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Sozialwohnung in Niedersachsen

Hier heißt er B-Schein, und die Grenzen sind seit März 2025 um ein Viertel gestiegen. Was das für dich ändert und warum größere Haushalte hier schlechter wegkommen.

Zuletzt geprüft im September 2026 Rechtsgrundlage genannt

In Niedersachsen heißt er B-Schein

Wer in Niedersachsen nach dem Wohnberechtigungsschein fragt, bekommt oft die Rückfrage, ob der B-Schein gemeint sei. Das ist derselbe Nachweis unter einem anderen Namen, das B steht für die Belegungsbindung der geförderten Wohnung.

Wohngebäude in Hannover
Geförderter Wohnraum steht in ganz Hannover, in gewöhnlichen Häusern wie diesen. Foto: Bärbel Miemietz, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Beide Bezeichnungen führen zum selben Antrag und zum selben Amt. In Inseraten steht in Niedersachsen häufiger „B-Schein erforderlich“ als „WBS erforderlich“; gemeint ist immer dasselbe Dokument.

Wenn du aus einem anderen Bundesland zuziehst, ist das die erste Umstellung. Die zweite ist, dass dein bisheriger Schein hier nicht gilt, er ist an das ausstellende Land gebunden und muss in Niedersachsen neu beantragt werden.

Ein Viertel mehr seit März 2025

Niedersachsen hat die Einkommensgrenzen zum 1. März 2025 um 25 Prozent angehoben. Die Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes trat an diesem Tag in Kraft.

Seither gelten 21 250 Euro für einen Einpersonenhaushalt statt zuvor 17 000 Euro, und 28 750 Euro für zwei Personen statt zuvor 23 000 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 3 750 Euro hinzu, vorher waren es 3 000 Euro.

Die Anhebung war überfällig, weil die alten Werte über Jahre unverändert geblieben waren, während Löhne und Mieten gestiegen sind. Wer sich vor 2025 einmal geprüft und für nicht berechtigt gehalten hat, sollte die Rechnung wiederholen.

Auffällig ist der Zuschlag von 3 750 Euro. Er liegt spürbar unter dem, was andere Länder für jede weitere Person ansetzen, größere Haushalte stehen in Niedersachsen also relativ schlechter da als Ein- und Zweipersonenhaushalte.

Was gerechnet wird

Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach den Regeln des Wohnraumförderungsrechts, nicht das Brutto aus dem Arbeitsvertrag und nicht das Netto vom Konto.

Gerechnet wird die Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder über zwölf Monate. Davon gehen Werbungskosten ab, Pauschalen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie die Freibeträge.

Freibeträge kommen unter anderem für Alleinerziehende, für schwerbehinderte Menschen, für junge Ehepaare und für Unterhaltsverpflichtungen in Betracht. Jeder von ihnen senkt das anrechenbare Einkommen unmittelbar, nenne sie im Antrag und belege sie.

Rechtsgrundlage ist § 3 des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG).

Wo du ihn beantragst

Zuständig ist die Wohnungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises. In den kreisfreien Städten (Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg und den übrigen) ist es das städtische Amt; in kreisangehörigen Gemeinden in aller Regel der Landkreis.

Zum Antrag gehören Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise über zwölf Monate, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und die Nachweise für jeden geltend gemachten Freibetrag.

Viele Kommunen bieten den Antrag digital an; in kleineren Gemeinden ist der Postweg üblich. Die Gebühr setzt die Kommune fest.

Rechne mit mehreren Wochen Bearbeitung und beantrage den Schein vor der Suche. Ohne gültigen Schein kann dir eine gebundene Wohnung nicht zugesagt werden.

Wohnungsgröße

Der Schein nennt eine Obergrenze für Fläche oder Zimmerzahl, gestaffelt nach der Zahl der Personen. Kleiner wohnen ist immer erlaubt.

Größer nur mit anerkanntem Grund: ein Rollstuhl, ein Pflegebedarf, ein häusliches Arbeitszimmer, eine bevorstehende Geburt oder ein Kind, das nach einer Trennung regelmäßig bei dir lebt. Nenne den Grund im Antrag und lege die Nachweise gleich bei, nachträglich geht es nur mit neuem Antrag.

