellen Mietverhältnis

Selbstauskunft für Mieter: Das sollte in der Mieterselbstauskunft stehen
Mieter sollte unaufgefordert eine Mieterselbstauskunft ausfüllen. Vermieter werden die Transparenz zu schätzen wissen.

Was viele Mieter nicht wissen, der Vermieter darf auch Fragen zum bisherigen Mietverhältnis stellen. Dazugehörigen Angaben zum bisherigen Vermieter (Name und Anschrift), Dauer des aktuellen Mietverhältnisses sowie die Frage nach offenen Mietschulden.

Da die Angaben zum aktuellen Mietverhältnis nicht zur persönlichen Lebensführung gehören, dürfen potenzielle Vermieter diese Informationen auch abfragen. Das bestätigt auch der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Mieter sollten sich deswegen auf die Frage nach dem aktuellen Mietverhältnis mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorbereiten.

Wir empfehlen Mietern auf Wohnungssuche folgende Unterlagen zur Wohnungsbesichtigung mitzunehmen:

  • Mieterselbstauskunft
  • Schufa-Auskunft
  • Lebenslauf
  • Gehaltsabrechnung
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Alternativ zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können auch die Überweisungsbelege der letzten 3 Monate ausreichen. Wurde die Miete vom Amt direkt gezahlt, dann solltest du das anhand von Überweisungsbelegen nachweisen. Damit kannst du zusätzliche Pluspunkte bei deinem Vermieter sammeln.

Gibt es eine ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters?

Verzichtet der Vermieter auf eine Mieterselbstauskunft, dürfen Mieter dennoch einige Informationen nicht verschweigen. Das meint eine unaufgeforderte Aufklärungspflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter. Unaufgefordert müssen Mieter offenbaren, wenn der Mietzins einen erheblichen Anteil des Nettoeinkommens des Mieters ausmacht. Die Gesetzgebung geht von einem Anteil von über 75 % aus. Damit soll der Vermieter bereits im Vorfeld vor erhöhten Mietausfallrisiken geschützt werden.

Ebenso besteht eine Pflicht seitens des Mieters anzugeben, ob die Kosten der Wohnung vom Sozialamt oder anderen Grundsicherungsträgern, wie z. B. dem Jobcenter übernommen werden. Darüber hinaus muss offenbart werden, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. 

Kommt ein Mieter seiner ungefragten Aufklärungspflicht nicht nach und verschweigt diese, dann ist unter Umständen eine fristlose Kündigung des Mietvertrages möglich.

Unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft

Für Vermieter und Mieter ist es wichtig zu wissen, welche Fragen in Mieterselbstauskunft gestellt werden dürfen, sondern auch, welche grundsätzlich unzulässig sind.

Werden in der Mieterselbstauskunft unzulässige Fragen an den Mieter gestellt, dann darf der Mieter auch lügen. Unwahre Angaben von betroffenen Mietern bei unzulässigen Fragen haben keine Auswirkungen auf den zukünftig geschlossenen Mietvertrag.

Unzulässige Fragen in der Selbstauskunft sind grundsätzlich alle Angaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Mietverhältnis sind. Folgende unzulässige Fragen dürfen nicht von Vermietern in der Mieterselbstauskunft abgefragt werden:

  • Religion, ethnischen Herkunft und Nationalität
  • Vorstrafen
  • Mitgliedschaft in Parteien, Gewerkschaften oder Vereinen
  • Sexuelle Orientierung
  • Hobbys und Musikgeschmack

Unzulässig sind auch Fragen rund um den gesundheitlichen Zustand, Schwangerschaft oder Abfrage eines Kinderwunsches. Überraschend für viele Vermieter ist auch, dass Rauchgewohnheiten oder Fragen zum Versicherungsschutz nicht abgefragt werden dürfen.

Umgang mit unzulässigen Fragen

Der Vermieter hat ein Interesse daran in Erfahrung zu bringen, wer in sein Eigentum, also in seine Wohnung oder Haus einziehen wird. Neben dem persönlichen Eindruck des Vermieters sind es aber auch harte Fakten, wie z. B. Familienstand, Beruf, Nettoeinkommen, jetzige Wohnsituation, Kinder und Haustiere ein wichtiger Baustein für die Auswahl seines Wunschmieters.

