Zwei Pflichten, ein Vorgang
Wer in Berlin einen Hund hält, hat es mit zwei getrennten Pflichten zu tun, die dennoch über denselben Weg erledigt werden.

Die erste ist die Registrierung im Berliner Hunderegister. Sie ist unabhängig von der Steuer vorgeschrieben und dient der Zuordnung: Ein entlaufener Hund lässt sich über sein Register-Kennzeichen seinem Halter zuordnen.
Die zweite ist die Hundesteuer. Sie ist eine Gemeindesteuer und wird in Berlin von der Finanzverwaltung erhoben.
Der praktische Vorteil: Die Anmeldung im Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Anmeldung. Du meldest also einmal und hast beides erledigt, ein Vorgang, nicht zwei Behördengänge.
Dazu kommen zwei weitere Verpflichtungen, die nicht über das Register laufen: die Haftpflichtversicherung und die Kennzeichnung per Mikrochip. Beide sind in Berlin für jeden Hund vorgeschrieben, unabhängig von Rasse und Größe.
Was die Steuer kostet
Berlin erhebt 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro im Jahr für jeden weiteren.
Die Staffelung ist bewusst so gebaut. Sie soll die Zahl der Hunde je Haushalt begrenzen, indem jeder zusätzliche teurer wird als der erste, ein Prinzip, das fast alle deutschen Kommunen anwenden.
Maßgeblich ist der Haushalt, nicht die Person. Zwei Hunde in einer Wohnung sind erster und zweiter Hund, auch wenn formal zwei verschiedene Personen als Halter auftreten. Wer das anders angibt, riskiert eine Nachforderung.
Im Vergleich der Bundesländer liegt Berlin damit im mittleren Bereich. Manche Kommunen liegen deutlich darunter, andere (besonders im Westen) spürbar darüber. Für gefährliche Hunde erheben viele Gemeinden ein Vielfaches; die Einzelheiten regelt jede Kommune für sich.
Die Fristen
Die Anmeldung ist innerhalb eines Monats vorzunehmen. Der Monat beginnt mit dem Ereignis, das die Pflicht auslöst, dem Kauf, der Übernahme aus dem Tierheim oder dem Zuzug nach Berlin.
Für Welpen gilt eine eigene Regel: Ein Hund, der jünger als drei Monate ist, muss innerhalb der ersten vier Lebensmonate angemeldet werden. Bis dahin besteht keine Anmeldepflicht.
Ziehst du mit einem Hund nach Berlin, läuft die Frist ab dem Umzug. Sie steht neben der melderechtlichen Zwei-Wochen-Frist für dich selbst, beide laufen unabhängig voneinander, und die eine ersetzt die andere nicht. Wie deine eigene Anmeldung abläuft, steht bei der Anmeldung in Berlin.
Verlässt du Berlin oder gibst du den Hund ab, meldest du ihn ab. Ohne Abmeldung läuft die Steuer weiter, und sie läuft so lange, bis jemand sie beendet.
So meldest du an
Die Anmeldung läuft über das Berliner Hunderegister und ist auf drei Wegen möglich: online, schriftlich oder telefonisch. Der Onlineweg ist der schnellste.
Bereithalten solltest du: deine persönlichen Daten mit Berliner Anschrift, die Angaben zum Hund (Rasse oder Mischung, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe und besondere Merkmale), die Nummer des Mikrochips und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer.
Die Chipnummer ist der Punkt, an dem Anmeldungen am häufigsten scheitern. Sie steht im Impfpass oder im Heimtierausweis; ist der Hund noch nicht gechipt, muss das zuerst geschehen. Jeder Tierarzt macht das in wenigen Minuten.
Nach der Anmeldung erhältst du ein Kennzeichen, das dem Hund zugeordnet ist. Bewahre die Registernummer auf, du brauchst sie bei jeder Änderung.
Wann abgebucht wird
Die Steuer wird ausschließlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Ohne Mandat kommt die Anmeldung nicht durch.
