Wohnungsgeberbestätigung für Nordrhein-Westfalen

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Anmeldung in Nordrhein-Westfalen

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Das solltest du wissen

Die Wohnungsgeberbestätigung in Nordrhein-Westfalen muss nach § 19 Bundesmeldegesetz folgende Informationen enthalten: Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter), das Datum vom Einzug oder Auszug, Anschrift der neuen Wohnung und den Namen des Hauptmieters. Eine vollständige Wohnungsgeberbescheinigung kannst du elektronisch oder per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt versenden.

Wohnsitz anmelden in NRW

Das Einwohnermeldeamt sollte dein erster Behördengang nach dem Umzug sein. Die Ummeldung des Wohnortes vor einem Umzug ist nicht möglich.

Ab dem Einzugsdatum beginnt die Fristen (2 Wochen nach Bezug der Wohnung). Das Einzugsdatum steht in der Wohnungsgeberbestätigung, die du von deinem Vermieter erhältst. Deswegen wird die Wohnungsgeberbestätigung auch als Vermieterbescheinigung bezeichnet. Mit diesem Nachweis bestätigt der Vermieter, dass der Mieter auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist.

Folgende Unterlagen benötigst du für die Anmeldung des Wohnsitzes:

  • Wohnungsgeberbestätigung 
  • Personalausweis (alternativ Reisepass)
Mit der Vermieterbescheinigung direkt zu Meldebehörde in Nordrhein-Westfalen
Der erste Behördengang nach dem Umzug: Mit der Wohnungsgeberbestätigung direkt zur Meldebehörde und Wohnsitz ummelden.

Nach deiner Anmeldung kannst du eine Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung erhalten. Das Dokument gilt zusammen mit dem Reisepass als gültiger Ersatz für einen Personalausweis. Die Meldebestätigung musst du aber bei deiner Anmeldung ausdrücklich verlangen. Inhalt der Meldebestätigung ist unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. 

Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung wird vom Vermieter und dem Mieter unterschrieben. Mieter sollten sich innerhalb von 14 Tagen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt mit der unterschriebenen Wohnungsgeberbestätigung in Nordrhein-Westfalen anmelden.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Mit der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt der Vermieter dem Mieter, dass er tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen oder aus der Wohnung ausgezogen ist. Mit dieser Bestätigung kann der Mieter unverzüglich den Wechsel des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt anmelden. Durch die Wohnungsgeberbestätigung sollen Scheinanmeldungen wirksamer bekämpft werden.

In NRW spricht man von einer Wohnungsgeberbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung, oder auch von einer Vermieterbescheinigung.

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Nach § 19 des Bundesmeldegesetzes wurde festgelegt, dass Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter) den Einzug des Mieters bestätigen müssen. Der Wohnungsgeber hat eine Mitwirkungspflicht, der einziehenden Person zu ermöglichen, eine ordnungsgemäße Anmeldung seines Wohnsitzes mit der Wohnungsgeberbestätigung zu ermöglichen. Folglich müssen sich Mieter für die Wohnungsgeberbestätigung in den meisten Fällen an den Vermieter wenden. Eigentümer und Eigenheimbesitzer können sich die Bescheinigung selber ausstellen.