Wird einem Mieter eine unzulässige Frage in der Mieterselbstauskunft gestellt, so können Mietinteressenten auch diese Frage bewusst falsch beantworten, ohne dass dies Konsequenzen hätte. Anders als bei zulässigen Fragen dürfen Mieter nämlich bei unzulässigen Fragen lügen.

Trotzdem sollten Mieter das Verhältnis mit dem Vermieter mit einer Falschaussage belasten. Hat der Mieter zum Beispiel nicht zu befürchten, dass ein anderer Interessent wegen einer „zu ehrlich“ beantworteten oder ausgelassenen Frage in der Mieterselbstauskunft den Vortritt erhält, dann sollten Mieter proaktiv den Vermieter auf die Unzulässigkeit ansprechen.

Oft handelt es sich nicht um Böswilligkeit seitens der Vermieter, sondern es wurde vielleicht eine nicht aktuelle Vorlage aus dem Internet verwendet. Deswegen unser Tipp: Sprich mit deinem Vermieter und sei ehrlich. Das wirkt professionell und schafft Vertrauen.

Anders sieht es in angespannten Immobilienmärkten aus. Ist die Wohnung heiß begehrt, wird sich der Vermieter häufig für den Mieter entscheiden, den er am besten finanziell und persönlich einschätzen kann. In der Praxis sind Mietinteressenten in den meisten Großstädten fast immer bereit, in einer Selbstauskunft Angaben auch bei unzulässigen Fragen zu machen.

Mieterselbstauskunft und SCHUFA-Selbstauskunft: Das sind die Unterschiede

Die SCHUFA-Selbstauskunft bestätigt dir, dass du kein finanzieller Problemfall bist und damit kurz vor der Insolvenz stehst. Die Mieterselbstauskunft dagegen ist ein Formular für Mieter, in der Daten zur Person und Lebenssituation abgefragt werden.

Woher bekomme ich eine SCHUFA-Selbstauskunft?

Die SCHUFA-Selbstauskunft ist ein kostenpflichtiger Service der Schufa Holding AG. Die SCHUFA ist die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei in Deutschland und speichert Daten von Verbrauchern. Auf Grundlage der Daten errechnet die SCHUFA den sogenannten Basisscore. Mieter können schnell und unkompliziert die SCHUFA online beantragen*. In diesem Fall erhalten Verbraucher in wenigen Sekunden eine offizielle Aussage zur eigenen Kreditwürdigkeit.

Brauche ich eine SCHUFA-Selbstauskunft?

In den meisten Fällen erhöht ein positiver Bonitätscheck, sprich die Schufa Selbstauskunft die Chance darauf einen positiven Eindruck über deine Zahlungsmoral und Bonität gegenüber Vermietern glaubhaft zu belegen. Vielerorts gehört die SCHUFA-Selbstauskunft zu der standardmäßigen Abfrage von Vermietern, bevor ein Mietvertrag geschlossen wird. Wir empfehlen dir bereits zur Wohnungsbesichtigung eine SCHUFA-Selbstauskunft mitzubringen.

Ist eine SCHUFA Pflicht?

Die Vorlage einer SCHUFA-Selbstauskunft ist anders als von vielen vermutet keine Pflicht bei Mietwohnungen in Deutschland. Allerdings haben Vermieter das Recht ihre Wohnung an Mieter mit optimaler Bonität und entsprechenden Nachweisen zu vermieten. Aus diesem Grund hat sich die Vorlage einer SCHUFA-Auskunft als gängige Praxis vor der Unterschrift unter einem Vertrag zwischen Mieter und Vermieter etabliert.

Verbraucher sollten datensparsam sein und nicht alle Daten als Eigenauskunft an den Vermieter weitergeben. Der SCHUFA-Bonitätscheck* umfasst lediglich die Daten, welche Vermieter interessieren.

Der SCHUFA Basisscore: Das bedeuten die Werte

Mieter auf Wohnungssuche werden nicht selten von Vermietern dazu aufgefordert eine offizielle Selbstauskunft ihren Unterlagen für die Wohnungsbewerbung beizulegen. Halten Mieter dann die Selbstauskunft in den Händen, wundern sich viele über den Schufa-Basisscore und fragen sich, was dieser bedeutet.

Der SCHUFABasisscore ist für dich bestimmt. Bei dem Score handelt es sich um einen Wert, welchen du zusammen mit der Selbstauskunft erhältst und soll als Orientierung für Verbraucher gelten. Generell lässt sich sagen, je höher dein Basisscore, umso besser bewertet die SCHUFA deine Bonität. Anders ausgedrückt: Ein hoher Scorewert steht für ein geringes Ausfallrisiko für deinen Vertragspartner.

