Einwohnermeldeamt – und in jedem vierten Ort eine Verwaltungsgemeinschaft
In Bayern heißt die Meldebehörde traditionell Einwohnermeldeamt, und sie sitzt bei der Gemeinde. Für die meisten Orte ist das die vollständige Antwort: Du gehst ins Rathaus deiner Gemeinde und gibst dort die Wohnungsgeberbestätigung ab.

Bayern kennt allerdings die Verwaltungsgemeinschaft, und sie betrifft etwa jede vierte Gemeinde im Land. Kleine Gemeinden schließen sich darin zusammen und lassen ihre Verwaltungsaufgaben gemeinsam erledigen, einschließlich des Melderegisters.
Deine Gemeinde bleibt dabei politisch selbständig: eigener Bürgermeister, eigener Gemeinderat, eigenes Ortsschild. Nur die Sachbearbeitung läuft am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft zusammen, der meist im größten Mitgliedsort liegt.
Eigene Meldeämter führen die kreisfreien Städte und die Großen Kreisstädte: München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Ingolstadt, Fürth, Erlangen und weitere.
So findest du dein Einwohnermeldeamt
Auf der Website deiner Gemeinde steht unter „Rathaus“ oder „Bürgerservice“ die zuständige Stelle. Wird dort eine Verwaltungsgemeinschaft genannt, ist deren Sitz zuständig; sonst dein eigenes Rathaus.
In München und Nürnberg gibt es mehrere Standorte, zwischen denen du wählen kannst. Bei knapper Terminlage (in München ist sie chronisch angespannt) lohnt der Blick auf die Außenstellen statt auf das zentrale Amt.
Auf dem Land arbeiten die Rathäuser mit begrenzten Öffnungszeiten, oft mit einem langen Tag in der Woche. Ein Blick darauf vor der Fahrt gehört dazu.
Der Vordruck
Bayern verwendet einen Vordruck für die Wohnungsgeberbestätigung, den die Gemeinden und das BayernPortal zum Herunterladen bereitstellen. Ein formloses Schreiben des Vermieters wird ebenfalls akzeptiert, solange alle Pflichtangaben enthalten sind.
Die Pflichtangaben stammen aus § 19 des Bundesmeldegesetzes: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das tatsächliche Einzugsdatum, die vollständige Anschrift der Wohnung, die Namen aller Einziehenden, die Angabe zur Eigentümerstellung und die Unterschrift.
Der häufigste Fehler ist das falsche Einzugsdatum: Viele Vermieter tragen den Vertragsbeginn ein. Maßgeblich ist der Tag des tatsächlichen Einzugs, denn ab da läuft deine Frist.
Die Frist
Zwei Wochen ab dem Einzug, geregelt in § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes. Ob deine Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, ändert daran nichts, es bestimmt nur, wohin du gehst.
Bekommst du in München oder Nürnberg keinen Termin innerhalb der zwei Wochen, buche den nächsten freien und hebe die Bestätigung auf. Sie belegt, dass die Verzögerung nicht bei dir lag.
Online über die BayernID
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist inzwischen in allen Bundesländern verfügbar, auch hier. In Bayern läuft der Zugang zu Verwaltungsleistungen häufig über die BayernID, das Nutzerkonto des Freistaats, das viele Kommunen für ihre Online-Dienste einsetzen.
Voraussetzung für die Anmeldung sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, die PIN und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Die Wohnungsgeberbestätigung lädst du als Datei hoch.
Ob deine Gemeinde bereits angeschlossen ist, steht auf ihrer Website oder im BayernPortal. Der Rollout läuft, aber nicht in jeder Gemeinde gleich schnell.
Verwaltungsgemeinschaft, Große Kreisstadt, kreisfreie Stadt
Bayern kennt mehr Gemeindetypen als die meisten Länder, und die Begriffe begegnen dir überall in der Verwaltung. Die kreisfreien Städte erledigen alles selbst und gehören keinem Landkreis an. Die Großen Kreisstädte liegen zwar in einem Landkreis, übernehmen aber viele Aufgaben eigenständig, darunter das Meldewesen.
Die übrigen Gemeinden sind kreisangehörig. Größere führen ihr Einwohnermeldeamt selbst, kleinere schließen sich zur Verwaltungsgemeinschaft zusammen. Für das Melderecht ist damit immer eine dieser vier Formen zuständig, und welche es bei dir ist, steht auf der Gemeindeseite.
Für dich hat das eine einzige praktische Folge: Der Ortsname in deiner Adresse und der Sitz deiner Meldestelle stimmen nicht zwangsläufig überein. Wer das weiß, sucht nicht lange.
Umzug innerhalb derselben Verwaltungsgemeinschaft
Ziehst du von einer Mitgliedsgemeinde in die benachbarte, bleibt die Verwaltungsgemeinschaft zuständig, der Weg ändert sich also nicht. Eine Ummeldung ist trotzdem nötig, weil deine Anschrift sich ändert, und dafür brauchst du eine neue Wohnungsgeberbestätigung.
