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Sozialwohnung in Baden-Württemberg

60.350 Euro, für einen wie für zwei Haushaltsmitglieder, und als einziges Land brutto gerechnet. Warum sich diese Zahl nicht mit den Grenzen anderer Länder vergleichen lässt.

Zuletzt geprüft im September 2026 Rechtsgrundlage genannt

Der Ausreißer unter den sechzehn Ländern

Baden-Württemberg fällt beim Wohnberechtigungsschein gleich zweifach aus dem bundesweiten Muster, und beide Abweichungen wirken zu deinen Gunsten.

Wohngebäude in Stuttgart
Geförderter Wohnraum steht in ganz Stuttgart, in gewöhnlichen Häusern wie diesen. Foto: Zinnmann, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Die erste: Es gibt keine getrennte Grenze für Ein- und Zweipersonenhaushalte. Beide teilen sich denselben Wert von 60 350 Euro. Wer allein lebt, wird hier also nach demselben Maßstab beurteilt wie ein Paar, anderswo liegt der Einpersonenwert deutlich niedriger.

Die zweite: Gerechnet wird das Bruttojahreseinkommen. Baden-Württemberg ist damit das einzige Land, das nicht erst ein anrechenbares Einkommen ermittelt, sondern direkt an das Brutto anknüpft. Das macht die Prüfung ungewöhnlich einfach, und die hohe Zahl relativiert sich dadurch.

Denn genau hier liegt der häufigste Denkfehler. Wer 60 350 Euro mit einer Grenze aus einem anderen Land vergleicht, vergleicht Brutto mit anrechenbarem Einkommen. Die Werte sind nicht dieselbe Größe, auch wenn beide in Euro stehen.

Die Beträge

Für einen Haushalt mit einer oder zwei Personen gilt eine Grenze von 60 350 Euro Bruttojahreseinkommen. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person kommen 9 000 Euro hinzu.

Daraus ergibt sich die Staffel: drei Personen 69 350 Euro, vier Personen 78 350 Euro, fünf Personen 87 350 Euro, und so fort in Neuntausender-Schritten.

Einen gesonderten Kinderzuschlag kennt Baden-Württemberg nicht. Die 9 000 Euro gelten für jeden weiteren Haushaltsangehörigen, ob Erwachsener oder Kind, macht keinen Unterschied. Das ist eine spürbare Vereinfachung gegenüber Ländern, die Personen- und Kinderzuschlag addieren.

Rechtsgrundlage ist § 15 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG). Das Land hat damit von der Möglichkeit des § 9 Abs. 3 WoFG Gebrauch gemacht, eigene Grenzen festzulegen.

Was zum Bruttoeinkommen zählt

Maßgeblich ist das Bruttojahreseinkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören, zusammengerechnet, nicht einzeln betrachtet.

Dazu zählen Arbeitseinkommen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung. Wer ein schwankendes Einkommen hat, legt die Nachweise der letzten zwölf Monate vor; die Behörde schätzt daraus den maßgeblichen Zeitraum.

Abgezogen werden Werbungskosten, mindestens der Arbeitnehmerpauschbetrag, bei nachgewiesenen höheren Aufwendungen der tatsächliche Betrag. Wer weite Wege zur Arbeit hat oder erhebliche berufliche Ausgaben trägt, sollte sie belegen statt die Pauschale hinzunehmen.

Bestimmte zweckgebundene Leistungen bleiben außer Ansatz. Ob eine konkrete Leistung mitzählt, entscheidet ihre Einordnung im Gesetz, nicht ihr Name, bei Unsicherheit fragst du vor dem Antrag bei der Gemeinde nach.

Zuständig sind die Gemeinden

Anders als in Ländern mit zentraler Wohnungsbehörde liegt die Zuständigkeit in Baden-Württemberg bei den Gemeinden, in aller Regel bei der Wohnortgemeinde. Für einen geplanten Umzug wendest du dich an die Gemeinde, in die du ziehen willst.

Zum Antrag gehören das Formular deiner Gemeinde, Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise über zwölf Monate, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und Belege für höhere Werbungskosten, falls du sie geltend machst.

In größeren Städten läuft der Antrag zunehmend digital; in kleineren Gemeinden ist der Weg über das Rathaus üblich. Die Gebühr setzt die Gemeinde fest.

Rechne mit mehreren Wochen Bearbeitung und beantrage den Schein vor der Suche. Eine Zusage für eine gebundene Wohnung ist ohne gültigen Schein nicht möglich.

Wohnungsgröße

Der Schein nennt eine Obergrenze für Fläche oder Zimmerzahl, gestaffelt nach der Personenzahl. Kleiner darfst du immer wohnen.