SCORE-WERTEINSCHÄTZUNG
über 97,5 %Sehr geringes Risiko
95 bis 97,5 %Geringes bis überschaubares Risiko
90 bis 95 %durchschnittlich bis erhöhtes Risiko
80 bis 90 %Deutlich erhöhtes bis hohes Risiko
50 bis 80 %Sehr hohes Risiko
weniger als 50 %Sehr kritisches Risiko

Negative SCHUFA: Wohnung trotz SCHUFA mieten?

Du bist auf Wohnungssuche und hast deswegen eine SCHUFA-Auskunft beantragt? Kaum hältst du die SCHUFA-Auskunft in deinen Händen, ist die Überraschung oftmals groß. Eine nicht bezahlte Rechnung oder ein aufgenommener Kredit haben sich negativ auf deine SCHUFA-Werte ausgewirkt.

Was viele Verbraucher nämlich nicht wissen. Negative SCHUFA Einträge werden über Jahre hinweg gespeichert. Wie lange dein negativer SCHUFA-Eintrag gespeichert wird, hängt mit der Höhe der Forderungen zusammen. Allgemein lässt sich aber sagen, dass Beträge unter 1.000 Euro, die nicht mehr offen sind, diese spätestens nach einem Monat bei der SCHUFA gelöscht werden. Anders sieht es bei höheren Beträgen aus. Nach 3 Jahren werden aber in der Regel die Einträge unabhängig vom Wert des Eintrages gelöscht.

Mieter auf Wohnungssuche haben aber selten die Zeit 3 Jahre zu warten, bis wieder eine „saubere SCHUFA“ dem Vermieter präsentiert werden kann. Deswegen sollten Mieter prüfen, ob negative SCHUFA Einträge gelöscht werden können. Jeder gelöschter SCHUFA Eintrag kann dein SCHUFA-Score verbessern. Mit dem kostenlosen Musterbrief für die SCHUFA kannst du negative Einträge loswerden und deinen Basisscore verbessern.

Mieterselbstauskunft & DSGVO: Darauf kommt es an.

Bei der Vermietung einer Immobilie hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran, mehr über den Mietinteressenten zu erfahren. Das ist auch verständlich. Überlassen Vermieter ihr Eigentum oft einem für sie fremden Menschen und müssen hoffen, dass der Mieter die Wohnung auch pfleglich behandelt. Ebenso kann der äußere Schein von Mietinteressenten auch trügerisch sein und hinter dem Geschäftsmann im Anzug steckt ein Mieter mit einer ausgesprochen schlechten Zahlungsmoral. Aus diesem Grund räumt auch die Datenschutzgrundverordnung dem Vermieter ein Recht ein, Daten über den Mietinteressenten anzufordern und für die Dauer des Vermietungsprozesses zu speichern.

Leider schießen auch einige Vermieter über das Ziel hinaus und erheben Daten, die über das für die Vermietung erforderliche Maß hinausgehen.

Für Mieter heißt es deswegen bei der Beantwortung der Fragen in der Mieterselbstauskunft die informationelle Selbstbestimmung gegen das Interesse des Vermieters abzuwägen. Die Gesetzesgrundlage für das berechtigte Interesse wird in Artikel 6 der DSGVO geregelt.

Spätestens vor Unterzeichnung eines Mietvertrages entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. In diesem Schuldverhältnis sollen alle Informationen eingeholt werden dürfen, die auch tatsächlich zur Begründung eines Mietvertrages notwendig sind. Das umfasst zum Beispiel Angaben zur Person, aktuelle Anschrift, Gehaltsnachweise und andere personenbezogenen Daten. Aber aufgepasst. Nicht alle Fragen in der Mieterselbstauskunft sind zulässig.

Aufbewahrungsfristen für Vermieter

Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Löschung für alle personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO, wenn der Zwecke, für die sie ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr notwendig gegeben ist.

Bei der Vermietung einer Immobilie sind somit alle Daten von Mietinteressenten unmittelbar zu löschen, sobald der Interessent nicht mehr für die Mietwohnung berücksichtigt wird. Für den Mieter für die sich der Vermieter entschieden hat und sich ein Mietvertrag anbahnt, dürfen alle notwendigen Informationen bis zur Unterschrift unter dem Mietvertrag aufbewahrt werden.

