Die Grenzen aus § 10 ThürWoFG
Thüringen regelt die Einkommensgrenzen in § 10 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes. Dort stehen 14 400 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 21 600 Euro für zwei Personen, dazu 5 000 Euro für jede weitere zum Haushalt rechnende Person und 1 000 Euro zusätzlich je Kind.

Die Systematik lässt sich an zwei Beispielen nachrechnen. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind kommt auf 22 600 Euro: 21 600 Euro für den Zweipersonenhaushalt plus 1 000 Euro Kinderzuschlag. Zwei Erwachsene mit zwei Kindern kommen auf 33 600 Euro: 21 600 Euro plus zweimal 5 000 Euro für die Kinder als Haushaltsmitglieder plus zweimal 1 000 Euro Kinderzuschlag.
Beide Zuschläge gelten also nebeneinander, ein Kind ist Haushaltsmitglied und löst den Kinderzuschlag aus. Wer nur einen der beiden ansetzt, rechnet sich zu Unrecht heraus.
Die Grundwerte sind identisch mit denen Schleswig-Holsteins. Das ist kein Übertragungsfehler: Beide Länder haben sie so im Gesetz. Der Unterschied liegt beim Kinderzuschlag, 1 000 Euro hier, 600 Euro dort. Für Familien ist Thüringen damit die günstigere der beiden Regelungen.
Vierzig Prozent mehr über die Landesrichtlinie
Die Zahl aus dem Gesetz ist nicht die Grenze, an der die Prüfung endet. Die Landesrichtlinie zur Förderung bezahlbaren Wohnraums lässt zu, dass Wohnungssuchende berücksichtigt werden, deren Gesamteinkommen die Grenzen des § 10 ThürWoFG um bis zu 40 Prozent überschreitet.
Für einen Einpersonenhaushalt heißt das: bis zu 20 160 Euro. Für zwei Personen bis zu 30 240 Euro. Der Unterschied zur Grundzahl ist erheblich, und er entscheidet in vielen Fällen darüber, ob sich ein Antrag lohnt.
Frag deshalb bei der Wohnungsbehörde ausdrücklich nach dieser Möglichkeit. Sie wird nicht immer von selbst angesprochen, und wer nur die Gesetzeszahl kennt, gibt zu früh auf.
Was gerechnet wird
Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Die Rechnung weicht je nach Einkunftsart, Werbungskosten, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung und anderen persönlichen Umständen erheblich vom Brutto wie vom Netto ab.
Gerechnet wird die Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder über zwölf Monate. Davon gehen Werbungskosten ab, Pauschalen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie die Freibeträge.
Zusammen mit der Vierzig-Prozent-Möglichkeit ergibt sich ein Spielraum, der weit über den 14 400 Euro liegt. Ein Bruttoeinkommen von 25 000 Euro schließt einen Einpersonenhaushalt in Thüringen keineswegs aus.
Antrag, Gebühr und Gültigkeit
Zuständig ist die Wohnungsbehörde deiner kreisfreien Stadt oder deines Landkreises, in Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Suhl und Eisenach die städtischen Ämter, sonst die Kreisverwaltung.
In kreisangehörigen Gemeinden kommen in Thüringen zusätzlich Verwaltungsgemeinschaften vor: ein Verbund mehrerer Gemeinden mit gemeinsamer Verwaltung, wie ihn auch Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen kennen. Gehört deine Gemeinde einer an, ist deren Verwaltung die Anlaufstelle.
Die Gebühr liegt in Thüringen typischerweise zwischen 10 und 25 Euro, je nach Kommune. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und nur in Thüringen.
Zum Antrag gehören Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise über zwölf Monate, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und Nachweise für jeden geltend gemachten Freibetrag. Beantrage den Schein vor der Suche, die Bearbeitung dauert mehrere Wochen.
Warum die eigene Rechnung so oft danebenliegt
Thüringen weist selbst darauf hin, dass nicht das Bruttoeinkommen zählt, sondern das bereinigte Jahreseinkommen des Haushalts, und dass die Rechnung je nach Einkunftsart erheblich abweichen kann.
