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Sozialwohnung in Hamburg

Zwei Förderwege, zwei Tabellen, brutto gerechnet, und mit zwei Jahren die längste Geltungsdauer aller Länder. Was der Paragraf-5-Schein in Hamburg öffnet.

Zuletzt geprüft im September 2026 Rechtsgrundlage genannt

In Hamburg heißt er Paragraf-5-Schein

Wer in Hamburg nach dem Wohnberechtigungsschein fragt, hört oft einen anderen Namen: Paragraf-5-Schein, nach § 5 des Wohnraumförderungsgesetzes. Gemeint ist dasselbe Dokument, und beide Bezeichnungen führen zum selben Antrag.

Wohngebäude in Hamburg
Geförderter Wohnraum steht in ganz Hamburg, in gewöhnlichen Häusern wie diesen. Foto: Uli Vogel, CC0, via Wikimedia Commons

Hamburg unterscheidet sich in drei Punkten deutlich vom Rest der Republik. Es staffelt nicht mit Zuschlägen, sondern nennt für jede Haushaltsgröße einen eigenen Betrag. Es rechnet mit dem Bruttojahreseinkommen. Und der Schein gilt zwei Jahre, die längste Geltungsdauer aller Bundesländer.

Diese zwei Jahre sind auf einem angespannten Markt wie dem Hamburger ein handfester Vorteil. Wer in Berlin oder Nordrhein-Westfalen sucht, muss nach zwölf Monaten neu beantragen; in Hamburg bleibt doppelt so viel Zeit, bis die Suche zum zweiten Mal durch die Behörde muss.

Zwei Förderwege, zwei Tabellen

Hamburg trennt den geförderten Bestand in zwei Segmente, und für jedes gilt eine eigene Einkommenstabelle.

Der 1. Förderweg umfasst die klassischen Sozialwohnungen mit der niedrigsten Miete. Die Grenzen liegen bei rund 28 600 Euro brutto im Jahr für eine Person, 42 300 Euro für zwei, 53 900 Euro für drei und 65 500 Euro für vier Personen.

Der 2. Förderweg betrifft preisgünstige Mietwohnungen oberhalb des klassischen Segments. Hier liegen die Grenzen bei rund 35 500 Euro für eine Person, 52 600 Euro für zwei, 67 100 Euro für drei und 81 600 Euro für vier Personen.

Der zweite Förderweg ist deshalb kein Trostpreis, sondern ein eigenständiger Zugang: Er öffnet Wohnungen für Haushalte, die für den ersten Weg zu viel verdienen, für den freien Markt in Hamburg aber zu wenig. Wer über der ersten Tabelle liegt, sollte auf keinen Fall aufhören zu prüfen.

Warum die Zahlen so hoch wirken

Verglichen mit den 12 000 Euro des Bundesrahmens wirken 28 600 Euro großzügig. Der Unterschied ist zum großen Teil eine Frage der Rechengröße: Hamburg nennt Bruttowerte, während der Bundesrahmen und die meisten Länder ein anrechenbares Einkommen meinen, das nach Abzügen deutlich niedriger ausfällt.

Der zweite Teil der Erklärung ist der Markt. Hamburg gehört zu den teuersten Wohnungsmärkten Deutschlands, und die Grenzen sind so gesetzt, dass ein erheblicher Teil der Haushalte sie erreicht.

Für dich heißt das konkret: Nimm dein Bruttojahreseinkommen, zähle die Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder dazu und vergleiche die Summe mit der Tabelle deiner Haushaltsgröße. Diese Rechnung ist in Hamburg tatsächlich so direkt, wie sie klingt.

Antrag und Behörde

Ausgestellt wird der Schein von den Wohnungsabteilungen der Bezirksämter. Der Antrag lässt sich auch online über das HamburgService-Portal stellen: Hamburg gehörte zu den ersten Ländern, die das durchgehend ermöglicht haben.

Vor dem Antrag lohnt die Vorprüfung, die die Stadt online anbietet. Sie sagt dir in wenigen Minuten, ob und für welchen Förderweg du in Frage kommst, und erspart dir im Zweifel den Weg.

Zum Antrag gehören Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise über zwölf Monate, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid sowie Nachweise für besondere Umstände, die du geltend machst.

Beantrage den Schein vor der Suche. Auch wenn er zwei Jahre gilt, dauert die Bearbeitung ihre Zeit, und ohne gültigen Schein ist die Zusage für eine gebundene Wohnung nicht möglich.

Wohnungsgröße

Der Schein nennt die zulässige Wohnungsgröße für die Zahl der Personen, für die er ausgestellt wird. Kleiner wohnen ist immer erlaubt.