Was das Wort Wohnquartier im Gesetzesnamen bedeutet

Der niedersächsische Gesetzesname ist ungewöhnlich lang: Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz. Der zweite Teil ist kein Beiwerk: Niedersachsen fördert ausdrücklich nicht nur einzelne Wohnungen, sondern auch das Umfeld, in dem sie stehen.

Dahinter steht die Erfahrung, dass geförderter Wohnraum dort scheitert, wo Nahversorgung, Nahverkehr und soziale Infrastruktur fehlen. Neubau am Ortsrand ohne Bus und ohne Einkaufsmöglichkeit löst kein Wohnproblem, sondern verlagert es.

Für dich als Suchende hat das einen praktischen Nutzen. Frag bei der Wohnungsbehörde nicht nur nach freien gebundenen Wohnungen, sondern auch danach, welche Quartiere gerade entwickelt werden. Dort entstehen die Wohnungen, die in den kommenden Monaten in die Vergabe gehen, und wer sich frühzeitig vormerken lässt, steht weiter vorn.

Ein Flächenland mit sehr ungleichen Chancen

Niedersachsen ist das zweitgrößte Bundesland, und der Wohnungsmarkt zerfällt in mehrere Wirklichkeiten. Hannover und die Region, Braunschweig, Göttingen, Oldenburg und Osnabrück sind angespannt; das nördliche Emsland, der Harz und Teile der Lüneburger Heide sind es nicht.

Eine niedersächsische Besonderheit ist die Nähe zu Hamburg und zu Bremen. Wer im Speckgürtel der beiden Stadtstaaten sucht (Stade, Buxtehude, Lüneburg, Delmenhorst), konkurriert mit Pendlern, die dort wohnen und in der Stadt arbeiten. Der Druck auf den gebundenen Bestand ist dort deutlich höher als in vergleichbar großen Orten weiter im Landesinneren.

Der direkte Weg führt über die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Genossenschaften. Melde dich bei mehreren gleichzeitig an; die Listen laufen unabhängig voneinander, und eine einzelne Anmeldung verschenkt Monate.

Bewirb dich mit vollständiger Mappe wie auf jede andere Wohnung. Was hineingehört, steht bei der ersten eigenen Wohnung; welche Fragen zulässig sind, klärt die Selbstauskunft.

Nach dem Einzug

Geprüft wird der Schein beim Vertragsabschluss. Steigt dein Einkommen später über die Grenze, bleibt der Mietvertrag unberührt.

Läuft dein Schein ab, bevor du fündig geworden bist, beantragst du ihn neu: Routine, kein Neuanfang.

Läuft die Bindung der Wohnung aus, endet die Mietpreisbindung, nicht der Vertrag. Unabhängig davon läuft die Meldepflicht: zwei Wochen nach dem Einzug, mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung. Zieht ein Hund mit ein, ist in Niedersachsen zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht.

Häufige Fragen

Was ist der B-Schein?

Der niedersächsische Name für den Wohnberechtigungsschein. Das B steht für die Belegungsbindung.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

21 250 Euro für eine Person, 28 750 Euro für zwei, plus 3 750 Euro je weiterer Person, seit dem 1. März 2025.

Was galt vorher?

17 000 Euro für eine Person und 23 000 Euro für zwei. Die Anhebung betrug 25 Prozent.

Warum ist der Zuschlag je Person so niedrig?

Mit 3 750 Euro liegt er unter dem Niveau vieler Länder. Größere Haushalte stehen in Niedersachsen daher relativ schlechter da.

Welche Rechtsgrundlage gilt?

§ 3 des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG).

Wer ist zuständig?

Die Stadt in kreisfreien Städten, sonst in aller Regel der Landkreis.

Gilt mein Schein aus einem anderen Bundesland?

Nein. Für Niedersachsen brauchst du einen niedersächsischen Schein.

Wo ist die Konkurrenz am größten?

Im Umland von Hamburg und Bremen sowie in Hannover, Braunschweig, Göttingen, Oldenburg und Osnabrück.

Auf einen Blick
Name vor OrtB-Schein
1 Person21.250 € (vorher 17.000 €)
2 Personen28.750 € (vorher 23.000 €)
Je weiterer Person+ 3.750 € (vorher 3.000 €)
In Kraft1. März 2025, Anhebung um 25 %