Neu: Umzugs-Checkliste in 60 Sekunden erstellen – kostenlos & ohne Anmeldung

Anschreiben an den Verkäufer

Bei ähnlichen Geboten entscheidet, wem der Verkäufer den Abschluss zutraut. Ein Musterschreiben, das genau diese Frage beantwortet.

Zuletzt geprüft im September 2026

Warum ein Anschreiben überhaupt etwas bringt

Bei mehreren Interessenten mit ähnlichem Gebot entscheidet selten der letzte tausend Euro. Es entscheidet, wem der Verkäufer zutraut, dass der Kauf tatsächlich zustande kommt.

Hand schreibt mit einem Füllfederhalter auf Papier
Ein persönliches Anschreiben hebt eine Kaufanfrage aus dem Stapel heraus. Foto: Old Bengal, CC0, via Wikimedia Commons

Genau das ist die Aufgabe des Anschreibens. Es beantwortet drei Fragen, bevor sie gestellt werden: Wer bist du, wie ist finanziert, ab wann kannst du.

Der zweite Effekt betrifft private Verkäufer, die ihr Elternhaus oder ihre langjährige Wohnung verkaufen. Für sie ist der Verkauf nicht nur eine Transaktion, und ein Anschreiben, das erkennen lässt, wer einzieht, wirkt bei ihnen anders als bei einem professionellen Anbieter.

Übertreib es dabei nicht. Ein sachliches Schreiben mit klaren Angaben schlägt eine emotionale Erzählung; wer zu dick aufträgt, wirkt unglaubwürdig.

Was hineingehört

Der Bezug. Objektbezeichnung, Ort und, falls vorhanden, die Objektnummer aus dem Inserat. Verkäufer bieten oft mehrere Objekte an.

Wer du bist. Zwei bis drei Sätze: Namen, Beruf, Haushaltsgröße, warum diese Immobilie. Keine Lebensgeschichte.

Die Finanzierung. Der entscheidende Absatz. Nenne, wie viel Eigenkapital eingesetzt wird, mit welcher Bank du sprichst und ob eine Finanzierungsbestätigung vorliegt. Eine konkrete Angabe schlägt jede Beteuerung.

Der Zeitplan. Ab wann du beurkunden kannst und ab wann du übernehmen willst. Ein Käufer, der flexibel ist, ist für einen Verkäufer, der noch eine neue Wohnung sucht, viel wert.

Das Gebot, wenn du eines abgibst. Eine klare Zahl, mit dem Hinweis, dass sie sich auf den Zustand nach Besichtigung bezieht.

Die Erreichbarkeit. Telefonnummer und E-Mail, und wann du erreichbar bist.

Was nicht hineingehört: Kritik am Objekt, Verhandlungsargumente, Bedingungen und alles, was nach Schwierigkeiten klingt. Das Anschreiben soll dich als sichere Wahl zeigen, nicht als anspruchsvolle.

Musterformulierung

Sehr geehrte Frau Berger,

wir haben Ihr Haus in der Lindenstraße 14 am vergangenen Samstag besichtigt und möchten Ihnen unser Interesse bestätigen.

Wir sind Anna Weber und Jonas Weber, beide berufstätig, mit zwei Kindern im Grundschulalter. Wir wohnen seit acht Jahren zur Miete im Nachbarort und suchen seit einem Jahr ein Haus mit Garten in dieser Gegend. Ihr Haus hat uns überzeugt, besonders der Zuschnitt und die Nähe zur Schule.

Zur Finanzierung: Wir bringen 120.000 Euro Eigenkapital ein. Eine Finanzierungsbestätigung unserer Bank über den erforderlichen Betrag liegt vor; wir fügen sie diesem Schreiben bei.

Wir bieten Ihnen 385.000 Euro auf Grundlage des bei der Besichtigung gesehenen Zustands. Beurkunden könnten wir kurzfristig; beim Übergabetermin richten wir uns gern nach Ihnen, falls Sie Zeit für Ihren eigenen Umzug brauchen.

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter 0341 12345678, am besten abends ab 18 Uhr, oder per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Anna und Jonas Weber

Der Text ist knapp und beantwortet alles, was der Verkäufer wissen will. Der vierte Absatz ist der wichtigste: Er nennt eine Zahl, bindet sie an den gesehenen Zustand und bietet Entgegenkommen beim Termin, ohne etwas zu verlangen.

Wie verbindlich das ist

Ein Anschreiben mit Gebot ist rechtlich nicht bindend. Ein Vertrag über eine Immobilie kommt ausschließlich durch notarielle Beurkundung zustande, alles davor, auch ein schriftliches Gebot und auch eine Zusage des Verkäufers, hat keine bindende Wirkung.

Das gilt in beide Richtungen. Du kannst dich zurückziehen, und der Verkäufer kann trotz Zusage an jemand anderen verkaufen. Das ist bitter, wenn es passiert, aber es ist die Rechtslage.

Praktisch heißt das: Verlass dich nicht auf eine mündliche Zusage. Solange nicht beurkundet ist, suchst du weiter, höflich, ohne es an die große Glocke zu hängen.

