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Sozialwohnung in Schleswig-Holstein

14.400 Euro für eine Person nach § 8 SHWoFG, und je nach Förderweg 20 oder 40 Prozent Spielraum darüber. Warum Thüringen dieselben Grundwerte hat und wo der Unterschied liegt.

Zuletzt geprüft im September 2026 Rechtsgrundlage genannt

Die Grenzen aus § 8 SHWoFG

Schleswig-Holstein regelt die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in § 8 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes. Dort stehen 14 400 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 21 600 Euro für einen Zweipersonenhaushalt.

Wohngebäude in Kiel
Geförderter Wohnraum steht in ganz Kiel, in gewöhnlichen Häusern wie diesen. Foto: Hansen, Friedrich (1882-1953, Kiel)

(Note: maybe same photograph Hansen, Friedr, Public domain, via Wikimedia Commons

Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person kommen 5 000 Euro hinzu. Für jedes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG erhöht sich die Grenze um weitere 600 Euro.

Beide Zuschläge gelten nebeneinander. Ein Kind zählt als Haushaltsmitglied und löst den Kinderzuschlag aus, ein Paar mit einem Kind kommt damit auf 21 600 plus 5 000 plus 600, also 27 200 Euro.

Wenn dir diese Grundwerte bekannt vorkommen: Thüringen hat exakt dieselben. Das ist kein Übertragungsfehler, sondern in beiden Landesgesetzen so festgeschrieben. Der Unterschied liegt im Kinderzuschlag, 600 Euro hier, 1 000 Euro in Thüringen.

20 oder 40 Prozent, je nach Förderweg

Die Grundgrenze ist nicht die letzte Zahl. Je nach Förderweg der konkreten Wohnung darf sie um bis zu 20 Prozent oder um bis zu 40 Prozent überschritten werden.

Für einen Einpersonenhaushalt heißt das: bis zu 17 280 Euro im ersten Fall, bis zu 20 160 Euro im zweiten. Zwischen der Grundzahl und der oberen Möglichkeit liegen also fast 6 000 Euro, genug, um die Einschätzung vollständig zu kippen.

Welcher Satz für eine bestimmte Wohnung gilt, hängt am Programm, aus dem sie gefördert wurde. Die Wohnungsbehörde kann es dir sagen, oft auch der Vermieter.

Praktisch heißt das: Frag bei der Behörde nicht nur, ob du unter 14 400 Euro liegst, sondern für welche Förderwege du in Frage kommst. Das ist die Frage, die deine Treffermenge bestimmt.

Wenn das Ministerium abweicht

§ 8 Abs. 3 SHWoFG ermächtigt das zuständige Ministerium, durch Verordnung von den Grenzen des Absatzes 2 abzuweichen, nach den örtlichen und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnissen.

Die Verwaltungsbestimmungen dazu werden im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Wer eine Zahl im Netz findet, sollte deshalb prüfen, aus welchem Jahr sie stammt.

Genannte Zwecke der Abweichung sind unter anderem die Berücksichtigung von Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche und die Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Beides kann in angespannten Lagen zu höheren Grenzen führen.

Was gerechnet wird

Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach Wohnraumförderungsrecht, nicht das Brutto aus dem Arbeitsvertrag und nicht das Netto vom Konto.

Gerechnet wird die Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder über zwölf Monate, abzüglich Werbungskosten, Pauschalen für Steuern und Sozialversicherung sowie der Freibeträge für Alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen, junge Ehepaare und Unterhaltsverpflichtete.

Zusammen mit der möglichen Überschreitung ergibt sich ein Spielraum, der deutlich über der Grundzahl liegt. Ein Bruttoeinkommen von 25 000 Euro schließt einen Einpersonenhaushalt hier nicht aus.

Wer zuständig ist

Ausgestellt wird der Schein von den Kreisen, den kreisfreien Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster und (in weiten Teilen des Landes) von den Ämtern.

Das Amt ist ein Verwaltungsverbund mehrerer kleiner Gemeinden, wie ihn außer Schleswig-Holstein nur Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kennen. Gehört deine Gemeinde einem Amt an, ist die Amtsverwaltung deine Anlaufstelle und nicht das Gemeindebüro.

Diese Frage vorab zu klären, spart erfahrungsgemäß ein bis zwei Wochen. Ein Anruf im Rathaus genügt.

Zum Antrag gehören Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise über zwölf Monate, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und Nachweise für jeden Freibetrag. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und nur in Schleswig-Holstein.