Die erste Abbuchung erfolgt einen Monat nach der Anmeldung und ist anteilig, du zahlst also nur für den Rest des laufenden Jahres, nicht den vollen Jahresbetrag.
Danach wird der Jahresbetrag vierteljährlich abgebucht: im März, Juni, September und Dezember. Beim ersten Hund sind das 30 Euro je Quartal, beim zweiten 45 Euro.
Achte darauf, dass das hinterlegte Konto aktuell bleibt. Wechselst du die Bank, teile die neue Verbindung mit, eine geplatzte Lastschrift zieht Rücklastschriftgebühren nach sich, und zwar auf beiden Seiten.
Wenn du die Anmeldung versäumst
Eine nicht angemeldete Hundehaltung ist eine Ordnungswidrigkeit, und die Folgen sind spürbarer, als viele annehmen.
Das Ordnungsamt kann die Steuer bis zu vier Jahre rückwirkend nachfordern. Bei einem Hund sind das bis zu 480 Euro, bei zweien entsprechend mehr, auf einen Schlag fällig.
Dazu kommt das Bußgeld. Es bewegt sich in einer Spanne von etwa 100 bis 2 000 Euro, je nach Dauer und Umständen des Verstoßes. Wer über Jahre nicht angemeldet hat, liegt nicht am unteren Ende.
Die Kontrolle ist einfacher, als man denkt. Tierarztbesuche, Hundeschulen, Hundewiesen, Nachbarschaftshinweise und Kontrollen im öffentlichen Raum führen regelmäßig zur Aufdeckung, und wer einen Hund führt, kann ihn nicht verstecken.
Wer die Frist versäumt hat, meldet nachträglich an. Eine freiwillige verspätete Anmeldung wird erfahrungsgemäß deutlich milder behandelt als eine aufgedeckte Nichtanmeldung.
Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Berlin gehört zu den Bundesländern, in denen eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund vorgeschrieben ist, nicht nur für gefährliche Rassen oder große Hunde, sondern ausnahmslos.
Der Grund liegt in der Haftung. Als Tierhalter haftest du für Schäden, die dein Hund verursacht, verschuldensunabhängig. Es kommt nicht darauf an, ob du etwas falsch gemacht hast; es genügt, dass sich die Tiergefahr verwirklicht hat.
Das kann teuer werden. Ein Hund, der auf die Fahrbahn läuft und einen Unfall auslöst, verursacht Schäden, die in die Hunderttausende gehen können, und für die du persönlich einstehst.
Achte beim Abschluss auf eine ausreichende Deckungssumme und darauf, dass Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden eingeschlossen sind. Prüfe außerdem, ob Schäden an gemieteten Räumen mitversichert sind, in einer Mietwohnung ist das der praktisch relevante Fall.
Die Versicherung ist nachzuweisen. Halte die Police bereit; bei einer Kontrolle wird sie neben dem Registerkennzeichen verlangt.
Chip und Kennzeichnung
Jeder Hund in Berlin muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Der Chip wird vom Tierarzt unter die Haut gesetzt, ist etwa reiskorngroß und trägt eine weltweit eindeutige Nummer.
Er ist die Voraussetzung für die Registrierung, weil er den Hund eindeutig identifiziert. Ohne Chipnummer keine Anmeldung, und ohne Anmeldung kein Registerkennzeichen.
Zusätzlich zum Chip erhältst du ein Kennzeichen aus dem Hunderegister. Führe die Registernummer mit, wenn du unterwegs bist; sie wird bei Kontrollen verlangt.
Ein Hinweis, der leicht untergeht: Der Chip ersetzt keine Registrierung. Ein gechipter Hund aus einem anderen Bundesland ist in Berlin nicht automatisch erfasst, die Anmeldung im Berliner Register bleibt nötig.
Ermäßigung und Befreiung
Für bestimmte Hunde entfällt die Steuer oder wird ermäßigt. Die Befreiung gibt es nicht von selbst, sie muss beantragt und belegt werden.
Assistenzhunde für Menschen mit Behinderung sind der klarste Fall. Blindenführhunde und andere ausgebildete Assistenzhunde werden von der Steuer freigestellt.
