Das Land nimmt die Bundeswerte – die Grenze setzt deine Stadt
Sachsen-Anhalt übernimmt die Einkommensgrenzen des Bundes unverändert: 12 000 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 18 000 Euro für zwei Personen, 4 100 Euro für jede weitere Person und 500 Euro je Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG.

Diese Zahlen sind aber nur der Ausgangspunkt. Entscheidend ist, um wie viel Prozent die Kommune eine Überschreitung zulässt, und da liegen die Städte des Landes weit auseinander.
Zwei Beispiele zeigen die Spannweite. In der Landeshauptstadt Magdeburg darf die Einkommensgrenze nach § 9 WoFG für alle belegungsgebundenen Wohnungen um nicht mehr als 40 Prozent überschritten werden. In Halle sind es 20 Prozent, im Einzelfall bis zu 60 Prozent.
Für einen Einpersonenhaushalt heißt das konkret: bis zu 16 800 Euro in Magdeburg, bis zu 14 400 Euro in Halle, und im begründeten Einzelfall dort bis zu 19 200 Euro. Zwei Städte, gut sechzig Kilometer auseinander, mit deutlich verschiedenen Schwellen.
Was daraus für dich folgt
Die erste Konsequenz ist, dass es keine sinnvolle Antwort auf die Frage nach „der Einkommensgrenze in Sachsen-Anhalt“ gibt. Es gibt eine Grundzahl und sechzehn Landkreise und kreisfreie Städte, die darüber entscheiden, wie weit sie reicht.
Die zweite ist praktischer: Ein Nein in einer Kommune sagt nichts über die Nachbarkommune. Wer im Grenzbereich liegt und flexibel ist, sollte die Frage an zwei oder drei Stellen stellen, bevor er die Suche aufgibt.
Und die dritte: Frag ausdrücklich nach der Einzelfallregelung. Halle nennt sie ausdrücklich, andere Kommunen haben vergleichbare Spielräume, ohne sie zu bewerben. Eine besondere Lage (Alleinerziehung, Pflege, drohender Wohnungsverlust) kann den Ausschlag geben.
Förderwege und Freibeträge
Je nach Förderweg der konkreten Wohnung dürfen die Grundgrenzen zusätzlich überschritten werden. Welcher Förderweg für eine bestimmte Wohnung gilt, weiß die Wohnungsbehörde und in der Regel auch der Vermieter, frag im Zweifel bei beiden nach.
Unabhängig davon senken Freibeträge das anrechenbare Einkommen. In Betracht kommen sie für Alleinerziehende, für schwerbehinderte Menschen und für Unterhaltsverpflichtete.
Diese Freibeträge werden nicht von selbst berücksichtigt. Nenne sie im Antrag und belege sie, sie wirken unmittelbar auf die Zahl, mit der die Behörde rechnet.
Was gerechnet wird
Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach den Regeln des Wohnraumförderungsgesetzes, nicht das Brutto aus dem Arbeitsvertrag.
Gerechnet wird die Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder über zwölf Monate, abzüglich Werbungskosten, Pauschalen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie der genannten Freibeträge.
Weil die Grundgrenzen auf den ersten Blick niedrig wirken, führt der Vergleich mit dem Bruttogehalt hier besonders oft zur falschen Schlussfolgerung. Rechne mit dem anrechenbaren Einkommen, oder lass die Behörde rechnen.
Antrag, Gebühr und Gültigkeit
Zuständig ist die Wohnungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises. In kreisangehörigen Gemeinden ist häufig der Landkreis zuständig; in Sachsen-Anhalt kommen zusätzlich Verbandsgemeinden vor, ein Verwaltungsverbund mehrerer Gemeinden, den außer Sachsen-Anhalt nur Rheinland-Pfalz kennt.
Kläre deshalb zuerst, welche Stelle für deinen Ort zuständig ist. Gehört deine Gemeinde einer Verbandsgemeinde an, ist deren Verwaltung deine Anlaufstelle.
In Magdeburg beträgt die Gebühr 10,30 Euro, und der Schein gilt in der Regel ein Jahr. Andere Kommunen setzen eigene Gebühren an; die Spanne ist niedrig.
