Immobilien vermieten in Berlin
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Anmelden in Berlin
Seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland ein einheitliches Meldegesetz. Das bedeutet: Sobald du in eine neue Wohnung in Berlin umziehst, dann musst du deine neue Adresse unverzüglich, dem Einwohnermeldeamt in Berlin melden.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss nach § 19 Bundesmeldegesetz folgende Informationen enthalten: Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter), das Datum vom Einzug oder Auszug, Anschrift der neuen Wohnung und den Namen des Hauptmieters. Eine vollständige Wohnungsgeberbescheinigung kannst du elektronisch oder per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt versenden.