Neu: Umzugs-Checkliste in 60 Sekunden erstellen – kostenlos & ohne Anmeldung

Wohnungsgeberbestätigung in Baden-Württemberg

Meist das Bürgerbüro deiner Gemeinde, aber etwa jeder vierte Ort lässt seine Verwaltung von einer Nachbargemeinde führen. Wie du erkennst, was für dich gilt.

Zuletzt geprüft im September 2026 Rechtsgrundlage genannt

Meist das Bürgerbüro – aber nicht immer

In Baden-Württemberg gibst du die Wohnungsgeberbestätigung im Bürgerbüro deiner Gemeinde ab. Für die allermeisten Orte ist das die richtige und einzige Antwort, denn das Land besteht überwiegend aus Gemeinden, die ihre Verwaltung selbst führen.

Rathaus in Stuttgart
Die Wohnungsgeberbestätigung legst du bei der Anmeldung vor, hier das Rathaus in Stuttgart. Foto: Julian Herzog (Website), CC BY 4.0, via Wikimedia Commons

Es gibt allerdings eine Ausnahme, die etwa jeden vierten Ort betrifft. Kleine Gemeinden schließen sich zu einem Gemeindeverwaltungsverband zusammen oder gehen eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit einer größeren Nachbargemeinde ein. Dann führt die erfüllende Gemeinde das Melderegister mit.

Praktisch heißt das: Deine Gemeinde bleibt politisch selbständig, mit eigenem Bürgermeister und Gemeinderat, aber die Sachbearbeitung sitzt im Nachbarort. Das betrifft vor allem den ländlichen Raum auf der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald und im Hohenlohischen.

Eigene Meldebehörden führen selbstverständlich die Stadtkreise: Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim und die übrigen kreisfreien Städte.

So findest du deine Meldestelle

Auf der Website deiner Gemeinde steht unter „Bürgerservice“ oder „Rathaus“ die zuständige Stelle. Wird dort eine andere Gemeinde oder ein Verwaltungsverband genannt, ist diese zuständig; sonst dein eigenes Bürgerbüro.

Große Städte verteilen die Anmeldung auf mehrere Bürgerbüros in den Stadtbezirken. In Stuttgart etwa gibt es Standorte in fast jedem Bezirk, und du kannst zwischen ihnen wählen, bei knapper Terminlage lohnt der Blick auf die Randlagen.

Der Vordruck

Baden-Württemberg verwendet einen Landesvordruck für die Wohnungsgeberbestätigung, den die Gemeinden zum Herunterladen bereitstellen. Ein formloses Schreiben des Vermieters wird ebenfalls akzeptiert, solange alle Pflichtangaben enthalten sind.

Die Pflichtangaben stammen aus § 19 des Bundesmeldegesetzes: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das tatsächliche Einzugsdatum, die vollständige Anschrift der Wohnung, die Namen aller Einziehenden, die Angabe zur Eigentümerstellung und die Unterschrift.

Der häufigste Fehler betrifft das Einzugsdatum. Viele Vermieter tragen den Beginn des Mietverhältnisses ein; maßgeblich ist aber der Tag, an dem du tatsächlich eingezogen bist, denn ab da läuft die Frist.

Die Frist

Zwei Wochen ab dem Einzug, geregelt in § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes. Sie gilt unabhängig davon, ob deine Gemeinde ihre Verwaltung selbst führt oder von einer Nachbargemeinde führen lässt.

Bekommst du in dieser Zeit keinen Termin (in Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg kommt das regelmäßig vor), buche den nächsten freien und hebe die Terminbestätigung auf. Sie belegt, dass die Verzögerung nicht bei dir lag.

Online statt Termin

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist inzwischen in allen Bundesländern verfügbar, auch hier. Sie ist besonders in den Universitätsstädten interessant, wo die Terminvergabe zum Semesterbeginn regelmäßig überlastet ist.

Voraussetzung sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, die PIN und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Die Wohnungsgeberbestätigung lädst du als Datei hoch. Ob deine Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Website.

Warum manche Gemeinden keine eigene Verwaltung führen

Baden-Württemberg hat bei der Gemeindereform der siebziger Jahre viele kleine Orte zusammengelegt, aber nicht alle. Wo Gemeinden ihre Selbständigkeit behalten wollten, ohne eine eigene Verwaltung finanzieren zu können, entstand der Gemeindeverwaltungsverband oder die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.

Der Unterschied zwischen beiden ist für dich unerheblich: In beiden Fällen erledigt eine andere Stelle die Verwaltungsaufgaben deiner Gemeinde, und dazu gehört das Melderegister. Die politische Ebene (Bürgermeister, Gemeinderat, Ortsschild) bleibt davon unberührt.

Das erklärt, warum die Suche nach dem „Bürgerbüro“ mancher Gemeinde ins Leere läuft. Es gibt keines, und das ist kein Versehen.

Umzug innerhalb desselben Verbands

Ziehst du von einer Verbandsgemeinde in die benachbarte, bleibt die erfüllende Gemeinde zuständig, der Weg zur Behörde ändert sich nicht. Eine Ummeldung ist trotzdem nötig, weil sich deine Anschrift ändert.

