Die Ausnahme ist hier die Regel
Bremen übernimmt die Einkommensgrenzen des Bundes unverändert, und macht sie im selben Atemzug fast bedeutungslos. Denn für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins darf die Grenze im Land Bremen um bis zu 60 Prozent überschritten werden.

Rechnerisch heißt das: Aus 12 000 Euro für einen Einpersonenhaushalt werden bis zu 19 200 Euro, aus 18 000 Euro für zwei Personen bis zu 28 800 Euro. Wer die Grundgrenze im Kopf hat und sich für chancenlos hält, unterschätzt seine Lage um mehr als die Hälfte.
Das ist die bremische Besonderheit: Nicht die Grundzahl entscheidet, sondern der Spielraum darüber. Deshalb ist die Frage „liege ich über 12 000 Euro?“ hier die falsche Frage.
Der eingeschränkte Schein
Bremen zieht innerhalb dieses Spielraums eine zweite Linie, und die solltest du kennen, bevor du suchst.
Wer die Einkommensgrenze um nicht mehr als 10 Prozent überschreitet, bekommt den regulären Schein, er gilt für den gesamten gebundenen Bestand.
Wer sie um mehr als 10 und weniger als 60 Prozent überschreitet, bekommt einen eingeschränkten Schein. Er gilt nur für Wohnungen aus Neubau- und Modernisierungsprogrammen etwa ab 2015, ein kleinerer, dafür in der Regel neuerer und besser ausgestatteter Teil des Bestands.
Für die Suche ist diese Unterscheidung entscheidend. Ein Inserat, das einen Schein verlangt, meint nicht automatisch beide Varianten. Prüfe deshalb bei jedem Angebot, welcher Schein gefordert ist, und lass dir bei der Behörde sagen, welche Variante du bekommst.
Die Grundwerte
Die Bremer Grundgrenzen entsprechen dem Bundesrahmen des § 9 Abs. 2 WoFG: 12 000 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 18 000 Euro für zwei Personen, 4 100 Euro für jede weitere Person und 500 Euro zusätzlich je Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG.
Ein Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern kommt damit auf 18 000 plus zweimal 4 100 plus zweimal 500, also 27 200 Euro Grundgrenze, und mit der 60-Prozent-Überschreitung auf bis zu 43 520 Euro.
Diese Rechnung lohnt es aufzuschreiben, bevor du bei der Behörde anrufst. Sie zeigt schnell, ob du im Bereich des regulären oder des eingeschränkten Scheins landest.
Was gerechnet wird
Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach Wohnraumförderungsrecht, nicht das Brutto und nicht das Netto vom Konto.
Gerechnet wird die Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder über zwölf Monate, abzüglich Werbungskosten, Pauschalen für Steuern und Sozialversicherung sowie der Freibeträge für Alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen, junge Ehepaare und Unterhaltsverpflichtete.
Zusammen mit der 60-Prozent-Überschreitung ergibt sich daraus ein erheblicher Spielraum. Ein Bruttoeinkommen von 30 000 Euro schließt einen Einpersonenhaushalt in Bremen nicht aus, die Prüfung lohnt in fast jedem Fall.
Antrag, Behörde und Gebühr
Zuständig ist für die Stadt Bremen das Referat Wohnungswesen der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Anträge nehmen daneben mehrere BürgerServiceCenter entgegen, was den Weg deutlich verkürzt.
Bremerhaven hat als eigenständige Stadtgemeinde eine eigene Zuständigkeit. Wer dorthin zieht, wendet sich an die dortige Verwaltung.
Eine gute Nachricht zum Geld: Seit dem 1. April 2026 ist die Erteilung des Scheins gebührenfrei. Zuvor fiel eine Verwaltungsgebühr an.
Der Schein wird für die Dauer eines Jahres erteilt. Zum Antrag gehören Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise über zwölf Monate, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und Nachweise für jeden Freibetrag.
