Die Grenzen, die seit 2025 gelten
Nordrhein-Westfalen hat seine Einkommensgrenzen zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben. Seither gelten: 23 540 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 28 350 Euro für zwei Personen, 6 530 Euro für jede weitere Person im Haushalt und 860 Euro zusätzlich je Kind.

Ein Zweipersonenhaushalt mit einem Kind kommt damit auf 29 210 Euro. Die Kombination aus Personenzuschlag und Kinderzuschlag ist wichtig: Ein Kind zählt als Haushaltsmitglied und löst den Kinderzuschlag aus, beides wird addiert, nicht gegeneinander verrechnet.
Der Sprung von einer auf zwei Personen fällt in NRW auffällig klein aus. Zwischen 23 540 und 28 350 Euro liegen nur rund 4 800 Euro, während der Zuschlag für die dritte Person 6 530 Euro beträgt. Wer zu zweit knapp über der Grenze liegt, sollte deshalb besonders sorgfältig rechnen, statt vorschnell aufzugeben.
Im Umlauf sind auch die Zahlen 19 200 und 23 100 Euro. Sie gehören nicht nach Nordrhein-Westfalen, sondern zur Berliner Stufe WBS 160, eine Verwechslung, die sich hartnäckig hält.
Zwei Einkommensgruppen: EKG A und EKG B
Eine Besonderheit, die es so nicht überall gibt: Nordrhein-Westfalen teilt die Berechtigten in zwei Gruppen ein, EKG A und EKG B. Die Gruppe steht auf dem Schein und entscheidet mit, welche geförderten Wohnungen für dich in Frage kommen.
Der Hintergrund ist die Förderstruktur. Wohnungen aus unterschiedlichen Förderprogrammen sind an unterschiedliche Einkommensgruppen gebunden, und ein Inserat nennt in der Regel die Gruppe, die es voraussetzt.
Für dich heißt das praktisch: Sieh nicht nur nach, ob überhaupt ein Schein verlangt wird, sondern welche Gruppe. Ein Angebot, das auf deine Gruppe passt, ist die eigentliche Treffermenge, nicht der gebundene Bestand insgesamt.
Was gerechnet wird
Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen, nicht das Brutto aus dem Arbeitsvertrag. Gerechnet wird die Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder über zwölf Monate, abzüglich Werbungskosten, Pauschalen für Steuern und Sozialversicherung sowie der Freibeträge.
Freibeträge gibt es unter anderem für Alleinerziehende, für schwerbehinderte Menschen, für junge Ehepaare und für Unterhaltszahlungen. Sie senken das anrechenbare Einkommen unmittelbar.
Der Abstand zwischen Brutto und anrechenbarem Einkommen ist deshalb erheblich. Ein Bruttoeinkommen, das über 23 540 Euro liegt, schließt einen Einpersonenhaushalt keineswegs automatisch aus, den Antrag nicht zu stellen, ist der teurere Fehler.
Die Einzelheiten der Berechnung regelt für Nordrhein-Westfalen ein eigener Erlass. Im Zweifel rechnet die Bewilligungsstelle für dich, wenn du die Nachweise vollständig einreichst.
Wo du ihn beantragst
Zuständig ist die Wohnungsbehörde deiner Stadt oder deines Kreises, je nach Kommune heißt sie Wohnungsamt, Amt für Wohnen oder Fachbereich Soziales. In kreisangehörigen Gemeinden ist häufig der Kreis zuständig, nicht die Gemeinde selbst.
Zum Antrag gehören Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und die Nachweise für alle geltend gemachten Freibeträge.
Viele größere Städte bieten den Antrag inzwischen digital an. Wo das nicht geht, genügt der Postweg. Die Gebühr setzt die Kommune fest und liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich; manche Städte verzichten darauf.
Der Schein gilt ein Jahr. Beantrage ihn, bevor du mit der Suche beginnst, die Bearbeitung dauert typischerweise mehrere Wochen, und kaum ein Vermieter hält eine Wohnung so lange frei.