Auch dafür brauchst du eine neue Wohnungsgeberbestätigung für die neue Wohnung. Dass dieselbe Stelle zuständig bleibt, verkürzt den Vorgang, macht ihn aber nicht überflüssig.

Was nach der Anmeldung ansteht

Mit der Meldebestätigung lohnt es sich, die übrigen Adressänderungen gleich mitzuerledigen. Der Nachsendeauftrag gehört an den Anfang, weil er Vorlauf braucht; Bank, Versicherung und Arbeitgeber folgen über die Adressänderung.

Automatisch laufen dagegen die Meldungen an Rundfunkbeitragsstelle und Finanzamt, die übernimmt die Meldebehörde, ohne dass du etwas tun musst.

Studienstädte und Zweitwohnung

Baden-Württemberg hat besonders viele Hochschulstandorte, und damit ein Dauerthema: Wer im Semester am Studienort wohnt und in den Ferien bei den Eltern, meldet dort die Hauptwohnung an, wo der Lebensmittelpunkt liegt.

Mehrere Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer, und einige knüpfen Vergünstigungen an die Hauptwohnung, deshalb lohnt sich die Frage früh und nicht erst, wenn der Steuerbescheid kommt.

Auch die Nebenwohnung wird angemeldet, und auch dafür braucht es eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters am Studienort.

Was dein Vermieter tun muss

Die Bestätigungspflicht liegt beim Wohnungsgeber. Er stellt sie innerhalb von zwei Wochen aus und darf dafür kein Entgelt verlangen. Bleibt sie aus, hilft eine schriftliche Erinnerung mit kurzer Frist; danach kannst du die Meldebehörde informieren.

Wohnungsgeber ist, wer dir die Wohnung überlässt, bei Untermiete der Hauptmieter, bei einer verwalteten Immobilie die Hausverwaltung. Ist er nicht Eigentümer, trägt er dessen Namen und Anschrift zusätzlich ein.

Sonderfälle

Einzug ins eigene Haus. Dann bist du zugleich Wohnungsgeber und Bewohner: Du stellst die Bestätigung für dich selbst aus und kreuzt an, dass du der Eigentümer bist.

Einzug bei Familie. Wer bei Eltern oder Verwandten unterkommt, braucht ebenfalls eine Bestätigung, ausgestellt von der Person, die dort Mieterin oder Eigentümerin ist. Dass keine Miete fließt, ändert daran nichts.

Wohngemeinschaft. In der WG stellt der Hauptmieter die Bestätigung aus. Sind alle gleichberechtigte Hauptmieter, übernimmt das, wer den Mietvertrag mitunterzeichnet hat.

Was zum Termin gehört

Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen, die Wohnungsgeberbestätigung und das Anmeldeformular der Gemeinde. Für Kinder kommt die Geburtsurkunde hinzu, bei Ehepaaren gelegentlich die Heiratsurkunde.

Zieht eine Familie gemeinsam an dieselbe Anschrift, genügt in der Regel eine Person für alle, sofern die Bestätigung sie namentlich aufführt. Sonst hilft eine Vollmacht.

Ein Hinweis zur Sprache: In Baden-Württemberg heißt die Stelle fast durchgängig Bürgerbüro, gelegentlich auch Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Gemeint ist immer dieselbe Behörde. Wer aus Bayern zuzieht, sucht nach dem Einwohnermeldeamt, wer aus Nordrhein-Westfalen kommt, nach dem Bürgeramt, beide landen richtig.

Häufige Fragen

Wo gebe ich die Wohnungsgeberbestätigung in Baden-Württemberg ab?

Im Bürgerbüro deiner Gemeinde. Gehört sie einem Gemeindeverwaltungsverband an, ist die erfüllende Gemeinde zuständig.

Woran erkenne ich, ob meine Gemeinde ihre Verwaltung selbst führt?

Auf der Gemeindewebsite unter „Bürgerservice“. Wird dort eine andere Gemeinde genannt, ist diese zuständig.

Kann ich in Stuttgart jedes Bürgerbüro wählen?

Die großen Städte verteilen die Anmeldung auf mehrere Standorte. Welche du wählen kannst, steht auf der Seite der Stadt.

Gibt es einen Landesvordruck?

Ja. Ein formloses Schreiben des Vermieters wird ebenfalls akzeptiert, wenn alle Pflichtangaben enthalten sind.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei Wochen ab dem Einzug nach § 17 Abs. 1 BMG.

Ich studiere hier – welche Wohnung ist die Hauptwohnung?

Die, an der dein Lebensmittelpunkt liegt. Das ist während des Semesters meist der Studienort.

Kann ich mich online anmelden?

Ja, die elektronische Wohnsitzanmeldung ist verfügbar. Ob deine Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Website.

Kann jemand anderes für mich hingehen?

Ja, mit schriftlicher Vollmacht, deinem Ausweisdokument und der Wohnungsgeberbestätigung.

Auf einen Blick
ZuständigBürgerbüro der Gemeinde
AusnahmeGemeindeverwaltungsverband oder vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
VordruckLandesvordruck Baden-Württemberg
StadtkreiseStuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Ulm
Onlineelektronische Wohnsitzanmeldung verfügbar