Sei bei der Formulierung trotzdem sorgfältig. Was du zusagst, wird beim Notartermin erwartet, und wer dort von seinem eigenen Schreiben abrückt, verliert das Objekt schneller, als er es gewonnen hat.

Reservierungsvereinbarungen gegen Geld bringen dir keine Sicherheit, weil erst die Urkunde verbindlich ist. Sieh sie kritisch, sie verpflichten dich, ohne dir etwas zu garantieren.

Drei Situationen, drei Zuschnitte

Vor der Besichtigung. Hier ist das Ziel nur der Termin. Halte es kurz: Bezug zum Inserat, wer du bist, Finanzierungsstand in einem Satz, Bitte um einen Termin mit Angabe deiner Verfügbarkeit. Kein Gebot, du hast das Objekt noch nicht gesehen.

Nach der Besichtigung. Die Form aus dem Muster oben: vollständig, mit Gebot und Zeitplan. Schick es innerhalb von ein bis zwei Tagen; danach ist der Eindruck verblasst und andere waren schneller.

Bei einem Bieterverfahren. Manche Verkäufer sammeln Gebote bis zu einem Stichtag. Halte dann die Form ein, die verlangt wird, und nenne neben dem Betrag ausdrücklich die Punkte, die dich von anderen unterscheiden: Finanzierungsbestätigung, Flexibilität beim Termin, Verzicht auf Bedingungen.

In allen drei Fällen gilt: eine Seite, keine Anlagen außer der Finanzierungsbestätigung, und ein Betreff, der das Objekt eindeutig benennt.

Was das Anschreiben schwächt

Bedingungen stellen. „Sofern die Heizung noch erneuert wird“ oder „vorbehaltlich eines Gutachtens“ macht aus deinem Gebot ein Vielleicht. Wenn du ein Gutachten willst, hol es dir, aber schreib nicht darüber.

Den Zustand kritisieren. Der Sanierungsstau am Bad gehört in deine Kalkulation, nicht in das Schreiben. Deine Zahl bringt ihn ohnehin zum Ausdruck.

Vage bleiben. „Die Finanzierung ist kein Problem“ ist keine Angabe. Nenne den Eigenkapitalbetrag und den Stand bei der Bank.

Zu lang schreiben. Mehr als eine Seite liest niemand, der zwanzig Zuschriften sichtet.

Druck aufbauen. Eine gesetzte Frist wirkt bei einem privaten Verkäufer nicht als Entschlossenheit, sondern als Zumutung, und sie kostet dich das Objekt.

Nach dem Anschreiben

Kommt keine Antwort, frag nach zwei bis drei Tagen freundlich nach. Ein Satz genügt, und er unterscheidet dich von den vielen, die nur einmal schreiben.

Kommt die Zusage, ist der nächste Schritt der Notar. Üblicherweise beauftragst du ihn, weil du die Kosten trägst; er ist beiden Seiten gegenüber neutral.

Zwischen Zugang des Vertragsentwurfs und Beurkundung gilt bei Beteiligung eines Verbrauchers eine Wartefrist von zwei Wochen. Nutze sie und arbeite den Entwurf durch: Was dabei zählt, steht beim Immobilienkaufvertrag.

Und bring alles, was dir zugesagt wurde, in die Urkunde. Ein Satz aus dem Anschreiben oder aus dem Gespräch am Gartentor bindet niemanden; eine Zusicherung in der Urkunde schon.

Häufige Fragen

Bringt ein Anschreiben wirklich etwas?

Bei mehreren Interessenten mit ähnlichem Gebot entscheidet oft, wem der Verkäufer den Abschluss zutraut. Genau das zeigt das Anschreiben.

Welcher Absatz ist der wichtigste?

Der zur Finanzierung. Eine konkrete Angabe mit Eigenkapital und Bestätigung schlägt jede Beteuerung.

Soll ich persönlich werden?

Bei privaten Verkäufern hilft es, in Maßen. Wer zu dick aufträgt, wirkt unglaubwürdig.

Gehören Verhandlungsargumente hinein?

Nein. Das Anschreiben soll dich als sichere Wahl zeigen, nicht als anspruchsvolle.

Ist mein Gebot bindend?

Nein. Verbindlich wird ausschließlich die notarielle Beurkundung, in beide Richtungen.

Kann der Verkäufer trotz Zusage anders verkaufen?

Ja, bis zur Beurkundung. Such deshalb weiter, bis unterschrieben ist.

Soll ich eine Reservierungsgebühr zahlen?

Sie bringt keine Sicherheit, weil erst die Urkunde bindet. Sieh solche Vereinbarungen kritisch.

Wie sichere ich mir eine Zusage des Verkäufers?

Indem sie als Beschaffenheit in die Urkunde kommt, nicht ins Anschreiben und nicht in eine E-Mail.

Auf einen Blick
Wichtigster Absatzdie Finanzierung, mit Eigenkapitalbetrag und Bestätigung
Längeeine Seite, keine Anlagen außer der Bankbestätigung
Nicht hineinschreibenKritik am Objekt, Bedingungen, Fristen
Verbindlichkeitkeine, bindend ist allein die notarielle Beurkundung
Zusagenwirken nur, wenn sie in die Urkunde kommen