Das Saarland nennt bewusst keine Zahlen
Wer im Serviceportal des Saarlandes nach der Einkommensgrenze sucht, findet einen bemerkenswert offenen Satz: Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins ist vom Einkommen abhängig: Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der zuständigen Behörde.

Das ist kein Versäumnis, sondern eine Aussage. Das Saarland veröffentlicht als eines von zwei Bundesländern (neben Bayern) keine landesweite Tabelle, weil die Festlegung im Einzelfall bei der örtlichen Stelle liegt.
Für dich bedeutet das einen anderen ersten Schritt als anderswo. Statt eine Zahl im Netz zu suchen und dich daran zu messen, rufst du bei der Wohnungsbehörde deiner Kommune an und lässt dir sagen, welche Grenze dort gilt. Das ist der vorgesehene Weg, keine Ausweichlösung.
Der Rahmen, an dem du dich orientierst
Der Ausgangspunkt ist das Bundesrecht. § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes nennt 12 000 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 18 000 Euro für zwei Personen, 4 100 Euro für jede weitere Person und 500 Euro je Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG.
Für Saarbrücken sind genau diese Werte belegt: 12 000 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 18 000 Euro für zwei Personen, mit Steigerung je weiterem Haushaltsmitglied.
Einzelne Städte und Gemeinden können davon abweichen, und § 9 Abs. 3 WoFG lässt das ausdrücklich zu. Deshalb bleibt die Auskunft deiner Kommune die verbindliche Information, die Bundeswerte sind der Ausgangspunkt, nicht das letzte Wort.
Rechtsgrundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz in Verbindung mit dem Saarländischen Wohnungsbauförderungsgesetz.
Was gerechnet wird
Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach Wohnraumförderungsrecht. Gerechnet wird die Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder über zwölf Monate.
Davon gehen Werbungskosten ab, Pauschalen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie die Freibeträge, für Alleinerziehende, für schwerbehinderte Menschen, für junge Ehepaare und für Unterhaltsverpflichtungen.
Der Abstand zwischen Brutto und anrechenbarem Einkommen ist deshalb groß. Gerade weil die Bundeswerte auf den ersten Blick niedrig wirken, führt der Vergleich mit dem Bruttogehalt regelmäßig zur falschen Schlussfolgerung, und dazu, dass ein aussichtsreicher Antrag gar nicht erst gestellt wird.
Antrag, Kosten und Gültigkeit
Zwei Punkte nennt das Serviceportal des Saarlandes ausdrücklich, und beide sind erfreulich: Der Schein ist nach Ausstellung ein Jahr gültig, und er kostet nichts.
Damit gehört das Saarland zu den Ländern ohne Verwaltungsgebühr für den Wohnberechtigungsschein. In vielen anderen Bundesländern setzen die Kommunen einen Betrag im niedrigen zweistelligen Bereich an.
Zum Antrag gehören Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise über zwölf Monate (Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld), bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und die Nachweise für jeden geltend gemachten Freibetrag.
Beantrage den Schein vor der Suche. Ohne gültigen Schein kann dir eine gebundene Wohnung nicht zugesagt werden, und kaum ein Vermieter hält eine Wohnung mehrere Wochen frei.
Was du bei der Behörde fragen solltest
Weil die verbindliche Auskunft nur vor Ort zu bekommen ist, lohnt es, mit einer vorbereiteten Liste anzurufen statt mit einer offenen Frage.
Vier Punkte klären fast alles. Erstens: Welche Einkommensgrenze gilt in dieser Kommune für meine Haushaltsgröße? Zweitens: Gibt es eine zulässige Überschreitung, und wenn ja, in welcher Höhe? Drittens: Welche Wohnungsgröße bekommt ein Haushalt meiner Größe zugestanden? Viertens: Welche Unterlagen wollen Sie sehen, und ist ein Online-Antrag möglich?