Diensthunde im Einsatz für Behörden und Hilfsorganisationen (Rettungshunde, Sanitätshunde) fallen ebenfalls unter eine Begünstigung.
Hunde aus dem Tierheim werden in vielen Kommunen im ersten Jahr begünstigt, um die Vermittlung zu fördern. Frag bei der Übernahme im Tierheim danach; dort ist die aktuelle Praxis bekannt.
Lege die Nachweise gleich mit der Anmeldung vor. Rückwirkend wird eine Befreiung nur begrenzt gewährt, und der Aufwand ist ungleich größer als beim ersten Antrag.
Was du melden musst
Nach der Anmeldung bleibt das Register nur aktuell, wenn du Änderungen mitteilst. Fünf Fälle sind meldepflichtig:
Der Umzug innerhalb Berlins. Die Registeradresse muss stimmen, sonst greift die Zuordnung im Ernstfall ins Leere.
Der Wegzug aus Berlin. Dann meldest du den Hund ab; die Steuerpflicht endet. Am neuen Wohnort gelten die dortigen Regeln, die Hundesteuer ist kommunal, und die Sätze weichen erheblich voneinander ab. Ein Überblick steht bei der Hundesteuer allgemein.
Der Tod des Hundes. Ohne Abmeldung läuft die Steuer weiter.
Die Abgabe an eine andere Person. Du meldest ab, der neue Halter meldet an.
Ein zweiter Hund. Er wird eigenständig angemeldet und mit dem höheren Satz veranlagt.
Was ein Hund in Berlin insgesamt kostet
Die Steuer ist der kleinste Posten. Wer die Anschaffung plant, sollte die laufenden Kosten realistisch ansetzen, sie sind der Grund, warum Hunde im Tierheim landen.
Einmalig zu Beginn: die Anschaffung selbst, die Grundausstattung mit Leine, Geschirr, Liegeplatz, Näpfen und Transportbox, die Kennzeichnung per Chip beim Tierarzt und die Grundimmunisierung. Bei einem Tierheimhund kommt eine Schutzgebühr statt eines Kaufpreises.
Jedes Jahr: die Hundesteuer mit 120 Euro, die Haftpflichtversicherung, Futter, die jährliche Impfung und Wurmkuren. Dazu kommen Hundeschule im ersten Jahr, Pflegemittel und Ersatz für Verschlissenes.
Unregelmäßig, aber sicher: Tierarztkosten außer der Reihe. Sie sind der Posten, den fast alle unterschätzen, eine Operation kann vierstellig werden, und die Behandlungskosten sind seit der Novelle der Gebührenordnung deutlich gestiegen.
Wenn du arbeitest: Betreuung während der Arbeitszeit. Ein Hundesitter oder eine Hundetagesstätte kostet monatlich einen Betrag, der die Steuer um ein Vielfaches übersteigt, und in einer Stadt wie Berlin ist die Frage der Betreuung fast immer die praktisch entscheidende.
Eine Krankenversicherung oder eine OP-Versicherung für den Hund ist keine Pflicht, aber eine Überlegung wert. Sie verwandelt einen unkalkulierbaren Einzelbetrag in eine planbare Monatsrate.
Wenn du mit Hund nach Berlin ziehst
Beim Zuzug laufen mehrere Fristen nebeneinander, und sie werden regelmäßig durcheinandergebracht.
Für dich: zwei Wochen zur Anmeldung beim Bürgeramt, § 17 Abs. 1 BMG. Du brauchst Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung.
Für den Hund: ein Monat zur Anmeldung im Berliner Hunderegister. Diese Frist läuft unabhängig und beginnt mit dem Umzug.
Am alten Wohnort: die Abmeldung des Hundes. Ohne sie läuft die dortige Steuer weiter, und zwei Kommunen erheben parallel. Kläre das im selben Zug, die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuer erfolgt anteilig, aber nur auf Antrag.