Vermieter, welche eine Interessentenkartei aufbauen möchten, sollten im Nachgang zum Vermietungsprozess eine erneute Einwilligung des Interessenten einholen, die personenbezogenen Daten Mietobjekt-unabhängig speichern zu dürfen. In diesem Fall muss der Mietinteressent über die geltenden Datenschutzbestimmungen aufgeklärt werden und eine Anlaufstelle zur Einsicht und Löschung der Daten gewährt werden.

Kostenlose SCHUFA-Auskunft nach DSGVO?

Einmal im Jahr können Verbraucher eine kostenlose Schufa-Auskunft erhalten. Dafür müssen Interessierte ein Antragsformular für die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO auf der Homepage der SCHUFA (meineschufa.de) ausfüllen. Die kostenlose SCHUFA wird dem Antragsteller in Papierform und frühestens nach 14 Tage zugestellt. In der eher unübersichtlichen Datenkopie erhältst du einen Überblick über deinen SCHUFA-Basisscore und welche Einträge über dich gespeichert wurden. Der datensparsame Bonitätscheck ist die für Vermieter geeignete Version. Für diese optimierte Darstellungsform der Selbstauskunft werden 29,99 € berechnet. Die traurige Wahrheit für viele Wohnungssuchende: Leider führt bei heutigen Wohnungsbewerbungen kein Weg mehr an der SCHUFA vorbei – auch trotz kostenloser SCHUFA-Datenkopie.

Wo du Probleme mit einer mäßigen SCHUFA bekommen kannst

Viele Verbraucher haben regelrecht Angst vor einen Blick in ihre SCHUFA-Auskunft. Denn die SCHUFA deckt auch noch jahrelang kleinere Versäumnisse auf und schränkt den Betroffenen bei dem Abschluss von Verträgen ein. Wir haben für dich ein paar Ratgeber herausgesucht, wie es auch mit einem Vertrag auch mit mäßiger Bonität klappt.

Häufig gestellte Fragen zur Selbstauskunft für Mieter

Was ist eine Selbstauskunft für Mieter?

Eine Mieterselbstauskunft ist eine Selbstauskunft eines Mieterinteressenten für den künftigen Vermieter. Hiermit können Mieter dem Vermieter über deine privaten Lebensumstände Auskunft erteilen und so positiv bei der Wohnungsbesichtigung punkten.
Jetzt Vorlage zur Selbstauskunft für Mieter ausfüllen.

Muss ich eine SCHUFA-Selbstauskunft beantragen?

Nein. Aber viele Vermieter setzen die SCHUFA-Selbstauskunft als Teil einer vollständigen Wohnungsbewerbung voraus. Mieter, die eine gute Bonitätsauskunft bei der SCHUFA vorlegen können, werden häufig bevorzugt. Besonders auf angespannten Wohnungsmärkten kommt man sehr oft nicht darum herum, eine SCHUFA-Selbstauskunft zu beantragen und dem Vermieter vorzulegen.
Weitere Informationen zur Mieterselbstauskunft und SCHUFA.

Was muss man bei einer Selbstauskunft angeben?

Mit der Selbstauskunft möchte der Vermieter mehr über dich und deine Einkommens- und Lebenssituation erfahren. Inhalt der Selbstauskunft sind Angaben zu deinem Einkommen, derzeitigen Wohnverhältnissen, Haushaltsangehörige und ob offenen Mietschulden bei einem ehemaligen Vermieter bestehen.
Alle Informationen und Vorlagen zur Selbstauskunft findest du hier.

Was unterscheidet die Mieterselbstauskunft vom SCHUFA-Bonitätscheck?

Die Mieterselbstauskunft und der SCHUFA-Bonitätscheck sind unterschiedliche Dokumente. Beide Dokumente gehören aber zu einer gut organisierten Wohnungsbewerbung. Mit der Mieterselbstauskunft macht der Mieter selbst Angaben zu seiner finanziellen Situation und aktuellen Wohnsituation. Die Bonitätsauskunft der SCHUFA ist ein Bonitätsnachweis von einer unabhängigen Institution. Die SCHUFA gibt Auskunft, ob positive oder negative Vertrags- beziehungsweise Zahlungsinformationen zu einer Person vorliegen. Der Bonitätscheck der SCHUFA kann online beantragt werden.
Jetzt Mieterselbstauskunft und SCHUFA-Bonitätscheck für die Wohnungssuche vorbereiten.

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