Wohnungsgeberbestätigung für Schleswig-Holstein

Wichtig bei Adressänderung: Post-Nachsendeservice beauftragen

Anmeldung in Schleswig-Holstein

Jetzt die besten Tarife für Strom, Gas & Internet in Schleswig-Holstein vergleichen. Wir empfehlen dir außerdem einen Nachsendeauftrag bei der Post zu hinterlegen. Die online Beauftragung ist günstiger als in der Filiale vor Ort.

Wichtig für Hundehalter

Das solltest du wissen

Die Wohnungsgeberbestätigung in Schleswig-Holstein muss nach § 19 Bundesmeldegesetz folgende Informationen enthalten: Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter), das Datum vom Einzug oder Auszug, Anschrift der neuen Wohnung und den Namen des Hauptmieters. Eine vollständige Wohnungsgeberbescheinigung kannst du elektronisch oder per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt versenden.

Wohnsitz anmelden in Schleswig-Holstein

Das Einwohnermeldeamt sollte dein erster Behördengang nach dem Umzug sein. Die Ummeldung des Wohnortes vor einem Umzug ist nicht möglich.

Ab dem Einzugsdatum beginnt die Frist für die Anmeldung in Schleswig-Holstein (2 Wochen nach Bezug der Wohnung). Das Einzugsdatum steht in der Wohnungsgeberbestätigung, die du von deinem Vermieter erhältst. Deswegen wird die Wohnungsgeberbestätigung auch als Vermieterbescheinigung bezeichnet. Mit diesem Nachweis bestätigt der Vermieter, dass der Mieter auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist.

Folgende Unterlagen benötigst du für die Anmeldung des Wohnsitzes:

  • Wohnungsgeberbestätigung 
  • Personalausweis (alternativ Reisepass)
Mit der Wohnungsgeberbestätigung, welche auch Vermieterbescheinigung genannt wird, musst du dich schnellst möglich beim Einwohnermeldeamt anmelden
Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug musst du die Wohnungsgeberbestätigung in Schleswig-Holstein bei der Meldebehörde abgeben.

Nach deiner Anmeldung kannst du eine Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung erhalten. Das Dokument gilt zusammen mit dem Reisepass als gültiger Ersatz für einen Personalausweis. Die Meldebestätigung musst du aber bei deiner Anmeldung ausdrücklich verlangen. Inhalt der Meldebestätigung ist unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. 

Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung wird vom Vermieter und dem Mieter unterschrieben. Mieter sollten sich innerhalb von 14 Tagen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt mit der unterschriebenen Wohnungsgeberbestätigung in Schleswig-Holstein anmelden.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Mit der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt der Vermieter dem Mieter, dass er tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen oder aus der Wohnung ausgezogen ist. Mit dieser Bestätigung muss der Mieter unverzüglich den Wechsel des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt anmelden. Durch die Wohnungsgeberbestätigung sollen Scheinanmeldungen wirksamer bekämpft werden.

In Schleswig-Holstein spricht man von einer Wohnungsgeberbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung, oder auch von einer Vermieterbescheinigung.

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Nach § 19 des Bundesmeldegesetzes wurde festgelegt, dass Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter) den Einzug des Mieters bestätigen müssen. Der Wohnungsgeber hat eine Mitwirkungspflicht, der einziehenden Person zu ermöglichen eine ordnungsgemäße Anmeldung seines Wohnsitzes mit der Wohnungsgeberbestätigung zu ermöglichen. Folglich müssen sich Mieter für die Wohnungsgeberbestätigung in den meisten Fällen an den Vermieter wenden. Eigentümer und Eigenheimbesitzer können sich die Bescheinigung selber ausstellen.

Meldeämter in Schleswig-Holstein

StadtWohnungsgeberbestätigung
Schleswig-Holstein
AhrensburgWohnungsgeberbestätigung Ahrensburg
Bad OldesloeWohnungsgeberbestätigung Bad Oldesloe
Bad SchwartauWohnungsgeberbestätigung Bad Schwartau
EckernfördeWohnungsgeberbestätigung Eckernförde
ElmshornWohnungsgeberbestätigung Elmshorn
FlensburgWohnungsgeberbestätigung Flensburg
GeesthachtWohnungsgeberbestätigung Geesthacht
Henstedt-UlzburgWohnungsgeberbestätigung Henstedt-Ulzburg
HusumWohnungsgeberbestätigung Husum
ItzehoeWohnungsgeberbestätigung Itzehoe
KaltenkirchenWohnungsgeberbestätigung Kaltenkirchen
KielWohnungsgeberbestätigung Kiel
LübeckWohnungsgeberbestätigung Lübeck
NeumünsterWohnungsgeberbestätigung Neumünster
NorderstedtWohnungsgeberbestätigung Norderstedt
PinnebergWohnungsgeberbestätigung Pinneberg
QuickbornWohnungsgeberbestätigung Quickborn
ReinbekWohnungsgeberbestätigung Reinbek
RendsburgWohnungsgeberbestätigung Rendsburg
SchleswigWohnungsgeberbestätigung Schleswig
WedelWohnungsgeberbestätigung Wedel

Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung:

Was steht in der Wohnungsgeberbestätigung?

Bei der in § 19 BMG geregelten Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um eine verpflichtende Bescheinigung seitens des Vermieters, dass der im Mietvertrag angegebene Mieter auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. Mieter benötigen die Bestätigung, um sich an ihrem neuen Wohnsitz anzumelden. Andernfalls drohen Bußgelder.
Alle Infos zur Wohnungsgeberbestätigung sowie kostenlose Muster & Vorlagen zum Download.

Dürfen Vermieter Gebühren für die Wohnungsgeberbestätigung nehmen?

Nein, Vermieter sind nach deutschem Recht dazu verpflichtet, dir eine Wohnungsgeberbestätigung kostenlos auszustellen. Der Vermieter muss nach dem Gesetz seine „Mitwirkungspflicht“ erfüllen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Mehr Infos und kostenlose Vorlagen zur Wohnungsgeberbestätigung herunterladen.

Wo bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung her?

Die Wohnungsgeberbestätigung muss dir dein Vermieter unmittelbar nach dem Einzug ausfüllen. Dafür kannst du kostenlose Vorlagen und Muster im Internet finden und ausfüllen. Anschließend kannst du deinem Vermieter die Bescheinigung zur Unterschrift vorlegen. Der Vermieter ist laut Bundesmeldegesetz verpflichtet, das Formular auf Richtigkeit zu prüfen und dann zu unterschreiben.
Mehr Infos und kostenlose Vorlagen zur Wohnungsgeberbestätigung herunterladen.

Bild von vic_neo auf Pixabay

Bild von epicantus auf Pixabay