Größer nur mit anerkanntem Grund, ein Rollstuhl, ein Pflegebedarf, ein häusliches Arbeitszimmer, eine bevorstehende Geburt oder ein Kind, das nach einer Trennung regelmäßig bei dir lebt. Nenne den Grund im Antrag und lege die Nachweise gleich bei.

Der Markt in Baden-Württemberg

Das Land ist beim geförderten Wohnraum stark geteilt. In Stuttgart, im mittleren Neckarraum, in Karlsruhe, Freiburg und Heidelberg ist der gebundene Bestand knapp und die Nachfrage hoch. In Teilen Oberschwabens, der Ostalb und des ländlichen Nordbadens sind die Wartezeiten kürzer.

Eine Besonderheit ist die Nähe zur Schweiz und zu Frankreich. Im Hochrhein- und Oberrheinraum treibt die Grenzlage die Mieten, weil viele Beschäftigte jenseits der Grenze arbeiten und dort verdienen, der Druck auf den gebundenen Bestand ist entsprechend hoch.

Der direkte Weg führt über die städtischen Wohnungsgesellschaften und die zahlreichen Genossenschaften, die in Baden-Württemberg traditionell stark sind. Melde dich bei mehreren gleichzeitig an; die Listen laufen unabhängig voneinander.

Bewirb dich mit vollständiger Mappe wie auf jede andere Wohnung. Was hineingehört, steht bei der ersten eigenen Wohnung; welche Fragen zulässig sind, klärt die Selbstauskunft.

Was das Land daneben fördert

Der gebundene Mietwohnungsbestand ist nicht der einzige Weg zu bezahlbarem Wohnraum in Baden-Württemberg. Das Landeswohnraumförderungsprogramm fördert auch Modernisierungen, den Erwerb von Belegungsrechten in bestehenden Häusern und Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen.

Für dich als Suchende bedeutet das: Nicht jede Wohnung mit gebundener Miete ist ein Neubau. Auch ältere Bestände können über den Erwerb von Belegungsrechten gebunden sein, und stehen dann ebenfalls nur mit Schein zur Verfügung.

Frage bei der Gemeinde nach, welche Programme vor Ort laufen. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt legen häufig eigene Programme auf, die den Landesrahmen ergänzen und eigene Zugangswege eröffnen.

Und wenn dein Einkommen über der Grenze liegt: In einigen Kommunen gibt es Angebote im mittleren Preissegment, die keinen Schein verlangen, aber gleichwohl preisgebunden sind. Danach zu fragen kostet nichts und erweitert die Treffermenge spürbar.

Nach dem Einzug

Geprüft wird der Schein beim Vertragsabschluss. Steigt dein Einkommen später über die Grenze, bleibt der Mietvertrag unberührt.

Läuft die Bindung der Wohnung aus, endet die Mietpreisbindung, nicht der Vertrag. Und unabhängig davon läuft die Meldepflicht: zwei Wochen nach dem Einzug, mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grenze in Baden-Württemberg?

60 350 Euro Bruttojahreseinkommen für einen Haushalt mit einer oder zwei Personen, plus 9 000 Euro je weiterer Person.

Warum gilt für eine Person derselbe Wert wie für zwei?

Weil Baden-Württemberg die beiden Haushaltsgrößen zusammenfasst. Das ist bundesweit die Ausnahme.

Wird brutto oder netto gerechnet?

Brutto, als einziges Bundesland. Deshalb lässt sich die Zahl nicht mit den Grenzen anderer Länder vergleichen.

Gibt es einen Kinderzuschlag?

Nein. Die 9 000 Euro gelten für jeden weiteren Haushaltsangehörigen, unabhängig vom Alter.

Was gilt für vier Personen?

78 350 Euro, 60 350 Euro plus zweimal 9 000 Euro.

Kann ich Werbungskosten absetzen?

Ja. Mindestens der Arbeitnehmerpauschbetrag, bei Nachweis auch ein höherer Betrag.

Wer ist zuständig?

Die Gemeinden, in der Regel die Wohnortgemeinde, bei einem Umzug die Zielgemeinde.

Welche Rechtsgrundlage gilt?

§ 15 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG).

Auf einen Blick
1 und 2 Personen60.350 € brutto, eine gemeinsame Grenze
Je weiterer Person+ 9.000 €
3 / 4 Personen69.350 € / 78.350 €
Kinderzuschlagkeiner, die 9.000 € gelten für jeden weiteren Angehörigen
Zuständigdie Gemeinden, in der Regel die Wohnortgemeinde