Wohnungsgeberbestätigung für Sachsen

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Anmeldung in Sachsen

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Das solltest du wissen

Die Wohnungsgeberbestätigung in Sachsen muss nach § 19 Bundesmeldegesetz folgende Informationen enthalten: Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter), das Datum vom Einzug oder Auszug, Anschrift der neuen Wohnung und den Namen des Hauptmieters. Eine vollständige Wohnungsgeberbescheinigung kannst du elektronisch oder per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt versenden.

Wohnsitz anmelden in Sachsen

Das Einwohnermeldeamt sollte dein erster Behördengang nach dem Umzug sein. Die Ummeldung des Wohnortes vor einem Umzug ist nicht möglich.

Ab dem Einzugsdatum beginnt die Frist für die Anmeldung in Sachsen (2 Wochen nach Bezug der Wohnung). Das Einzugsdatum steht in der Wohnungsgeberbestätigung, die du von deinem Vermieter erhältst. Deswegen wird die Wohnungsgeberbestätigung auch als Vermieterbescheinigung bezeichnet. Mit diesem Nachweis bestätigt der Vermieter, dass der Mieter auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist.

Folgende Unterlagen benötigst du für die Anmeldung des Wohnsitzes:

  • Wohnungsgeberbestätigung 
  • Personalausweis (alternativ Reisepass)
Innerhalb von 14 Tagen musst dich nach deinem Umzug beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung.
Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug musst du die Wohnungsgeberbestätigung in Sachsen bei der Meldebehörde abgeben.

Nach deiner Anmeldung kannst du eine Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung erhalten. Das Dokument gilt zusammen mit dem Reisepass als gültiger Ersatz für einen Personalausweis. Die Meldebestätigung musst du aber bei deiner Anmeldung ausdrücklich verlangen. Inhalt der Meldebestätigung ist unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. 

Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung wird vom Vermieter und dem Mieter unterschrieben. Mieter sollten sich innerhalb von 14 Tagen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt mit der unterschriebenen Wohnungsgeberbestätigung in Sachsen anmelden.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Mit der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt der Vermieter dem Mieter, dass er tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen oder aus der Wohnung ausgezogen ist. Mit dieser Bestätigung kann der Mieter unverzüglich den Wechsel des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt anmelden. Durch die Wohnungsgeberbestätigung sollen Scheinanmeldungen wirksamer bekämpft werden.

In Sachsen spricht man von einer Wohnungsgeberbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung, oder auch von einer Vermieterbescheinigung.

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Nach § 19 des Bundesmeldegesetzes wurde festgelegt, dass Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter) den Einzug des Mieters bestätigen müssen. Der Wohnungsgeber hat eine Mitwirkungspflicht, der einziehenden Person zu ermöglichen, eine ordnungsgemäße Anmeldung seines Wohnsitzes mit der Wohnungsgeberbestätigung zu ermöglichen. Folglich müssen sich Mieter für die Wohnungsgeberbestätigung in den meisten Fällen an den Vermieter wenden. Eigentümer und Eigenheimbesitzer können sich die Bescheinigung selber ausstellen.

Meldeämter in Sachsen

StadtWohnungsgeberbestätigung
Sachsen
AnnabergWohnungsgeberbestätigung Annaberg
Bad SchlemaWohnungsgeberbestätigung Bad Schlema
AuerbachWohnungsgeberbestätigung Auerbach
BautzenWohnungsgeberbestätigung Bautzen
BischofswerdaWohnungsgeberbestätigung Bischofswerda
BornaWohnungsgeberbestätigung Borna
BurgstädtWohnungsgeberbestätigung Burgstädt
ChemnitzWohnungsgeberbestätigung Chemnitz
CoswigWohnungsgeberbestätigung Coswig
CrimmitschauWohnungsgeberbestätigung Crimmitschau
DelitzschWohnungsgeberbestätigung Delitzsch
DippoldiswaldeWohnungsgeberbestätigung Dippoldiswalde
DöbelnWohnungsgeberbestätigung Döbeln
DresdenWohnungsgeberbestätigung Dresden
EilenburgWohnungsgeberbestätigung Eilenburg
FlöhaWohnungsgeberbestätigung Flöha
FrankenbergWohnungsgeberbestätigung Frankenberg
FreibergWohnungsgeberbestätigung Freiberg
FreitalWohnungsgeberbestätigung Freital
GlauchauWohnungsgeberbestätigung Glauchau
GörlitzWohnungsgeberbestätigung Görlitz
GrimmaWohnungsgeberbestätigung Grimma
GroßenhainWohnungsgeberbestätigung Großenhain
HeidenauWohnungsgeberbestätigung Heidenau
HoyerswerdaWohnungsgeberbestätigung Hoyerswerda
KamenzWohnungsgeberbestätigung Kamenz
LeipzigWohnungsgeberbestätigung Leipzig
LöbauWohnungsgeberbestätigung Löbau
MarienbergWohnungsgeberbestätigung Marienberg
MarkkleebergWohnungsgeberbestätigung Markkleeberg
MeißenWohnungsgeberbestätigung Meißen
OschatzWohnungsgeberbestätigung Oschatz
PirnaWohnungsgeberbestätigung Pirna
RadebergWohnungsgeberbestätigung Radeberg
RadebeulWohnungsgeberbestätigung Radebeul
RiesaWohnungsgeberbestätigung Riesa
SchkeuditzWohnungsgeberbestätigung Schkeuditz
SchneebergWohnungsgeberbestätigung Schneeberg
TauchaWohnungsgeberbestätigung Taucha
TorgauWohnungsgeberbestätigung Torgau
WerdauWohnungsgeberbestätigung Werdau
WurzenWohnungsgeberbestätigung Wurzen
ZittauWohnungsgeberbestätigung Zittau
ZwickauWohnungsgeberbestätigung Zwickau

Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung:

Was steht in der Wohnungsgeberbestätigung?

Bei der in § 19 BMG geregelten Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um eine verpflichtende Bescheinigung seitens des Vermieters, dass der im Mietvertrag angegebene Mieter auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. Mieter benötigen die Bestätigung, um sich an ihrem neuen Wohnsitz anzumelden. Andernfalls drohen Bußgelder.
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Dürfen Vermieter Gebühren für die Wohnungsgeberbestätigung nehmen?

Nein, Vermieter sind nach deutschem Recht dazu verpflichtet, dir eine Wohnungsgeberbestätigung kostenlos auszustellen. Der Vermieter muss nach dem Gesetz seine „Mitwirkungspflicht“ erfüllen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
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Wo bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung her?

Die Wohnungsgeberbestätigung muss dir dein Vermieter unmittelbar nach dem Einzug ausfüllen. Dafür kannst du kostenlose Vorlagen und Muster im Internet finden und ausfüllen. Anschließend kannst du deinem Vermieter die Bescheinigung zur Unterschrift vorlegen. Der Vermieter ist laut Bundesmeldegesetz verpflichtet, das Formular auf Richtigkeit zu prüfen und dann zu unterschreiben.
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