Notiere dir Namen und Datum der Auskunft. Wenn später eine andere Sachbearbeitung eine abweichende Zahl nennt, ist das der Punkt, an dem du sachlich nachfragen kannst, und es kommt häufiger vor, als es sollte.
Frag im selben Gespräch nach den Vormerklisten. Viele Kommunen führen sie parallel zum Schein, und die Anmeldung dort ist der Schritt, den die meisten übersehen.
Wohnungsgröße
Der Schein legt fest, wie groß die Wohnung sein darf, die du beziehen kannst, als Fläche, als Zimmerzahl oder als beides, gestaffelt nach der Zahl der Personen.
Kleiner wohnen ist immer erlaubt. Größer nur mit anerkanntem Grund: ein Rollstuhl, ein Pflegebedarf, ein häusliches Arbeitszimmer, eine bevorstehende Geburt oder ein Kind, das nach einer Trennung regelmäßig bei dir lebt.
Nenne solche Gründe im Antrag und lege die Nachweise gleich bei. Nachträglich lässt sich die Fläche nur über einen neuen Antrag korrigieren, und in der Zwischenzeit fallen genau die Wohnungen aus dem Raster, die zu deiner Lage passen.
Ein kleines Land mit kurzen Wegen
Das Saarland ist das kleinste Flächenland, und das prägt die Wohnungssuche. Zwischen Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg, Saarlouis und Merzig liegen Entfernungen, die anderswo innerhalb einer Stadt zurückgelegt werden.
Praktisch heißt das: Der Suchradius kann großzügig sein, ohne dass die Pendelzeit unzumutbar wird. Wer in Saarbrücken arbeitet, kann in mehreren Nachbarstädten wohnen und dort auf deutlich kürzere Wartelisten treffen.
Der saarländische Wohnungsmarkt gehört insgesamt zu den entspannteren im Bundesgebiet. Angespannt ist vor allem Saarbrücken selbst, dazu Homburg mit seinem Universitätsklinikum; in den übrigen Landkreisen ist Wohnraum vergleichsweise verfügbar.
Eine Besonderheit ist die französische Grenze. Wer in Frankreich arbeitet oder aus Lothringen zuzieht, bringt ein Einkommen mit, das für den Antrag vollständig zählt, maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht der Arbeitsort. Lege die ausländischen Nachweise gleich mit vor, das erspart eine Nachforderung.
Der direkte Weg führt über die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Genossenschaften. Bewirb dich mit vollständiger Mappe wie auf jede andere Wohnung; was hineingehört, steht bei der ersten eigenen Wohnung, die zulässigen Fragen klärt die Selbstauskunft.
Nach dem Einzug läuft unabhängig vom Schein die Meldepflicht: innerhalb von zwei Wochen anmelden, mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze im Saarland?
Das Land veröffentlicht keine landesweite Tabelle. Als Rahmen gelten die Bundeswerte des § 9 Abs. 2 WoFG; verbindlich ist die Auskunft deiner Kommune.
Was gilt in Saarbrücken?
Dort sind 12 000 Euro für eine Person und 18 000 Euro für zwei Personen belegt, mit Steigerung je weiterem Haushaltsmitglied.
Was kostet der Schein?
Nichts. Das Saarland erhebt keine Gebühr.
Wie lange ist er gültig?
Ein Jahr nach Ausstellung.
Zählt mein Bruttogehalt?
Nein. Gerechnet wird das anrechenbare Jahreseinkommen nach Abzug von Werbungskosten, Pauschalen und Freibeträgen.
Ich arbeite in Frankreich – zählt das Einkommen?
Ja, vollständig. Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht der Arbeitsort. Lege die ausländischen Nachweise gleich bei.
Welche Unterlagen brauche ich?
Ausweise aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise über zwölf Monate, bei Selbstständigen den Steuerbescheid, dazu Nachweise für Freibeträge.
Wo sind die Wartezeiten am kürzesten?
Außerhalb von Saarbrücken und Homburg. Wegen der kurzen Wege im Land bleibt das Pendeln zumutbar.