Prüfe außerdem, ob sich mit dem Bundesland deine Pflichtenlage ändert. Kommst du aus einem Land ohne Versicherungspflicht, brauchst du in Berlin eine Haftpflicht. Und Rassen, die anderswo als gefährlich eingestuft sind, unterliegen hier möglicherweise anderen Auflagen, frag beim Ordnungsamt deines Bezirks nach, bevor du umziehst.
Der Hund und die Mietwohnung
Die steuerlichen und ordnungsrechtlichen Pflichten sagen nichts darüber, ob du in deiner Wohnung überhaupt einen Hund halten darfst. Das ist eine mietrechtliche Frage, und sie wird getrennt beantwortet.
Ein pauschales Tierhaltungsverbot im Formularmietvertrag ist unwirksam. Zulässig ist ein Zustimmungsvorbehalt, der Vermieter entscheidet, darf aber nicht willkürlich entscheiden, sondern muss den Einzelfall abwägen.
Kläre das vor der Anschaffung. Ein Hund, der bereits eingezogen ist, verschiebt das Gespräch von einer Bitte zu einer nachträglichen Rechtfertigung. Wie du die Zustimmung einholst, steht bei der Hundehaltung in der Mietwohnung; einen fertigen Antrag findest du beim Musterantrag.
Bewahre die Zustimmung auf. Bei einem Eigentümerwechsel tritt der neue Eigentümer in den Mietvertrag ein und ist an sie gebunden.
Wofür das Hunderegister da ist
Die Registrierung wirkt auf den ersten Blick wie zusätzliche Bürokratie neben der Steuer. Ihr Zweck ist aber ein anderer, und er wird an dem Tag wichtig, an dem etwas passiert.
Ein entlaufener Hund ist der Regelfall. Wer ihn findet, bringt ihn zum Tierheim oder zum Tierarzt; dort wird der Chip ausgelesen und über das Register dem Halter zugeordnet. Ohne Registrierung endet die Kette beim Chip, und ein gechipter Hund ohne Registereintrag ist genauso anonym wie ein ungechipter.
Der zweite Fall ist der Beißvorfall. Hier braucht die Behörde eine belastbare Zuordnung zwischen Tier und Halter, und das Register liefert sie. Für dich ist das nicht nur Nachteil: Eine saubere Registrierung schützt auch davor, für einen fremden Hund in Anspruch genommen zu werden.
Drittens dient das Register der Übersicht über den Bestand: Wie viele Hunde in der Stadt leben, welcher Größe und welcher Rasse. Auf dieser Grundlage werden Auslaufflächen geplant und ordnungsrechtliche Entscheidungen getroffen.
Halte deine Daten deshalb aktuell. Ein Register mit veralteten Adressen leistet genau das nicht, wofür es geführt wird, und im Ernstfall bist du der, dem es nützen soll.
Fünf Fehler, die teuer werden
Den Umzug nach Berlin vergessen. Wer in einer Kommune ohne Registerpflicht gelebt hat, denkt an die Anmeldung nicht, die Monatsfrist läuft trotzdem.
Den zweiten Hund nicht anmelden. Die Ersparnis von 180 Euro im Jahr steht einer Nachforderung über bis zu vier Jahre plus Bußgeld gegenüber. Die Rechnung geht nicht auf.
Bei der Abgabe nicht abmelden. Wer seinen Hund weitergibt und es dem Register nicht mitteilt, zahlt weiter, und haftet im Zweifel für ein Tier, das ihm nicht mehr gehört.
Die Bankverbindung nicht aktualisieren. Nach einem Kontowechsel platzt die Lastschrift. Aus einer Quartalszahlung von 30 Euro wird ein Vorgang mit Rücklastschriftgebühren und Mahnung.
Auf die Versicherung verzichten. Sie ist in Berlin vorgeschrieben, und der eigentliche Schaden liegt nicht im Bußgeld, sondern in der persönlichen Haftung für einen Schaden, den niemand ersetzt.
Was im Berliner Alltag gilt
Neben Steuer und Registrierung gibt es Regeln für den Umgang im öffentlichen Raum, und sie werden kontrolliert.
