Neu: Umzugs-Checkliste in 60 Sekunden erstellen – kostenlos & ohne Anmeldung
Startseite›Berlin: Wohnen, Anmelden, Ämter›In Berlin anmelden›Wohnungsgeberbestätigung in Berlin

Wohnungsgeberbestätigung in Berlin

Das Papier, an dem die meisten Anmeldetermine scheitern, und das nicht du ausstellst. Die fünf Pflichtangaben und was du tust, wenn der Vermieter nicht reagiert.

Zuletzt geprüft im September 2026 Rechtsgrundlage genannt

Ohne sie geht nichts

Die Wohnungsgeberbestätigung ist das Papier, an dem in Berlin die meisten Anmeldetermine scheitern. Sie ist keine Formalie und kein Entgegenkommen des Vermieters, sie ist gesetzlich vorgeschrieben, und ohne sie meldet dich kein Bürgeramt an.

Altbaufassade in Berlin
Das Papier, an dem die meisten Anmeldetermine scheitern. Foto: Bodo Kubrak, CC0, via Wikimedia Commons

Die Pflicht steht in § 19 BMG: Wer einer Person eine Wohnung überlässt, muss ihr den Einzug schriftlich bestätigen. Das gilt für den Eigentümer, für die Hausverwaltung und für den Hauptmieter, der untervermietet.

Damit hängt der Zwei-Wochen-Frist des § 17 Abs. 1 BMG eine zweite Pflicht an, die nicht bei dir liegt. Du bist auf die Mitwirkung eines Dritten angewiesen, und genau deshalb gehört das Papier auf die Liste der Dinge, die vor dem Umzug geklärt werden, nicht danach.

Der Vermieter hat die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen. Er darf dafür kein Entgelt verlangen.

Was darauf stehen muss

Fünf Angaben sind vorgeschrieben, und fehlt eine davon, wird die Bestätigung im Bürgeramt nicht angenommen:

Name und Anschrift des Wohnungsgebers. Bei einer Hausverwaltung deren Angaben, mit dem Hinweis, dass sie im Auftrag des Eigentümers handelt.

Die Anschrift der Wohnung, vollständig mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, und, bei Mehrfamilienhäusern, mit der Lage im Haus.

Das Einzugsdatum. Der Tag, an dem tatsächlich eingezogen wird, nicht der Beginn des Mietvertrags, wenn beides auseinanderfällt.

Die Namen aller einziehenden Personen. Jede Person, die sich anmelden will, muss aufgeführt sein, auch Kinder.

Die Unterschrift des Wohnungsgebers. Handschriftlich; eine unsignierte Datei genügt nicht.

Nicht darauf gehören Angaben zur Miete, zur Wohnungsgröße oder zum Mietvertrag. Die Bestätigung ist ein melderechtliches Dokument, kein Auszug aus dem Mietverhältnis, und was nicht hineingehört, gehört auch nicht dorthin.

Wer sie ausstellt

Der Eigentümer, wenn er selbst vermietet.

Die Hausverwaltung, wenn eine beauftragt ist. Sie ist dann die richtige Adresse für die Anfrage, nicht der Eigentümer.

Der Hauptmieter, wenn er untervermietet. Er ist in diesem Verhältnis der Wohnungsgeber und trägt dieselbe Pflicht.

Du selbst, wenn du in deine eigene Immobilie einziehst. Dann bist du zugleich Wohnungsgeber und Bewohner und bestätigst dir den Einzug selbst, das ist zulässig und wird von den Bürgerämtern so gehandhabt.

Ziehst du zu jemandem, der bereits dort wohnt, ist der Hauptmieter oder Eigentümer der Wohnungsgeber, nicht der Partner, wenn er selbst nur Mitbewohner ist.

So bekommst du sie rechtzeitig

Frag früh, am besten bei der Vertragsunterzeichnung, spätestens bei der Schlüsselübergabe. Zu diesem Zeitpunkt hast du den Vermieter ohnehin vor dir, und die Unterschrift ist eine Sache von einer Minute.

Bring das Formular mit. Viele private Vermieter kennen die Pflicht nicht im Detail und formulieren dann etwas Eigenes, das im Bürgeramt nicht angenommen wird. Ein vorbereitetes Formular vermeidet das.

Läuft die Wohnung über eine Hausverwaltung, richte die Bitte schriftlich dorthin und nenne dabei die Frist des § 19 BMG. Verwaltungen bearbeiten Standardanliegen nach Eingang, und eine frühe Anfrage steht früher in der Reihe.

Verweigert der Wohnungsgeber die Bestätigung oder reagiert er nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Weise ihn schriftlich auf die Pflicht hin und setze eine kurze Frist. Bleibt es dabei, kannst du dich an das Bürgeramt wenden, es kann den Wohnungsgeber zur Auskunft auffordern.

Kläre das nicht erst, wenn der Anmeldetermin steht. Ein Termin ohne Bestätigung ist verloren, und der nächste liegt in Berlin regelmäßig Wochen entfernt.