Zum Antrag gehören Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise über zwölf Monate, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und die Nachweise für jeden Freibetrag. Der Schein gilt nur in Sachsen-Anhalt.
Lohnt sich der Schein hier überhaupt?
Diese Frage ist in Sachsen-Anhalt berechtigter als in den meisten Ländern. In Regionen, in denen der freie Markt ohnehin günstig ist, bringt eine gebundene Wohnung wenig zusätzlichen Vorteil, und das Antragsverfahren kostet Zeit.
Drei Situationen sprechen dennoch klar dafür. Erstens in Halle und Magdeburg, wo der Unterschied zwischen gebundener und freier Miete real ist. Zweitens, wenn eine bestimmte Wohnung dich interessiert und sie einen Schein verlangt, dann führt kein Weg daran vorbei. Drittens, wenn dein Einkommen knapp ist: Auch bei niedrigem Mietniveau macht eine gedeckelte Miete den Unterschied zwischen knapp und auskömmlich.
Dagegen spricht wenig. Der Antrag ist günstig, das Verfahren überschaubar, und ein Schein in der Schublade schadet nicht, er verschafft dir nur zusätzliche Möglichkeiten, wenn ein passendes Angebot auftaucht.
Wohnungsgröße
Der Schein nennt eine Obergrenze für Fläche oder Zimmerzahl, gestaffelt nach der Personenzahl. Kleiner wohnen ist immer erlaubt.
Größer nur mit anerkanntem Grund: ein Rollstuhl, ein Pflegebedarf, ein häusliches Arbeitszimmer, eine bevorstehende Geburt oder ein Kind, das nach einer Trennung regelmäßig bei dir lebt. Nenne den Grund im Antrag und lege die Nachweise gleich bei.
Der Markt im Land
Sachsen-Anhalt gehört zu den entspanntesten Wohnungsmärkten Deutschlands. In weiten Teilen des Landes (im Altmarkkreis, im Harz, im Burgenlandkreis, im Mansfeld-Südharz) ist Wohnraum verfügbar, und die Mieten liegen deutlich unter dem Bundesschnitt.
Angespannt sind vor allem Halle und Magdeburg, beide mit wachsenden Hochschulen und steigender Nachfrage in den innenstadtnahen Vierteln. Auch dort ist die Lage aber weit von der westdeutscher Großstädte entfernt.
Der gebundene Bestand ist wie in ganz Ostdeutschland vergleichsweise klein, weil nach 1990 ein großer Teil der Bindungen ausgelaufen ist. Dafür ist der freie Markt in vielen Regionen so günstig, dass sich die Frage nach dem Schein praktisch kaum stellt.
Der direkte Weg führt über die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Genossenschaften, die in Sachsen-Anhalt einen großen Teil des Bestands halten. Bewirb dich mit vollständiger Mappe wie auf jede andere Wohnung; was hineingehört, steht bei der ersten eigenen Wohnung.
Nach dem Einzug läuft unabhängig vom Schein die Meldepflicht: zwei Wochen, mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung. Zieht ein Hund mit ein, ist in Sachsen-Anhalt zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze in Sachsen-Anhalt?
Die Grundwerte sind die des Bundes, 12 000 Euro für eine Person, 18 000 für zwei. Wie weit sie überschritten werden dürfen, setzt deine Kommune.
Was gilt in Magdeburg?
Die Grenze nach § 9 WoFG darf für alle belegungsgebundenen Wohnungen um nicht mehr als 40 Prozent überschritten werden.
Was gilt in Halle?
20 Prozent, im Einzelfall bis zu 60 Prozent.
Kann ich es in einer anderen Stadt versuchen?
Ja. Ein Nein in einer Kommune sagt nichts über die Nachbarkommune, die Sätze liegen weit auseinander.
Welche Freibeträge gibt es?
Unter anderem für Alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen und Unterhaltsverpflichtete. Sie werden nur berücksichtigt, wenn du sie nennst und belegst.
Was kostet der Schein?
Das setzt die Kommune fest. In Magdeburg 10,30 Euro.
Wie lange gilt er?
In der Regel ein Jahr, und nur in Sachsen-Anhalt.
Wer ist bei mir zuständig?
Die Stadt, der Landkreis oder (bei Gemeinden in einem Verbund) die Verbandsgemeindeverwaltung.