Über die Obergrenze hinaus geht es nur mit anerkanntem Grund, ein Rollstuhl, ein Pflegebedarf, ein häusliches Arbeitszimmer, eine bevorstehende Geburt oder ein Kind, das nach einer Trennung regelmäßig bei dir lebt. Nenne solche Gründe im Antrag und lege die Nachweise gleich bei.

Dringlichkeit und Vormerkung

Neben Förderweg und Wohnungsgröße kann der Schein einen Dringlichkeitsvermerk tragen. Er kommt in Betracht, wenn deine Wohnsituation über die allgemeine Marktlage hinaus belastend ist, bei drohendem Wohnungsverlust, bei erheblicher Überbelegung, bei gesundheitlichen Gründen oder nach einer Trennung mit Kindern.

Ein solcher Vermerk verschafft dir keine Wohnung, aber eine bessere Position in den Vormerklisten. Er wird nicht von selbst vergeben: Du musst die Umstände im Antrag schildern und belegen.

Reiche die Nachweise gleich mit ein, ärztliche Bescheinigungen, die Kündigung, ein Räumungstitel, den Nachweis über die Haushaltsgröße im Verhältnis zur Fläche. Nachträglich lässt sich der Vermerk nur über einen neuen Antrag ergänzen, und die dabei verlorenen Wochen holt niemand auf.

Suchen in Hamburg

Der größte Teil des gebundenen Bestands liegt bei der städtischen Wohnungsgesellschaft und bei den Genossenschaften, die in Hamburg traditionell stark sind. Bei Genossenschaften sind in der Regel Anteile zu zeichnen, kalkuliere diesen Betrag zusätzlich zur Kaution ein.

Melde dich bei mehreren Anbietern gleichzeitig an. Die Vormerklisten laufen unabhängig voneinander, und eine einzelne Anmeldung verschenkt Monate.

Auf den Portalen erscheinen gebundene Wohnungen mit dem Hinweis auf den erforderlichen Schein und häufig auch auf den Förderweg. Achte auf diese Angabe, sie entscheidet, ob deine Bewerbung überhaupt in die Auswahl kommt.

Bewirb dich mit vollständiger Mappe wie auf jede andere Wohnung. Was hineingehört, steht bei der ersten eigenen Wohnung; welche Fragen zulässig sind, klärt die Selbstauskunft.

Nach dem Einzug

Geprüft wird der Schein beim Vertragsabschluss. Ein späterer Einkommensanstieg berührt den Mietvertrag nicht, und ausziehen musst du deshalb nicht.

Läuft die Bindung der Wohnung aus, endet die Mietpreisbindung, nicht der Vertrag. Unabhängig davon läuft die Meldepflicht: innerhalb von zwei Wochen anmelden, mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung. Kommt ein Hund mit, ist in Hamburg zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht.

Häufige Fragen

Was ist der Paragraf-5-Schein?

Der Hamburger Name für den Wohnberechtigungsschein, nach § 5 WoFG. Es ist dasselbe Dokument.

Wie hoch ist die Grenze für eine Person?

Rund 28 600 Euro brutto im 1. Förderweg und rund 35 500 Euro im 2. Förderweg.

Was ist der 2. Förderweg?

Ein eigenständiges Segment preisgünstiger Mietwohnungen für Haushalte, die für den 1. Förderweg zu viel verdienen.

Wird brutto gerechnet?

Ja. Deshalb wirken die Hamburger Zahlen im Vergleich zu anderen Ländern hoch.

Wie lange ist der Schein gültig?

In der Regel zwei Jahre ab Ausstellung, die längste Geltungsdauer bundesweit.

Wer stellt ihn aus?

Die Wohnungsabteilungen der Bezirksämter, auf Wunsch auch online über das HamburgService-Portal.

Was gilt für vier Personen?

Rund 65 500 Euro im 1. Förderweg und rund 81 600 Euro im 2. Förderweg.

Muss ich bei Genossenschaften Anteile zeichnen?

In der Regel ja. Rechne diesen Betrag zusätzlich zur Kaution ein.

Auf einen Blick
1. Förderweg28.600 € · 42.300 € · 53.900 € · 65.500 € (1 bis 4 Personen, brutto)
2. Förderweg35.500 € · 52.600 € · 67.100 € · 81.600 €
RechengrößeBruttojahreseinkommen des Haushalts
AusstellungWohnungsabteilungen der Bezirksämter, auch online
Name vor OrtParagraf-5-Schein