Wenn etwas nicht passt

Ein falsches Einzugsdatum. Lass es korrigieren, statt es hinzunehmen. Das Datum bestimmt, wann deine Frist zu laufen beginnt, und eine spätere Korrektur ist aufwendiger als eine sofortige.

Eine fehlende Person. Wer nicht aufgeführt ist, wird nicht angemeldet. Bei Familien fällt das häufig erst im Termin auf.

Eine Kopie statt des Originals. Die Bürgerämter verlangen in der Regel ein unterschriebenes Original. Eine eingescannte und ausgedruckte Fassung wird nicht immer akzeptiert, frag im Zweifel vorher nach.

Ein selbst gebasteltes Schreiben. Wenn der Vermieter formlos bestätigt, prüfe, ob alle fünf Pflichtangaben enthalten sind. Fehlt eine, ergänze sie mit ihm, bevor du zum Termin gehst.

Wozu es die Pflicht überhaupt gibt

Die Wohnungsgeberbestätigung wirkt wie zusätzliche Bürokratie, und viele Vermieter empfinden sie auch so. Ihr Zweck ist ein konkreter: Sie soll Scheinanmeldungen verhindern.

Vor ihrer Einführung genügte die eigene Angabe, um sich unter einer Adresse anzumelden. Das ließ sich für Anmeldungen unter Adressen nutzen, an denen niemand wohnte, mit Folgen von Sozialleistungsmissbrauch bis zu Briefkastenfirmen.

Indem der Wohnungsgeber den Einzug bestätigt, gibt es eine zweite Stelle, die für die Richtigkeit einsteht. Wer wissentlich falsch bestätigt, begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit.

Für dich hat das einen Nebeneffekt, der selten benannt wird: Die Bestätigung ist auch ein Beleg zu deinen Gunsten. Sie dokumentiert, ab wann dir die Wohnung überlassen wurde, und das kann bei einer Auseinandersetzung über den Mietbeginn nützlich sein.

Konstellationen, die abweichen

Die Wohngemeinschaft. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag ist der Vermieter der Wohnungsgeber für alle. Zieht jemand als Untermieter in ein Zimmer, ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber, und braucht dafür in aller Regel die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung.

Der Einzug bei Angehörigen. Ziehst du zu Eltern oder Partner, bestätigt derjenige den Einzug, der die Wohnung innehat. Auch hier ist die Bestätigung Pflicht, dass man sich kennt, ändert daran nichts.

Die Nebenwohnung. Auch für eine Zweitwohnung braucht es eine Bestätigung. Sie wird vom Wohnungsgeber der Zweitwohnung ausgestellt.

Das möblierte Zimmer auf Zeit. Auch ein befristetes Mietverhältnis begründet eine Meldepflicht, wenn du dort tatsächlich wohnst. Kläre die Bestätigung bei Vertragsschluss, bei kurzen Laufzeiten ist der Vermieter danach oft schwer erreichbar.

Nach der Anmeldung

Heb die Bestätigung auf. Sie ist Teil deiner Mietunterlagen und belegt im Zweifel, ab wann du in der Wohnung wohnst.

Beim Auszug gibt es kein Gegenstück dazu: Eine Auszugsbestätigung ist nur nötig, wenn du ins Ausland ziehst und dich abmeldest. Beim Umzug innerhalb Deutschlands erledigt die Anmeldung am neuen Ort alles Weitere.

Wie der Anmeldetermin selbst abläuft und was sonst mitzubringen ist, steht bei der Anmeldung in Berlin; welche Bürgerämter in Frage kommen, bei den Bürgerämtern in Berlin.

Häufige Fragen

Brauche ich sie wirklich?

Ja. Ohne Wohnungsgeberbestätigung meldet dich kein Bürgeramt an. Die Pflicht steht in § 19 BMG.

Wer stellt sie aus?

Der Eigentümer, die Hausverwaltung oder (bei Untermiete) der Hauptmieter.

Was muss draufstehen?

Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Anschrift der Wohnung, Einzugsdatum, Namen aller einziehenden Personen und die Unterschrift.

Darf der Vermieter Geld dafür verlangen?

Nein. Die Ausstellung ist unentgeltlich.

Bis wann muss er sie ausstellen?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.

Was, wenn er sich weigert?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Weise schriftlich auf die Pflicht hin, setze eine Frist und wende dich sonst an das Bürgeramt.

Ich ziehe in meine eigene Wohnung – was dann?

Dann bist du selbst Wohnungsgeber und bestätigst dir den Einzug. Das ist zulässig.

Gehört die Miete auf die Bestätigung?

Nein. Sie ist ein melderechtliches Dokument, keine Auskunft über das Mietverhältnis.

Auf einen Blick
PflichtangabenWohnungsgeber, Anschrift der Wohnung, Einzugsdatum, alle einziehenden Personen, Unterschrift
Ausstellen darfEigentümer, Hausverwaltung, Hauptmieter bei Untermiete
Eigene Immobiliedu bestätigst dir den Einzug selbst
Kostenkeine
Verweigerungist eine Ordnungswidrigkeit