Wohnungsgeberbestätigung für Brandenburg

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Anmeldung in Brandenburg

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Das solltest du wissen

Die Wohnungsgeberbestätigung in Brandenburg muss nach § 19 Bundesmeldegesetz folgende Informationen enthalten: Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter), das Datum vom Einzug oder Auszug, Anschrift der neuen Wohnung und den Namen des Hauptmieters. Eine vollständige Wohnungsgeberbescheinigung kannst du elektronisch oder per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt versenden.

Wohnsitz anmelden in Brandenburg

Das Einwohnermeldeamt sollte dein erster Behördengang nach dem Umzug sein. Die Ummeldung des Wohnortes vor einem Umzug ist nicht möglich.

Ab dem Einzugsdatum beginnt die Frist für die Anmeldung in Brandenburg (2 Wochen nach Bezug der Wohnung). Das Einzugsdatum steht in der Wohnungsgeberbestätigung, die du von deinem Vermieter erhältst. Deswegen wird die Wohnungsgeberbestätigung auch als Vermieterbescheinigung bezeichnet. Mit diesem Nachweis bestätigt der Vermieter, dass der Mieter auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist.

Folgende Unterlagen benötigst du für die Anmeldung des Wohnsitzes:

  • Wohnungsgeberbestätigung 
  • Personalausweis (alternativ Reisepass)
Frag deinen Vermieter nach einer Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung. Mit diesem Formular musst du dich beim Einwohnermeldeamt nach deinem Umzug anmelden
Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug musst du die Wohnungsgeberbestätigung in Brandenburg bei der Meldebehörde abgeben.

Nach deiner Anmeldung kannst du eine Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung erhalten. Das Dokument gilt zusammen mit dem Reisepass als gültiger Ersatz für einen Personalausweis. Die Meldebestätigung musst du aber bei deiner Anmeldung ausdrücklich verlangen. Inhalt der Meldebestätigung ist unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. 

Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung wird vom Vermieter und dem Mieter unterschrieben. Mieter sollten sich innerhalb von 14 Tagen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt mit der unterschriebenen Wohnungsgeberbestätigung in Brandenburg anmelden.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Mit der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt der Vermieter dem Mieter, dass er tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen oder aus der Wohnung ausgezogen ist. Mit dieser Bestätigung kann der Mieter unverzüglich den Wechsel des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt anmelden. Durch die Wohnungsgeberbestätigung sollen Scheinanmeldungen wirksamer bekämpft werden.

In Brandenburg spricht man von einer Wohnungsgeberbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung, oder auch von einer Vermieterbescheinigung.

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Nach § 19 des Bundesmeldegesetzes wurde festgelegt, dass Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter) den Einzug des Mieters bestätigen müssen. Der Wohnungsgeber hat eine Mitwirkungspflicht, der einziehenden Person zu ermöglichen, eine ordnungsgemäße Anmeldung seines Wohnsitzes mit der Wohnungsgeberbestätigung zu ermöglichen. Folglich müssen sich Mieter für die Wohnungsgeberbestätigung in den meisten Fällen an den Vermieter wenden. Eigentümer und Eigenheimbesitzer können sich die Bescheinigung selber ausstellen.

Meldeämter in Brandenburg

StadtWohnungsgeberbestätigung
Brandenburg
AngermündeWohnungsgeberbestätigung Angermünde
Bad BelzigWohnungsgeberbestätigung Bad Belzig
Bad FreienwaldeWohnungsgeberbestätigung Bad Freienwalde
BeelitzWohnungsgeberbestätigung Beelitz
Bernau bei BerlinWohnungsgeberbestätigung Bernau bei Berlin
Brandenburg a.d. HavelWohnungsgeberbestätigung Brandenburg (Havel)
CottbusWohnungsgeberbestätigung Cottbus
EberswaldeWohnungsgeberbestätigung Eberswalde
EisenhüttenstadtWohnungsgeberbestätigung Eisenhüttenstadt
ErknerWohnungsgeberbestätigung Erkner
FalkenseeWohnungsgeberbestätigung Falkensee
FinsterwaldeWohnungsgeberbestätigung Finsterwalde
ForstWohnungsgeberbestätigung Forst
Frankfurt (Oder)Wohnungsgeberbestätigung Frankfurt (Oder)
FürstenwaldeWohnungsgeberbestätigung Fürstenwalde
GubenWohnungsgeberbestätigung Guben
HennigsdorfWohnungsgeberbestätigung Hennigsdorf
Hohen NeuendorfWohnungsgeberbestätigung Hohen Neuendorf
JüterbogWohnungsgeberbestätigung Jüterbog
Königs WusterhausenWohnungsgeberbestätigung Königs Wusterhausen
LauchhammerWohnungsgeberbestätigung Lauchhammer
LübbenauWohnungsgeberbestätigung Lübbenau
LübbenWohnungsgeberbestätigung Lübben
LuckenwaldeWohnungsgeberbestätigung Luckenwalde
LudwigsfeldeWohnungsgeberbestätigung Ludwigsfelde
NauenWohnungsgeberbestätigung Nauen
NeuruppinWohnungsgeberbestätigung Neuruppin
OranienburgWohnungsgeberbestätigung Oranienburg
PerlebergWohnungsgeberbestätigung Perleberg
PotsdamWohnungsgeberbestätigung Potsdam
PrenzlauWohnungsgeberbestätigung Prenzlau
PritzwalkWohnungsgeberbestätigung Pritzwalk
RathenowWohnungsgeberbestätigung Rathenow
SchwedtWohnungsgeberbestätigung Schwedt
SenftenbergWohnungsgeberbestätigung Senftenberg
SprembergWohnungsgeberbestätigung Spremberg
StrausbergWohnungsgeberbestätigung Strausberg
TeltowWohnungsgeberbestätigung Teltow
TemplinWohnungsgeberbestätigung Templin
VeltenWohnungsgeberbestätigung Velten
Werder (Havel)Wohnungsgeberbestätigung Werder (Havel)
WildauWohnungsgeberbestätigung Wildau
WittenbergeWohnungsgeberbestätigung Wittenberge
Wittstock/DosseWohnungsgeberbestätigung Wittstock/Dosse
ZehdenickWohnungsgeberbestätigung Zehdenick
ZossenWohnungsgeberbestätigung Zossen

Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung:

Was steht in der Wohnungsgeberbestätigung?

Bei der in § 19 BMG geregelten Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um eine verpflichtende Bescheinigung seitens des Vermieters, dass der im Mietvertrag angegebene Mieter auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. Mieter benötigen die Bestätigung, um sich an ihrem neuen Wohnsitz anzumelden. Andernfalls drohen Bußgelder.
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Dürfen Vermieter Gebühren für die Wohnungsgeberbestätigung nehmen?

Nein, Vermieter sind nach deutschem Recht dazu verpflichtet dir eine Wohnungsgeberbestätigung kostenlos auszustellen. Der Vermieter muss nach dem Gesetz seine “Mitwirkungspflicht” erfüllen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
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Wo bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung her?

Die Wohnungsgeberbestätigung muss dir dein Vermieter unmittelbar nach dem Einzug ausfüllen. Dafür kannst du kostenlose Vorlagen und Muster im Internet finden und ausfüllen. Anschließend kannst du deinem Vermieter die Bescheinigung zur Unterschrift vorlegen. Der Vermieter ist laut Bundesmeldegesetz verpflichtet, das Formular auf Richtigkeit zu prüfen und dann zu unterschreiben.
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