Es besteht eine Anleinpflicht in weiten Teilen des Stadtgebiets, auf Straßen und Plätzen, in Grünanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gebäuden mit Publikumsverkehr. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, von denen es im Stadtgebiet mehrere gibt.
Für den Nachweis der Sachkunde gilt: Wer einen Hund führt, muss die nötige Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen. Für bestimmte Konstellationen ist ein Sachkundenachweis vorgesehen, frag beim Ordnungsamt deines Bezirks, was für dich gilt.
Hinterlassenschaften sind zu beseitigen. Das ist keine Höflichkeitsregel, sondern bußgeldbewehrt.
Und beachte die Hausordnung deines Wohnhauses. Eine Leinenpflicht im Treppenhaus und auf dem Grundstück ist zulässig und in vielen Häusern vorgesehen.
Mit dem Hund unterwegs
Die Berliner Registrierung wirkt über die Stadtgrenze hinaus, aber nicht überall gleich.
Innerhalb Deutschlands reist du mit Impfpass und dem Nachweis der Haftpflicht. Beachte, dass Leinen- und Maulkorbregeln Ländersache sind: Was in Berlin erlaubt ist, kann anderswo anders geregelt sein, besonders bei größeren Hunden.
Für Reisen ins EU-Ausland brauchst du den EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung und den Chip. Der Ausweis wird vom Tierarzt ausgestellt und trägt die Chipnummer, dieselbe, die im Berliner Register steht.
Bei einem längeren Auslandsaufenthalt bleibt die Berliner Steuerpflicht bestehen, solange der Hund in Berlin gemeldet ist. Erst die Abmeldung beendet sie.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?
120 Euro im Jahr für den ersten Hund, 180 Euro für jeden weiteren.
Wann muss ich anmelden?
Innerhalb eines Monats nach Kauf, Übernahme oder Zuzug nach Berlin.
Was gilt für Welpen?
Ein Hund unter drei Monaten muss innerhalb der ersten vier Lebensmonate angemeldet werden.
Muss ich zweimal anmelden – Register und Finanzamt?
Nein. Die Anmeldung im Berliner Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Anmeldung.
Wie wird abgebucht?
Per SEPA-Lastschrift. Die erste Abbuchung erfolgt anteilig einen Monat nach der Anmeldung, danach vierteljährlich im März, Juni, September und Dezember.
Was kostet ein Quartal?
30 Euro beim ersten Hund, 45 Euro beim zweiten.
Was passiert, wenn ich nicht anmelde?
Die Steuer kann bis zu vier Jahre rückwirkend nachgefordert werden, dazu ein Bußgeld von etwa 100 bis 2 000 Euro.
Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?
Ja, in Berlin für jeden Hund, unabhängig von Rasse und Größe.
Warum ist sie so wichtig?
Weil du als Halter verschuldensunabhängig haftest. Es genügt, dass sich die Tiergefahr verwirklicht hat.
Braucht mein Hund einen Chip?
Ja. Ohne Chipnummer ist die Registrierung nicht möglich.
Mein Hund ist schon gechipt – reicht das?
Nein. Der Chip ersetzt die Registrierung nicht; ein Hund aus einem anderen Bundesland muss in Berlin neu angemeldet werden.
Gibt es eine Befreiung?
Für Assistenzhunde und Diensthunde. Tierheimhunde werden vielerorts im ersten Jahr begünstigt. Die Befreiung muss beantragt und belegt werden.
Was muss ich nachträglich melden?
Umzug innerhalb Berlins, Wegzug, Tod des Hundes, Abgabe an eine andere Person und jeden weiteren Hund.
Darf mein Vermieter einen Hund verbieten?
Ein pauschales Verbot im Formularmietvertrag ist unwirksam. Ein Zustimmungsvorbehalt ist zulässig, die Zustimmung darf aber nicht willkürlich verweigert werden.
Wo darf mein Hund ohne Leine laufen?
In den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten. Im übrigen Stadtgebiet gilt in weiten Teilen Anleinpflicht.