Drei Punkte werden dabei besonders häufig übersehen. Unterhaltszahlungen an ein Kind oder einen früheren Partner mindern das anrechenbare Einkommen. Eine anerkannte Schwerbehinderung löst einen Freibetrag aus. Und höhere Werbungskosten als die Pauschale (etwa bei langem Arbeitsweg) lassen sich mit Belegen geltend machen.
Jeder dieser Posten wirkt unmittelbar auf die Zahl, mit der die Behörde rechnet. Wer sie nicht nennt, verschenkt sie: Sie werden nicht von Amts wegen ermittelt, sondern nur berücksichtigt, wenn sie im Antrag stehen und belegt sind.
Im Zweifel gilt deshalb: Unterlagen vollständig einreichen und die Bewilligungsstelle rechnen lassen. Das ist ihre Aufgabe, und eine eigene Überschlagsrechnung ersetzt sie nicht.
Wohnungsgröße
Der Schein nennt eine Obergrenze für Fläche oder Zimmerzahl, gestaffelt nach der Personenzahl. Kleiner wohnen ist immer erlaubt.
Größer nur mit anerkanntem Grund: ein Rollstuhl, ein Pflegebedarf, ein häusliches Arbeitszimmer, eine bevorstehende Geburt oder ein Kind, das nach einer Trennung regelmäßig bei dir lebt. Nenne den Grund im Antrag und lege die Nachweise gleich bei, nachträglich geht es nur mit neuem Antrag.
Erfurt, Jena und der ländliche Raum
Thüringen gehört zu den entspannteren Wohnungsmärkten, aber der Landesdurchschnitt verdeckt zwei Ausnahmen.
Jena ist die auffälligste. Die Stadt hat für ihre Größe außergewöhnlich hohe Mieten, eine Folge der Universität, der ansässigen Optik- und Technologieunternehmen und der Tallage, die eine Ausdehnung in die Fläche erschwert. Wer dort sucht, konkurriert um wenige Wohnungen.
Erfurt als Landeshauptstadt ist ebenfalls angespannt, wenn auch weniger ausgeprägt. Weimar folgt mit deutlichem Abstand, getrieben von Hochschule und Tourismus.
Im übrigen Land (im Eichsfeld, im Altenburger Land, im Kyffhäuserkreis, im Saale-Orla-Kreis) ist Wohnraum verfügbar und günstig. Die Wartezeiten auf eine gebundene Wohnung sind kurz oder entfallen ganz.
Der direkte Weg führt über die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Genossenschaften, die in Thüringen einen großen Teil des Bestands halten. Melde dich bei mehreren gleichzeitig an; die Listen laufen unabhängig voneinander.
Bewirb dich mit vollständiger Mappe wie auf jede andere Wohnung. Was hineingehört, steht bei der ersten eigenen Wohnung; die zulässigen Fragen klärt die Selbstauskunft. Nach dem Einzug läuft unabhängig davon die Meldepflicht: zwei Wochen, mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung. Zieht ein Hund mit ein, ist in Thüringen zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze in Thüringen?
14 400 Euro für eine Person, 21 600 Euro für zwei, plus 5 000 Euro je weiterer Person und 1 000 Euro je Kind, § 10 ThürWoFG.
Was gilt für eine alleinerziehende Person mit einem Kind?
22 600 Euro: die Zweipersonengrenze von 21 600 Euro plus 1 000 Euro Kinderzuschlag.
Und für zwei Erwachsene mit zwei Kindern?
33 600 Euro: 21 600 plus zweimal 5 000 plus zweimal 1 000 Euro.
Kann die Grenze überschritten werden?
Ja. Die Landesrichtlinie lässt eine Überschreitung um bis zu 40 Prozent zu, für eine Person also bis 20 160 Euro.
Warum hat Schleswig-Holstein dieselben Zahlen?
Beide Länder haben sie so im Gesetz. Der Kinderzuschlag unterscheidet sich: 1 000 Euro hier, 600 Euro dort.
Was kostet der Schein?
Je nach Kommune typischerweise zwischen 10 und 25 Euro.
Wer ist zuständig?
Die kreisfreie Stadt oder der Landkreis, bei Gemeinden in einem Verbund die Verwaltungsgemeinschaft.
Wo ist es am schwierigsten?
In Jena. Universität, Technologieunternehmen und die Tallage treiben dort die Mieten über das Landesniveau.