Meldeämter in Nordrhein-Westfalen

StadtWohnungsgeberbestätigung
Nordrhein-
Westfalen
AachenWohnungsgeberbestätigung Aachen
AhlenWohnungsgeberbestätigung Ahlen
AlsdorfWohnungsgeberbestätigung Alsdorf
ArnsbergWohnungsgeberbestätigung Arnsberg
BaesweilerWohnungsgeberbestätigung Baesweiler
BergheimWohnungsgeberbestätigung Bergheim
Bergisch GladbachWohnungsgeberbestätigung Bergisch Gladbach
BielefeldWohnungsgeberbestätigung Bielefeld
BocholtWohnungsgeberbestätigung Bocholt
BochumWohnungsgeberbestätigung Bochum
BonnWohnungsgeberbestätigung Bonn
BorkenWohnungsgeberbestätigung Borken
BottropWohnungsgeberbestätigung Bottrop
BornheimWohnungsgeberbestätigung Bornheim
Castrop-RauxelWohnungsgeberbestätigung Castrop-Rauxel
DetmoldWohnungsgeberbestätigung Detmold
DinslakenWohnungsgeberbestätigung Dinslaken
DorstenWohnungsgeberbestätigung Dorsten
DortmundWohnungsgeberbestätigung Dortmund
DuisburgWohnungsgeberbestätigung Duisburg
DülmenWohnungsgeberbestätigung Dülmen
DürenWohnungsgeberbestätigung Düren
DüsseldorfWohnungsgeberbestätigung Düsseldorf
ErkrathWohnungsgeberbestätigung Erkrath
EschweilerWohnungsgeberbestätigung Eschweiler
EspelkampWohnungsgeberbestätigung Espelkamp
EssenWohnungsgeberbestätigung Essen
EuskirchenWohnungsgeberbestätitgung Euskirchen
GelsenkirchenWohnungsgeberbestätigung Gelsenkirchen
GladbeckWohnungsgeberbestätigung Gladbeck
GrevenbroichWohnungsgeberbestätigung Grevenbroich
GronauWohnungsgeberbestätigung Gronau
GummersbachWohnungsgeberbestätigung Gummersbach
GüterslohWohnungsgeberbestätigung Gütersloh
HaanWohnungsgeberbestätigung Haan
HagenWohnungsgeberbestätigung Hagen
HammWohnungsgeberbestätigung Hamm
HerfordWohnungsgeberbestätigung Herford
HerneWohnungsgeberbestätigung Herne
HertenWohnungsgeberbestätigung Herten
HildenWohnungsgeberbestätigung Hilden
HürthWohnungsgeberbestätigung Hürth
IbbenbürenWohnungsgeberbestätigung Ibbenbüren
IserlohnWohnungsgeberbestätigung Iserlohn
KamenWohnungsgeberbestätigung Kamen
KerpenWohnungsgeberbestätigung Kerpen
KleveWohnungsgeberbestätigung Kleve
KölnWohnungsgeberbestätigung Köln
KrefeldWohnungsgeberbestätigung Krefeld
LageWohnungsgeberbestätigung Lage
LangenfeldWohnungsgeberbestätigung Langenfeld
LemgoWohnungsgeberbestätigung Lemgo
LeverkusenWohnungsgeberbestätigung Leverkusen
LippstadtWohnungsgeberbestätigung Lippstadt
LüdenscheidWohnungsgeberbestätigung Lüdenscheid
LünenWohnungsgeberbestätigung Lünen
MarlWohnungsgeberbestätigung Marl
MendenWohnungsgeberbestätigung Menden
MettmannWohnungsgeberbestätigung Mettmann
MindenWohnungsgeberbestätigung Minden
MoersWohnungsgeberbestätigung Moers
MönchengladbachWohnungsgeberbestätigung Mönchengladbach
Mülheim (Ruhr)Wohnungsgeberbestätigung Mülheim
MünsterWohnungsgeberbestätigung Münster
NeussWohnungsgeberbestätigung Neuss
OberhausenWohnungsgeberbestätigung Oberhausen
Oer-ErkenschwickWohnungsgeberbestätigung Oer-Erkenschwick
PaderbornWohnungsgeberbestätigung Paderborn
RadevormwaldWohnungsgeberbestätigung Radevormwald
RatingenWohnungsgeberbestätigung Ratingen
RecklinghausenWohnungsgeberbestätigung Recklinghausen
RemscheidWohnungsgeberbestätigung Remscheid
RheineWohnungsgeberbestätigung Rheine
Sankt AugustinWohnungsgeberbestätigung Sankt Augustin
SchwerteWohnungsgeberbestätigung Schwerte
SiegburgWohnungsgeberbestätigung Siegburg
SiegenWohnungsgeberbestätigung Siegen
SoestWohnungsgeberbestätigung Soest
SolingenWohnungsgeberbestätigung Solingen
StolbergWohnungsgeberbestätigung Stolberg
TroisdorfWohnungsgeberbestätigung Troisdorf
UnnaWohnungsgeberbestätigung Unna
VelbertWohnungsgeberbestätigung Velbert
ViersenWohnungsgeberbestätigung Viersen
WeselWohnungsgeberbestätigung Wesel
WittenWohnungsgeberbestätigung Witten
WuppertalWohnungsgeberbestätigung Wuppertal

Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung:

Was steht in der Wohnungsgeberbestätigung?

Bei der in § 19 BMG geregelten Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um eine verpflichtende Bescheinigung seitens des Vermieters, dass der im Mietvertrag angegebene Mieter auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. Mieter benötigen die Bestätigung, um sich an ihrem neuen Wohnsitz anzumelden. Andernfalls drohen Bußgelder.
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Dürfen Vermieter Gebühren für die Wohnungsgeberbestätigung nehmen?

Nein, Vermieter sind nach deutschem Recht dazu verpflichtet, dir eine Wohnungsgeberbestätigung kostenlos auszustellen. Der Vermieter muss nach dem Gesetz seine „Mitwirkungspflicht“ erfüllen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
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Wo bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung her?

Die Wohnungsgeberbestätigung muss dir dein Vermieter unmittelbar nach dem Einzug ausfüllen. Dafür kannst du kostenlose Vorlagen und Muster im Internet finden und ausfüllen. Anschließend kannst du deinem Vermieter die Bescheinigung zur Unterschrift vorlegen. Der Vermieter ist laut Bundesmeldegesetz verpflichtet, das Formular auf Richtigkeit zu prüfen und dann zu unterschreiben.
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