Warum Bremen so gebaut ist
Die Konstruktion aus niedriger Grundgrenze und großzügiger Überschreitung wirkt auf den ersten Blick umständlich. Sie hat aber einen Zweck: Sie erlaubt es, den Zugang fein zu steuern, ohne die Zahlen selbst ändern zu müssen.
Wer nur knapp über der Grundgrenze liegt, bekommt Zugang zum gesamten Bestand. Wer deutlich darüber liegt, bekommt Zugang zu den neueren Wohnungen, die ohnehin höhere Mieten tragen. So bleibt der günstigste Bestand denen vorbehalten, die ihn am dringendsten brauchen, und der neuere Bestand füllt sich mit Haushalten, die ihn bezahlen können.
Für dich folgt daraus eine praktische Empfehlung: Frag bei der Behörde nicht nur, ob du berechtigt bist, sondern welche Variante du bekommst. Diese Antwort bestimmt deine Suchstrategie mehr als jede andere Angabe auf dem Schein.
Und wenn du knapp über der 10-Prozent-Marke liegst, prüfe deine Freibeträge noch einmal genau. Ein übersehener Freibetrag kann den Unterschied zwischen dem eingeschränkten und dem regulären Schein ausmachen.
Wohnungsgröße
Der Schein nennt eine Obergrenze für Fläche oder Zimmerzahl, gestaffelt nach der Personenzahl. Kleiner wohnen ist immer erlaubt, größer nur mit anerkanntem Grund.
Als Gründe kommen in Betracht: ein Rollstuhl, ein Pflegebedarf, ein häusliches Arbeitszimmer, eine bevorstehende Geburt oder ein Kind, das nach einer Trennung regelmäßig bei dir lebt. Nenne sie im Antrag und lege die Nachweise gleich bei.
Zwei Städte, ein Land
Bremen ist ein Zwei-Städte-Staat, und die Lage in Bremen und Bremerhaven unterscheidet sich deutlich.
In der Stadt Bremen ist der Markt angespannt, vor allem in den nachgefragten Stadtteilen um das Viertel, die Neustadt und Findorff. Der gebundene Bestand ist dort knapp, und die Wartezeiten sind entsprechend.
In Bremerhaven ist die Lage deutlich entspannter. Die Mieten liegen unter dem Bundesdurchschnitt, und Wohnraum ist verfügbar: Wer beruflich flexibel ist, verschiebt seine Chancen durch die Wahl der Stadt erheblich.
In beiden Städten führt der direkte Weg über die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Genossenschaften, die in Bremen traditionell stark sind. Melde dich bei mehreren gleichzeitig an; die Listen laufen unabhängig voneinander.
Bewirb dich mit vollständiger Mappe wie auf jede andere Wohnung. Was hineingehört, steht bei der ersten eigenen Wohnung; die zulässigen Fragen klärt die Selbstauskunft.
Nach dem Einzug läuft unabhängig vom Schein die Meldepflicht: zwei Wochen, mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung. Zieht ein Hund mit ein, ist in Bremen zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze in Bremen?
Die Grundwerte entsprechen dem Bund: 12 000 Euro für eine Person, 18 000 für zwei, plus 4 100 je weiterer Person und 500 je Kind. Überschreitung bis zu 60 Prozent ist möglich.
Was heißt Überschreitung um 60 Prozent?
Dass ein Einpersonenhaushalt bis zu 19 200 Euro und ein Zweipersonenhaushalt bis zu 28 800 Euro erreichen darf.
Was ist der eingeschränkte Schein?
Er gilt bei einer Überschreitung von mehr als 10 und weniger als 60 Prozent, nur für Neubau- und Modernisierungswohnungen etwa ab 2015.
Was kostet der Schein?
Seit dem 1. April 2026 nichts. Die Erteilung ist gebührenfrei.
Wie lange gilt er?
Für die Dauer eines Jahres.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim Referat Wohnungswesen der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung oder in einem BürgerServiceCenter. Bremerhaven ist eigenständig zuständig.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
500 Euro je Kind, der Bundeswert.
Wo sind die Chancen besser?
In Bremerhaven. Die Stadt Bremen ist deutlich angespannter.