52 Gemeinden – das übersichtlichste Flächenland
Das Saarland hat 52 Gemeinden. Zum Vergleich: Rheinland-Pfalz nebenan hat über zweitausend, Schleswig-Holstein über tausend. Diese Zahl erklärt fast alles, was an der Anmeldung hier einfacher ist als anderswo.

Weil es keine Zwerggemeinden gibt, braucht das Land auch keine gebündelte Verwaltung. Es gibt keine Ämter, keine Verbandsgemeinden, keine Samtgemeinden und keine Verwaltungsgemeinschaften. Jede Gemeinde führt ihr Bürgeramt selbst.
Die Antwort auf die Frage „Wohin muss ich?“ lautet im Saarland deshalb immer: ins Rathaus deiner Gemeinde. Wer aus Rheinland-Pfalz zuzieht, wo dieselbe Frage erst geklärt werden muss, merkt den Unterschied sofort.
Größere Städte wie Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg, Völklingen und Sankt Ingbert unterhalten teils mehrere Standorte. Saarbrücken bildet zusammen mit den Umlandgemeinden den Regionalverband, was für die Meldezuständigkeit aber nichts ändert.
Warum das Saarland so wenige Gemeinden hat
Bei der Gebiets- und Verwaltungsreform Anfang der siebziger Jahre ging das Saarland konsequenter vor als fast jedes andere Land: Aus mehreren hundert Gemeinden wurden 52. Was anderswo als zu radikal galt, wurde hier durchgezogen.
Das Ergebnis sind Gemeinden, die groß genug sind, um eine eigene Verwaltung zu tragen, und damit entfällt der ganze Apparat aus Ämtern, Verbänden und Gemeinschaften, den die Nachbarländer brauchen. Wer im Saarland eine Behörde sucht, findet sie im eigenen Rathaus.
Für dich ist das der praktische Unterschied zu Rheinland-Pfalz gleich nebenan: Dort musst du erst herausfinden, welche Verbandsgemeinde zuständig ist. Hier entfällt dieser Schritt vollständig.
Der Vordruck
Das Saarland verwendet einen Landesvordruck für die Wohnungsgeberbestätigung, den die Gemeinden zum Herunterladen bereitstellen. Ein formloses Schreiben des Vermieters wird ebenfalls akzeptiert, solange alle Pflichtangaben enthalten sind.
Die Pflichtangaben stammen aus § 19 des Bundesmeldegesetzes: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das tatsächliche Einzugsdatum, die vollständige Anschrift der Wohnung, die Namen aller Einziehenden, die Angabe zur Eigentümerstellung und die Unterschrift.
Der häufigste Fehler ist das Einzugsdatum. Viele Vermieter tragen den Beginn des Mietverhältnisses ein; maßgeblich ist der Tag des tatsächlichen Einzugs, denn ab da läuft die Frist.
Die Frist
Zwei Wochen ab dem Einzug, geregelt in § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes. Sie beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit der Schlüsselübergabe, wenn du erst später einziehst, und nicht mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag.
Die Terminlage ist im Saarland entspannter als in den Ballungsräumen. Wer trotzdem keinen Termin innerhalb der zwei Wochen bekommt, buche den nächsten freien und hebe die Bestätigung auf.
Grenzgänger nach Frankreich und Luxemburg
Das Saarland grenzt an Frankreich und liegt nah an Luxemburg, und ein erheblicher Teil der Beschäftigten pendelt täglich über die Grenze. Für das Melderecht gilt dabei eine klare Regel: Entscheidend ist, wo du tatsächlich wohnst, nicht wo du arbeitest.
Wer im Saarland wohnt und in Frankreich oder Luxemburg arbeitet, meldet sich hier ganz normal an und braucht dafür eine Wohnungsgeberbestätigung wie jeder andere. Umgekehrt begründet ein Arbeitsplatz in Saarbrücken keine Meldepflicht, wenn die Wohnung in Forbach liegt.
Wer eine Zweitwohnung diesseits der Grenze nimmt, um Fahrzeit zu sparen, meldet diese als Nebenwohnung an, mit eigener Bestätigung des Vermieters. Ob eine Zweitwohnungsteuer anfällt, entscheidet die Gemeinde.
Der umgekehrte Fall kommt ebenfalls häufig vor: Menschen mit Arbeitsplatz im Saarland ziehen wegen günstigerer Mieten nach Lothringen. Dann endet die deutsche Meldepflicht mit der Abmeldung, die beim Wegzug ins Ausland ausdrücklich nötig ist.
Online statt Termin
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist inzwischen in allen Bundesländern verfügbar, auch hier. Voraussetzung sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, die PIN und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät.
Die Wohnungsgeberbestätigung lädst du als Datei hoch. Ob deine Gemeinde bereits angeschlossen ist, steht auf ihrer Website, bei 52 Kommunen ist der Überblick schnell gewonnen.