Wenn du in Hamburg arbeitest

Für die vielen Pendler am Hamburger Rand stellt sich regelmäßig die Frage, welcher Schein gilt. Die Antwort ist eindeutig: Maßgeblich ist der künftige Wohnort, nicht der Arbeitsort. Wer nach Schleswig-Holstein zieht, braucht einen schleswig-holsteinischen Schein, der Hamburger Paragraf-5-Schein gilt hier nicht.

Umgekehrt lohnt der Vergleich der Systeme. Hamburg rechnet brutto und nennt je Haushaltsgröße einen eigenen Betrag; Schleswig-Holstein rechnet mit dem anrechenbaren Einkommen und staffelt über Zuschläge. Wer im Grenzbereich sucht, sollte beide Seiten getrennt prüfen und im Zweifel zwei Anträge stellen.

Der Aufwand ist überschaubar, und er lohnt sich: Die Treffermenge verdoppelt sich, und die Marktlage auf beiden Seiten der Landesgrenze ist zu unterschiedlich, um sich auf eine festzulegen.

Wohnungsgröße

Der Schein nennt eine Obergrenze für Fläche oder Zimmerzahl, gestaffelt nach der Personenzahl. Kleiner wohnen ist immer erlaubt, größer nur mit anerkanntem Grund.

Als Gründe kommen in Betracht: ein Rollstuhl, ein Pflegebedarf, ein häusliches Arbeitszimmer, eine bevorstehende Geburt oder ein Kind, das nach einer Trennung regelmäßig bei dir lebt. Nenne sie im Antrag und lege die Nachweise gleich bei.

Hamburger Rand, Küste und Fläche

Schleswig-Holstein hat drei sehr verschiedene Wohnungsmärkte, und wer das weiß, sucht anders.

Der Hamburger Rand ist der schwierigste. Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg, Reinbek, Wedel und die übrigen Umlandgemeinden konkurrieren nicht nur mit der örtlichen Nachfrage, sondern mit dem gesamten Hamburger Ausweichdruck. Mieten und Wartezeiten nähern sich denen der Hansestadt an.

Die Küsten sind der zweite Sonderfall. Auf Sylt, Föhr, Amrum, in den Ostseebädern und an der Nordseeküste konkurriert Dauerwohnraum mit der Ferienvermietung. Wohnungen, die als Ferienwohnung mehr einbringen, verschwinden aus dem regulären Angebot, auf Sylt ist das Problem so ausgeprägt, dass Beschäftigte teilweise auf dem Festland wohnen und täglich pendeln.

Die Fläche dazwischen (Dithmarschen, Nordfriesland abseits der Küste, Steinburg, Teile von Schleswig-Flensburg) ist entspannt. Wohnraum ist verfügbar, die Mieten liegen unter dem Bundesschnitt, die Wartezeiten sind kurz.

Der direkte Weg führt über die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Genossenschaften. Bewirb dich mit vollständiger Mappe wie auf jede andere Wohnung; was hineingehört, steht bei der ersten eigenen Wohnung. Nach dem Einzug läuft die Meldepflicht: zwei Wochen, mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung. Zieht ein Hund mit ein, ist hier zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

14 400 Euro für eine Person, 21 600 Euro für zwei, plus 5 000 Euro je weiterer Person und 600 Euro je Kind, § 8 Abs. 2 SHWoFG.

Warum hat Thüringen dieselben Zahlen?

Weil beide Länder sie so im Gesetz haben. Der Unterschied liegt im Kinderzuschlag: 600 Euro hier, 1 000 Euro in Thüringen.

Kann die Grenze überschritten werden?

Ja, je nach Förderweg um bis zu 20 oder bis zu 40 Prozent.

Wo werden Änderungen bekannt gemacht?

Im Amtsblatt für Schleswig-Holstein. § 8 Abs. 3 SHWoFG erlaubt dem Ministerium abweichende Festlegungen.

Wer stellt den Schein aus?

Die Kreise, die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster sowie in weiten Teilen des Landes die Ämter.

Was ist ein Amt?

Ein Verwaltungsverbund mehrerer kleiner Gemeinden. Gehört deine Gemeinde einem an, ist die Amtsverwaltung zuständig.

Warum ist es an der Küste so schwierig?

Weil Dauerwohnraum mit der Ferienvermietung konkurriert und aus dem regulären Angebot verschwindet.

Wo sind die Chancen am besten?

In Dithmarschen, Steinburg und im Binnenland, dort ist Wohnraum verfügbar und die Wartezeit kurz.

Auf einen Blick
1 Person14.400 €
2 Personen21.600 €
Je weiterer Person+ 5.000 €
Je Kind+ 600 €
Überschreitungje nach Förderweg bis 20 % oder bis 40 %