Die größte Anhebung der letzten Jahre
Sachsen hat seine Einkommensgrenzen zum 1. Januar 2026 um bis zu 22,1 Prozent angehoben, einer der größten Sprünge, den ein Bundesland in einem Schritt vollzogen hat.

Seither gelten 20 520 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 30 780 Euro für zwei Personen, 7 011 Euro für jede weitere Person und 855 Euro zusätzlich je Kind.
Der Effekt ist beträchtlich: Haushalte, die vorher knapp über der Grenze lagen und den Antrag deshalb gar nicht erst gestellt haben, sind heute berechtigt. Wenn du dich in den Jahren davor einmal geprüft und für chancenlos gehalten hast, ist eine neue Prüfung überfällig.
Nach Schätzungen der Landeshauptstadt Dresden kommen allein dort durch die Anhebung Zehntausende zusätzlicher Haushalte in Frage. Die Zahl der gebundenen Wohnungen steigt dadurch nicht, aber der Kreis derer, die sich bewerben dürfen, ist deutlich größer geworden.
Zwei Schwellen, zwei Förderwege
Sachsen kennt neben der ersten Grenze eine zweite, höhere Schwelle. Sie gehört zu einem eigenen Förderweg für Haushalte, die knapp oberhalb der ersten Grenze liegen.
Die zweite Schwelle liegt bei 23 640 Euro für eine Person, 35 460 Euro für zwei, 8 077 Euro je weiterer Person und 985 Euro je Kind.
Für dich heißt das: Auch wenn du die erste Grenze überschreitest, ist die Prüfung nicht beendet. Frag bei der Wohnungsbehörde ausdrücklich nach dem zweiten Förderweg, er wird von sich aus nicht immer angesprochen.
Welche Wohnungen jeweils in Frage kommen, hängt am Förderprogramm der konkreten Wohnung. Die erste Schwelle öffnet den größeren Teil des Bestands; die zweite fügt Wohnungen hinzu, die andernfalls außer Reichweite blieben.
Was gerechnet wird
Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen, nicht das Brutto. Ausgangspunkt ist die Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder für die zwölf Monate ab Antragstellung.
Kannst du dein künftiges Einkommen nicht sicher angeben (bei befristeten Verträgen, wechselnden Einsätzen oder Selbstständigkeit), legst du die Nachweise der letzten zwölf Monate vor. Die Behörde schätzt daraus.
Abgezogen werden Werbungskosten, Pauschalen für Steuern und Sozialversicherung sowie Freibeträge für Alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen, junge Ehepaare und Unterhaltsverpflichtungen.
Der Abstand zum Brutto ist deshalb groß. Wer sein Bruttogehalt gegen 20 520 Euro hält, rechnet an der Sache vorbei.
Wo du ihn beantragst
Zuständig ist die Wohnungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises. In Dresden, Leipzig und Chemnitz sind es die städtischen Ämter; in den Landkreisen läuft der Antrag über die Kreisverwaltung.
Zum Antrag gehören Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise über zwölf Monate oder eine Prognose für die kommenden zwölf, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und Nachweise für jeden Freibetrag.
Die großen Städte bieten den Antrag digital an; in den Landkreisen ist der Postweg noch üblich. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und nur in Sachsen.
Beantrage ihn vor der Suche. Ohne gültigen Schein ist die Zusage für eine gebundene Wohnung nicht möglich, und die Bearbeitung dauert regelmäßig mehrere Wochen.
Wohnungsgröße
Der Schein nennt eine Obergrenze für Fläche oder Zimmerzahl, gestaffelt nach der Personenzahl. Kleiner wohnen ist immer erlaubt.
Größer nur mit anerkanntem Grund, ein Rollstuhl, ein Pflegebedarf, ein häusliches Arbeitszimmer, eine bevorstehende Geburt oder ein Kind, das nach einer Trennung regelmäßig bei dir lebt. Nenne den Grund im Antrag und lege die Nachweise gleich bei.
Warum es in Sachsen so wenige gebundene Wohnungen gibt
Die Zahl der Sozialwohnungen in Sachsen ist niedriger, als die Bevölkerungszahl erwarten ließe. Der Grund liegt in der Nachwendezeit: Ein großer Teil des Bestands wurde saniert und verkauft, und die Bindungen aus den Förderprogrammen der neunziger Jahre sind inzwischen ausgelaufen.
Eine Bindung läuft nicht deshalb aus, weil die Wohnung schlechter wird, sondern weil die Förderung nachwirkt und dann endet, häufig nach zwanzig bis dreißig Jahren. Danach ist die Wohnung eine gewöhnliche Mietwohnung.
Erst seit einigen Jahren fördert der Freistaat wieder in nennenswertem Umfang, vor allem in den wachsenden Städten. Der Bestand baut sich also gerade neu auf, und die neu gebundenen Wohnungen sind überwiegend Neubau oder umfassend sanierter Bestand.
Für dich bedeutet das zweierlei. Die Konkurrenz um jede gebundene Wohnung in Leipzig und Dresden ist hoch, dafür ist die Qualität des gebundenen Bestands dort oft besser als der Ruf, den Sozialwohnungen allgemein haben.
Dresden, Leipzig und der ländliche Raum
Sachsen unterscheidet sich von den westdeutschen Ländern in einem Punkt grundlegend: Der gebundene Bestand ist vergleichsweise klein, weil nach 1990 ein großer Teil der Bindungen ausgelaufen ist und erst seit wenigen Jahren wieder nennenswert gefördert wird.
Leipzig und Dresden sind die angespanntesten Märkte. Beide Städte wachsen seit Jahren, und die Mieten sind entsprechend gestiegen, der geförderte Bestand deckt nur einen Bruchteil der Nachfrage.
In Chemnitz und in weiten Teilen des ländlichen Raums ist die Lage anders. Dort ist Wohnraum vergleichsweise verfügbar, und die Wartezeiten sind kurz oder entfallen ganz.
Der direkte Weg führt über die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die zahlreichen Genossenschaften, die in Sachsen einen großen Teil des Bestands halten. Melde dich bei mehreren gleichzeitig an; die Listen laufen unabhängig voneinander.
Bewirb dich mit vollständiger Mappe wie auf jede andere Wohnung. Was hineingehört, steht bei der ersten eigenen Wohnung; die zulässigen Fragen klärt die Selbstauskunft. Nach dem Einzug läuft unabhängig davon die Meldepflicht: zwei Wochen, mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze in Sachsen?
20 520 Euro für eine Person, 30 780 Euro für zwei, plus 7 011 Euro je weiterer Person und 855 Euro je Kind, seit dem 1. Januar 2026.
Um wie viel wurde angehoben?
Um bis zu 22,1 Prozent. Wer sich früher geprüft und für chancenlos gehalten hat, sollte neu rechnen.
Was ist die zweite Schwelle?
Ein eigener Förderweg für Haushalte knapp oberhalb der ersten Grenze: 23 640 Euro für eine Person, 35 460 Euro für zwei.
Ich liege über der ersten Grenze – ist das das Ende?
Nein. Frag bei der Wohnungsbehörde ausdrücklich nach dem zweiten Förderweg.
Was, wenn ich mein künftiges Einkommen nicht kenne?
Dann legst du die Nachweise der letzten zwölf Monate vor; die Behörde schätzt daraus.
Wer ist zuständig?
Die Wohnungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises.
Wie lange gilt der Schein?
In der Regel ein Jahr, und nur in Sachsen.
Wo sind die Chancen am besten?
In Chemnitz und im ländlichen Raum. Leipzig und Dresden sind deutlich angespannter.