Was dein Vermieter tun muss
Die Bestätigungspflicht liegt beim Wohnungsgeber. Er stellt sie innerhalb von zwei Wochen aus und darf dafür kein Entgelt verlangen. Bleibt sie aus, hilft eine schriftliche Erinnerung mit kurzer Frist; danach kannst du die Meldebehörde informieren.
Wohnungsgeber ist, wer dir die Wohnung überlässt, bei Untermiete der Hauptmieter, bei einer verwalteten Immobilie die Hausverwaltung. Ist er nicht Eigentümer, trägt er dessen Namen und Anschrift zusätzlich ein.
Sonderfälle
Einzug ins eigene Haus. Das Saarland hat eine der höchsten Eigentumsquoten unter den Flächenländern. Du bist dann zugleich Wohnungsgeber und Bewohner: Du stellst die Bestätigung für dich selbst aus und kreuzt an, dass du der Eigentümer bist.
Einzug bei Familie. Wer bei Eltern oder Verwandten unterkommt, braucht ebenfalls eine Bestätigung, ausgestellt von der Person, die dort Mieterin oder Eigentümerin ist.
Wohngemeinschaft. In der WG stellt der Hauptmieter die Bestätigung aus. Sind alle gleichberechtigte Hauptmieter, übernimmt das, wer den Mietvertrag mitunterzeichnet hat.
Studium in Saarbrücken oder Homburg. Wer im Semester am Studienort wohnt, meldet dort die Hauptwohnung an, sobald der Lebensmittelpunkt dort liegt.
Umzug innerhalb des Saarlands
Ein Wechsel zwischen zwei saarländischen Gemeinden ist eine ganz normale Ummeldung: abmelden geschieht automatisch, angemeldet wird am neuen Wohnort, und dafür braucht es eine neue Wohnungsgeberbestätigung.
Ziehst du innerhalb derselben Gemeinde um, bleibt die Meldestelle dieselbe, die Ummeldung ist trotzdem nötig, weil sich deine Anschrift ändert. Bei 52 Gemeinden auf kleiner Fläche ist der Weg dorthin in jedem Fall kurz.
Was zum Termin gehört
Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen, die Wohnungsgeberbestätigung und das Anmeldeformular. Für Kinder kommt die Geburtsurkunde hinzu, bei Ehepaaren gelegentlich die Heiratsurkunde.
Zieht eine Familie gemeinsam an dieselbe Anschrift, genügt in der Regel eine Person für alle, sofern die Bestätigung sie namentlich aufführt. Sonst hilft eine Vollmacht.
Was danach ansteht
Mit der Meldebestätigung lohnt es sich, die übrigen Adressänderungen gleich zu erledigen: den Nachsendeauftrag zuerst, danach Bank, Versicherung und Arbeitgeber über die Adressänderung.
Automatisch laufen die Meldungen an Rundfunkbeitragsstelle und Finanzamt, die übernimmt die Meldebehörde.
Ein Hinweis zur Sprache an der Grenze: In den grenznahen Gemeinden begegnen dir Formulare und Aushänge gelegentlich zweisprachig, und viele Verwaltungen haben Ansprechpartner für französischsprachige Anliegen. Für die Anmeldung selbst ändert das nichts, der Vordruck bleibt der deutsche, und die Pflichtangaben stammen aus dem Bundesmeldegesetz.
Häufige Fragen
Wo gebe ich die Wohnungsgeberbestätigung im Saarland ab?
Im Bürgeramt deiner Gemeinde. Bei nur 52 Kommunen gibt es keine gebündelte Verwaltung und damit keine Ausnahme.
Gibt es Ämter oder Verbandsgemeinden wie nebenan?
Nein. Das Saarland kommt ohne solche Zwischenformen aus, weil seine Gemeinden groß genug sind.
Gibt es einen Landesvordruck?
Ja. Ein formloses Schreiben des Vermieters wird ebenfalls akzeptiert, wenn alle Pflichtangaben enthalten sind.
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei Wochen ab dem Einzug nach § 17 Abs. 1 BMG.
Ich arbeite in Frankreich – wo melde ich mich an?
Dort, wo du wohnst. Der Arbeitsort spielt für das Melderecht keine Rolle.
Ich ziehe nach Lothringen – was ist zu tun?
Beim Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung bei der deutschen Meldebehörde nötig; innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung am neuen Ort.
Muss ich eine Pendlerwohnung anmelden?
Ja, als Nebenwohnung mit eigener Wohnungsgeberbestätigung. Ob Zweitwohnungsteuer anfällt, entscheidet die Gemeinde.
Kann jemand anderes für mich hingehen?
Ja, mit schriftlicher Vollmacht, deinem Ausweisdokument und der Wohnungsgeberbestätigung.