Wie groß die Wohnung sein darf
Der Schein nennt neben der Einkommensgruppe die zulässige Wohnfläche oder Zimmerzahl. Sie richtet sich nach der Zahl der Personen, für die er ausgestellt wird, als Obergrenze, nicht als Vorgabe.
Über die Obergrenze hinaus geht es nur mit anerkanntem Grund: ein Rollstuhl, ein Pflegebedarf, ein häusliches Arbeitszimmer, eine bevorstehende Geburt oder ein Kind, das nach einer Trennung regelmäßig bei dir wohnt.
Nenne solche Gründe im Antrag und lege die Nachweise gleich bei. Nachträglich lässt sich die Fläche nur mit einem neuen Antrag ändern, und in der Zwischenzeit fallen genau die Wohnungen aus dem Raster, die zu deiner Lage passen würden.
Wohnungssuche in NRW
Nordrhein-Westfalen ist das Land mit den meisten Sozialwohnungen und zugleich das mit den größten regionalen Unterschieden. In Köln, Düsseldorf, Münster und Bonn ist der gebundene Bestand knapp und die Wartezeit lang; im nördlichen Ruhrgebiet und in Teilen Ostwestfalens ist die Lage entspannter.
Der direkte Weg führt über die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Genossenschaften. Melde dich bei mehreren gleichzeitig an: Wartelisten laufen unabhängig voneinander, und eine einzige Anmeldung verschenkt Zeit.
Einige Städte betreiben eigene Vermittlungsstellen, die gebundene Wohnungen zentral zuteilen. Wo es sie gibt, ist die Anmeldung dort der wirksamste einzelne Schritt.
Bewirb dich mit vollständiger Mappe, wie auf jede andere Wohnung auch. Was hineingehört, steht bei der ersten eigenen Wohnung; welche Fragen zulässig sind, klärt die Selbstauskunft.
Nach dem Einzug
Der Schein wird beim Vertragsabschluss geprüft. Steigt dein Einkommen später über die Grenze, bleibt der Mietvertrag unberührt, ausziehen musst du nicht.
Läuft dein Schein ab, bevor du fündig geworden bist, beantragst du ihn neu, das ist Routine und kein Neuanfang.
Läuft die Bindung der Wohnung aus, endet die Mietpreisbindung, nicht der Vertrag. Erhöhungen richten sich danach nach den allgemeinen Regeln des Mietrechts.
Unabhängig davon läuft die Meldepflicht: innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden, mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung. Kommt ein Hund mit, gilt in Nordrhein-Westfalen zusätzlich die Versicherungspflicht für große Hunde ab 40 Zentimetern Schulterhöhe oder 20 Kilogramm.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze in NRW?
23 540 Euro für eine Person, 28 350 Euro für zwei, plus 6 530 Euro je weiterer Person und 860 Euro je Kind, seit dem 1. Januar 2025.
Was gilt für zwei Personen mit einem Kind?
29 210 Euro. Das Kind zählt als Haushaltsmitglied und löst zusätzlich den Kinderzuschlag aus.
Was bedeuten EKG A und EKG B?
Zwei Einkommensgruppen. Die Gruppe steht auf dem Schein und bestimmt mit, welche geförderten Wohnungen für dich in Frage kommen.
Stimmen die oft genannten 19 200 Euro?
Nicht für Nordrhein-Westfalen. Das ist die Berliner Stufe WBS 160.
Zählt mein Bruttogehalt?
Nein. Gerechnet wird das anrechenbare Jahreseinkommen nach Abzug von Werbungskosten, Pauschalen und Freibeträgen.
Wer ist zuständig?
Die Wohnungsbehörde deiner Stadt oder deines Kreises. In kreisangehörigen Gemeinden häufig der Kreis.
Wie lange gilt der Schein?
Ein Jahr. Er muss beim Vertragsabschluss gültig sein, nicht schon bei der Besichtigung.
Muss ich ausziehen, wenn ich mehr verdiene?
Nein. Geprüft wird beim Vertragsabschluss; ein späterer Anstieg ändert am Vertrag nichts.