Dass dieselbe Stelle zuständig bleibt, verkürzt den Vorgang immerhin: Deine Daten liegen dort bereits vor, und der Termin fällt entsprechend kurz aus.
Zweitwohnung in Bayern
Auch eine Nebenwohnung wird angemeldet, und auch dafür braucht es eine Wohnungsgeberbestätigung. Das betrifft in Bayern zwei große Gruppen: Studierende in München, Würzburg, Erlangen und Regensburg, und Zweitwohnungen im Alpenraum und an den Seen.
Viele Gemeinden erheben eine Zweitwohnungsteuer, die sich meist nach der Jahreskaltmiete bemisst. In den Fremdenverkehrsgemeinden ist sie ein gewichtiges Thema; in Studienstädten gibt es teilweise Ausnahmen für Auszubildende und Studierende.
Wird eine Ferienwohnung ausschließlich vermietet und von dir nicht selbst bewohnt, entsteht keine Meldepflicht. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung, nicht das Eigentum.
Was dein Vermieter tun muss
Die Bestätigungspflicht liegt beim Wohnungsgeber. Er stellt sie innerhalb von zwei Wochen aus und darf dafür kein Entgelt verlangen. Bleibt sie aus, hilft eine schriftliche Erinnerung mit kurzer Frist; danach kannst du die Meldebehörde informieren.
Wohnungsgeber ist, wer dir die Wohnung überlässt, bei Untermiete der Hauptmieter, bei einer verwalteten Immobilie die Hausverwaltung. Ist er nicht Eigentümer, trägt er dessen Namen und Anschrift zusätzlich ein.
Sonderfälle
Einzug ins eigene Haus. Im ländlichen Bayern ist das der Regelfall. Du bist dann zugleich Wohnungsgeber und Bewohner: Du stellst die Bestätigung für dich selbst aus und kreuzt an, dass du der Eigentümer bist.
Einzug bei Familie. Wer bei Eltern oder Verwandten unterkommt, braucht ebenfalls eine Bestätigung, ausgestellt von der Person, die dort Mieterin oder Eigentümerin ist.
Wohngemeinschaft. In der WG stellt der Hauptmieter die Bestätigung aus. Sind alle gleichberechtigte Hauptmieter, übernimmt das, wer den Mietvertrag mitunterzeichnet hat.
Saisonarbeit. Wer für eine Saison im Alpenraum arbeitet und dort länger als drei Monate wohnt, meldet sich an. Die Bestätigung stellt der Betrieb oder der Vermieter der Unterkunft aus.
Was zum Termin gehört
Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen, die Wohnungsgeberbestätigung und das Anmeldeformular. Für Kinder kommt die Geburtsurkunde hinzu, bei Ehepaaren gelegentlich die Heiratsurkunde.
Zieht eine Familie gemeinsam an dieselbe Anschrift, genügt in der Regel eine Person für alle, sofern die Bestätigung sie namentlich aufführt. Sonst hilft eine Vollmacht.
Was danach ansteht
Mit der Meldebestätigung lohnt es sich, die übrigen Adressänderungen gleich zu erledigen: den Nachsendeauftrag zuerst, weil er Vorlauf braucht, danach Bank, Versicherung und Arbeitgeber über die Adressänderung.
Automatisch laufen die Meldungen an Rundfunkbeitragsstelle und Finanzamt, die übernimmt die Meldebehörde.
Häufige Fragen
Wo gebe ich die Wohnungsgeberbestätigung in Bayern ab?
Beim Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde. Gehört sie einer Verwaltungsgemeinschaft an, ist deren Sitz zuständig.
Woran erkenne ich, ob meine Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört?
Auf der Gemeindewebsite unter „Rathaus“ oder „Bürgerservice“. Wird dort eine Verwaltungsgemeinschaft genannt, ist diese zuständig.
Heißt es Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro?
In Bayern überwiegend Einwohnermeldeamt. Gemeint ist dieselbe Behörde wie das Bürgerbüro oder Bürgeramt anderswo.
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei Wochen ab dem Einzug nach § 17 Abs. 1 BMG.
Was ist die BayernID?
Das Nutzerkonto des Freistaats für Online-Verwaltungsleistungen. Viele Kommunen setzen es für ihre digitalen Dienste ein.
Muss ich eine Ferienwohnung anmelden?
Ja, sobald du sie selbst zum Wohnen nutzt. Wird sie ausschließlich vermietet, entsteht keine Meldepflicht.
Gibt es in München mehrere Standorte?
Ja. Bei knapper Terminlage lohnt der Blick auf die Außenstellen statt auf das zentrale Amt.
Kann jemand anderes für mich hingehen?
Ja, mit schriftlicher Vollmacht, deinem Ausweisdokument und der Wohnungsgeberbestätigung.